Felix Perrefort / 18.03.2022 / 11:30 / 39 / Seite ausdrucken

Ende einer Beamtenkarriere: Shooting the Messenger

Am Mittwoch wurde Stephan Kohn, ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums und Verfasser des 2020 skandalisierten Corona-Papiers, vom Verwaltungsgericht in Berlin der Beamtenstatus entzogen. Die heutige Situation gibt Kohns Lagebericht recht, aber darum ging es in der Verhandlung gar nicht.

Anfang Mai 2020 verschickte Stephan Kohn als Oberregierungsrat im Referat für kritische Infrastrukturen ein regierungskritisches Corona-Papier (hier einsehbar) innerhalb des Bundesinnenministeriums an höhere Beamte sowie an die Innenministerien der anderen Bundesländer. Durch ein Leak, das einer der Adressaten zu verantworten hat (übrigens illegal), gelangte das Dokument an die Öffentlichkeit und wurde infolgedessen als bundesweiter Skandal gehandhabt, für den Kohn verantwortlich sei. Für dessen Vorgehen wurde ihm vorgestern vom Verwaltungsgericht Berlin im Prozess „Bundesrepublik Deutschland gegen Stephan Kohn“ der Beamtenstatus entzogen. 

Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob Kohn seine Kompetenzen überschritten und gegen explizite Anweisung seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Er und sein Anwalt Gregor Gysi bestreiten dies und betonten sowohl die Zuständigkeit seines Referats als auch die Billigung des Projekts durch Vorgesetzte.

Zwei Mythen, die die Diskussion um Kohn entscheidend prägten, wurden als solche entlarvt: Für das Gericht stand außer Frage, dass Kohn weder einen Briefkopf des Ministeriums verwendete noch selbst an die Öffentlichkeit ging. Das Dokument war eine rein interne Kommunikation. Das BMI stellte jedoch am Montag, dem 10. Mai 2020, drei Tage nach Versendung der E-Mail, die Sachverhalte in einer Pressemitteilung ganz anders dar: 

Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle [sic!] Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder.

Das BMI setzte also gleich zu Beginn der Affäre Fehlinformationen in die Welt, die Kohn in ein schlechtes Licht rücken sollten. Er habe, so die seinerzeitige Sugesstion, das Bundesinnenministerium dazu missbraucht, seine persönliche Meinung einer breiten Öffentlichkeit als staatliche Position weiszumachen – eine nicht nur verzerrte, sondern an den Tatsachen vollkommen vorbeigehende Sichtweise, die fortan medial kolportiert wurde. Entsprechend ging es nicht um den Inhhalt des Dokuments, sondern das moralische Verhalten Kohns. Es ist erstaunlich, wie skrupellos hier der Staat mit Fakten umgeht, um Mitarbeitern, die der Regierungslinie irgend gefährlich werden könnten, Schaden zuzufügen. 

Ob die richterliche Entscheidung nun formaljuristisch richtig war, sei dahingestellt. Kann in dieser Sache aber fair geurteilt werden, ohne den Inhalt seiner diesbezüglichen Arbeit zu berücksichtigen? Das achtzigseitige von Kohn seinerzeit formulierte Papier mit anfänglicher Zusammenfassung der wesentlichen Thesen legt  klar und deutlich dar, dass die Regierung unverhältnismäßig harte Maßnahmen ergriffen hat, ohne das Bedrohungspotenzial evidenzbasiert nachzuweisen und den Schaden, den die Maßnahmen hervorrufen, im Auge zu behalten. Das spielte für die Richter in der Verhandlung aber keine Rolle.

Künftig könnte der Fall Kohn noch von sehr viel größerer Bedeutung sein, als er es jetzt schon ist. Anfang Mai befand sich die Corona-Welle ihrer saisonalen Verlaufsform gemäß auch den offiziellen Zahlen zufolge im Abflauen. Nichtsdestotrotz wurde damals gerade eine Maskenpflicht erlassen, auch eine kritische Aufarbeitung der bisherigen Einschränkungen blieb aus – die Medien blieben größtenteils stumm. Statt Rechtfertigungsdruck aufzubauen, bedienten sie der Regierung in die Hände spielende Feindbilder. 

Stephan Kohns Analyse – obwohl für jedermann zugänglich – wurde nicht Teil einer öffentlichen Debatte über Sinn und Zweck der Maßnahmen. Stattdessen hat man Nebensächlichkeiten skandalisiert und letztlich auch zum Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung gemacht. Historisch bedeutsam könnte das Dokument insofern noch werden, als seine Existenz und der Umgang mit ihm keinerlei Ausreden seitens der Politik und Medien erlauben. Mit den entscheidenden Argumenten und Tatsachen setzte man sich bewusst zunächst staatsintern dann öffentlich nicht auseinander und folgte lieber dem Prinzip Shooting The Messenger.

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Leserpost

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Michael Lorenz / 18.03.2022

Ein solches Urteil wäre in einem freien, demokratischen Rechtsstaat, der aus dem seinerzeitigen “Ich habe nur Befehlen gehorcht” wirklich etwas gelernt hätte, unmöglich. In einem linken Gesinnungsstaat hingegen ist es folgerichtig.

