Spahns Masken-Skandal: Verhindert Lauterbach eine Aufarbeitung?

Jens Spahns Masken-Skandal kann nicht vollständig aufgeklärt werden, weil die fehlende Kooperationsbereitschaft im Gesundheitsministerium einen abschließenden Prüfbericht unmöglich macht.

Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit, gestützt auf zwei Veröffentlichungen bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten (KRiStA), darüber berichtet, dass Jens Spahn von März bis Mai 2020 in seiner damaligen Funktion als Bundesgesundheitsminister den von den Steuerzahlern gespeisten Bundeshaushalt verfassungs- und gesetzwidrig sinnfrei belastet hat. Die in dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024 nachgewiesene Belastung des Bundeshaushalts ist zwischenzeitlich auf weit mehr als zehn
Milliarden Euro angewachsen: 

Anschaffungskosten für Masken: 5,9 Milliarden Euro; Lagerkosten / sog. Logistikbetriebsführung: circa eine Milliarde Euro; Kosten für Vernichtung der Masken: neun Millionen Euro; Prozesskosten (einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Zinsen): bis zu 3,5 Milliarden Euro (bereits ausgeurteilt sind 1,1 Milliarden Euro); weitere circa hundert ähnlich gelagerte Verfahren sind noch rechtshängig.

Karl Lauterbach hatte im August 2024 Margaretha Sudhof, ehemalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, mit der Überprüfung der Maskenbeschaffung beauftragt und dabei martialisch angekündigt, man werde der Sache auf den Grund gehen und keinen Stein auf dem anderen lassen. Schon anlässlich dieser Ankündigung berichtete KRiStA, dass eine Überprüfung wegen des im Bundesministerium für Gesundheit (BMG)   herrschenden Verwaltungschaos kaum erfolgreich sein könne. Das hat sich bewahrheitet. Das Verwaltungschaos und fehlende Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten im
BMG verhindern einen der Realität entsprechenden abschließenden Prüfbericht. Darüber berichtet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 29. März 2025.

Der Bericht von Frau Sudhof sollte schon Ende 2024 vorliegen. Der Bundeshaushaltsausschuss hat vergeblich einen Zwischenbericht bis zum 15. Januar 2025 angefordert. Ob überhaupt eine Aufklärung erfolgt, liegt nunmehr beim neuen Bundestag. Dessen Glaubwürdigkeit in Bezug auf den Willen, das Corona-Geschehen aufzuarbeiten, wird schon zu Beginn der Legislaturperiode auf die Probe gestellt.

Aktenteile könnten entfernt werden

Dass die Maskenanschaffung verfassungs- und gesetzwidrig war, ist seit dem Bericht des Bundesrechnungshofs offensichtlich. Ob Frau Sudhof die nachfolgenden Feststellungen des BRH in ihrer bisher achtmonatigen Arbeit bestätigt gesehen hat, ist unbekannt, da das Gesundheitsministerium jede Auskunft verweigert. Entgegen dem in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Rechtsstaatsprinzip wurden die Akten nicht so geführt, dass der wesentliche Ablauf verwaltungsinterner Maßnahmen und Entscheidungen nachvollzogen werden kann. Hiergegen hat das Gesundheitsministerium verstoßen.

Die vorhandenen Akten enthalten keine Seitenzahlen. Das eröffnet die Möglichkeit, Aktenteile zu entfernen oder nachträglich hinzuzufügen. Es gibt keine der Wirklichkeit entsprechende Vergabedokumentation. Sämtliche Vergabebegründungen enthalten formularmäßig wortgleich den Zusatz, nur dieser Lieferant habe die angegebene Menge zu dem genannten Zeitpunkt liefern können. Alle Dokumente wurden ohne jede Begründung nachträglich mit dem Vermerk versehen: „VS – nur für den Dienstgebrauch“, was die Ansprüche aus dem Informationsfreiheitsgesetz unterlaufen sollte. Dieses hier nur beispielhaft benannte Verwaltungschaos hat zu einer bedeutenden Belastung des
Bundeshaushalts geführt. 

