Felix Perrefort / 18.03.2022 / 11:30 / 39 / Seite ausdrucken

Ende einer Beamtenkarriere: Shooting the Messenger

Am Mittwoch wurde Stephan Kohn, ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums und Verfasser des 2020 skandalisierten Corona-Papiers, vom Verwaltungsgericht in Berlin der Beamtenstatus entzogen. Die heutige Situation gibt Kohns Lagebericht recht, aber darum ging es in der Verhandlung gar nicht.

Anfang Mai 2020 verschickte Stephan Kohn als Oberregierungsrat im Referat für kritische Infrastrukturen ein regierungskritisches Corona-Papier (hier einsehbar) innerhalb des Bundesinnenministeriums an höhere Beamte sowie an die Innenministerien der anderen Bundesländer. Durch ein Leak, das einer der Adressaten zu verantworten hat (übrigens illegal), gelangte das Dokument an die Öffentlichkeit und wurde infolgedessen als bundesweiter Skandal gehandhabt, für den Kohn verantwortlich sei. Für dessen Vorgehen wurde ihm vorgestern vom Verwaltungsgericht Berlin im Prozess „Bundesrepublik Deutschland gegen Stephan Kohn“ der Beamtenstatus entzogen. 

Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob Kohn seine Kompetenzen überschritten und gegen explizite Anweisung seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Er und sein Anwalt Gregor Gysi bestreiten dies und betonten sowohl die Zuständigkeit seines Referats als auch die Billigung des Projekts durch Vorgesetzte.

Zwei Mythen, die die Diskussion um Kohn entscheidend prägten, wurden als solche entlarvt: Für das Gericht stand außer Frage, dass Kohn weder einen Briefkopf des Ministeriums verwendete noch selbst an die Öffentlichkeit ging. Das Dokument war eine rein interne Kommunikation. Das BMI stellte jedoch am Montag, dem 10. Mai 2020, drei Tage nach Versendung der E-Mail, die Sachverhalte in einer Pressemitteilung ganz anders dar: 

Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle [sic!] Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder.

Das BMI setzte also gleich zu Beginn der Affäre Fehlinformationen in die Welt, die Kohn in ein schlechtes Licht rücken sollten. Er habe, so die seinerzeitige Sugesstion, das Bundesinnenministerium dazu missbraucht, seine persönliche Meinung einer breiten Öffentlichkeit als staatliche Position weiszumachen – eine nicht nur verzerrte, sondern an den Tatsachen vollkommen vorbeigehende Sichtweise, die fortan medial kolportiert wurde. Entsprechend ging es nicht um den Inhhalt des Dokuments, sondern das moralische Verhalten Kohns. Es ist erstaunlich, wie skrupellos hier der Staat mit Fakten umgeht, um Mitarbeitern, die der Regierungslinie irgend gefährlich werden könnten, Schaden zuzufügen. 

Ob die richterliche Entscheidung nun formaljuristisch richtig war, sei dahingestellt. Kann in dieser Sache aber fair geurteilt werden, ohne den Inhalt seiner diesbezüglichen Arbeit zu berücksichtigen? Das achtzigseitige von Kohn seinerzeit formulierte Papier mit anfänglicher Zusammenfassung der wesentlichen Thesen legt  klar und deutlich dar, dass die Regierung unverhältnismäßig harte Maßnahmen ergriffen hat, ohne das Bedrohungspotenzial evidenzbasiert nachzuweisen und den Schaden, den die Maßnahmen hervorrufen, im Auge zu behalten. Das spielte für die Richter in der Verhandlung aber keine Rolle.

Künftig könnte der Fall Kohn noch von sehr viel größerer Bedeutung sein, als er es jetzt schon ist. Anfang Mai befand sich die Corona-Welle ihrer saisonalen Verlaufsform gemäß auch den offiziellen Zahlen zufolge im Abflauen. Nichtsdestotrotz wurde damals gerade eine Maskenpflicht erlassen, auch eine kritische Aufarbeitung der bisherigen Einschränkungen blieb aus – die Medien blieben größtenteils stumm. Statt Rechtfertigungsdruck aufzubauen, bedienten sie der Regierung in die Hände spielende Feindbilder. 

Stephan Kohns Analyse – obwohl für jedermann zugänglich – wurde nicht Teil einer öffentlichen Debatte über Sinn und Zweck der Maßnahmen. Stattdessen hat man Nebensächlichkeiten skandalisiert und letztlich auch zum Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung gemacht. Historisch bedeutsam könnte das Dokument insofern noch werden, als seine Existenz und der Umgang mit ihm keinerlei Ausreden seitens der Politik und Medien erlauben. Mit den entscheidenden Argumenten und Tatsachen setzte man sich bewusst zunächst staatsintern dann öffentlich nicht auseinander und folgte lieber dem Prinzip Shooting The Messenger.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

M.-A. Schneider / 18.03.2022

Das Land, in dem wir einmal gut und gerne gelebt haben, gibt es seit schon seit über zwei Jahren nicht mehr. Es hat einem totalitären Denken Platz gemacht, das keinen Platz mehr hat für andere Meinungen, für Inhalte und Fakten, die vom Narrativ abweichen. Das Allerschlimmste aber ist, dass es immer noch zu viele Bürger nicht interessiert und dass auch sie diesem Narrativ folgen wie die Lemminge und sich auch noch an Ausgrenzungen und Denunziation beteiligen. Das macht der Regierung Mut, ihren Weg gegen die Bevölkerung weiterzugehen.

