News-Redaktion / 02.10.2024 / 12:30 / / Seite ausdrucken

Steinhöfel gegen Ataman: Vier zu Null

Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes unter Leitung von Ferda Ataman verlor erneut vor Gericht gegen Anwalt Joachim Steinhöfel und NIUS.

Drei juristische Niederlagen gegen Steinhöfel waren Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wohl nicht genug. Achgut hatte im August darüber berichtet. Damals hatte Steinhöfel bereits festgestellt: „Frau Ataman kann in ihren Verfahren gegen die freie Presse mittlerweile auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. Drei Verfahren, drei Niederlagen. Wenn sie ein weiteres anhängiges Verfahren in Hamburg auch noch verliert, hat sie sogar die Chance, mit ihrer Kollegin Svenja Schulze gleichzuziehen, die viermal gegen unsere Mandantin unterlegen ist.“

Das erwähnte weitere Verfahren aus Hamburg ist die Erwirkung eines Anerkenntnisurteils nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht gab Steinhöfel erneut recht. Das Nachrichtenportal NIUS wehrte sich mehrmals erfolgreich gegen eine Abmahnung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die ADS wegen eines Artikels über eine Transperson, die Mitglied in einen Frauen-Fitnessstudio werden wollte. Das Landgericht Berlin wies den Antrag der BRD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, das Berliner Kammergericht bestätigte die Entscheidung und stellte fest, dass der Artikel in NIUS eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung sei.

Daraufhin erkannte die Bundesrepublik Deutschland die von NIUS geltend gemachten Ansprüche an. Das Urteil aus Hamburg, das ohne mündliche Verhandlung erging, besagt auch, dass die Kosten auf der Basis eines Streitwerts von € 45.000,00 von der Bundesrepublik Deutschland, also dem Steuerzahler zu tragen sind.

In ihrem Anerkenntnis an das Landgericht Hamburg, so berichtet Welt, habe die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus behauptet, ihr Unterlassungsanspruch sei „längst“ beim Landgericht Berlin anhängig gemacht worden sei. „Das ist nicht wahr“, so Steinhöfel. „Unsere Klage ging dem Landgericht am 2. Juni zu, Atamans Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung datiert vom 07. Juni. Also fünf Tage später. Die Bundesregierung kennt die Akten und die Daten. Ataman hat wissentlich unwahr vorgetragen. Die Bundesrepublik hat vor Gericht gelogen.“

Steinhöfel kommentierte seinen Sieg gegenüber Welt: "Gegen Journalisten und Medien, die wir vertreten, hat die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit mehr als zehn Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht hinnehmen müssen.“ – „Das ist nicht nur demütigend und beschämend. Es dokumentiert ein über den Einzelfall hinausgehendes gestörtes Verhältnis zu wesentlichen Grundrechten, die den freiheitlichen Staat in seinem Kern ausmachen.“

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