Eine neue Überraschung in Thüringen: Die Partei von Bodo Ramelow, der sich bis gestern Abend als quasi alternativloser Thüringer Landesvater gab, nimmt sich zurück und konfrontiert die CDU mit einem Angebot, das sie auf den ersten Blick schlecht ablehnen kann: Die frühere CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht soll Übergangs-Ministerpräsidentin werden. Davon wurden alle Beobachter überrascht, auch der Autor dieser Zeilen.
Lieberknecht solle demnach etwa 70 Tage lang, bis ein neuer Landtag gewählt ist, eine „technische Regierung“ mit drei Ministern bilden, heißt es in den Meldungen dieses Morgens. Ex-Regierungschef Bodo Ramelow habe am Montagabend erklärt, er selbst werde vorerst nicht für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren, aber Spitzenkandidat der Linken bei Neuwahlen bleiben.
Nach Ramelows Plan solle Lieberknecht mit „einem Justizminister, mit einer Finanzministerin und einem Chef der Staatskanzlei“ die wichtigsten Aufgaben in Thüringen lösen. Über den Vorstoß wollen Linke, CDU, SPD und Grüne demnach an diesem Dienstag erneut sprechen.
Der folgende Text, der vor Bekanntwerden dieser Lösung geschrieben wurde, dokumentiert nicht nur, wie leicht verderblich so manche Einschätzung zu Thüringen derzeit ist. Er zeigt auch ein noch aktuelles Problem auf, das bei Neuwahlen noch bleibt: Werden sie nun nach dem Parité-Gesetz (Erläuterungen folgen im Text) durchgeführt und droht am Ende doch noch eine Staatskrise ganz anderer Art? Oder rudert rot-rot-grün auch hier zurück?
Nun – so Sie mögen – hier der gerade von der Wirklichkeit überholte Text mit ein paar immer noch aktuellen Gedanken.
Der plötzlich veraltete Beitrag
Folgt man Bodo Ramelow, so ist seine Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten ohne baldige Neuwahlen eigentlich alternativlos, da sonst eine Staatskrise drohen würde. Die Nötigung zur angeblich alternativlosen Entscheidung mittels Notstandsszenarien erinnert zwar irgendwie an den Politik-Stil von Angela Merkel, doch völlig unbegründet ist die Staatskrisen-Drohung des linken Ex-Ministerpräsidenten leider nicht. Seine letzte Regierung hat ja selbst mit einem verfassungswidrigen Gesetz dafür gesorgt.
Bodo Ramelow tritt derzeit gern als der einzige Thüringer Staatsmann auf, der den kleinen Freistaat zu führen in der Lage ist. Und auch wenn man ihm mit der Forderung nach sofortigen Neuwahlen kam, dann warnte er vor einer drohenden Staatskrise. Das konnte so manchem Nicht-Linken schon gehörig auf die Nerven gehen. Was läge da näher, als Ramelows Staatskrisen-Argument argumentativ zu zerreißen, wie es der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig im Handelsblatt getan hat. „Die Bezeichnung Staatskrise ist eine politische Bewertung seitens Herrn Ramelow und kein juristisches Urteil“, wurde Heinig dort zitiert, denn: „Das Staatsrecht kennt die Kategorie des Notstands – und davon sind wir in Thüringen selbst bei einem Scheitern der Regierungsbildung weit entfernt.“
Ramelow hingegen hatte verlauten lassen: „Es muss jetzt im ersten Wahlgang genügend Stimmen der Demokratischen Abgeordneten geben, ansonsten läuft es auf ungeordnete Neuwahlen hin und bis zu 170 Tagen ohne jede handlungsfähige Landesregierung. Ich bewerte das als beginnende und ungeahnte Staatskrise.“ Heinig dazu: „Wenn Herr Ramelow nun sagt, 'alle demokratischen Kräfte müssen mich wählen, sonst liegt eine Staatskrise vor', setzt er den eigenen parlamentarischen Erfolg mit dem staatlichen Normalzustand gleich. Das ist eine zutiefst undemokratische Haltung.“
Nun sollte niemanden eine „undemokratische Haltung“ bei einem Politiker wundern, der sich ausgerechnet die umbenannte SED ausgesucht hat, um ihn in Ämter und Würden zu hieven und den Genossen im Gegenzug als vom DDR-Mief unberührtes Aushängeschild zu dienen. Ramelow ist von der Forderung nach festen Wahlzusagen für den ersten Wahlgang inzwischen abgerückt und will sich offenbar auch im dritten Wahlgang bei hinreichend Enthaltungen aus CDU und FDP zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Neuwahlen soll es auch geben, aber nicht gleich. Da kommt wieder die Staatskrise ins Spiel.
Chaos mit Quote
So lesens- und bedenkenswert die Argumente von Staatsrechtler Heinig auch sind – Ramelow hat dennoch in gewisser Weise recht, auch wenn Staatskrise kein juristisch klar definierter Begriff sein mag. Einen Grund für die drohende Staatskrise hatte der ehemalige und wahrscheinlich künftige Ministerpräsident in den Tagen nach dem Kemmerich-Rücktritt auch selbst im Landtagsflur vor TV-Kameras erklärt, doch diese Erklärungen waren für die Verwendung in kurzen Nachrichtenbeiträgen zu lang und zu komplex, weshalb sie kaum gesendet wurden.
