Verbale sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen sollen künftig unter Strafe gestellt werden, heißt es aus der SPD. Angesichts der überforderten Justiz sollte dafür ein anderer Strafrechtsparagraph entsorgt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion will verbale sexuelle Belästigung zu einer Straftat erklären, meldet rnd.de. Wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede in einem Interview des Stern gesagt habe, sollten deutsche Staatsanwälte endlich das sogenannte Catcalling verfolgen können: „Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Solch ein Verhalten können wir nicht tolerieren“, habe die Genossin Eichwede wörtlich gesagt. Es gehe um obszöne und sexuelle Gesten, Rufe und Beleidigungen, oft von Männern gegenüber Frauen.
Nun ist es vollkommen nachvollziehbar, sich zu wünschen, dass die Staatsmacht auf den Straßen gegen all jene vorgeht, die andere Menschen in einer Weise belästigen, dass die sich bedrängt fühlen. Wenn die Abgeordnete Eichwede auf Studien verweist, wonach Opfer ihr Verhalten häufig änderten und sich zum Teil aus dem öffentlichen Leben zurückziehen würden und fordert: „Dem müssen wir entschieden entgegenwirken“, dann hat sie recht.
Allerdings ziehen sich auch mehr und mehr Frauen aus Teilen des öffentlichen Raumes zurück, weil dort Gewalttaten und sexuelle Übergriffe drohen, die längst strafbar sind. Es gibt eine Art von Tätern, die das nicht abschreckt. Und von denen gibt es seit einigen Jahren – aus für Genossin Eichwede vielleicht unerfindlichen Gründen – immer mehr. Bestimmte Tätergruppen möchte man in ihrem Milieu ungern genauer identifizieren, weil das ein schlechtes Licht auf eine Zuwanderungspolitik wirft, die es schafft, aus manchen Weltregionen eine Art Negativauslese anzulocken, weshalb diese Herkunftsgebiete in der deutschen Kriminalstatistik überrepräsentiert sind.
Nur wirklich drohende Bestrafung schreckt ab
Neue Straftatbestände helfen den Frauen, über deren Geschichte nius.de heute Morgen berichtete, kaum:
Zwei Frauen aus Sulingen berichten, am Dienstagabend in Bruchhausen-Vilsen beim Volksfest „Brokser Heiratsmarkt“ brutal überfallen worden zu sein – doch in den Pressemitteilungen der Polizei findet der Vorfall keine Erwähnung.
In einem dramatischen Facebook-Post schildert eine der Betroffenen: Sie und ihre Freundin seien „aus dem Nichts von hinten von einem ausländischen Mann brutal überfallen und misshandelt worden“. Der Täter sei nicht auf Geld oder Wertgegenstände aus gewesen, sondern habe „nur brutal Gewalt ausleben“ wollen. Weiter schreibt sie: „Er hat unsere Köpfe immer wieder auf den Asphalt geschlagen. Wir haben schwere Kopfverletzungen, Schürfwunden und gequetschte Finger.“
Ganz anders klingt die offizielle Darstellung. Polizeisprecher Thomas Gissing bestätigt auf Nachfrage lediglich einen Einsatz am Dienstag gegen 18 Uhr am Busbahnhof Bruchhausen-Vilsen. Die Frauen hätten den Notruf gewählt und von einem Überfall berichtet. Laut Polizei seien leichte Verletzungen dokumentiert worden, die vor Ort durch Rettungskräfte behandelt wurden. Ein Krankenhausaufenthalt sei nicht nötig gewesen. Gissing: „Es wurde ein Rettungswagen alarmiert und eine Anzeige aufgenommen.“ Der Täter – ein „männlicher Südländer“ – sei unerkannt geflohen.
Die Beschreibung der Schwere der Tat ist bemerkenswert verschieden. Ein wichtiges Thema, das im Fokus der Kollegen von nius.de stand, doch für diesen Beitrag bleibt festzuhalten: Egal, ob die Polizei hier gezielt verharmlost hat oder vielleicht nur aus abgestumpfter Routine – auch wenn ihre Darstellung zutrifft, haben wir es mit einer eindeutigen Straftat zu tun, wie es sie inzwischen deutlich vermehrt gibt. Offenbar hat die Strafbarkeit den „männlichen Südländer“ nicht abgeschreckt. War sie ihm nicht bewusst? War es ihm egal? Oder wusste er gar von der Überforderung deutscher Ermittlungsbehörden?
