Die kürzlich öffentlich gemachten Ermittlungen des Staatsschutzes gegen Achgut geraten zur Posse. Zur Erinnerung: Achgut hat den Staatsschutz „am Halse“ wegen eines Artikels zu den historischen Hintergründen der auch bei Sozialdemokraten beliebten Parole „Alles für Deutschland“ (siehe hier).
Natürlich wollte Achgut wissen, wie eigentlich der genaue Vorwurf lautet und wer für die Ermittlungen verantwortlich ist. Nachdem das Bundeskriminalamt uns an das bayerische Landeskriminalamt (LKA) verwiesen hatte, verwies uns das LKA an die örtliche zuständige Polizeidienststelle, respektive die Staatsanwaltschaft Augsburg als angebliche „Herrin des Verfahrens“. Die hatte aber noch keine Kenntnis von ihrem „Glück“, gegen Achgut ermitteln zu dürfen, und die Sache noch nicht einmal registriert. Inzwischen hat sie dies nachgeholt; Achgut ist jetzt also ordentlich registriert.
In dem weiteren Verfahren wird dann hoffentlich auch geklärt, warum die bayerische Justiz gegen Achgut wegen eines SPD-Zitats ermittelt, nicht aber gegen das vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst betriebene Haus der Bayerischen Geschichte. Dort ist die Proklamation König Ludwigs I. von Bayern vom 06.03.1848 ausgestellt, die mit den Worten endet: „Alles für Teutschland“.
Weiß das LKA nicht, was es tut?
Die Rolle des Bayerischen LKA in dieser Sache ist allerdings ziemlich dubios. Gegenüber Achgut betonte das LKA: „Von Seiten des Bayerischen Landeskriminalamts erfolgte lediglich die automatisierte Erfassung des Vorgangs. Weder wurde der Vorgang einer sachbearbeitenden Dienststelle im Bayerischen Landeskriminalamt zur Bearbeitung zugeteilt, noch eigene Maßnahmen veranlaßt. Es erfolgte lediglich eine Weiterleitung in digitaler Form.“
Das LKA will also mit der ganzen Sache nicht wirklich etwas zu tun haben. Diese offizielle Presseauskunft des LKA ist erstaunlich. Steht sie doch im Widerspruch zum tatsächlichen Geschehen in der Behörde. Denn es sind glaubhafte Informationen an Achgut herangetragen worden, wonach das Bayerische LKA sehr wohl Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt hat. Nur deshalb wissen wir ja auch davon. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg kann das LKA auch nicht tätig geworden sein, da diese erst zu einem späteren Zeitpunkt das Verfahren überhaupt registriert hat.
Insofern stellen sich weitere Fragen: Wer ist für Ermittlungsmaßnahmen beim Bayerischen LKA verantwortlich, die weder das Bayerische LKA ergriffen haben will noch im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg durchgeführt worden sind? Was ist der Grund dafür, die Durchführung von Maßnahmen abzustreiten, obwohl diese tatsächlich stattgefunden haben?
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Typisch deutscher Zuständigkeitswirrwarr. Hat auch den behördentypischen Vorteil: Keiner will´s gewesen sein, jeder redet sich raus, nur auf Anordnung gehandelt zu haben („automatisch“) und so weiter. Wenn´s ganz schlimm endet, dann kann man es immer noch einer kleinen Sachbearbeiterin anlasten. Wenn´s allerdings am Ende für die Behörde gut ausgeht (Verbrecher geschnappt, rechtbehalten o.Ä.) können alle behaupten, wie wichtig doch gerade ihr Beitrag war. Typisch deutsche Angeberei, Besserwisserei und Großmannssucht.
Liebe Achse, erst einmal fällt mir ein Stein vom Herzen, da Euer Verfahren nun ordentlich registriert ist. Puhhh! Wer hätte einmal gedacht, dass die Meinungsfreiheit in Teutschland wieder so beschnitten wird. Eine Schande für alle Behörden und deren Wasserträger.
Mfg
Nico Schmidt
War wohl die berühmte „außerdienstliche Kenntniserlangung einer Straftat“. Dann läuft die Maschine an … auch ohne Herrin.
Was ist denn der initiale Aufgreifenstatbestand? Es muss ja von irgendwem gegenüber irgendwem eine Anzeige gegeben haben, bzw. irgendeine Stelle ist zufällig bzw. nach regelmäßigen Scanroutinen aufmerksam geworden und hat einen Vorgang (mit Az.) angelegt (anlegen müssen). Bisher muten die achgut-„Ermittlungen“ fast noch dubioser an als bei Kafkas Prozess, denn dort gab es zumindest intern keine Zweifel und wurde nur nach außen verschleiert. Für Einschüchterung scheint aber auch das neue Verfahren im besten DE das es je gab gut genug.
Das bayerische LKA und die dortige Justiz sind ohnehin allseits bekannt für „hemdsärmelige Methoden“. Da gibt es viele Beispiele. Erinnert sei da an weniger bekannte, z.B. die Geschichte des „Rattenkönigs“, ein V-Mann aus dem bayerischen Milieu. Gibt es auf YouTube „Ein Rattenkönig- Geschichte eines V-Mannes (Helmut Gröbe)“. Eine spannende Geschichte aus dem realen Leben, welches in Bayern beim LKA beginnt und dann übers BKA nach Florida führt. Da gibt es noch die Geschichte aus dem realen bayerischen LKA Leben des V-Mannes Mario Forster. Eine unglaubliche, aber tatsächlich wahre Geschichte. Der Strafverteidiger des Mario Forster, immerhin ein Organ der bayerischen Rechtspflege, äußerte sich in einer Sendung wörtlich: „Das dieses Verfahren für mich sehr ernüchternd war und das hat mich sehr erschrocken, als Bürger und als Rechtsanwalt. Also ich muß wirklich sagen, ich habe da sehr viel Vertrauen in unser Rechtssystem verloren..Die haben systematisch Gesetze gebrochen über Jahre hinweg“- die Rede ist vom bayerischen LKA (auf YouTube verfügbar „Der V-Mann Skandal, Forster sagt gegen das bayerische LKA aus“ Sendung von Pro7 in 6 Teilen insgesamt 45 Minuten). Gibt es auch zu „Mario Forster“ im Internet zu recherchieren. Der Film auf YouTube ist aber spannender als 100 ARD Tatorte. Wollen wir mal hoffen, daß die nicht schon V-Leute Richtung Achgut installiert haben. Manchmal wird auch das Finanzamt aktiviert, dann gibt es eine Steuerprüfung. Da werden dann schon mal die Zahlungseingänge von Spendern und Abonnenten detaillierter überprüft und selbstverständlich auch die Emails und sonstige Unterlagen, die als „steuerrelevant“ deklariert werden. Das unterliegt auch in Bayern natürlich dem Steuergeheimnis. Das Steuergeheimnis wird allerdings ausgehebelt, wenn zwingende öffentliche Interessen dies erfordern. Das ist aus Gründen des Staatsschutzes und des Staatswohls denkbar. Und dann gibt es da eben noch die „V-Leute“ und andere „Schmutzeleien“.
Nicht fragen. Weiter CDU wählen.
Es wäre wirklich mal interessant zu erfahren, nach welchem Verfahren die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wird gewürfelt oder geknobelt, bei wem ermittelt wird und bei wem nicht? Falls gewürfelt wird: Welche Zahl hatte Björn Höcke (Treffer mit drakonischer Strafe) und welche Dorothee Bär (kein Treffer, keine Ermittlung)? Ich frage im Namen des Volkes.