News-Redaktion / 17.04.2025 / 12:30 / / Seite ausdrucken

Strafbefehl gegen „Schwachkopf“-Rentner

Stefan Niehoff wird wegen der Weiterleitung von Posts „mit volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ bestraft, die andere als Satire ansehen. Interessant sind auch die Verflechtungen innerhalb des zuständigen Gerichts.

Der Rentner Stefan Niehoff wurde durch die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem „Schwachkopf“-Meme über Robert Habeck bekannt. Strafrechtlich wird er dafür nicht belangt, jedoch für das Teilen anderer kontroverser Inhalte auf sozialen Medien, meldet welt.de. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in mehreren Fällen Beiträge mit verfassungswidrigen Symbolen und Volksverhetzung verbreitet zu haben, was nun zu einem Strafbefehl führte und eine Geldstrafe nach sich zieht. Niehoff legt jedoch Einspruch ein, so dass der Fall vor Gericht verhandelt werden muss.

Niehoff wird beschuldigt, Beiträge geteilt zu haben, die „Kennzeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen“ verbreiten und in einem Fall „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise verharmlost zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Sein Anwalt, Marcus Pretzell, gibt an, dass Niehoff keineswegs den Nationalsozialismus verharmlosen wollte. Bei den geteilten Inhalten handelt es sich um zugespitzte Satire und übertriebene Vergleiche. Die geteilten Inhalte zeigen beispielsweise katholische Priester mit dem Hitlergruß, als Kritik an der Staatshörigkeit der Kirche und deren Verurteilung der AfD, oder symbolische Vergleiche zwischen Antifa und SA. Ein weiterer weitergeleiteter Tweet zieht zudem Parallelen zwischen dem Post der Moderatorin Sarah Bosetti vom Dezember 2021, als sie Ungeimpfte mit einem überflüssigen Blinddarm verglich und einem KZ-Arzt, der Juden als „entzündeten Blinddarm, der entfernt werden müsse“ bezeichnete. 

Ein weiterer Aspekt des Falls ist, dass Ursula Redler, die Direktorin des zuständigen Amtsgerichts, zuvor Oberstaatsanwältin in Bamberg war und es eine mögliche Befangenheit aufgrund ihrer früheren Position gibt. Obwohl Redler, die auch CSU-Mitglied ist, erklärt, nicht direkt am Fall gearbeitet zu haben, sieht Pretzell hier einen Interessenkonflikt.

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