Das EU-System der „geschützten Ursprungsbezeichnungen“ und „geschützten geographischen Angaben“ soll hochwertige Lebensmittelmarken schützen und regelt den Umgang mit Begriffen wie „Bordeaux-Wein“ oder „Parmaschinken“. Ein aktuelles Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat diesen Schutz nun auch auf Abbildungen ausgedehnt, die angeblich die Verbraucher irreführen könnten.
Das Magazin „Politico“ berichtet über ein Verfahren gegen die spanische Käserei „Industrial Quesera Cuquerella“. Der Hersteller hatte einen Schafkäse mit Bildern der Romanfigur Don Quixote de La Mancha, seinem ausgemergelten Pferd Rosinante und Windmühlen beworben. Dies habe zu einer Klage von Herstellern von „Queso Manchego“, einer EU-geschützten Marke, geführt. Industrial Quesera Cuquerella hat ihren Sitz in der Region La Mancha, der von dem Unternehmen produzierte Käse ist jedoch kein Queso Manchego.
Nach Ansicht des Gerichts hat Industrial Quesera Cuquerella mit ihrer Bildsprache auf unzulässige Weise die Assoziation „Queso Manchego“ geweckt. Das Unternehmen hatte hingegen argumentiert, dass Bilder von Don Quixote bei Verbrauchern die Assoziation „La Mancha“ wecken, aber nicht unbedingt mit der geschützten Käsemarke in Verbindung gebracht werden. Über die genaue Auslegung des EU-Urteils müssen nun spanische Gerichte entscheiden.