Anwalt Joachim Steinhöfel mahnt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ab, weil diese für eine „Spitzel-GmbH“ namens "So Done" werben.
So Done ist eine Agentur, die die Suche nach Beleidigungen von Politikern im Internet, die Anzeige und Schmerzensgeldeinforderung zum Geschäftsmodell gemacht hat. „Wir sind motiviert bis in die Haarspitzen, Täter von Online-Hass sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich in deinem Namen zur Verantwortung zu ziehen. Wir helfen dir dabei, die Löschung des Kommentars, die Unterlassung weiterer Persönlichkeitsrechtsverletzungen und eine Entschädigung durchzusetzen“, heißt es auf der Webseite von So Done. Und natürlich wird das zum Schutz von unserem Rechtsstaat und unserer Gesellschaft getan.
Aber Motivation bis in die Haarspitzen ist nicht alles, es muss auch etwas dabei herausspringen: So Done streicht 50 Prozent der für die Beleidigungen erstrittenen Geldentschädigung ein. So Done will zwar nach eigenen Angaben „den Hass im Netz abschalten“, aber wenn das tatsächlich passiert, wäre das Geschäftsmodell allerdings dahin.
Die Firma wirbt neben Habeck und Wüst auch mit anderen Politikern wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Julia Klöckner (CDU), Ralf Stegner (SPD) und Roderich Kiesewetter (CDU). Die Fälle, die als Beleidigungen aufgeführt werden, richten sich vor allem gegen Politiker der (ehemaligen) Ampel. Ob So Done auch für einen beleidigten oder bedrohten AfD-Politiker aktiv wird, darf bezweifelt werden.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat wegen der Verletzung der Neutralitätspflicht die Amtsträger Habeck und Wüst abgemahnt. Wörtlich heißt es:
„Bundesminister sind aufgrund des ihnen in amtlicher Funktion entgegengebrachten Vertrauens zu einer neutralen und objektiven Amtsführung verpflichtet. Mit Ihrer Werbung für einen einzelnen Marktteilnehmer verstoßen Sie gegen Ihre Pflicht zur neutralen Amtsführung (vgl. BGH, Urt. v. 12. 7. 2012 – I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 mwN). Ihre Werbung für die So Done GmbH verstößt daher gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, §§ 3 Abs. 1, 3a, 8 UWG in Verbindung mit der Verpflichtung zur neutralen Amtsführung.“
Auf X fasste Steinhöfel dies zusammen: „Es muss gerichtlich geklärt werden, ob Habeck und Wüst unter Hinweis auf ihre Ämter für ein gewerbliches Abmahnunternehmen werben dürfen oder ob dies gegen ihre Pflicht zu neutraler Amtsführung verstößt“.
In der Vergangenheit musste bereits ein Bundeswirtschaftsminister (Jürgen Möllemann, FDP) seinen Hut nehmen, weil er mit seinem Ministeramt und offiziellem Briefbogen für eine Firma warb und damit das Neutralitätsprinzip verletzte. Die Vermischung von politischem Einfluss und Wirtschaftsinteressen nennt man gemeinhin Korruption.
Redaktioneller Hinweis:
Schade, dass man Leute wie Steinhöfel selten in politischen Ämtern findet. Den Hamburger Anwalt kann man aber jetzt wählen, zumindest ein bisschen. Der „Lovely Books Community Award” sucht jedes Jahr die besten Bücher, unter anderem in der Rubrik "Sachbuch und Ratgeber". Und da steht Steinhöfels Bestseller "Die Digitale Bevormundung" zur Wahl (zum Abstimmen einfach hier runterscrollen). Steinhöfel: "Ich freue mich über Unterstützung! Danke für jede Stimme".