Das Bundeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, und das Landeskriminalamt Bayern und mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Augsburg ermitteln gegen Achgut.com in einer geradezu kafkaesken Angelegenheit. Dazu passt der erste Satz aus dem Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka: „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“
Es geht um einen knapp zwei Jahre alten Artikel. Darin weist unser Autor anhand historischer Belege nach, dass auch Sozialdemokraten in der Weimarer Republik die Parole „Alles für Deutschland“ verwendeten. Der deswegen gegen uns erhobene Vorwurf: „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ (Paragraph 86 a StGB). Das Strafmaß für Verstöße beträgt bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Dabei ist der genannte Artikel ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung.
Im Mai 2024 veröffentlichte Achgut den Artikel „Auch Sozialdemokraten riefen ‚Alles für Deutschland‘“, der auch auf X (Twitter) gepostet wurde. Der Beitrag beschreibt eine historische Wahrheit. Achgut bedient sich dabei des Rückgriffs auf einen historischen Zeitungsartikel und zeigt als Titelbild einen Ausschnitt aus der Ausgabe der SPD-nahen Zeitung „Das Reichsbanner“ vom 26.12.1931. Die Überschrift des historischen Artikels ist ein Zitat von Karl Höltermann (SPD), der die Parole des Reichsbanners wiedergibt, die da lautet: „Nichts für uns, alles für Deutschland.“
Karl Höltermann war in der Weimarer Republik ein hochrangiger SPD- und Gewerkschaftsfunktionär und Gegner der Nationalsozialisten. Das (übrigens bis heute existierende) Reichsbanner war ein politischer Wehrverband, der zwar parteiübergreifend, aber im wesentlichen sozialdemokratisch und gewerkschaftlich geprägt war, sich dem Schutze der Demokratie verschrieben hatte und in strikter Gegnerschaft zu den Nationalsozialisten stand.
Dieser Artikel mit dem Zitat einer SPD-nahen Organisation und eines SPD-Funktionärs führte zu einer Denunziation der Meldestelle HessenGegenHetze bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Die ZMI ist eine Abteilung des Bundeskriminalamts (BKA). Von dort wurde die Angelegenheit an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) abgegeben und von dort dieser Tage an die Staatsanwaltschaft in Augsburg weiterexpediert. Es ist also schon ein recht umfangreicher Personenkreis, der sich innerhalb der deutschen Strafverfolgungsbehörden mit diesem Stuss beschäftigt, möglicherweise auch beschäftigen muss.
Grund für die Verfolgung von Achgut ist augenscheinlich die Annahme, dass es sich bei der veröffentlichten sozialdemokratischen Losung „Nichts für uns, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung im Sinne des § 86a StGB handeln soll. Doch nach allgemeiner Ansicht gehören weder SPD noch Reichsbanner zu den verbotenen nationalsozialistischen Organisationen, so dass auch deren Parolen nicht verboten sind.
Bayerisches LKA beschreibt Achgut
Vielleicht war es der nicht ganz gewöhnliche Name der Zeitschrift und die damals allgemein gebräuchliche Fraktur-Schriftart des historischen Zeitungsartikels, der zu falschen Rückschlüssen geführt hat. Dass die Sache nicht bereits beim BKA in der (digitalen) Mülltonne entsorgt wurde, ist schwer nachvollziehbar. Achgut empfiehlt dringend die Lektüre seiner Artikel. Den beanstandeten (und auf Twitter verlinkten) Beitrag in seiner Gesamtheit zu lesen, wäre ein guter Einstieg. Er ist ein Musterbeispiel für historische Aufklärung durch Medien.
