News-Redaktion / 30.09.2024 / 08:00 / 0 / Seite ausdrucken

SPD-Politiker Mustapha Lamjahdi scheitert mit Klage – kein Ruhmesblatt für Faeser

Das Landgericht Köln wies am Freitag eine Klage von Mustapha Lamjahdi gegen Sigrid Herrmann ab. Die Islamismus-Expertin hatte den SPD-Politiker als „Person mit nicht wenigen Bezügen zur Muslimbruderschaft" bezeichnet. 

Stein des Anstoßes war ein Blogartikel vom 19. September 2023 mit der Überschrift „Faeser ohne Berührungsängste". Anlass des Artikels war eine gemeinsame Verteilung von SPD-Wahlwerbung in Frankfurt am Main durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Mustapha Lamjahdi. Dabei hatten Faeser, die damals hessische Ministerpräsidentin werden wollte, und Lamjahdi, der später von der SPD auf Platz 52 der Kandidatenliste für die EU-Wahl gesetzt wurde, auch für gemeinsame Fotos posiert.

In dem Artikel hatte Sigrid Herrmann unter anderem geschrieben, dass Mustapha Lamjahdi bereits 2016 „mit seiner Präsenz bei der Konstituierung des Fatwa-Ausschuss Deutschland aufgefallen" sei. „Dort hatte er auch mit Ali al-Qaradaghi für Fotos posiert, einem international bekannten Vordenker der Muslimbruderschaft und Antisemiten. Dass entsprechende Fotos bis heute auf Lamjahdis Facebook-Seite zu sehen sind, deutet nicht auf eine Distanzierung zu seinen früheren Aktivitäten", schrieb Herrmann damals. Der Fatwa-Ausschuss Deutschland wird wegen seiner Bezüge zur Muslimbruderschaft vom Verfassungsschutz beobachtet. 

Kurz nach Herrmanns Blogartikel entfernte Lamjahdi sein Foto mit al-Qaradaghi von seiner Facebook-Seite und verklagte die Islamismus-Expertin. Damit wollte er Herrmann unter anderem ihre Darstellung seiner Präsenz bei der Konstituierung des Fatwa-Ausschusses untersagen lassen. Die SPD Frankfurt hatte sich bereits kurz zuvor auf seine Seite gestellt und dabei darauf verwiesen, dass er in der Partei als „liberaler Muslim bekannt" sei, der „jegliche Form von islamischen Extremismus und Antisemitismus auf das Schärfste verurteilt".

Ähnlich argumentierte Lamjahdis Anwalt auch bei der Hauptverhandlung am 4. September. Dabei warf er Herrmann vor, „eine skandalträchtige Überschrift" benutzt, „den Leser in die Irre geführt" und seinen Mandanten „in die Nähe der Muslimbruderschaft gerückt" zu haben. Sein Mandant habe sich bei der Konstituierung des Fatwa-Ausschusses nur zufällig und nichts davon wissend in dem entsprechenden Gebäude aufgehalten, behauptete er.

"Das ist relativ sachlich geschildert"

Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise jedoch nicht an. „Fakt ist: An diesem Tag fand eine Eröffnung des Fatwa-Ausschusses statt und er war dabei", stellte der Kammervorsitzende Eßer da Silva klar. „Und wir meinen nicht, dass da etwas skandalisiert wird. Das ist relativ sachlich geschildert." Damit sind Herrmanns Ausführungen von der Meinungsfreiheit gedeckt, womit Lamjahdis Klage „wenig Erfolgsaussichten" habe, so der Vorsitzende Richter weiter.

„Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung war das Urteil nicht sehr überraschend. Trotzdem bin ich nach der Verkündung natürlich sehr erleichtert", kommentierte Sigrid Herrmann die Entscheidung am Freitag. „Aber dass sich meine Partei sofort an die Seite Lamjahdis gestellt hat, ohne sich mit den Fakten zu beschäftigen, finde ich nicht nur voreilig und empörend. Es ist auch ein falsches Signal, die Selbstdarstellung derartiger Personen nicht zu hinterfragen, langjährigen Mitgliedern aber zu misstrauen." Herrmann ist seit 1990 Mitglied der SPD.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Da Lamjahdis Anwalt trotz der fehlenden Erfolgsaussichten bis zum Schluss versucht hat, ein anderes Urteil zu erwirken, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der SPD-Politiker von der Möglichkeit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln Gebrauch machen wird. Ob Lamjahdi, der laut eigener Angabe als Lehrer tätig ist, bei seiner Klage finanziell unterstützt wurde, ist nicht bekannt. Herrmanns Prozess- und Anwaltskosten wurden durch Spenden ihrer Leser finanziert.

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