Nachzollerhebung im mittleren dreistelligen Millionenbetrag

In neun Lagern externer Logistikunternehmen verursachten dort gelagerte 494 Millionen PfH- und sieben Millionen MNS-Masken, die wegen Mängeln unbrauchbar waren, hohe Lagerkosten. Dies nur deshalb, weil das Gesundheitsministerium keine Mängelrügen vorgebracht hatte. Bei abgeschlossenen Vergleichen mit den Lieferanten war unterlassen worden, die Abholung mit zu regeln. Bei einer entsprechenden Vereinbarung in Vergleichen wurde die Abholung nicht durchgesetzt.

Bei importierten Masken ist das Gesundheitsministerium wegen des Verwaltungschaos nicht in der Lage, deren Einfuhr, Lagerung und zweckgerechte Verwendung nachzuweisen. Das Gesundheitsministerium wusste, dass hiervon abhing, ob sich die zunächst nur vorläufige Einfuhrzollbefreiung in eine endgültige Befreiung umwandeln würde. Da das Gesundheitsministerium chaosbedingt diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, steht nach der Berechnung des Bundesrechnungshofs eine Nachzollerhebung im mittleren dreistelligen Millionenbetrag an. Wegen des Verwaltungschaos war das Gesundheitsministerium nicht in der Lage nachzuweisen, wie viele Masken an die Bundesländer geliefert und wie viele zurückgegeben wurden. Die Bundesländer haben angesichts der ungeklärten Lage nur einen geringfügigen Betrag an den Bund erstattet.

In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung sah sich die CDU-Fraktion trotz des Verwaltungschaos veranlasst, den Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums für ihre
aufopferungsvolle Tätigkeit während der Corona-Zeit zu danken und deren großen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie hervorzuheben. Für Frau Sudhof musste erkennbar sein, dass nach dem föderalen Aufbau der BRD die Bundesländer für die Maskenbeschaffung zuständig sind und dagegen verstoßen wurde. Das Gesundheitsministerium wusste, dass die Bundesländer, die Krankenhäuser und die Arztpraxen selbst Masken beschaffen würden.

Ausgehend von der Zuständigkeit der Maskenbeschaffung durch die Bundesländer wurde dem Bund am 29. März 2020 in einer Bund-Länder-Vereinbarung – ergänzt durch einen
Beschluss des sogenannten Corona-Kabinetts vom 30. März 2020 – gestattet, 75 Millionen PfH- und 200 Millionen MNS-Masken zu beschaffen. Das Gesundheitsministerium hat diese Anzahl in mehrfacher Abstimmung mit den Bundesländern selbst ermittelt.

Verfassungswidrig hat Jens Spahn davon abweichend das 17- bis 20-Fache der mit den Bundesländern vereinbarten Menge (1,7 Milliarden PfH- und vier Milliarden MNS-Masken) angeschafft. Wohlgemerkt: Die Anschaffung begann schon am 9. März 2020, zu einem Zeitpunkt, als es die Bund-Länder-Vereinbarung noch gar nicht gab. 

Spahn hat vergaberechtswidrig Einzelkaufverträge geschlossen

Haushaltsrechtlich gilt nach § 17 Abs. 1 BHO die sogenannte Einzelveranschlagung. Im Falle der Anschaffung der Masken war offensichtlich, dass diese Maßnahme nicht nur das Haushaltsjahr 2020, sondern, zum Beispiel durch die notwendigerweise entstehenden Lagerkosten, die Folgejahre belasten würde. Die für diesen Fall nach § 38 BHO unabdingbare Verpflichtungsermächtigung gab es nicht.

