In Spanien sind Personen, die höhere Summen oder zu häufig Bargeld abheben, verdächtig und müssen dies nun vorab beantragen. Ansonsten drohen hohe Strafen.
Die Freiheit stirbt in kleinen Dosen. Privatpersonen und Firmen in Spanien, die Bargeld über 3.000 Euro abheben möchten, müssen nun mindestens 24 Stunden vorab die Steuerbehörde davon informieren, meldet eldiario.es. Für Beträge über 100.000 Euro muss die Behörde sogar mindestens 72 Stunden vorher informiert werden. Auf der Online-Plattform der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) muss ein Formular ausgefüllt werden, in dem man den abzuhebenden Betrag, den Verwendungszweck und seine Identität angeben muss. Dann bekommt man eine elektronische Bestätigung und muss diese der Bank beim Abheben vorlegen.
Nicht nur ist dies eine weitere bürokratische Maßnahme und lästiger Aufwand für die Betroffenen, auch schreitet die Überwachung weiter fort und ist dadurch jeder Bürger potentiell ein Krimineller. Sogar Beträge unter 1.000 sind verdächtig und müssen erklärt werden, wenn zu häufig abgehoben wird. Sollten Bürger die Abhebung nicht anmelden, drohen empfindliche Strafen, die nach der Höhe des abgehobenen Betrages gestaffelt sind. Die Minimumstrafe sind 600 Euro, die Höchststrafe 150.000 Euro. Auch die Banken werden angewiesen, ohne die Erlaubnis der Steuerbehörde kein Bargeld auszuzahlen und Transaktionen, die verdächtig aussehen, zu melden.
Die Überwachung und Kontrolle wird mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismus begründet. Anders als bei elektronischen Transaktionen, die Betrag, Datum, Empfänger und den Verwendungszweck angeben, wird bei Bargeld nur das Datum und der Betrag der Abhebung dokumentiert, wer danach was, wann und wofür erhält, geht niemanden etwas an. Durch die neue Regelung soll dies nun nicht mehr möglich sein und auch der Weg des Bargeldes lückenlos nachverfolgt werden können. Es kann angenommen werden, dass der Bargeldverkehr zurückgeht, da viele Bürger sich nicht den Aufwand machen wollen und lieber „problemlos“ mit Karte bezahlen, was auch von den Behördne bezweckt werden dürfte.
Damit stirbt wieder ein Stück Privatsphäre. Es besteht nun eine Beweislast-Umkehr. Eigentlich ist die Praxis, dass Personen, die auffällig hohe Summen (in Deutschland ist 10.000 Euro die Grenze) und auffällig häufige Bargeld abheben, von Bankangestellten darüber befragt werden, wenn es auch andere Warnzeichen gibt. Verdächtige Personen kommen auf Warnlisten, aber für alle anderen gilt die Unschuldsvermutung. Mit der neuen Regelung ist in Spanien jede Person, die nennenswert Bargeld abhebt, verdächtig und muss beweisen, dass sie unverdächtig ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Vorbild aus Spanien, von einer linken Vielparteienkoalition unter Führung der Sozialisten regiert, auch in anderen europäischen Ländern Schule macht. Schon jetzt gelten in vielen europäischen Ländern Obergrenzen für Bargeldtransaktionen.