In Berlin macht die Möglichkeit die Runde, des Ukrainekriegs wegen den sogenannten Spannungsfall auszurufen. Dies würde erneut zu einer massiven Einschränkung von Bürgerrechten führen.
In letzter Zeit wurde angesichts ungeklärter Drohnenvorfälle in Deutschland die Forderung erhoben, den verteidigungspolitischen „Spannungsfall" festzustellen. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Auswärtigen Ausschuss, Roderich Kiesewetter – der die Position vertritt, man solle der Ukraine ermöglichen, den Krieg „nach Russland" zu tragen – ist einer der vehementesten Vertreter dieser Politik. Er knüpft an eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz an, Deutschland befinde sich zwar noch nicht im Krieg, aber auch „nicht mehr im Frieden".
Die Tragweite derartiger Aussagen scheint vielen Leuten nicht bewusst zu sein. Der „Spannungsfall" nach Artikel 80a Grundgesetz markiert bereits einen Ausnahmezustand mit der Möglichkeit einschneidender Eingriffe in den Alltag der Bürger. Der Spannungsfall ist eine Vorstufe zum Verteidigungsfall nach Artikel 115a Grundgesetz. Der Spannungsfall tritt in Kraft, wenn die einfache Beschlussfähigkeit des Bundestages vorliegt, also mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, und eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Abgeordneten meint und entsprechend votiert, dass in undefinierter Zukunft mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ein Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland bevorsteht. Roderich Kiesewetter trägt also beim deutschen Michel zum Eindruck bei, dass Russland auf einen Krieg auch gegen Deutschland zusteuert.
Im Spannungsfall können auch Reservisten herangezogen werden
Was bedeutet die Feststellung des Spannungsfalls? Zum einen wird in diesem Fall auf der Grundlage des bereits bestehenden Wehrpflichtgesetzes die im Jahr 2011 bloß ausgesetzte Wehrpflicht wieder aktiviert. Im Spannungsfall können so bis zum Abschluss des 60. Lebensjahres auch Reservisten aus dem Pool derjenigen herangezogen werden, die in der Vergangenheit bereits ihren Wehrdienst geleistet hatten. Zum anderen werden im Spannungsfall abseits der Wehrpflicht anderweitige gesetzlich bereits in sogenannten Sicherstellungsgesetzen vorhandene Grundlagen „entsperrt“: für Arbeitspflichten auch für Nicht-Militärangehörige, für Beschränkungen des Straßen- und Kapitalverkehrs, für die Ausrichtung des wirtschaftlichen Produktionsprozesses auf die Bedürfnisse eines Krieges und für andere Eingriffe. Die „Entsperrung“ diesbezüglicher, nicht auf die Wehrpflicht bezogener Normen kann nach Artikel 80a Abs. 3 auch ohne eine ausdrückliche Feststellung des Spannungsfalls durch den Bundestag in Kraft treten, wenn die Bundesregierung diesem Ansinnen im Rahmen ihrer Nato-Bündnisverpflichtungen zustimmt.
Es wäre ratsam, trotz der evidenten Aggressivität Russlands in der Ukraine die Ursachen der gefährlich wachsenden Spannungen nicht allein eindimensional auf der Seite Russlands zu verorten. Andernfalls kann ein vermeintlicher Spannungsfall rasch zu einem Nato-Bündnisfall werden. Aufgrund der Rolle Deutschlands als Nato-Drehscheibe träte hier der durch einen dann unmittelbar drohenden Angriff auf zentrale Militärstützpunkte in Deutschland bewirkte Verteidigungsfall in Kraft. In diesem Fall befänden wir uns endgültig unter kriegsrechtlichen Bedingungen. Die populistische Blüte, die auch hierzulande ihren zaghaften Auftrieb erfährt, fände nicht zuletzt durch Aussetzung anstehender Wahlen ihr jähes Ende.
Um unsere bürgerlichen Freiheiten nicht einer reflexhaften Panik zu opfern, wäre es also ratsam, Berichte über Luftraumverletzungen, Drohnensichtungen oder Pannen in unserer kritischen Infrastruktur kritisch zu prüfen und sie nicht sofort auf eine russische Urheberschaft zurückzuführen.
Juristische Anmerkung: Um Missverständnisse zu vermeiden: Artikel 80a Absatz 3 GG, auf den Norbert Häring hier auf seinem Blog dankenswerterweise verweist, bezieht sich nicht auf die Ausrufung des Spannungsfalls an sich, sondern „nur“ auf die „Entsperrung“ der „Sicherstellungsgesetze“. Die NATO-Gremien können, rein juristisch betrachtet, nur diese „Sicherstellungsgesetze“ aktivieren, die für die gesetzliche Grundlage sorgen für Arbeitspflichten, Straßenverkehrskontrollen etc., nicht aber für die Wehrpflicht. Im Falle der Ausrufung des „Spannungsfalles“ durch den Bundestag werden diese „Sicherstellungsgesetze“ entsperrt und auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes die Wehrpflicht aktiviert.
Kai Rogusch ist Jurist und Redakteur bei „Novo-Argumente“, wo dieser Beitrag zuerst erschien. Er lebt in Frankfurt am Main.

