Das Bundeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, und das Landeskriminalamt Bayern und mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Augsburg ermitteln gegen Achgut.com in einer geradezu kafkaesken Angelegenheit. Dazu passt der erste Satz aus dem Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka: „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“
Es geht um einen knapp zwei Jahre alten Artikel. Darin weist unser Autor anhand historischer Belege nach, dass auch Sozialdemokraten in der Weimarer Republik die Parole „Alles für Deutschland“ verwendeten. Der deswegen gegen uns erhobene Vorwurf: „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ (Paragraph 86 a StGB). Das Strafmaß für Verstöße beträgt bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Dabei ist der genannte Artikel ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung.
Im Mai 2024 veröffentlichte Achgut den Artikel „Auch Sozialdemokraten riefen ‚Alles für Deutschland‘“, der auch auf X (Twitter) gepostet wurde. Der Beitrag beschreibt eine historische Wahrheit. Achgut bedient sich dabei des Rückgriffs auf einen historischen Zeitungsartikel und zeigt als Titelbild einen Ausschnitt aus der Ausgabe der SPD-nahen Zeitung „Das Reichsbanner“ vom 26.12.1931. Die Überschrift des historischen Artikels ist ein Zitat von Karl Höltermann (SPD), der die Parole des Reichsbanners wiedergibt, die da lautet: „Nichts für uns, alles für Deutschland.“
Karl Höltermann war in der Weimarer Republik ein hochrangiger SPD- und Gewerkschaftsfunktionär und Gegner der Nationalsozialisten. Das (übrigens bis heute existierende) Reichsbanner war ein politischer Wehrverband, der zwar parteiübergreifend, aber im wesentlichen sozialdemokratisch und gewerkschaftlich geprägt war, sich dem Schutze der Demokratie verschrieben hatte und in strikter Gegnerschaft zu den Nationalsozialisten stand.
Dieser Artikel mit dem Zitat einer SPD-nahen Organisation und eines SPD-Funktionärs führte zu einer Denunziation der Meldestelle HessenGegenHetze bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Die ZMI ist eine Abteilung des Bundeskriminalamts (BKA). Von dort wurde die Angelegenheit an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) abgegeben und von dort dieser Tage an die Staatsanwaltschaft in Augsburg weiterexpediert. Es ist also schon ein recht umfangreicher Personenkreis, der sich innerhalb der deutschen Strafverfolgungsbehörden mit diesem Stuss beschäftigt, möglicherweise auch beschäftigen muss.
Grund für die Verfolgung von Achgut ist augenscheinlich die Annahme, dass es sich bei der veröffentlichten sozialdemokratischen Losung „Nichts für uns, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung im Sinne des § 86a StGB handeln soll. Doch nach allgemeiner Ansicht gehören weder SPD noch Reichsbanner zu den verbotenen nationalsozialistischen Organisationen, so dass auch deren Parolen nicht verboten sind.
Bayerisches LKA beschreibt Achgut
Vielleicht war es der nicht ganz gewöhnliche Name der Zeitschrift und die damals allgemein gebräuchliche Fraktur-Schriftart des historischen Zeitungsartikels, der zu falschen Rückschlüssen geführt hat. Dass die Sache nicht bereits beim BKA in der (digitalen) Mülltonne entsorgt wurde, ist schwer nachvollziehbar. Achgut empfiehlt dringend die Lektüre seiner Artikel. Den beanstandeten (und auf Twitter verlinkten) Beitrag in seiner Gesamtheit zu lesen, wäre ein guter Einstieg. Er ist ein Musterbeispiel für historische Aufklärung durch Medien.
