Archi W. Bechlenberg / 16.12.2020 / 09:00 / Foto: Imago / 37 / Seite ausdrucken

Spahns Masken-Tohubawohu

Waren das noch Zeiten, als Jecke sich höchstens zur Karnevalszeit um Masken kümmern mussten. Seit dem heutigen Dienstag sind wir alle Jecken, nicht zuletzt auch jeder Apotheker. Er/sie/es ist durch die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung verpflichtet worden, in den kommenden Wochen rund 400 Millionen Schutzmasken an etwa 27 Millionen Risikopatienten zu verteilen.

Mit einem freundlichen „Bitte sehr!“ die Masken über die Theke zu schieben, damit ist es allerdings für die Apotheker nicht getan. Sie müssen sich persönlich im laufenden Betrieb von der Anspruchsberechtigung der Kunden überzeugen, zum Beispiel durch Vorlage seines Ausweises, besser noch durch ein ausgefülltes Formblatt, das per Eigenerklärung des Kunden seine Bedürftigkeit beweist. Das Formblatt hat die Apotheke zu erstellen. Immerhin: derzeit ist die Sache mit diesem Dokument noch eine Kann-Vorschrift. Kann sich also ändern.

Die Apotheken müssen nun die Arbeit der Krankenkassen miterledigen, die eigentlich für die Berechtigungsscheine ihrer Versicherungsnehmer zuständig wären, das aber zeitlich nicht auf die Reihe bekommen. Daher wurde in den aktualisierten Entwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung etliches auf die Apotheken abgewälzt. Was das im Detail alles bedeuten kann, ist hier zu lesen. So müssen, falls sich die anspruchsberechtigte Person nicht persönlich in die Schlange vor der Apotheke einreihen möchte, gegebenenfalls Vollmachten kontrolliert werden; der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zu prüfen, immerhin nur, sofern sie dem Apothekenpersonal nicht bekannt ist.

Aufregung und Verwirrung

Auf weitere Details wie die Berechtigung der Apotheke zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, Sie finden sie, wenn Sie viel Zeit haben, unter dem oben stehenden Link sowie hier. Hauptsache ist, dass die mit der Erlaubnis zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ verbundenen Auflagen erfüllt werden (die Schutzwirkung darf nicht beeinträchtigt werden, jeder Maske ist eine Bedienungs-Anleitung des Herstellers beizulegen etc.).

Besonders erwähnenswert ist, dass Apotheken die von ihnen im Umlauf gebrachten Masken selber besorgen, sprich einkaufen müssen. Angesichts der mehr als unklaren Vorgaben seitens des Spahn-Ministeriums, welche Masken Hui und welche Pfui sind, herrschen bei den Apothekern Aufregung und Verwirrung. Ihnen liegt nicht mehr vor als zum einen der Einberufungsbescheid durch das Spahn-Ministerium, zum anderen die Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA, sich doch am besten an einen Lieferanten ihres Vertrauens zu wenden. Und das einfach mal so ins Blaue hinein: „Versuchsweise sollten zuerst EU-konforme FFP2-Masken bestellt werden.“ Dies aber auch nur nach eingehender Prüfung eines zunächst anzufordernden Musters auf Konformität mit sämtlichen EU-Vorgaben und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sowie auf  Eignung im Sinne der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Insbesondere ist von der  Apotheke zu gewährleisten, dass man keine Fälschungen unter die Kunden bringt. 

Die Apotheker bekommen also tüchtig zu tun, und das ja nicht erst bei der Abgabe im Verkaufsbereich, sondern schon im Vorfeld. Und das bitte ASAP. Bei der Komplexität der Situation und den unzureichenden Hilfestellungen seitens des Spahn-Ministeriums nicht eben nebenher zu erledigen. Alleine die Vielzahl der infrage kommenden Masken dürfte für allerlei Konfusion sorgen. Neben europäischen FFP2-Masken mit CE-Kennzeichen und nachfolgender vierstelliger Prüfnummer der notifizierten Stelle mit der Kennzeichnung DIN EN 149:2001+A1:2009 oder englische Fassung EN149:2009-08 dürfen auch US-amerikanische und kanadische, australische und neuseeländische sowie japanische Atemschutze beschafft, bezahlt und verteilt werden. Die besitzen natürlich auch alle Prüfnummern, Kennzeichnungen und Zulassungscodes, die es bei Einkauf und Verteilung zu kontrollieren gilt. Ja sogar die zuvor nicht zugelassenen chinesischen KN95-Masken sind nun koscher, allerdings – und hier ist wieder der Apotheker gefordert – nur, wenn sie über eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 MedBVSV verfügen.  