Verloren sind Hopfen und Malz zumindest beim Bayerischen LKA aber noch nicht. Wenn auch möglicherweise KI-generiert, so doch überraschend fair charakterisiert das Bayrische LKA Achgut.com (so erfuhr Achgut.com aus Behördenkreisen) wie folgt: „Die Medienfirma selbst läßt sich beschreiben als deutsche Medienplattform, die konservative, rechts-liberale und libertäre Perspektiven auf Politik und Gesellschaft veröffentlicht und sich häufig kritisch gegenüber dem Mainstream, linken Positionen und etablierten Medien äußert. Die Seite bietet Analysen, Kommentare und Artikel zu Themen wie Migration, EU, Klimapolitik und gesellschaftlichen Veränderungen aus einer alternativen, oft provokativ-konservativen Sicht.“
Unsere diversen Anfragen an die diversen Behörden sorgten für erstaunlich viele Aktivitäten innerhalb der Behörden und zu durchaus zeitnahen Reaktionen, aus denen wir aber bisher leider nicht entnehmen können, was da eigentlich mit welcher konkreten Begründung gespielt wird. Unsere Anfrage an das BKA bestätigte im wesentlichen den Verdacht, dass dort tatsächlich Hinweise des „Kooperationspartners“ ZMI eingegangen waren und Ermittlungen gegen uns laufen oder gelaufen waren, weil man den Vorgang für ein strafrechtlich relevantes Verfahren erachte. Im übrigen verwies man an die Kollegen im bayrischen Landeskriminalamt, die wegen unseres Firmensitzes in Bayern zuständig sind, und an die das Verfahren abgegeben worden sei. Die waren unserem Eindruck nach nicht gerade entzückt, die heiße Kartoffel in Händen zu halten und ließen uns schließlich wissen, „der von Ihnen beschriebene Achgut-Post ist nicht Bestandteil eines Verfahrens des Bayerischen Landeskriminalamtes“. Das war insofern ziemlich verlogen, als das Verfahren inzwischen an die Staatsanwaltschaft Augsburg expediert worden ist, mithin ein Verfahren in Augsburg anhängig ist, wie wir dann aus einer erneuten Nachfrage erfuhren. Das macht möglicherweise für den Behörden-Apparat einen Unterschied, aber nicht für uns. Bis dato war es uns aber nicht vergönnt, Kenntnis von einem entsprechenden Aktenzeichen zu erhalten.
Es ist für den seine Meinung äußernden Bürger schon ein besonderer Moment, davon zu erfahren, dass das Bundeskriminalamt oder ein Landeskriminalamt gegen ihn offenbar wegen einer im Kontext völlig legalen Äußerung ermitteln. Zumindest für diejenigen unter uns, die aus dem Westen stammen und nicht aus der DDR. Letztere haben ein Deja-vu, wenn die Staatsmacht zu Zersetzung und Zensur greift. Im Westen war das bis vor einigen Jahren noch undenkbar. Inzwischen nicht mehr. Von dem bekannten Autor Michael Klonovsky stammt das Bonmot: „Ich komme aus der Zukunft, ich komme aus der DDR.“
Warum den Vorgang nicht in der Mülltonne entsorgt?
Aus dem mittlerweile umfangreichen Mailverkehr in dieser Sache mit den diversen Dienststellen, hier einige der Fragen, die die Herausgeber von Achgut.com, an das Bundeskriminalamt / die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gleich zu Beginn gestellt haben, nachdem wir von den Ermittlungen erfuhren.
1. Ist es zutreffend, daß der Achgut-Post „Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland“ vom 13.05.2024 Gegenstand eines Vorgangs/Verfahrens bei der ZMI war/ist?
2. Wurde dieser Vorgang von der ZMI selbst aufgegriffen oder von einem Dritten gemeldet? Welche Organisation oder Person hat ggf. die Meldung vorgenommen (falls Namensnennung der Person nicht möglich erscheint, Funktion nennen z. B. Bundestagsabgeordneter Partei X)?