Verloren sind Hopfen und Malz zumindest beim Bayerischen LKA aber noch nicht. Wenn auch möglicherweise KI-generiert, so doch überraschend fair charakterisiert das Bayrische LKA Achgut.com (so erfuhr Achgut.com aus Behördenkreisen) wie folgt: „Die Medienfirma selbst läßt sich beschreiben als deutsche Medienplattform, die konservative, rechts-liberale und libertäre Perspektiven auf Politik und Gesellschaft veröffentlicht und sich häufig kritisch gegenüber dem Mainstream, linken Positionen und etablierten Medien äußert. Die Seite bietet Analysen, Kommentare und Artikel zu Themen wie Migration, EU, Klimapolitik und gesellschaftlichen Veränderungen aus einer alternativen, oft provokativ-konservativen Sicht.“
Unsere diversen Anfragen an die diversen Behörden sorgten für erstaunlich viele Aktivitäten innerhalb der Behörden und zu durchaus zeitnahen Reaktionen, aus denen wir aber bisher leider nicht entnehmen können, was da eigentlich mit welcher konkreten Begründung gespielt wird. Unsere Anfrage an das BKA bestätigte im wesentlichen den Verdacht, dass dort tatsächlich Hinweise des „Kooperationspartners“ ZMI eingegangen waren und Ermittlungen gegen uns laufen oder gelaufen waren, weil man den Vorgang für ein strafrechtlich relevantes Verfahren erachte. Im übrigen verwies man an die Kollegen im bayrischen Landeskriminalamt, die wegen unseres Firmensitzes in Bayern zuständig sind, und an die das Verfahren abgegeben worden sei. Die waren unserem Eindruck nach nicht gerade entzückt, die heiße Kartoffel in Händen zu halten und ließen uns schließlich wissen, „der von Ihnen beschriebene Achgut-Post ist nicht Bestandteil eines Verfahrens des Bayerischen Landeskriminalamtes“. Das war insofern ziemlich verlogen, als das Verfahren inzwischen an die Staatsanwaltschaft Augsburg expediert worden ist, mithin ein Verfahren in Augsburg anhängig ist, wie wir dann aus einer erneuten Nachfrage erfuhren. Das macht möglicherweise für den Behörden-Apparat einen Unterschied, aber nicht für uns. Bis dato war es uns aber nicht vergönnt, Kenntnis von einem entsprechenden Aktenzeichen zu erhalten.
Es ist für den seine Meinung äußernden Bürger schon ein besonderer Moment, davon zu erfahren, dass das Bundeskriminalamt oder ein Landeskriminalamt gegen ihn offenbar wegen einer im Kontext völlig legalen Äußerung ermitteln. Zumindest für diejenigen unter uns, die aus dem Westen stammen und nicht aus der DDR. Letztere haben ein Deja-vu, wenn die Staatsmacht zu Zersetzung und Zensur greift. Im Westen war das bis vor einigen Jahren noch undenkbar. Inzwischen nicht mehr. Von dem bekannten Autor Michael Klonovsky stammt das Bonmot: „Ich komme aus der Zukunft, ich komme aus der DDR.“
Warum den Vorgang nicht in der Mülltonne entsorgt?
Aus dem mittlerweile umfangreichen Mailverkehr in dieser Sache mit den diversen Dienststellen, hier einige der Fragen, die die Herausgeber von Achgut.com, an das Bundeskriminalamt / die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gleich zu Beginn gestellt haben, nachdem wir von den Ermittlungen erfuhren.
1. Ist es zutreffend, daß der Achgut-Post „Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland“ vom 13.05.2024 Gegenstand eines Vorgangs/Verfahrens bei der ZMI war/ist?
2. Wurde dieser Vorgang von der ZMI selbst aufgegriffen oder von einem Dritten gemeldet? Welche Organisation oder Person hat ggf. die Meldung vorgenommen (falls Namensnennung der Person nicht möglich erscheint, Funktion nennen z. B. Bundestagsabgeordneter Partei X)?
3. Der genannte Achgut-Artikel hat große Aufmerksamkeit erfahren. Er ist ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung durch Medien. Das Titelbild ist ein historischer Ausschnitt aus der Zeitung „Das Reichsbanner“. Darin wird Karl Höltermann (SPD) mit dem Ausspruch „Nichts für uns, alles für Deutschland“ zitiert.
a) Ist der ZMI bekannt, daß das genannte Zitat von einem hochrangigen SPD- und Gewerkschaftsfunktionär stammt und der Achgut-Artikel einen Gegner der Nationalsozialisten „zu Wort kommen läßt“?
b) Ist der ZMI bekannt, daß es sich bei der Zeitung „Das Reichsbanner“ um die Verbandszeitung der gleichnamigen Organisation handelt, die zwar parteiübergreifend, aber im wesentlichen sozialdemokratisch und gewerkschaftliche geprägt war, sich dem Schutze der Demokratie verschrieben hatte und in strikter Gegnerschaft zu den Nationalsozialisten stand?
c) Ist der ZMI bekannt, daß es sich bei dem Zitat um eine Leitparole des Reichsbanners selbst handelte, wie der Achgut-Artikel belegt?
d) Gehört die SPD bzw. das Reichsbanner nach Ansicht der ZMI zu den verbotenen nationalsozialistischen Organisationen, deren Parolen verboten sind?