In Kapitel 1503 des Bundeshaushalts wurde der Titel 68406 (Nationale Reserve Gesundheitsschutz, kurz: NRGS) vorsorglich eingestellt und mit 750 Millionen Euro ausgestattet. Die für den geplanten Titel erforderliche Beschlussfassung des Bundestages über ein Gesundheitssicherstellungsgesetz kam aber bis heute nicht zustande, weil der damit verbundenen Grundgesetzänderung die erforderliche Zweidrittelmehrheit versagt blieb. 

Über diesen noch nicht existierenden Titel hat Jens Spahn verfügt, indem er am 22. Januar 2021 gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anordnete: „Die Zahlungen sind zuerst aus dem NRGS-Titel zu leisten, sollte dieser ausgeschöpft sein, so leisten Sie
weitere Zahlungen aus dem Corona-Titel.“
Das Vergaberecht erlaubt die Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur im Wettbewerb. Eine Situation, davon abzuweichen, lag nicht vor.

Jens Spahn hat vergaberechtswidrig ohne Ausschreibung Einzelkaufverträge geschlossen. So erklärte er gegenüber einem Logistikunternehmen eine Abnahmegarantie für 350 Millionen PfH- und 700 Millionen MNS-Masken mit einem Verpflichtungsvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Im sogenannten Open-House-Verfahren wurden wirtschaftlich völlig unsinnige Standards gesetzt. Das Gesundheitsministerium bot an, Masken zum Preis von 5,36 Euro anzukaufen, für eine von dem Lieferanten zu bestimmende Menge. Einzige Bedingung war die Lieferung bis zum 30. April 2020. Marktwirtschaftlich sinnvoll war der von dem zuständigen Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium vorgeschlagene Preis von 3,57 Euro. Die Erhöhung des Angebotspreises durch Jens Spahn kostet nach den Ermittlungen des Bundesrechnungshofes den Steuerzahler circa 470 Millionen Euro und stellt einen Verstoß gegen das Gebot der sparsamen Haushaltsführung dar.

Keine Spur von persönlichem Verantwortungsbewusstsein

Die Anschaffung der 5,7 Milliarden Masken war insgesamt nicht notwendig. Der Bundesrechnungshof kommt zu der zusammenfassenden Bewertung: Die angeschafften Masken waren „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne
gesundheitspolitischen Wert“. Bei der Anschaffung der Masken bestand kein Verteilungskonzept, weder hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs noch in Bezug auf die Empfänger. In einer Drucksache des Gesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss wird eingeräumt, dass es schon während der Pandemie nicht gelungen war, die Milliarden Masken „unterzubringen“. 

Der Bundesrechnungshof hat nachgewiesen, dass schon mindestens vier Milliarden Masken verbrannt worden sind (Stand März 2024). Zum Absatz noch gelagerter gebrauchsfähiger Masken wurde im Sommer 2024 eine „Herbstinitiative“ angekündigt, verbunden mit einer sogenannten „kostenlosen Andienaktion“ bei Krankenhäusern, Sozialverbänden, an Bahnhöfen und Flughäfen. So soll die „energetische Verwertung“ des Restbestandes vermieden werden. Das Auswärtige Amt hat die Ankurbelung der „Maskenandienung“ im Ausland mit der Begründung abgelehnt, „Spenden dieser
Art (seien) aus regulatorischen und logistischen Gründen zu komplex und zeitaufwendig“.

Trotz dieser Ungeheuerlichkeiten zeigen öffentliche Verlautbarungen von Jens Spahn keine Spur von persönlichem Verantwortungsbewusstsein. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass er sich auf absehbare Zeit für ein öffentliches Amt disqualifiziert hat. Er ist anderer Auffassung. Nach eigener Bekundung will er nicht nochmals Bundesgesundheitsminister werden. Seine CDU-Parteifreunde unterstützen ihn derweil in der Einschätzung, sowohl für das Finanz- als auch für das Wirtschaftsministerium in der neuen Bundesregierung qualifiziert zu sein. Einzig Proporzgründe könnten da hinderlich
sein. Für diesen Fall bleibt dann eben der Vorsitz der CDU-Bundestagsfraktion.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung.

