Lässt sich die digitale Kommunikation dennoch vom Recht auf Privatsphäre schützen? Das ist die zentrale Frage. Nicht alles, was ein Mensch äußert, wird ja von diesem Recht umfasst. Das Zwiegespräch auf einem Marktplatz, mitgehört von Umstehenden, ist ein öffentliches Gespräch. Denn nicht die Intention dessen, der etwas mitteilen möchte, ist ausschlaggebend, sondern die Verfasstheit des Kommunikationsraumes. Wenn vertrauliche Kommunikation auf digitalem Wege bedingt durch die technischen Möglichkeiten nicht mehr garantiert werden kann, welchen Sinn hat es dann, von einem Recht auf private digitale Kommunikation zu reden? Gleicht sie nicht eher einem Marktplatzgespräch als einem Brief?
http://www.tagesspiegel.de/meinung/guter-vs-boeser-datendiebstahl-informationelle-selbstbestimmung-das-recht-darauf-werden-wir-vermissen/8989940.html
Atemberaubend ist auch, wie schnell selbst kühle Pragmatiker die Contenance verlieren und nun verbalradikal die Regierung von Barack Obama bedrängen. Da mutiert ein traditioneller Transatlantiker wie Unions-Fraktionschef Volker Kauder über Nacht zu einem Spontilinken und meint: „Amerika muss sein Weltmachtgehabe gegenüber seinen Partnern ablegen.“ Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner fordert: „Wir sollten die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA auf Eis legen, bis die Vorwürfe gegen die NSA geklärt sind.“ Und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich droht mit juristischen Schritten: „Abhören ist eine Straftat, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. http://www.tagesspiegel.de/meinung/die-deutsche-politik-in-der-abhoeraffaere-die-nsa-und-unsere-lust-an-der-dramatisierung/8996358.html