News-Redaktion / 20.01.2020 / 11:00 / 0 / Seite ausdrucken

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Herrn Giffey

Eine mutmaßliche Dienstpflichtverletzung von Karsten Giffey, Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), ist jetzt zu einem Fall für die Berliner Staatsanwaltschaft geworden, meldet tagesspiegel.de. Wie Behördensprecher Martin Steltner auf Anfrage erklärt habe, werde gegen Karsten Giffey wegen Betrugsverdachts ermittelt.

Hintergrund seien Vorwürfe, eine private Reise vor einigen Jahren als Dienstreise deklariert und möglicherweise als solche verrechnet zu haben. Der Sachverhalt werde nun umfassend aufgeklärt, wozu voraussichtlich auch gehöre, die Gerichtsakten aus dem Disziplinarverfahren beizuziehen.

Der Veterinärmediziner Karsten Giffey war als Beamter im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) beschäftigt, wurde aber mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember aus dem Dienst entfernt.

Nach Angaben des Justizsprechers liege eine Strafanzeige einer Privatperson vor. Die mit dem Disziplinarverfahren befassten Behörden, das Lageso und die für das Amt zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales von Senatorin Elke Breitenbach (Linke), hätten auf eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft offenbar verzichtet. Dieser Anzeigeverzicht dürfe als ungewöhnlich gelten. Üblicherweise hätten Strafermittlungen Vorrang vor einem Disziplinarverfahren. Betrug, Paragraf 263 Strafgesetzbuch, sei zudem ein so genanntes Offizialdelikt, bei dem grundsätzlich eine Pflicht zur Verfolgung besteht.

Daher sei es fraglich, ob den Behörden eine Befugnis zustand, hier keine Anzeige zu erstatten. Eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft hätte wohl auch die Chancen erhöht, dass der Sachverhalt früher an die Öffentlichkeit gelangt wäre. Denn amtlich festgestellt worden sei das Vergehen noch in der Zeit vor Giffeys Aufstieg von der Neuköllner Bürgermeisterin zur Bundesministerin im März 2018.

Als eher ungewöhnlich erscheine auch der Umgang des Gerichts mit dem Fall. Die Senatsverwaltung hätte im gerichtlichen Disziplinarverfahren nur beantragt, den Beamten herabzustufen. Das Gericht hielt jedoch wegen des Gewichts der Verstöße, die Entlassung aus dem Dienst für nötig, weil dies, wie das Gesetz formuliere, „erforderlich“ gewesen sei. Dies lege nahe, dass der Dienstherr lieber eine gewisse Milde hätte walten lassen. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Karsten Giffey könne noch Berufung einlegen.

Ob und inwieweit Ministerin Giffey von diesen Vorgängen wusste oder selbst mit Behörden in Kontakt gestanden habe, sei unbekannt. Ihr Ministerium habe am Sonntag erneut erklärt, dass sie sich zu „persönlichen Angelegenheiten von Familienmitgliedern“ nicht äußere. Angeblich solle die Senatsverwaltung versucht haben, mit ihrem Mann eine einvernehmliche Lösung zu finden, was dieser verweigert hätte.

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