 

Dr. Manfred Kölsch war 40 Jahre lang Richter und gab im Mai 2021 aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen sein Bundesverdienstkreuz zurück.

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

W. Renner / 11.04.2025

Was will man erwarten, wenn Ausschuss sich einer Sache annimmt?

Olaf Dietrich / 10.04.2025

Ja, klar! Alle unter einer Decke. Aber nicht mehr lang. Es wird alles auffliegen. Welcome to Jail!

Rufus Weto / 10.04.2025

Bevor es in Vergessenheit gerät, weil der Herausgeber sich inzwischen wieder seinen erheblich linken Anliegen zugewandt hat: Auf Corodok_de findet man per Suche nach “Masken” weiterhin zahlreiche Beiträge mit viel Dokumentation zu vermutlich strafrechtlich höchst relevanten Vorgängen, die wohl in Kürze verjähren. Zum Beispiel den Beitrag vom 01.06.2021: „Corona-Masken “Die vom Bund waren besonders beschissen”“. Oder auch am 26.01.2023, nach der Umstellung von Masken auf Dosen: „Bundesregierung bestätigt: Sie hat 672 Millionen “Impfstoff-Dosen” eingekauft. Firmen erhöhten Preis um 50%“. Das alles ist jedoch lächerlich gegen das, was an Digitalzwang (S. 56), gläsernem Bürger und totalitärem Ausbau des Staates zwischen den Zeilen des Koalitionsvertrags angekündigt wird. Zum Beispiel bedeutet ein „Doppelerhebungsverbot [von Bürgerdaten] und Verpflichtungen zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung“ (S. 65) wohl, dass von Kommunen bis Bundesministerien alle Behörden gezwungen werden, auf eine neue zentrale Bürgerdatenbank zuzugreifen und dort auch alle ihre Parameter einzutragen. Die ePA wird „von einer bundesweiten Testphase zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung ausgerollt“ (S. 110). „Die Registermodernisierung werden wir vorantreiben, indem wir Bundesregister vernetzen und auf souveränen Cloudplattformen in Fortsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie zentral vorhalten.“ Damit sind wohl Server mit US-Zugang (Gaia-X, Palantir?) gemeint. Kein Wunder, dass die CDUCSU in der Opposition den Mund nicht aufgemacht hat. Was für ein Wahnsinn entgegen der bisherigen Rechtsprechung zu Datenschutz und Grundrechten! Das Bundesverfassungsgericht der 90er-Jahre hätte angesichts dieses Koalitionsvertrags vermutlich einen Staatsstreich gewittert. Insofern kann man über die verklemmten Mühlen der Justiz in Sachen Corona-Aufarbeitung lamentieren – oder alle Kraft aufwenden, jetzt zu informieren, was Bedeutung und Folgen hinter den Plänen von CDU, CSU und SPD sind.

Wilfried Cremer / 10.04.2025

hi, Fallschirmspringer haben keine Höhenangst: Die Höhe ist abstrakt. So ähnlich ist das mit der Schuld bzw. mit dem Schuldgefühl von Spahn und Lauterbach und wie sie alle heißen. Und genauso mit der Zuweisung von Schuld und Strafe. Das Problem begleicht sich nur mit einer Sühne, wie sie bei Kola-Bohrung hörbar wurde.