„Dies würde erneut zu einer massiven Einschränkung von Bürgerrechten führen.“
Klar. Das ist ja das finale Ziel hinter dem ganzen „Zinnober“. So kann man die AfD verbieten – die sind offensichtlich von Putin gekauft, das sind „Putingehilfen“! So kann man das Geld und die Besitztümer der Bürger beschlagnahmen, denn das braucht man ja nun zum Kauf von Waffen gegen die pöööhsen Russen. (Btw. – was haben die uns eigentlich getan??) Auch Kritik lässt sich so verhindern: Massenüberwachung, Verbot kritischer Medien, etc. – das sind natürlich alles Russlandtrolle, die dürfen das nicht! Und – nicht zuletzt – so kann seine Macht zementieren und auf Wahlen verzichten – Wahlen geht ja nun nicht, tut uns schrecklich leid, wegen Spannungsfall, sie verstehen.
Sie sehen: alles ganz logisch!
Wir haben seit 24 Jahren den NATO Bündnisfall und einen sich dahinter parasitär ausbreitenden Überwachungsstaat. Und zwar auf einer völlig illegalen Basis. Wir befinden uns seit 24 Jahren de facto im Widerstandsrecht nach GG Artikel 20(4). Aber irgendwie hat das bisher kaum jemand bemerkt. Es sollte wohl auch keiner bemerken. Das war die Absicht dahinter. Das jetzige Gerede vom Spannungsfall geht mir deswegen komplett am Hintern vorbei. Mein Spannungsfall läuft bereits seit 24 Jahren. Es ist Zeit, das Volk aufzuwecken, damit es endlich erkennt, dass es seit einem Vierteljahrhundert heimlich versklavt wird. Nein, ich spinne nicht und brauche auch keine Tabletten. Geld bricht Recht…
wir werden eines nahen Tages aufwachen und erkennen, daß der angekündigte Krieg mit Rußland begonnen hat. Das Gehabe, ob Rußland diesen Krieg provoziert, oder wir Rußland dazu gezwungen haben, diesen Krieg zu führen, all das wird ab diesem Tege bedeutungslos geworden sein. Aber man schaue sich schon mal Gaza an.
Irgendwo in meiner Nachbarschaft läßt auch einer seit Monaten so einen „Brummkreisel“ fliegen, vermutlich nur, um durch die Dachfenster in ggf. im Obergeschoß befindliche Schlafzimmer zu „lugen“. Aber vielleicht ist er ja auch im Auftrage „Puttlers“ unterwegs oder als „Agent“ unserer „Spannungsfallvorbereiter“. Jedem sein Interpretationsspielraum, wie es beliebt.
Deutschland ist ein spannender Fall …. für die klinische Psychiatrie.
Ich finde die Versuche, Stalin für die Unfähigkeit der eigenen Politiker verantwortlich zu machen, oder Marx, oder Hitler, Hitler geht immer(!), nachdem man die alle wahrscheinlich sogar selbst gewählt hat, einfach peeinlich. Das Gerede von Aufarbeitung kann man stecken lassen, wenn man bei seinem eigenen Versagen nicht die Alarmlampen blinken sieht. Achso, vergessen: PUTIN!
@Daniel Oehler : >>Die politische Pseudo-Elite braucht den Krieg und die Krise um vom eigenen Totalversagen abzulenken. Die Schuld am Niedergang Deutschlands tragen weder Trump, noch Putin, noch Erdogan, noch Xi und schon gar nicht die AfD. Schuld sind die grünen Fanatiker mit ihrem Energie-Ende und die „Europa“-besoffenen sozialistischen Träumer in SPD, CDU und CSU. Schuld sind natürlich auch die grün-roten Propagandisten des offensichtlich-schlechtlichen Schundfunks und die Realitätsverweigerer, die den Müll in der Glotze glauben und Grün und SPD wählen. Hamburg hat sich gerade per Volksentscheid von Industrie und Wohlstand verabschiedet. Das tumbe Wahlvolk erfüllt die Träume der verwöhnten Schulschwänzer-Gören von Friday-for-no-future<< ## Ja und nein. Sie haben Recht. Die, die sich seit längerem Grün nennen, haben das verzapft. Sie haben sich und uns von einer schwedischen Sängerin und ihrem Mann, dem CO2-Zertifikatehändler ihr verstörtes Kind aufhalsen lassen. Sie haben, um den Atomausstieg zum Problem zu machen, sich von den Schwarzen Altmeier und Röttgen den Stuss mit der Kohleabschaltung einreden lassen. Letztendlich ist auch die SPD auf das Trittbrett aufgesprungen und hat mitgegrölt, weil sie das Ende des Steinkohlebergbaus in NRW und im Saarland rächen wollten. Dann sollte auch keine Kohle mehr verbrannt werden. Dabei ging es in dem Beschluss zwischen Michael Glos (CSU), seinerzeit Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und federführend für die Bundesregierung verantwortlich, Jürgen Rüttgers (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, für die NRW-Landesregierung, und Peter Müller (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes, NUR UM DAS ENDE DER SUBVENTIONEN AUS STEUERMITTELN für den Bergbau. Es gab kein Förderverbot. Aber egal. Wenn es sich nicht lohnt, macht keiner mehr etwas. Die RAHMENBEDINGUNGEN werden aber von denen gesetzt, die REGIEREN. Kein Grüner war an dem Beschluss beteiligt. Und das Ende der Subventionen war richtig!