Verbale sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen sollen künftig unter Strafe gestellt werden, heißt es aus der SPD. Angesichts der überforderten Justiz sollte dafür ein anderer Strafrechtsparagraph entsorgt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion will verbale sexuelle Belästigung zu einer Straftat erklären, meldet rnd.de. Wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede in einem Interview des Stern gesagt habe, sollten deutsche Staatsanwälte endlich das sogenannte Catcalling verfolgen können: „Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Solch ein Verhalten können wir nicht tolerieren“, habe die Genossin Eichwede wörtlich gesagt. Es gehe um obszöne und sexuelle Gesten, Rufe und Beleidigungen, oft von Männern gegenüber Frauen.
Nun ist es vollkommen nachvollziehbar, sich zu wünschen, dass die Staatsmacht auf den Straßen gegen all jene vorgeht, die andere Menschen in einer Weise belästigen, dass die sich bedrängt fühlen. Wenn die Abgeordnete Eichwede auf Studien verweist, wonach Opfer ihr Verhalten häufig änderten und sich zum Teil aus dem öffentlichen Leben zurückziehen würden und fordert: „Dem müssen wir entschieden entgegenwirken“, dann hat sie recht.
Allerdings ziehen sich auch mehr und mehr Frauen aus Teilen des öffentlichen Raumes zurück, weil dort Gewalttaten und sexuelle Übergriffe drohen, die längst strafbar sind. Es gibt eine Art von Tätern, die das nicht abschreckt. Und von denen gibt es seit einigen Jahren – aus für Genossin Eichwede vielleicht unerfindlichen Gründen – immer mehr. Bestimmte Tätergruppen möchte man in ihrem Milieu ungern genauer identifizieren, weil das ein schlechtes Licht auf eine Zuwanderungspolitik wirft, die es schafft, aus manchen Weltregionen eine Art Negativauslese anzulocken, weshalb diese Herkunftsgebiete in der deutschen Kriminalstatistik überrepräsentiert sind.
Nur wirklich drohende Bestrafung schreckt ab
Neue Straftatbestände helfen den Frauen, über deren Geschichte nius.de heute Morgen berichtete, kaum:
Zwei Frauen aus Sulingen berichten, am Dienstagabend in Bruchhausen-Vilsen beim Volksfest „Brokser Heiratsmarkt“ brutal überfallen worden zu sein – doch in den Pressemitteilungen der Polizei findet der Vorfall keine Erwähnung.
In einem dramatischen Facebook-Post schildert eine der Betroffenen: Sie und ihre Freundin seien „aus dem Nichts von hinten von einem ausländischen Mann brutal überfallen und misshandelt worden“. Der Täter sei nicht auf Geld oder Wertgegenstände aus gewesen, sondern habe „nur brutal Gewalt ausleben“ wollen. Weiter schreibt sie: „Er hat unsere Köpfe immer wieder auf den Asphalt geschlagen. Wir haben schwere Kopfverletzungen, Schürfwunden und gequetschte Finger.“
Ganz anders klingt die offizielle Darstellung. Polizeisprecher Thomas Gissing bestätigt auf Nachfrage lediglich einen Einsatz am Dienstag gegen 18 Uhr am Busbahnhof Bruchhausen-Vilsen. Die Frauen hätten den Notruf gewählt und von einem Überfall berichtet. Laut Polizei seien leichte Verletzungen dokumentiert worden, die vor Ort durch Rettungskräfte behandelt wurden. Ein Krankenhausaufenthalt sei nicht nötig gewesen. Gissing: „Es wurde ein Rettungswagen alarmiert und eine Anzeige aufgenommen.“ Der Täter – ein „männlicher Südländer“ – sei unerkannt geflohen.
Die Beschreibung der Schwere der Tat ist bemerkenswert verschieden. Ein wichtiges Thema, das im Fokus der Kollegen von nius.de stand, doch für diesen Beitrag bleibt festzuhalten: Egal, ob die Polizei hier gezielt verharmlost hat oder vielleicht nur aus abgestumpfter Routine – auch wenn ihre Darstellung zutrifft, haben wir es mit einer eindeutigen Straftat zu tun, wie es sie inzwischen deutlich vermehrt gibt. Offenbar hat die Strafbarkeit den „männlichen Südländer“ nicht abgeschreckt. War sie ihm nicht bewusst? War es ihm egal? Oder wusste er gar von der Überforderung deutscher Ermittlungsbehörden?
Denn um die Folgen der Zuwanderung soll es hier gar nicht gehen, sondern um den Politikansatz, man müsse nur verbieten, um damit bestimmte Untaten schon eingedämmt zu haben, weil die Strafe abschrecken würde. Eine Strafe schreckt aber nur dann ab, wenn potenzielle Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, zu selbiger auch verurteilt zu werden. Das scheint in bestimmten Bereichen nicht aufzugehen.
950.000 unerledigte Fälle
Ein Grund dafür könnten die von Regierungspolitikern und denen sie tragenden Abgeordneten zu verantwortenden Defizite bei Polizei und Justiz sein. Der Richterbund hatte beispielsweise vor einigen Tagen die Überlastung von Ermittlungsbehörden beklagt. Wie bild.de berichtet, hätten 2024 die Staatsanwaltschaften im zweiten Jahr in Folge 5,5 Millionen neue Fälle registriert, also 515.000 mehr als 2020. Am Jahresende hätte es 950.000 unerledigte Fälle gegeben, das seien 240.000 mehr als 2020 gewesen. Auch müssten die Staatsanwaltschaften immer mehr Verfahren einstellen. Nur noch jeder 16. Fall habe 2024 zu einer Anklage vor Gericht geführt, während es 2014 noch jeder zehnte gewesen sei.