4. Wenn diese Umstände der ZMI bekannt sein sollten:
a) Warum hat die ZMI den Vorgang an das Bayrische Landeskriminalamt weitergeleitet statt ihn in der (digitalen) Mülltonne zu entsorgen?
b) Sieht die ZMI in der Weiterleitung eines ersichtlich nicht strafbaren Vorgangs an eine andere Strafverfolgungsbehörde den Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung iSd § 162 StGB als erfüllt an?
c) Ist der ZMI bekannt, daß die Meinungs- und Pressefreiheit konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist und die Behandlung solcher Vorgänge durch Strafverfolgungsbehörden die Wahrnehmung dieser Grundrechte beeinträchtigt? Will die ZMI die künftige staatsbürgerliche Aufklärung über historische Geschehnisse verhindern oder erschweren?
d) Stimmen Sie der Aussage zu, daß die Verfolgung von Achgut.com in dieser Angelegenheit den Eindruck historischer Unbildung erweckt und von böswilligem Verfolgungseifer gegen Unschuldige zeugt und damit Einschüchterungscharakter hat?
*********
Unabhängiger Journalismus lebt nicht von Sonntagsreden über Pressefreiheit, sondern von Lesern, die sagen: „Diese Stimme soll bleiben. Diese Gegenöffentlichkeit darf nicht verstummen. Diese Arbeit ist es mir wert.“ Wenn Sie so ein Leser sind, möchten wir Sie heute um Ihre Unterstützung bitten.
Spende als Direktüberweisung:
Achgut Media GmbH
IBAN: DE22 1009 0000 2474 4900 10
Verwendungszweck: „Unterstuetzung“
Code mit Banking-App scannen:

Andere Zahlungsmöglichkeiten:
Meiner Meinung nach sollten noch viel mehr sozialdemokratische Parolen verboten werden. Aber, liebe Achse, irgendwo muss man ja anfangen. Im Übrigen finde ich bereits das Wort „Sozial“ im höchsten Maße verdächtig. „Satire darf alles“, sagen die Mainstream-Komödianten meines Vertrauens aus Politik und Medien immer, wenn es ihnen gerade mal passt! Auch in dem Satz sind bereits drei verdächtige Wörter enthalten. „Alles“ hat ja schon ein Sozialdemokrat in unerträglicher Weise verwendet. Das geht als erstes nicht. Von Dürfen kann schon mal im besten Deutschland aller Zeiten gar keine Rede mehr sein und Satire ist meines Wissens auch längst verboten oder Frau Hubig hat zumindest bereits ein Gesetz in Schublade. Wann das in Kraft tritt? „Soweit ich weiß … sofort und unverzüglich.“ (frei nach dem berühmten Freiheitskämpfer Schabowski)
Für die geneigte Staatsanwaltschaft zum Mitlesen: „In dem von Ihnen beschriebenen Fall wäre die Veröffentlichung in einem seriösen Online-Nachrichtenmagazin straffrei zulässig, sofern sie unter die sogenannte Sozialadäquanzklausel fällt.
Die Strafbarkeit entfällt gemäß § 86 Abs. 4 StGB (auf den § 86a Abs. 3 StGB verweist), wenn die Handlung einem der folgenden Zwecke dient: 1. Staatsbürgerliche Aufklärung: Vermittlung von Wissen zur politischen Willensbildung. 2. Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte: Hierzu zählt die Analyse historischer Texte und die Verwendung von Belegfotos. 3. Wissenschaft, Forschung oder Lehre: Kritische Auseinandersetzung mit der Verwendung von Sprache in verschiedenen politischen Kontexten.
