Rainer Grell / 03.01.2019 / 12:00 / Foto: Tim Maxeiner / 25 / Seite ausdrucken

Später Widerstand gegen schlechte Namen

Durch Henryk M. Broder bin ich auf den Satz seines 1999 verstorbenen Kollegen Johannes Gross aufmerksam geworden: „Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“ Seitdem stolpere ich ständig über diesen Satz.

Da wird nach erbitterten Wortgefechten die „Treitschkestraße“ im Stuttgarter Stadtbezirk Sillenbuch in Fritz-Bauer-Straße umbenannt. Der Historiker Heinrich von Treitschke (1834 bis 1896) gilt als Vordenker des Antisemitismus. Sein berüchtigter Satz „Die Juden sind unser Unglück“ (1879/80) stand seit 1927 auf der Titelseite jeder Ausgabe der 1923 von Julius Streicher gegründeten antisemitischen Wochenzeitung „Der Stürmer“. Die Straße wurde 1937 nach dem Historiker benannt. Das von der Landeshauptstadt Stuttgart herausgegebene Buch „Die Stuttgarter Straßennamen“ (Silberburg-Verlag, 2. Aufl. 2007) erwähnt den Treitschke-Satz mit keinem Wort, sondern vermerkt lediglich: „entfachte den Berliner Antisemitismusstreit“, auch als Treitschkestreit oder Treitschkiade bezeichnet. Und: „Treitschke prägte in tiefgreifender Weise das Geschichtsbild des deutschen Bürgertums in der Wilhelminischen Ära.“

Karlsruhe behielt dagegen den Namen bei, brachte aber ein Zusatzschild an, das die Art dieser Prägung deutlich macht: „Heinrich von Treitschke. 1834 – 1896. Historiker, Publizist, Politiker. Er trug mit seinen Publikationen dazu bei, dass der Antisemitismus in der Kaiserzeit gesellschaftsfähig wurde. Die Straße wurde 1898 benannt. Die Benennung entspricht nicht mehr den heutigen Wertvorstellungen.“

Heidelberg verfuhr demgegenüber wie Stuttgart und ersetzte den Namen „Treitschkestraße“ am 29. März 2012 durch „Goldschmidtstraße“. Leontine und Victor Goldschmidt waren die Gründer der Portheim-Stiftung, dem Völkerkundemuseum in Heidelberg.

Auch in Nürnberg, wo „Der Stürmer“ seinen Sitz hatte und das durch das Reichsparteitagsgelände, die „Rassengesetze“ und nicht zuletzt durch die Nürnberger Prozesse in besonderer Weise an die Nazi-Zeit erinnert, wurde die Treitschkestraße umbenannt und zwar in Steuerwald-Landmann-Straße – allerdings erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

„Juristisch nicht bindend“

München, Schauplatz des Hitlerputsches (Marsch auf die Feldherrenhalle) vom 8. und 9. November 1923, verfügt ebenfalls über eine Treitschkestraße, die nach einer Petition im Jahr 2015 in Heinrich-Graetz-Allee umbenannt werden sollte. Diese wurde aber offenbar nach einer Meldung vom 12.10.2018 nicht eingereicht, so dass die Verbindung zwischen Feldmochinger Straße und Meggendorferstraße im Stadtbezirk Moosach weiterhin Treitschkestraße heißt.

In Berlin-Steglitz haben sich Ende 2012 die Anwohner der Treitschkestraße mehrheitlich gegen eine Umbenennung ihrer Straße ausgesprochen. „Das Ergebnis ist rein juristisch nicht bindend. Grüne und CDU hatten sich aber gegenseitig zugesichert, das Resultat zu akzeptieren“, berichtete die taz vom 19.12.2012.

Wer jetzt immer noch nicht genug hat vom Thema „Treitschkestraße“, sollte sich diese Seite ansehen.

In Hannover gibt es einen Beirat Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten, der seinen Abschlussbericht mit dem Stand 15.08.2018 vorgelegt hat. Der Bericht enthält eine Liste mit 476 beizubehaltenden Straßennamen und 17 Umbenennungsempfehlungen. Die Treitschkestraße befindet sich nicht darunter, wohl aber die „Hindenburgstraße“, benannt 1916, die Straße „Zur Hindenburgschleuse“, benannt 1965, sowie der „Konrad-Lorenz-Platz“, benannt 1991.