Denn um die Folgen der Zuwanderung soll es hier gar nicht gehen, sondern um den Politikansatz, man müsse nur verbieten, um damit bestimmte Untaten schon eingedämmt zu haben, weil die Strafe abschrecken würde. Eine Strafe schreckt aber nur dann ab, wenn potenzielle Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, zu selbiger auch verurteilt zu werden. Das scheint in bestimmten Bereichen nicht aufzugehen.
950.000 unerledigte Fälle
Ein Grund dafür könnten die von Regierungspolitikern und denen sie tragenden Abgeordneten zu verantwortenden Defizite bei Polizei und Justiz sein. Der Richterbund hatte beispielsweise vor einigen Tagen die Überlastung von Ermittlungsbehörden beklagt. Wie bild.de berichtet, hätten 2024 die Staatsanwaltschaften im zweiten Jahr in Folge 5,5 Millionen neue Fälle registriert, also 515.000 mehr als 2020. Am Jahresende hätte es 950.000 unerledigte Fälle gegeben, das seien 240.000 mehr als 2020 gewesen. Auch müssten die Staatsanwaltschaften immer mehr Verfahren einstellen. Nur noch jeder 16. Fall habe 2024 zu einer Anklage vor Gericht geführt, während es 2014 noch jeder zehnte gewesen sei.
Dennoch möchte die SPD-Abgeordnete Eichwede einen neuen Straftatbestand einführen. „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine Modernisierung des Strafgesetzbuches anzugehen und zu schauen, wo es Anpassungsbedarf gibt. Aus unserer Sicht gehört verbale sexuelle Belästigung dazu.“
Wenn der Genossin Eichwede der neue Straftatbestand so wichtig ist, dann gäbe es natürlich einen Weg, die Justiz an anderer Stelle zu entlasten. Anpassungsbedarf im Strafgesetzbuch gäbe es schließlich auch beim Paragraphen 188, der de facto Majestätsbeleidigungsparagraph zum Schutz deutscher Politiker vor allzu heftiger Kritik. Der Umstand, dass Staatsanwälte ermitteln müssen und beleidigte Politiker entsprechende Anzeigen nur noch unterschreiben müssen, sorgt bekanntlich für zahlreiche absurde Verfahren mit verheerenden Folgen für die Meinungsfreiheit. Beim früheren „richtigen“ Majestätsbeleidigungsparagraphen musste der Bürger nur bei einer überschaubaren Zahl an Majestäten vorsichtig sein, heute sind es alle Repräsentanten „unserer Demokratie“. Die Wähler haben gegenüber den Gewählten besondere Rücksicht zu nehmen, sonst drohen empfindliche Strafen. Wer von denen ist laut Grundgesetz doch noch mal der Souverän?
Aber ich schweife ab. Eigentlich geht es darum, dass Genossin Eichwede ein gutes Werkt tun kann, wenn sie mit der Einführung ihres neuen Straftatbestands auch gleich noch die Abschaffung des alten freiheitsfeindlichen Paragraphen 188 durchsetzen würde.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Ich habe auch schon einen neuen Namen für das bisherige simple „Strafgesetzbuch“: In Anlehnung an das „Gute Kitagesetz“ soll es das „Gute Strafgesetz“ heißen. Untertitel: „Dem müssen wir entschieden entgegenwirken“. Es hat nur noch drei Straftatbestände, welche den Zweck haben, die linksgrüne Agenda zu unterstützen: Volksverhetzung, Majestätsbeleidigung, Catcalling. Alles andere fällt aus Gleichbehandlungsgründen von Neuzugewanderten und „schon länger hier Lebenden“ weg.
Nun empfinde ich das exhibitionistische Gendern auch als verbale sexuelle Belästigung. Doch dieser Subsumtion werden die Spezialdemokraten wohl nicht folgen wollen, obwohl sie kaum bestreitbar ist.
Auf der anderen Seite liest man erstaunt in der taz, dass vergewaltigte Frauen sich nicht als Opfer, sondern als „Erfahrene“ fühlen sollen.
Fürchte nur, auf dem Feld gefühlter Straftaten kommen wir nicht weiter. Was man auch am 188 sieht – mit Recht hat der nichts zu tun, das ist blanke Machtausübung unter Missbrauch des staatlichen Justiz- und Gewaltmonopols.
Oh nein.
Das wäre auch das Ende der türkischen Sprache in Deutschland, wie wir sie kennen und äh schätzen.
Kein „ischfiggedeinemudda“ mehr. Korrekt?
Das Gesetz ist aber ausländerfeindlich. Uwe macht das nicht. Jedenfalls nüchtern.