Die kürzlich öffentlich gemachten Ermittlungen des Staatsschutzes gegen Achgut geraten zur Posse. Zur Erinnerung: Achgut hat den Staatsschutz „am Halse“ wegen eines Artikels zu den historischen Hintergründen der auch bei Sozialdemokraten beliebten Parole „Alles für Deutschland“ (siehe hier).
Natürlich wollte Achgut wissen, wie eigentlich der genaue Vorwurf lautet und wer für die Ermittlungen verantwortlich ist. Nachdem das Bundeskriminalamt uns an das bayerische Landeskriminalamt (LKA) verwiesen hatte, verwies uns das LKA an die örtliche zuständige Polizeidienststelle, respektive die Staatsanwaltschaft Augsburg als angebliche „Herrin des Verfahrens“. Die hatte aber noch keine Kenntnis von ihrem „Glück“, gegen Achgut ermitteln zu dürfen, und die Sache noch nicht einmal registriert. Inzwischen hat sie dies nachgeholt; Achgut ist jetzt also ordentlich registriert.
In dem weiteren Verfahren wird dann hoffentlich auch geklärt, warum die bayerische Justiz gegen Achgut wegen eines SPD-Zitats ermittelt, nicht aber gegen das vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst betriebene Haus der Bayerischen Geschichte. Dort ist die Proklamation König Ludwigs I. von Bayern vom 06.03.1848 ausgestellt, die mit den Worten endet: „Alles für Teutschland“.
Weiß das LKA nicht, was es tut?
Die Rolle des Bayerischen LKA in dieser Sache ist allerdings ziemlich dubios. Gegenüber Achgut betonte das LKA: „Von Seiten des Bayerischen Landeskriminalamts erfolgte lediglich die automatisierte Erfassung des Vorgangs. Weder wurde der Vorgang einer sachbearbeitenden Dienststelle im Bayerischen Landeskriminalamt zur Bearbeitung zugeteilt, noch eigene Maßnahmen veranlaßt. Es erfolgte lediglich eine Weiterleitung in digitaler Form.“
Das LKA will also mit der ganzen Sache nicht wirklich etwas zu tun haben. Diese offizielle Presseauskunft des LKA ist erstaunlich. Steht sie doch im Widerspruch zum tatsächlichen Geschehen in der Behörde. Denn es sind glaubhafte Informationen an Achgut herangetragen worden, wonach das Bayerische LKA sehr wohl Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt hat. Nur deshalb wissen wir ja auch davon. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg kann das LKA auch nicht tätig geworden sein, da diese erst zu einem späteren Zeitpunkt das Verfahren überhaupt registriert hat.
Insofern stellen sich weitere Fragen: Wer ist für Ermittlungsmaßnahmen beim Bayerischen LKA verantwortlich, die weder das Bayerische LKA ergriffen haben will noch im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg durchgeführt worden sind? Was ist der Grund dafür, die Durchführung von Maßnahmen abzustreiten, obwohl diese tatsächlich stattgefunden haben?
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Typisch deutscher Zuständigkeitswirrwarr. Hat auch den behördentypischen Vorteil: Keiner will´s gewesen sein, jeder redet sich raus, nur auf Anordnung gehandelt zu haben („automatisch“) und so weiter. Wenn´s ganz schlimm endet, dann kann man es immer noch einer kleinen Sachbearbeiterin anlasten. Wenn´s allerdings am Ende für die Behörde gut ausgeht (Verbrecher geschnappt, rechtbehalten o.Ä.) können alle behaupten, wie wichtig doch gerade ihr Beitrag war. Typisch deutsche Angeberei, Besserwisserei und Großmannssucht.