Die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen die Entscheidung des Kölner Amtsrichters, der ein Verfahren um Entführung, Raub und Körperverletzung mit einem Freispruch nicht im Namen des Volkes, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ beendet hatte, meldet express.de. Der Fall werde somit aller Voraussicht nach noch einmal verhandelt werden müssen.
„Wir haben Rechtsmittel eingelegt“, habe Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer express.de bestätigt. Richter Frank A. soll vergangene Woche nicht nur drei Angeklagte recht formlos freigesprochen haben, sondern dabei auch elementare Vorschriften missachtet haben: Er habe die Beweisaufnahme nicht geschlossen, auf die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwalt verzichtet und auch den Beschuldigten nicht das letzte Wort gewährt.
A. hätte sich auch nicht mit seinen Schöffen beraten, obwohl die gleichberechtigt mit ihm das Urteil hätten fällen sollen. Der formlose Freispruch erfolgte in einem Verfahren, in dem drei jungen Männern vorgeworfen wurde, einen Mann nach einer Hochzeitsfeier geschlagen, in ein Auto gezerrt, entführt und schließlich beraubt zu haben.