Théodore Joyeux / 18.03.2022

@ B. Dietrich / 18.03.2022: Das Urteil macht tatsächlich angesichts der Berichterstattung auf Ach.gut und TE keinen Sinn. Was allerdings der maximale Skandal bei diesem Verfahren ist, ist die Rolle von CSU- Horst Seehofer, der einsereits einen erklärten Chinaerfahrenen Maoisten und Mitarbeiter des Goethe Instituts in Genf/Lausanne als Verfasser einer Studie/Gutachten “Wie geriert man die maximale Angst und Panik in der Bevölkerung” auf den Podest hebt und mithalf, ein perverses Regime an “Repressalien” gegen die deutsche Zivilbevökerung zu installieren, andererseits aber einen sachlichen, bei klaren Verstand arbeitenden Spitzenbeamten mit Verantwortungsgefühl derart existenziell vernichtet. Was in Deutschlands Beamtenschaft abgeht ist extrem unseriös. Dies hat auch nichts mehr mit “Rechtsstaatlichkeit” zu tun, sondern ist Ausdruck des Mißbrauchs der Macht durch einen CSU-Politiker und seinen Staatssekretären. Das müsste Herr Horst Seehofer auch begreifen, denn immerhin ist seine Bildungsniveau das eines in der bayerischen Verwaltung reüssierten Verwaltungsmitarbeiters, nicht mehr und nicht weniger. So hat das Gericht zwar die Kläger bezüglich Klageschrift und Vorgehen gerügt, aber es scheint dies bei der Argumenten der Verhältnismäßigkeit dieses verwaltungsrechtlichen Vollzugsaktes nicht mehr zu beachten. Allerdings kann man auch Zweifel haben, ob ein Herr Gysi so die richtige Auswahl eines Prozeßvertreters gewesen ist. Herr Gysi mag kraft seiner juristischen Ausbildung in der DDR und nach der Wiedervereinigung in allen Talkshows geschickt parlavert zu haben, aber das wird in einem solchen Prozess “beamtenrechtlich” wohl nicht reichen. Verwaltungsrichter sind sehr oft auch Wertkonservativ ausgelegt, so dass ein Gregor Gysi bei dem ein oder anderen das sprichwörtlich “Rote Tuch” sein könnte. Es bleibt tatsächlich abzuwarten, wie die nächste Instanz läuft ...  “in diesem unserem Lande”.

Bernhard Büter / 18.03.2022

Alle Reden am Haupttäter vorbei: S E E H O F E R – Merkels Werkzeug Mit der „Charakterlichen Qualität“ dieser Person ist alles simpel erklärbar. Auch hier politische Justiz, ja der Drang zur Verurteilung/Vernichtung schon im Behördentext implementiert. So dämlich-plump, dass sogar der Richter es moniert. Denn das Strategiepapier hat das völlige Versagen von Merkel/Seehofer offen gelegt. Dieses Versagen ist Kern des jetzigen grünen Merkel-Scholz-Regimes. Und jegliches Offenlegen soll mit diesem Schau-/Vernichtungsprozess zukünftig verhindert werden. Wobei die Medienhuren nur berichten wenn sich Richter finden, die systemtreu urteilen, besser vorgegebene Urteile übernehmen, wie Harbarth Abschriften aus dem Parteiprogramm der Grünen fertigt und als Urteile zum Besten gibt. Nochmal: Herr Kohn muß dran glauben, damit Seehofer verantwortungslos bleiben kann. Zu dumm für intelligente Lösungen, also als Führungskraft ungeeignet. Insbesondere aus Sicht des Souveräns, Schaden vom Volk abzuwenden. Behördenleiterstellen mit Parteisoldaten zu besetzen ist in der Regel eine politische Bankrotterklärung und richtet nur Schaden an. Parlamentarischer Lauterbach halt.

Jörg Themlitz / 18.03.2022

„Ich halte den Minister für einen elenden Feigling der nicht unter Umständen seinen Kopf und seine Ehre daran setzt, sein Vaterland auch gegen den Willen von Majoritäten zu retten.“ Fürst Bismarck 1886; Da Ehre und Vaterland heutzutage Buh Begriffe sind, hat Herr Kohn aus Sicht seines Ministers und dem VG falsch gehandelt. ...und Morgen gehen alle Kinder wieder in die Schule und schreiben einen Weiße Rose Gedächtnisbrief gegen die damalige Willkürjustiz und fühlen sich dabei wohl. Der ehemalige Werder Bremen Trainer Markus Anfang ist jetzt zu einer Strafzahlung von 36.000,00 Euro verurteilt worden. Der hatte einen gefälschten Impfausweis vorgelegt. Das wäre vor drei Jahren der Brüller in der ZDF “heute Show” gewesen. Seit 2015 hat ja immerhin ein Umdenken eingesetzt, was gefälschte Dokumente und Identitäten betrifft. Hat sich bis zu diesem Gericht wohl noch nicht rumgesprochen, dass das lax zu handhaben ist. In der Geschichte gab es schon mal Klassen- und Rassenjustiz.