3. Der genannte Achgut-Artikel hat große Aufmerksamkeit erfahren. Er ist ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung durch Medien. Das Titelbild ist ein historischer Ausschnitt aus der Zeitung „Das Reichsbanner“. Darin wird Karl Höltermann (SPD) mit dem Ausspruch „Nichts für uns, alles für Deutschland“ zitiert.
a) Ist der ZMI bekannt, daß das genannte Zitat von einem hochrangigen SPD- und Gewerkschaftsfunktionär stammt und der Achgut-Artikel einen Gegner der Nationalsozialisten „zu Wort kommen läßt“?
b) Ist der ZMI bekannt, daß es sich bei der Zeitung „Das Reichsbanner“ um die Verbandszeitung der gleichnamigen Organisation handelt, die zwar parteiübergreifend, aber im wesentlichen sozialdemokratisch und gewerkschaftliche geprägt war, sich dem Schutze der Demokratie verschrieben hatte und in strikter Gegnerschaft zu den Nationalsozialisten stand?
c) Ist der ZMI bekannt, daß es sich bei dem Zitat um eine Leitparole des Reichsbanners selbst handelte, wie der Achgut-Artikel belegt?
d) Gehört die SPD bzw. das Reichsbanner nach Ansicht der ZMI zu den verbotenen nationalsozialistischen Organisationen, deren Parolen verboten sind?
4. Wenn diese Umstände der ZMI bekannt sein sollten:
a) Warum hat die ZMI den Vorgang an das Bayrische Landeskriminalamt weitergeleitet statt ihn in der (digitalen) Mülltonne zu entsorgen?
b) Sieht die ZMI in der Weiterleitung eines ersichtlich nicht strafbaren Vorgangs an eine andere Strafverfolgungsbehörde den Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung iSd § 162 StGB als erfüllt an?
c) Ist der ZMI bekannt, daß die Meinungs- und Pressefreiheit konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist und die Behandlung solcher Vorgänge durch Strafverfolgungsbehörden die Wahrnehmung dieser Grundrechte beeinträchtigt? Will die ZMI die künftige staatsbürgerliche Aufklärung über historische Geschehnisse verhindern oder erschweren?
d) Stimmen Sie der Aussage zu, daß die Verfolgung von Achgut.com in dieser Angelegenheit den Eindruck historischer Unbildung erweckt und von böswilligem Verfolgungseifer gegen Unschuldige zeugt und damit Einschüchterungscharakter hat?
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Wenn man darauf hinweist, dass sich Staatsschutz SS abkürzt, ist das: 1. Satire 2. Delegitimierung der Staates 3. Zutreffend sozusagen Freudsche Abkürzung. PS.: Wie ist es zu bewerten, das „Wir sind der gute Hass“-Portal HateAid übersetzt Hass Hilfe heißt: 1. Hamburg Fans 2. Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen 3. Zutreffend sozusagen… Frage: Bei diesen „Gute Hass“ Portalen sehe ich als Gallionsfiguren nur Frauen. Sind ja bei dem Thema Expertinen: „Was willst du über Frauen wissen? Frauen wissen Alles über Frauen. Uns sie hassen sich.“ Das einzige Thema das Frauen ein ist: „Gegen die Männer.“ Ohne die ihre Überlebenschancen als moderne, tolerante, selbstbestimmte und unbedingt staatlich alimentierte Frau nicht möglich ist. Das nennt man seit Jahrhunderten weibliche Logik und das war eigentlich ironisch gemeint.
Es wird doch immer wieder versucht, auch mit offensichtlichem Unsinn und totaler Verdrehung der Tatsachen, einzuschüchtern. Wenn die zutreffende geschichtliche Darstellung – zudem noch die von Geschehnissen der Gegner der Nationalsozialisten – zur Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen führt, dann läuft bei den Ermittlungsbehörden wirklich alles schief. Denn so etwas ist eben gerade nicht strafbar. Man sollte Gesetze schon richtig anwenden können. Wenn törichte oder gar böswillig falsche Anzeigen dazu führen, dass dennoch ermittelt wird, dann sollte dringend überprüft werden, ob die Verantwortlichen die erforderliche Qualifikation haben. Und hinsichtlich der Anzeigenden sollte geprüft werden, ob hier nicht die Vorschrift der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) oder andere Normen des StGB einschlägig sein könnten. Das alles mag den linksgrünen Zeitgenossen wohl nicht so ganz gefallen. Ist aber (noch) geltendes Recht. Sorry.