Damit die Berichterstattung straffrei bleibt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Eindeutige Distanzierung: Aus dem Gesamtkontext des Artikels muss für einen flüchtigen Betrachter sofort erkennbar sein, dass sich das Magazin die NS-Ideologie nicht zu eigen macht, sondern sie kritisch analysiert. Keine Propagandawirkung: Das Foto darf nicht dazu dienen, für die verbotene Organisation oder deren Ideologie zu werben. Die Nutzung als Beweismittel in einer kritischen Analyse, die sich explizit gegen Nazis richtet, unterstreicht den aufklärerischen Zweck. Kontextuelle Einordnung: Da der Journalist aufzeigt, dass der Spruch historisch auch von Nicht-Nationalsozialisten verwendet wurde, handelt es sich um eine differenzierte historische Einordnung, die gerade den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziel hat. Fazit: Solange der Artikel als seriöse journalistische Arbeit erkennbar bleibt und die Parole nicht verherrlicht, ist die Verwendung des Fotos als historisches Dokument zur Beweisführung durch die Pressefreiheit und die Sozialadäquanzklausel gedeckt.“ (Zusammenfassung mit KI) Wieso wissen Polizei, Staatsschutz und Staatsanwaltschaft das nicht?
In meiner kleinen Stadt gibt es auf einem brachliegenden Grundstück einen großen alten Baum, der über und über von Mistelbüschen besiedelt ist. Das sieht auf den ersten Blick sehr hübsch aus: lauter grüne buschige Kugeln am kahlen Baum.
Beim genaueren Hinsehen erkennt der interessierte Beobachter, dass viele der Mistelbüsche gelb und am Eingehen sind.
Warum?
Die Schmarotzer haben den Wirt umgebracht!
Die menschlichen Schmarotzer (zu denen auch die „Meldestellen“ zählen) in diesem unsren Lande, dessen Namen man nicht mehr nennen sollte und dessen Nationalfarben tabu sind, sind auch fleißig dabei, ihren Wirt umzubringen.
Und sie sind genauso blöd wie die Misteln, dass sie das nicht bedenken!
Ich habe vorsichtshalber auf den Kalender geschaut: Leider ist der 1. April erst übermorgen. Fassen wir also zusammen: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen ein Presseorgan wegen eines Artikels, in dem ein historischer Slogan kritisch (!), keineswegs zustimmend, diskutiert wird, und der ein Foto desselbigen zwecks Beweisführung enthält? Ich glaube, ich packe schon mal meine Koffer.
Wenn es der ZMI bzw. den Strafverfolgungsbehörden um eine vermeintliche Delegitimierung des Staates gehen sollte: der Schutz der eigenen Bürger ist der erste Daseinsgrund und die vornehmste Aufgabe jedes Staates. Ein Staat, der aktiv Menschen im eigenen Staatsgebiet ansiedelt, die dann Verbrechen bis zu Mord begehen, arbeitet an seiner Delegitimation.
Wenn es danach geht, müsste es für die Antifa auch eins auf die Mütze geben. Denn eines ihrer Symbole ist ein Hakenkreuz, das in einem Mülleimer geworfen wird. Zwar ist das Hakenkreuz kaputtgeschlagen, aber deutlich als Hakenkreuz zu erkennen. Das Symbol existiert seit 30 oder mehr Jahren und noch nie hat eine Staatsanwaltschaft, die Polizei oder der Verfasssungsschutz gewagt, nachzufragen, was das soll.
Hab gerade heute 1000 Euro für einen Strafbefehl überwiesen, ich hatte Herrn Haldenwang kritisiert und ihm satirisch unterstellt er würde sich ja anhören wie „Deutschland erw….“.
Durch Hessen gegen Hetze angezeigt, erst Einspruch erhoben, aber dann hat die Richterin mir einen persönlichen Brief geschrieben, in dem sie mir eröffnete, Sie können „keine Satire erkennen“ und in einem Strafverfahren müßte ich „womöglich mit einer höheren Strafe rechnen“.
Als mir meine Anwalt erklärte aus den 1000 Euro könnten leicht 10.000 Euro werden, habe ich den Einspruch zurückgezogen und plane nun mit dem Geld einen schönen Urlaub zu machen. So geht das, wenn man dem Untertanen sagen will er soll sein dummes Maul halten.