Foto: Imago

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Thomas Berg / 16.12.2020

Ich war gerade ( mit einer Lungenkrebserkrankung im Endstadium ) in vier verschiedenen Apotheken und bin dafür rund 15 Kilometer gefahren. Masken waren überall aus, zudem kam ich mir vor wie ein Bittsteller. Ich bekomme, aufgrund langjähriger Selbstständigkeit, nur 600,- Euro Rente. Die private Rentenversicherung, prognostiziert mit 130.000,- Euro, ergab, aufgrund der desaströsen Geldpolitik der Groko, dann aber nur gut 80.000,- Euro. Sie, Herr Spahn, sind nunmehr mein persönlicher Feind und ich werde jedwedes ( legale ) Mittel nutzen, um Ihnen zu schaden, z.B. durch ( sollte ich den Zeitpunkt noch erleben ) Wahl der AFD. Ihre FFP 2 Masken können Sie sich in den Allerwertesten schieben, zumindest damit haben Sie ja wohl hinlänglich Erfahrung.

Frank Mora / 16.12.2020

Der gemeine deutsche Schnäppchenjäger wird von Apotheke zu Apotheke ziehen und das Montags, Dienstags, Mittwochs ... bis zum Dreikönigstag. Für die Couponmasken ab Januar muß man ja 2 Euro selbst drauflegen. Wie unvernünftig. Da drehen wir lieber jetzt ein paar Runden. Außerdem sind die Dinger ja viel platzsparender als Klopapier und ein kleiner Vorrat hat noch nicht geschadet. Außerdem soll der Apotheker noch eine Liste führen, wer sich steuerfinanziert FSPiert hat. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre dank Kurzzeitfinanzminister Oskar? “Wir kellern keine Kartoffeln ein” - und das Ganze noch einmal ohne Gebiß gesagt.

Rolf Mainz / 16.12.2020

“Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.” Das macht uns Deutschen niemand weltweit nach - Scheitern im Grossen, aber perfekt im Kleinen.

Matthias Fornach / 16.12.2020

Wenn ich das hier lese entsteht bei mir der Eindruck das ein Großteil der Bevölkerung diese ,, Merkel Windel ,, nicht mehr los werden will .Statt die Apotheker sagen wir verkaufen diesen Dreck nicht haben diese schlaflose Nächte um bei der neuen ,, Grundversorgung ,, nicht dabei sein zu können .

Jürgen Fischer / 16.12.2020

Ich bin noch kein Risikopatient, erstens da ich noch nicht alt genug bin, und zweitens da ich pumperlgesund bin und daher nicht als “Patient” bezeichnet werden kann. Wie dem auch sei, ich hätte in jedem Fall Platz gemacht für die wirklich Bedürftigen - wie halt bei der Impfung auch. Spahns Maskerade halte ich für eine weitere Datensammelaktion, oder wenigstens den Versuch davon. Wie bei der App, wie bei den Formularen in Gaststätten usw.usf.

Dr. R. Breternitz / 16.12.2020

Mein Gott, was für ein Wahnsinn, der ja schon Methode hat. Wieder einmal wird hier die komplette Inkompetenz auf Regierungsseite sichtbar. Wie lange noch muss man sich das antun. Selbst die Wahl im nächsten Jahr verspricht keine Abhilfe. Wie geht der schöne Spruch: Hohle Nüsse schwimmen oben! Ich werde auf die Masken - obwohl anspruchsberechtigt - gerne zugunsten des Stresslevels meines Apothekers verzichten.

Dr. med. Jesko Matthes / 16.12.2020

Bro, die Mädelz in den Apo nebenan sind gestern schon ihn Ohnmacht gefallen, und das Telefon war stundenlang für alle anderen Dinge, also auch die Bestellungen lebenswichtiger Medikamente und Impfstoffe, komplett blockiert. Auch die Lieferanten kamen nicht durch. Also, alles wie immer! Wie Klein Fritzchen (oder Jenschen?) sich Krisenmanagement so vorstellt: markige Worte, Arbeit und Verantwortung nach unten delegieren, an die Frontschweine, die verheizt werden können. Nicht viel besser als damals die Herrschaften im F’bunker. - Cheerio!

Dietmar Blum / 16.12.2020

@ Werner Lange / 16.12.2020: Danke Herr Lange, Sie haben eine Wissenslücke gestopft. Vielleicht gebe ich sie auch bei einer Parteigeschäftsstelle ab, sollen die , die doch angeblich IMMER für den Bürger da sind, sich kümmern. Von den 3en je eine bei Schwarz-Rot-Grün.

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