„Dafür darf man ungestraft einen Terroristen und Mörder hofieren?“ fragt meine Frisörin…
Auch wenn dieser „Fall“ über kurz oder lang von den Ermittlungsbehörden aus welchen Gründen auch immer nicht zur Anklage kommt, kein Urteil gesprochen wird.
Bleibt trotzdem für jeden der beruflich oder privat mit Pressearbeit sein Geld verdient oder der im Internet einfach nur seine Meinung äußert mit solchen Sätzen wie oben, dann schrecken solche Anzeigen und Drohkulissen ab.
Insbesonde bei Einzelpersonen die nicht über die Möglichkeiten verfügen wie sie der „Ach Gut-Redaktion“ zur Verfügung stehen.
Allein schon zu wissen wegen solcher Sätze im Verein, in der Kneipe, auf dem Arbeitsplatz eine politische Verfolgung zu erleben, das lässt viele andere verstummen.
Und damit ist der Zweck der Übung, Schnauze halten sonst-… erfüllt.
Ein Staat wie dieser lässt sich doch so eine Möglichkeit, einem gefürchteten Regimegegner kräftig einen reinzuwürgen, nicht entgehen. Darauf haben die doch die ganze Zeit über wie die Aasgeier gewartet. Die kreisen und kreisen von den Steuerzahlern gemästet und warten nur darauf, dass jemand seine Stimme erhebt, den die gern kräftig einnorden würden. Das Feix-Interview dieser merkwürdig bizarren deutschen Staatsanwaltschaft in den Staaten vor einiger Zeit hat doch wohl in aller Klarheit gezeigt, was dieser Staat von den Menschen hält, die sich nicht vor ihm im Staub wälzen und ihm nicht die Füße küssen „Der Dreck muss weg!“.
Schon in der Höcke Causa blieb mir die Spucke weg, weil dieser Spruch für mich und wohl auch für jeden normalen Menschen das Natürlichste auf der Welt schien. Jede Nation auf der Welt lebt danach. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, dieser Spruch sei nazi. Und es macht mich wütend,dass hier im besten Deutschland aller Zeiten nach Belieben, ohne dass man das wenigstens irgendwo nachlesen könnte, Worte für strafbar erklärt und Menschen verfolgt werden. Ich weiß jetzt auch Dank des Internets, dass die Sozialdemokraten den Spruch vor der SA benutzt haben und danach zahlreiche Politiker und Prominente. Das macht das Ganze besonders skurril. Höcke jedenfalls wurde weisungsgemäß verurteilt. Ja, diese „unsereDemokratie“ weiß wie die Nazis und die Kommunisten, beide Sozialisten, wie man mit Mißliebigen umgeht. Ich denke, die Achse hat bessere Chancen, dagegen vorzugehen. Bei ihr funktioniert das Framing des Rechtsradikalismus weniger als bei dem Patrioten Höcke, der ja seit Jahren durch die „unsereDemokratie“ als der Gottseibeiuns aufgebaut wurde. Viel Glück wünsche ich dennoch. Steinhövel wird es sicher eine Freude sein, diese Absurdität in aller Öffentlichkeit zu zerpflücken.
Möglicherweise handelt es sich beim ‚Melder’/Tippgeber um historische Unbildung, juristische Unbedarftheit und borniert-kleinbürgerlichen/‘gutmenschlichen‚ Verfolgungseifer. Fast aber mittlerweile auch nur noch fast verschlägt es einem die Worte. Denn, wenn Personen wie Fr. Weidel straflos als ‘Nazi-Schlampe‚ diffamiert werden dürfen, dann ist nahezu alles möglich.