Dennoch möchte die SPD-Abgeordnete Eichwede einen neuen Straftatbestand einführen. „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine Modernisierung des Strafgesetzbuches anzugehen und zu schauen, wo es Anpassungsbedarf gibt. Aus unserer Sicht gehört verbale sexuelle Belästigung dazu.“
Wenn der Genossin Eichwede der neue Straftatbestand so wichtig ist, dann gäbe es natürlich einen Weg, die Justiz an anderer Stelle zu entlasten. Anpassungsbedarf im Strafgesetzbuch gäbe es schließlich auch beim Paragraphen 188, der de facto Majestätsbeleidigungsparagraph zum Schutz deutscher Politiker vor allzu heftiger Kritik. Der Umstand, dass Staatsanwälte ermitteln müssen und beleidigte Politiker entsprechende Anzeigen nur noch unterschreiben müssen, sorgt bekanntlich für zahlreiche absurde Verfahren mit verheerenden Folgen für die Meinungsfreiheit. Beim früheren „richtigen“ Majestätsbeleidigungsparagraphen musste der Bürger nur bei einer überschaubaren Zahl an Majestäten vorsichtig sein, heute sind es alle Repräsentanten „unserer Demokratie“. Die Wähler haben gegenüber den Gewählten besondere Rücksicht zu nehmen, sonst drohen empfindliche Strafen. Wer von denen ist laut Grundgesetz doch noch mal der Souverän?
Aber ich schweife ab. Eigentlich geht es darum, dass Genossin Eichwede ein gutes Werkt tun kann, wenn sie mit der Einführung ihres neuen Straftatbestands auch gleich noch die Abschaffung des alten freiheitsfeindlichen Paragraphen 188 durchsetzen würde.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Die Genossin Eichwede scheint in der Sommerpause die Branche gewechselt zu haben. Früher forderte sie doch unentwegt: 'mehr Abtreibungen, mehr Abtreibungen!' - und kannte kein anderes Thema. Die Sonja aus dem Westen nimmt ihren Ost-Genossen eines der wenigen verbliebenen Ost-Mandate im bunten Tag weg. Kein Wunder, daß von den eingeborenen Dunkel-Deutschen kaum noch jemand die Kandidaten dieser rein-westdeutschen Kader- und Besatzerpartei wählen mag (Ausnahme Mecklenburg)! Ich freu mich auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt! Sonjas Lebensabschnittsgefährte ist dafür so ein dunkeldeutschen Exemplar. Als Eingeborener durfte er aber nur Landtagsabgeordneter werden. Man muß es diesen dunkel-deutschen Falschwählern immer schön unter die Nase reiben, wer Koch ist - und wer Kellner; auch -Innen!
Ja, es ist tatsächlich endlich notwendig, solche Ansprachen zu beseitigen! Das Problem damit ist schon seit mindestens 425 Jahren dokumentiert: Shakespeare, Romeo und Julia, Erster Akt, erste Szene. Gefolgsleute der Montagues und der Capulets treffen auf dem Makrtplatz in Verona aufeinander und einer sagt "I will bite my thumb at them" - das galt damals als Beleidigung. Gut, daß sich die deutsche Spezialdemokratie endlich dieses drängenden Problems annimmt!
Wenn man als Gesetzgeber immer neue Straftatbestände schaffen will, sollte man sich auch eingestehen, daß dies mehr Personal in Polizei und Justiz (Staatsanwaltschaft und Gerichte, alle Laufbahngruppen) erfordert. Hiervon vermag ich in den Beiträgen unserer Politiker aber auch wenig bis gar nichts zu erkennen. In meinen Augen also mal wieder ein Versuch "populistischer Volksverdummung" zur Schließung einer "Gerechtigkeitslücke" oder richtig: Wahlwerbung!. Ich schreibe das bei allem Verständnis für die (hier wohl in der Regel weiblichen) Betroffenen. Wenn man es wirklich ernst meint, muß man nicht nur bei echten Strafbarkeitslücken (z.B. EC-Karten-Mißbrauch - erfolgreich rechtlich umgesetzt in § 263a StGB [Computerbetrug ]) entsprechende Straftatbestände gesetzlich schaffen oder nachschärfen, sondern diese auch personalwirtschaftlich untersetzen. Die aktuelle Diskussion um die Reduzierung des Berufsbeamtentums - auch in Polizei und Justiz - ist da noch gar nicht berücksichtigt. Ohnehin wird in meinen Augen der öffentliche Dienst immer unattraktiver. Und das gilt nicht zuletzt auch für die Justizvollzugsbediensteten in den Justizvollzugsanstalten! Hinzu kommen dann noch die Sozialen Dienste, die z.B. Straftäter wieder bei ihrer Resozialisierung unterstützen sollen.
Die SPD beantwortet einmal mehr Fragen, die niemand gestellt hat - wenn sie schon dringende Probleme ungelöst lässt. Immerhin hat sich die werte Dame damit ins Gespräch gebracht.
@Jörg Themlitz: Corona, Ukrainekrieg, Trump, der Russe, der Klimawandel, die AfD ? - - Sie haben Israel vergessen!
Neben den Messerverbotszonen, die sich bereits als enorm wirksam erwiesen haben, sollten auch Vergewaltigungsverbotszonen eingerichtet werden. Diesen meinen Vorschlag werde ich der SPD unterbreiten, die Partei hat die klügsten Kröpfe. Die tun was.
Ich habe jetzt mal schnell einige Stunden vor Ort recherchiert und festgestellt, dass es sich bei allen sog."Opfern" um Rassisten*Innen handelt!, denn anständige Deutsche*Innen würden Annäherungsversuche von armen Migranten ganz sicher nicht ausschlagen! Seit IMErika sollte man/frau/ens das aber verinnerlicht haben.