Eine Ursache für das Chaos, in das Neuwahlen den Freistaat Thüringen stürzen könnten, ist das sogenannte Parité-Gesetz, das die letzte rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen – wie zuvor auch die rot-rot-grüne Regierung in Brandenburg – durchgesetzt hat. Danach schreibt der Staat den Parteien vor, dass sie Kandidatenplätze im Wechsel mit jeweils einem Mann und einer Frau besetzen müssen. Listen, die den Vorgaben nicht entsprechen, sind ungültig. Finden sich beispielsweise nicht genug Frauen, die für die reservierten Listenplätze kandidieren wollen, hat die Partei Pech gehabt, wenn sie von mehr Wählern gewählt wird, als sie auf eine quotierte Liste setzen konnte.
Dass dies ein dramatischer Eingriff in das Prinzip der freien Wahl ist, dürfte jedem klar sein. Hier wäre der in Thüringen jüngst gern genutzte Begriff „Dammbruch“ wirklich angebracht. Denn aus einem Parlament, in dem jeder Bürger und jede Partei die gleichen Chancen bei freien Wahlen hat, würde ein Ständeparlament, das fragmentiert gewählt wird. Wenn den Parteien eine Frauen-Quote vorgeschrieben wird, warum sollten die Parteien dann nicht auch gezwungen werden, Kandidaten aus anderen angeblich oder tatsächlich im Parlament unterrepräsentierten Personengruppen aufzustellen? Der von Wladimir Putin geprägte Begriff „gelenkte Demokratie“ wäre durchaus passend.
Dass es in den betroffenen Ländern starke verfassungsrechtliche Bedenken gibt und die Opposition dagegen vor den Landesverfassungsgerichten klagte, sorgte nur deshalb für wenig Aufmerksamkeit, weil es die folgenden Landtagswahlen, also die des letzten Herbstes, noch nicht betraf. Und zur juristischen Klärung dieser Frage war ja – so glaubten die Beteiligten – noch eine ganze Legislaturperiode Zeit.
Doch Neuwahlen in Thüringen müssten nun nach einem Wahlgesetz durchgeführt werden, das höchstwahrscheinlich als verfassungswidrig ganz oder in Teilen vom Verfassungsgericht kassiert wird. Was dann? Welche Befugnisse hätte ein Parlament, das nicht verfassungsgemäß gewählt worden ist? Welche Legitimität hätten seine Beschlüsse? Wahrscheinlich gar keine. Dann stünde der Freistaat Thüringen nicht nur ohne funktionierende Regierung, sondern sogar noch ohne legitimes Parlament da. Das kann man doch schon eine Staatskrise nennen, insbesondere, wenn es sich doch um ein demokratisches Staatswesen handelt.
Eine Frage im März
Allerdings hat die Regierung des Ministerpräsidenten Ramelow diese drohende Staatskrise selbst herbeigeführt. Mit ihr zu begründen, warum er nun ohne Neuwahlen erstmal wieder regieren müsse, ist schon eine Absurdität, die sich in kultivierter Sprache nur unzureichend klassifizieren lässt. Genosse Ramelow hätte es ja in der Hand. Seine Fraktion könnte ja der Abschaffung des Parité-Gesetzes zustimmen. Eine Mehrheit dafür fände sie und es wäre sogar dann eine Mehrheit, wenn man die Stimmen der AfD nicht hinzurechnet, auch wenn die natürlich ebenfalls dafür stimmen dürfte. Aber so weit geht die auch von Ramelow gerade vielgepriesene „Verantwortung für die Demokratie“ offenbar nicht, als dass sich der Thüringer Spitzen-Genosse dafür von einem ideologischen Steckenpferd verabschieden würde.
Allerdings muss sich die Linke, wie auch alle anderen Fraktionen, dieser Frage im März stellen. Beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ruht die Bearbeitung der Verfassungsklage gegen das Parité-Gesetz derzeit nämlich. Grund ist ein Antrag, den die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag am 20. Januar – also vor der Kemmerich-Wahl – gestellt hat. In ihm wird gefordert das Parité-Gesetz abzuschaffen. Wenn der Landtag selbst das verfassungsrechtliche Streitobjekt beseitigt, dann müssen sich die Verfassungsrichter damit nicht beschäftigen. Deshalb warten sie erst einmal ab, was der Landtag tut. Irgendwann muss es ja zu einer Abstimmung kommen – aktuell heißt es, wie gesagt, dass das bereits im März sein könne. Die Parité-Gesetz-Gegner, also CDU, FDP und AfD, hätten eine Mehrheit. Darf diese Mehrheit aber so abstimmen? Mit der AfD? Oder stimmen rot-rot-grüne Abgeordnete vielleicht gegen das eigene Gesetz, als Preis für das Durchwinken von Ramelow? An offenen Fragen mangelt es in Erfurt derzeit nicht.
Manch ein Beobachter fragte sich auch, warum der Genosse Ramelow angesichts der aktuellen Umfragewerte, nach denen die Linke mit einem sensationellen Wahlerfolg rechnen könnte, nicht selbst Neuwahlen forcierte. Das zumindest ist leicht zu erklären. Bodo Ramelow weiß, wie unzuverlässig Umfragewerte in medialen Ausnahmezuständen sind. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die ersten Umfragen, nachdem Martin Schulz vor drei Jahren mit triumphalen 100 Prozent zum SPD-Vorsitzenden gewählt wurde. Kurzzeitig stellten die Ergebnisse, die die Demoskopen vorlegten, dem Genossen Schulz eine Chance auf den Einzug ins Kanzleramt in Aussicht. Das Ergebnis ist bekannt.