Sam Lowry / 10.04.2025

Ich wiederhole mich zwar, aber: Auf der Intensiv Neuwied (Distraneurin-Vergiftung, klitzekleine Überdosis) wollte ich nicht die Bettpfanne nutzen und frug die Schwesterin nach einer Toilette. “Ja, da ist aber eng”... “mir egal”. Warum eng? Es war ein winziger Durchgang zwischen etwa 30 Paletten voller Kartons mit Masken, deren Verfallsdatum bereits abgelaufen war. Wieviele Millionen oder gar Milliarden in Doitscheland verprasst wurden für diesen Wahnsinn will ich gar nicht ausrechnen. Und auch hier gilt das alte Sprichwort eines Kinderbuch-Co-Autoren: “Das Geld ist nicht weg. Es ist jetzt halt woanders.” Bei wem? Nachwievor fordere ich PRIVAT-Kontenoffenlegung aller an dem Betrug Beteiligten! Ja, auch die Konten auf den Caiman-Islands… alle. Bis zur Verurteilung. ALLE!

Th. Gerbert / 10.04.2025

Apropos Lauterbach. Mich interessiert immer noch, wie die Impfstoffhersteller ihn dazu gebracht haben könnten, sich dermaßen ins Zeug zu legen für die Impfkampagne.

Ulrich Schellbach / 10.04.2025

Apropos der ministrable Herr Spahn: Sind denn inzwischen alle stillen Wege und auch die Schleichpfade für die Finanzierung seines Berliner Häuschens im Grünen mit Garten vollständig geklärt worden? Das wäre vielleicht auch mal einen abschließenden Artikel wert. Diese ansehnliche Anschaffung wurde wieder verkauft und damit soll alles erledigt sein? Gehen sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen?

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Manfred Kölsch, Gastautor / 20.01.2025 / 16:00 / 49

Eine Orgie von Milliarden-Verprassen und Versagen

Die rechtswidrige und übermäßige Beschaffung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit während der vermeintlichen Corona-Pandemie, führte zu erheblichen Mehrkosten und Lagerproblemen. In einer bei…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 01.11.2024 / 16:00 / 23

Kniefall vor der Regierung und deren Corona-Politik

Waren Corona-Maßnahmen verfassungswidrig? Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält das für möglich. Ein in Bonn Öffentliches Recht lehrender Aufarbeitungsgegner greift dessen Entscheidung deshalb an - vor allem vom…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 09.08.2024 / 14:00 / 23

Steuergeld-Vernichtung in Milliardenhöhe

Der Bericht des Bundesrechnungshofs legt offen, dass der Skandal um die Maskenbeschaffung des Bundes-Gesundheitsministeriums nicht nur auf Kosten von andern Lieferanten ging, sondern auch Bundeshaushalt…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 16.07.2024 / 14:00 / 33

Deutsches Gericht: WHO darf Grenzen des Sagbaren bestimmen

Mit gerichtlicher Unterstützung wird jetzt die Verengung des Meinungskorridors gut geheißen, die eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen zumindest erschwert. Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Berlin II vom 2. Juli 2024,…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 16.02.2024 / 10:00 / 45

Die Untergrabung der Meinungsfreiheit

Ab morgen, dem 17. Februar soll der „Digital Services Act“ über Online-Inhalte in jedem EU-Mitgliedstaat bestimmen. Eine detaillierte juristische Analyse des „Netzwerks Kritische Richter und…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 20.10.2023 / 14:00 / 16

Wie die EU die Pressefreiheit aushebelt

Mit dem „Digital Services Act“ will die EU Digital-Plattformen dazu zwingen, gegen „Desinformation“ vorzugehen – ohne diesen Begriff genau zu definieren. Damit würde – ähnlich…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 19.10.2023 / 10:00 / 26

Die gekaufte Presse

Die Bundesregierung zahlte in den vergangenen fünf Jahren rund 1,5 Millionen Euro Honorare an einzelne Journalisten. Ob hier Geldzahlungen tatsächlich Einfluss auf die Meinungsbildung haben,…/ mehr

Manfred Kölsch, Gastautor / 07.08.2023 / 06:00 / 44

Die Intensivbetten-Manipulation und ihre Vertuschung

Eine Studie will beweisen, dass Kliniken in Deutschland während der Coronazeit bei der Erlangung von Fördermitteln nicht betrogen hätten – etwa bei den Pauschalen für…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com