Am Mittwoch wurde Stephan Kohn, ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums und Verfasser des 2020 skandalisierten Corona-Papiers, vom Verwaltungsgericht in Berlin der Beamtenstatus entzogen. Die heutige Situation gibt Kohns Lagebericht recht, aber darum ging es in der Verhandlung gar nicht.
Anfang Mai 2020 verschickte Stephan Kohn als Oberregierungsrat im Referat für kritische Infrastrukturen ein regierungskritisches Corona-Papier (hier einsehbar) innerhalb des Bundesinnenministeriums an höhere Beamte sowie an die Innenministerien der anderen Bundesländer. Durch ein Leak, das einer der Adressaten zu verantworten hat (übrigens illegal), gelangte das Dokument an die Öffentlichkeit und wurde infolgedessen als bundesweiter Skandal gehandhabt, für den Kohn verantwortlich sei. Für dessen Vorgehen wurde ihm vorgestern vom Verwaltungsgericht Berlin im Prozess „Bundesrepublik Deutschland gegen Stephan Kohn“ der Beamtenstatus entzogen.
Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob Kohn seine Kompetenzen überschritten und gegen explizite Anweisung seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Er und sein Anwalt Gregor Gysi bestreiten dies und betonten sowohl die Zuständigkeit seines Referats als auch die Billigung des Projekts durch Vorgesetzte.
Zwei Mythen, die die Diskussion um Kohn entscheidend prägten, wurden als solche entlarvt: Für das Gericht stand außer Frage, dass Kohn weder einen Briefkopf des Ministeriums verwendete noch selbst an die Öffentlichkeit ging. Das Dokument war eine rein interne Kommunikation. Das BMI stellte jedoch am Montag, dem 10. Mai 2020, drei Tage nach Versendung der E-Mail, die Sachverhalte in einer Pressemitteilung ganz anders dar:
Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle [sic!] Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder.
Das BMI setzte also gleich zu Beginn der Affäre Fehlinformationen in die Welt, die Kohn in ein schlechtes Licht rücken sollten. Er habe, so die seinerzeitige Sugesstion, das Bundesinnenministerium dazu missbraucht, seine persönliche Meinung einer breiten Öffentlichkeit als staatliche Position weiszumachen – eine nicht nur verzerrte, sondern an den Tatsachen vollkommen vorbeigehende Sichtweise, die fortan medial kolportiert wurde. Entsprechend ging es nicht um den Inhhalt des Dokuments, sondern das moralische Verhalten Kohns. Es ist erstaunlich, wie skrupellos hier der Staat mit Fakten umgeht, um Mitarbeitern, die der Regierungslinie irgend gefährlich werden könnten, Schaden zuzufügen.
Ob die richterliche Entscheidung nun formaljuristisch richtig war, sei dahingestellt. Kann in dieser Sache aber fair geurteilt werden, ohne den Inhalt seiner diesbezüglichen Arbeit zu berücksichtigen? Das achtzigseitige von Kohn seinerzeit formulierte Papier mit anfänglicher Zusammenfassung der wesentlichen Thesen legt klar und deutlich dar, dass die Regierung unverhältnismäßig harte Maßnahmen ergriffen hat, ohne das Bedrohungspotenzial evidenzbasiert nachzuweisen und den Schaden, den die Maßnahmen hervorrufen, im Auge zu behalten. Das spielte für die Richter in der Verhandlung aber keine Rolle.
Künftig könnte der Fall Kohn noch von sehr viel größerer Bedeutung sein, als er es jetzt schon ist. Anfang Mai befand sich die Corona-Welle ihrer saisonalen Verlaufsform gemäß auch den offiziellen Zahlen zufolge im Abflauen. Nichtsdestotrotz wurde damals gerade eine Maskenpflicht erlassen, auch eine kritische Aufarbeitung der bisherigen Einschränkungen blieb aus – die Medien blieben größtenteils stumm. Statt Rechtfertigungsdruck aufzubauen, bedienten sie der Regierung in die Hände spielende Feindbilder.
Stephan Kohns Analyse – obwohl für jedermann zugänglich – wurde nicht Teil einer öffentlichen Debatte über Sinn und Zweck der Maßnahmen. Stattdessen hat man Nebensächlichkeiten skandalisiert und letztlich auch zum Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung gemacht. Historisch bedeutsam könnte das Dokument insofern noch werden, als seine Existenz und der Umgang mit ihm keinerlei Ausreden seitens der Politik und Medien erlauben. Mit den entscheidenden Argumenten und Tatsachen setzte man sich bewusst zunächst staatsintern dann öffentlich nicht auseinander und folgte lieber dem Prinzip Shooting The Messenger.