Hermann Sattler / 18.03.2022

Wenn einem Staatsdiener der Beamtenstatus entzogen wird, muss m.W. der Staat diesen so stellen, als wäre er von Anfang an Angestellter gewesen. M.E. bedeutet das, die Sozialabgaben und Rentenbeträge müssen für ALLE Jahre nachentrichtet werden.  Die genauen Beträge kenne ich nicht, aber je nach Dienstzeit dürfte auf die Staatskasse ein Betrag zwischen 300.000 und 400.000 Euro zu entrichten sein. Im übrigen sieht das Urteil nicht nach einem Endurteil aus. Berufung und am Ende Revision? Von dem jetzigen vorläufigen Urteil wird die MSM noch einige Zeit berichten. Ein abweichendes Endurteil wird dann verschwiegen. Der involvierte clevere RA lässt hoffen.

Sirius Bellt / 18.03.2022

Anständige Beamte die ihrer Pflicht nachkommen, scheinen in diesem System nicht mehr erwünscht zu sein. Unglaublich mit welcher Härte gegen diesen Mann vorgegangen wurde. Aus dem Beamtenverhältnis nach jahrzehntelanger Arbeit entlassen. Zack und Tschüss. Wegen so einer Lappalie. Man muss schon aus ganz besonders vertrocknetem Holz geschnitzt sein, um einen Menschen derartig platt zu machen. Herrn Kohn wünsche ich das Gleiche wie Herrn Schöfbeck und vielen anderen anständigen Charakteren. Ihre Zeit wird noch kommen. In der Corona Causa wurde einfach zu viel gelogen.

Sabine Heinrich / 18.03.2022

Unfassbar! Hier wird einem aufrechten Menschen die Existenzgrundlage genommen, der kein Verbrechen begangen hat! Und diese Berliner Halunkenbande darf ungestraft weiterhin unser Land gegen die Wand fahren, Menschen die Grundrechte entziehen, sich über das Grundgesetz hinwegsetzen - mir fehlen die Worte! Für die, die es nicht wissen: Er verliert damit auch seinen Pensionsanspruch. Wie geht es nun weiter mit Herrn Kohn? Wird er in Berufung gehen? Wird es ein Gericht geben, das es wagt, die Berliner in ihre Schranken zu weisen? Ich hoffe, dass es Arbeitgeber gibt, die froh sind, einen Menschen wie Herrn Kohn einstellen zu dürfen. - Es ist wirklich unglaublich: kirchliche Kinderschänder dürfen unbehelligt weiterleben, wenn ihre nachweisbaren bekannten Verbrechen verjährt sind - und Herrn Kohn behandelt man wie einen Verbrecher. Ich könnte nur noch speien! Alles erdenklich Gute für Sie, Herr Kohn! Das Blatt wird sich irgendwann wenden. Irgendwann…  Muss ich jetzt mit einem Hausbesuch morgens um 5 Uhr rechnen, weil ich die Berliner Mischpoke als Halunkenbande bezeichnet habe?

Horst Jungsbluth / 18.03.2022

Ausgerechnet das VG Berlin, das sofort nach dem Start des von der SED gewollten SPD/AL-Senat ab 1989 nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger wie Verbrecher verfolgte, entzieht einen Staatsbediensten den Beamtenstatus, wobei dieser sich Gysi als Anwalt leistet, der noch am 18. Mai 1990 den hohen sowjetischen Funktionär Falin zu einem militärischen Eingreifen ermuntern wollte, um die Einheit zu verhindern und der nicht nur vom Immunitätsauschuss des deutschen Bundestages als StasiIM eingestuft wurde.  Ich glaube langsam, dass es in einem Irrenhaus vernünftiger zugeht als in der Politik, den Ämtern und der Justiz unseres Staates. Damals hat allein der Vorsitzende der 16. Kammer Jürgen Klebs zig total rechtswidrige Fließbandurteile gefällt, wobei er des öfteren Berichterstatter und Beisitzer auswechselte, aber auch die anderen Kammern und die Berufungsinstanzen richteten sich nach diesem Strategiepapier, dass u. a. verlangte, dass das Vewaltungsrecht so extrem gegen gewisse Bürger angewendet wird, dass der gesamte Staat destabilisiert wird. Und die Anwälte? Die spielten wie in der NS- und der SED-Diktatur Schoßhündchen bei verbrecherischen Richtern und Staatsawälten. Und niemand musste sich bis heute dafür verantworten.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com