Reinhart Max / 18.03.2022

Und warum wurde er ihm dann entzogen ???

Gottfried Meier / 18.03.2022

In Naziprozessen hört man oft als Rechtfertigung, dass man sich den Anweisungen nicht widersetzen konnte, weil man sonst erhebliche Nachteile zu erleiden gehabt hätte. Das scheint so falsch nicht zu sein, da man heute auch nicht davor zurückschreckt, die Existenz von Beamten zu zerstören, wenn sie nicht im Sinne des Apparates funktionieren. Ein demokratischer Staat sollte eigentlich froh darüber sein, solche mitdenkenden Beamte zu haben.

B. Dietrich / 18.03.2022

Sorry, ich versteh’s nicht. »Für das Gericht stand außer Frage, dass Kohn weder einen Briefkopf des Ministeriums verwendete noch selbst an die Öffentlichkeit ging«, er ist der Aufgabe seiner Stellenbeschreibung nachgekommen, hat innerhalb des Ministeriums nie einen Hehl aus seiner Tätigkeit gemacht – er hat sich also beamtenrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Und der Inhalt seiner Analyse »...spielte für die Richter in der Verhandlung [...] keine Rolle«. Warum hat man dem armen Mann dann seinen Beamtenstatus entzogen? Das macht man doch normalerweise nicht mal so eben nebenbei. Ist das jetzt die (un)rechtlich abgestützte Rache des Staates, der sich ertappt und auf die Füße getreten fühlte? Wenn nicht noch etwas absolut Verwerfliches hinzukommt (was???) ist es nach dem Inhalt des Artikel völlig unklar, warum der Mann geschaßt wurde. Oder hat er einfach nur die ‘falschen’ Sachverständigen gefragt? Wer weiß mehr?

Peter Zinga / 18.03.2022

Das deutsche Richtertum habe feste Tradition..

Petra Wilhelmi / 18.03.2022

Ist das verwunderlich? Die Richter konnten gar nicht anders entscheiden. Alle, die in diesem Staat etwas zu entscheiden haben, sind gekauft worden. Einige mit Geld, andere mit Vergünstigungen, wieder andere durch Angst ihren Job zu verlieren. Personen anderer Meinung außerhalb der öffentlichen Regierungsmeinung werden vernichtet, sozial und ökonomisch. Alle sollen im Gleichschritt zur neuen Ordnung schreiten, in der wir arm sind, aber auf Befehl glücklich sein sollen. Das Urteil ist ein politisches Urteil, aufgebaut auf Lügen, die gesellschaftsfähig gemacht worden sind. Dazu gehört, dass man diese Genplörre mit den von uns abgepressten Geld, genannt Steuer, bis 2029 eingekauft hat. Ergo weiß man wohin der Weg gehen wird. Die Ausführungen von Herrn Kohn schaden den Ideologen, also musste er abgeurteilt werden und in die Pampa geschickt werden auf dass niemand mehr von ihm hören soll. Man betrügt ihn, mit den Lügen, auch höchstwahrscheinlich um seine Pension. Ich kenne mich da nicht so aus. Die Politik in Deutschland ist darauf ausgerichtet, dass niemand mehr normal leben darf. Ich denke, dass sich auch eine Mehrheit für die Impflicht finden wird, weil die “Inzidenz” (die man nicht mehr beachten wollte) passend zur Diskussion der Impfpflicht hochgeschrieben wurde. Und im Oktober setzt dann wieder die Grippe ein. Passt doch. Sie wollen uns töten und unsere inneren Organe sowie unser natürliches Immunsystem verstümmeln. Passend dazu prahlt eine Ministerpräsident, weiß nicht mehr wer, dass er Corona hätte. Er hat aber nur einen positiven Test und trägt diesen wie eine Monstranz vor sich her. Ein Test, der keine Infektionen nachweisen kann, also nur Nuklein Säure Schnipsel findet und auch nicht zwischen lebender und toter Materie unterscheiden kann. All die tyrannischen Maßnahmen gegen das Volk sollen schließlich weitergeführt werden. Alles kommt sehr planvoll zur Diskussion über die allgemeine Impflicht. Welch ein Zufall.

Stanley Milgram / 18.03.2022

Herr Kohn hat seine Kompetenz bewiesen und damit stehen ihm hoffentlich viele Wege offen. Sind ja nicht alle so blöd wie dieser Staat…

Rainer Niersberger / 18.03.2022

Ich ersetze “Fehlinformation” durch “vorsaetzliche Luege” , wenn man so will “amoralisches und sittenwidriges Verhalten”.  Aber solange die Justiz, frueher einmal Rechtssprechung, systemkonform funktioniert, kann ja nichts passieren.  Wichtig ist, politische ” Gauner oder Kriminelle” nicht “Gauner oder Kriminelle” zu nennen.  Sie koennen allenfalls “irren” und das verstehen wir doch.

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