Anständige Beamte die ihrer Pflicht nachkommen, scheinen in diesem System nicht mehr erwünscht zu sein. Unglaublich mit welcher Härte gegen diesen Mann vorgegangen wurde. Aus dem Beamtenverhältnis nach jahrzehntelanger Arbeit entlassen. Zack und Tschüss. Wegen so einer Lappalie. Man muss schon aus ganz besonders vertrocknetem Holz geschnitzt sein, um einen Menschen derartig platt zu machen. Herrn Kohn wünsche ich das Gleiche wie Herrn Schöfbeck und vielen anderen anständigen Charakteren. Ihre Zeit wird noch kommen. In der Corona Causa wurde einfach zu viel gelogen.
Unfassbar! Hier wird einem aufrechten Menschen die Existenzgrundlage genommen, der kein Verbrechen begangen hat! Und diese Berliner Halunkenbande darf ungestraft weiterhin unser Land gegen die Wand fahren, Menschen die Grundrechte entziehen, sich über das Grundgesetz hinwegsetzen – mir fehlen die Worte!
Für die, die es nicht wissen: Er verliert damit auch seinen Pensionsanspruch. Wie geht es nun weiter mit Herrn Kohn? Wird er in Berufung gehen? Wird es ein Gericht geben, das es wagt, die Berliner in ihre Schranken zu weisen? Ich hoffe, dass es Arbeitgeber gibt, die froh sind, einen Menschen wie Herrn Kohn einstellen zu dürfen. – Es ist wirklich unglaublich: kirchliche Kinderschänder dürfen unbehelligt weiterleben, wenn ihre nachweisbaren bekannten Verbrechen verjährt sind – und Herrn Kohn behandelt man wie einen Verbrecher. Ich könnte nur noch speien! Alles erdenklich Gute für Sie, Herr Kohn! Das Blatt wird sich irgendwann wenden. Irgendwann… Muss ich jetzt mit einem Hausbesuch morgens um 5 Uhr rechnen, weil ich die Berliner Mischpoke als Halunkenbande bezeichnet habe?
Ausgerechnet das VG Berlin, das sofort nach dem Start des von der SED gewollten SPD/AL-Senat ab 1989 nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger wie Verbrecher verfolgte, entzieht einen Staatsbediensten den Beamtenstatus, wobei dieser sich Gysi als Anwalt leistet, der noch am 18. Mai 1990 den hohen sowjetischen Funktionär Falin zu einem militärischen Eingreifen ermuntern wollte, um die Einheit zu verhindern und der nicht nur vom Immunitätsauschuss des deutschen Bundestages als StasiIM eingestuft wurde. Ich glaube langsam, dass es in einem Irrenhaus vernünftiger zugeht als in der Politik, den Ämtern und der Justiz unseres Staates. Damals hat allein der Vorsitzende der 16. Kammer Jürgen Klebs zig total rechtswidrige Fließbandurteile gefällt, wobei er des öfteren Berichterstatter und Beisitzer auswechselte, aber auch die anderen Kammern und die Berufungsinstanzen richteten sich nach diesem Strategiepapier, dass u. a. verlangte, dass das Vewaltungsrecht so extrem gegen gewisse Bürger angewendet wird, dass der gesamte Staat destabilisiert wird. Und die Anwälte? Die spielten wie in der NS- und der SED-Diktatur Schoßhündchen bei verbrecherischen Richtern und Staatsawälten. Und niemand musste sich bis heute dafür verantworten.
Anweisung zum Lügen missachtet. Wie konnte er? Rechtspopulist.
Jeder klar denkende Mensch hier in Deutschland muss sich von der Illusion verabschieden, Justitia wäre tatsächlich blind ! Bei einem regierungstreuen Beamten hätte man bei einer Verfehlung beide Hühneraugen zugedrückt, aber bei einem „vermeintlichen“ Corona-Rebellen, da muss ein Exempel statuiert werden !
Gysi wird sicher das Urteil genau lesen. Manchmal soll es ja passieren, dass eine höhere Instanz noch unabhängig urteilt.
Ein solches Urteil wäre in einem freien, demokratischen Rechtsstaat, der aus dem seinerzeitigen „Ich habe nur Befehlen gehorcht“ wirklich etwas gelernt hätte, unmöglich. In einem linken Gesinnungsstaat hingegen ist es folgerichtig.