In der Begründung heißt es: „Der Reichspräsident Hindenburg hatte bei der Zerstörung der Republik und beim Ausbau der Diktatur unter einem antisemitischen Regierungsprogramm die zentrale Rolle. Er hat mit seiner verfassungsmäßig starken Position ab 1930 den Reichstag über den Weg der Präsidialkabinette auch unter Bruch der Verfassung übergangen und Hitler zum Kanzler gemacht. Auch danach trug er die Maßnahmen mit, die am Ende die nationalsozialistische Diktatur ermöglichten.“

Namensverlust wegen der „Verhausschweinung“?

Interessant ist die Begründung zur Umbenennung des Konrad-Lorenz-Platzes nach dem berühmten „Vater der Graugänse“ und Nobelpreisträger (Physiologie oder Medizin) von 1973 und Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband (1984): „Lorenz hat sich in seinen Publikationen eindeutig zur rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus positioniert und Konsequenzen (gegen die ‚... Verhausschweinung in Folge des Wegfalls natürlicher Selektionsmechanismen ...‘, ‚So wie beim Krebs ... Ausmerzen des Übels ...‘) gefordert. Lorenz hat aktiv am Unrechtssystem mitgewirkt. Er hat damit Ziele und Wertvorstellungen unterstützt, die im Widerspruch zu den Grundrechten und der Verfassung stehen.“ Und: „Nach 1945 distanzierte er sich nicht von seinen Äußerungen, sondern schönte seine Biographie. Nur nach Vorlage von Beweisen gab er notgedrungen ‚Irrtümer‘ zu.“ Der Rotenburger (Wümme/Niedersachsen) Arzt Dr. Helmut Jäger verwendet den Begriff der “Verhausschweinung“ auf seinem Blog „Medizinisches Coaching“ allerdings heute noch in völliger Ahnungslosigkeit. Und auch der „Spiegel“, das „Sturmgeschütz der Demokratie“ (Rudolf Augstein), zitiert ihn in einem Gespräch mit Lorenz am 07.11.1988 ohne jeden historischen Bezug.

In derselben Ausgabe bezeichnet das Nachrichtenmagazin, das Herbert Wehner einmal als „Ein Blatt, weiter gar nichts“ charakterisierte, den „Nestor der Verhaltensforschung“ übrigens als „Einstein der Tierseele“, ohne mit der ihm eigenen Sensibilität zu bemerken, welche Beleidigung dies für Einstein darstellte, der von den Nazis ausgebürgert wurde.

Während sich also deutsche Städte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu überbieten scheinen, wird in Stuttgart 1983 die größte Mehrzweckhalle in Baden-Württemberg „nach dem Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer benannt, der 1977 durch die Rote Armee Fraktion (RAF) entführt und ermordet worden war“ (Wikipedia). Es ist derselbe Schleyer, der zum 1. März 1931 in die Hitlerjugend und am 30. Juni 1933 in die SS (Nr. 227.014) eintrat und der als Verbindungsstudent aus dem Corps Suevia austrat, weil dieses sich weigerte, jüdische Alte Herren auszuschließen und deshalb in Schleyers Augen „mangelnde nationalsozialistische Gesinnung“ zeigte (Wikipedia).

Heine, Wagner und Weddigen im Namenskarussell

Treitschke war zwar Antisemit, wie etwa Richard Wagner und viele andere, aber natürlich kein Nazi, weil er bereits 1896 gestorben war. Kurt Georg Kiesinger dagegen, von 1958 bis 1966 Ministerpräsident von Baden-Württemberg und von 1966 bis 1969 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, „trat Ende Februar 1933 in die NSDAP ein mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 2.633.930 und blieb es bis 1945“ (Wikipedia). Gleichwohl benannte die Stadt Stuttgart 1993 den Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs nach ihm. In dem bereits erwähnten Buch „Die Stuttgarter Straßennamen“ wird Kiesingers Nazi-Vergangenheit, derentwegen er von der deutsch-französischen Journalistin Beate Klarsfeld am 7. November 1968 auf dem CDU-Parteitag in Berlin geohrfeigt worden war, nicht verschwiegen, aber relativiert: „Entlastung fand er [Kiesinger] durch ein aus dem ‚Spiegel‘-Archiv stammendes Protokoll des Reichssicherheitshauptamtes der SS, in dem es hieß, Kiesinger habe während seiner Tätigkeit in der rundfunkpolitischen Abteilung Aktionen gegen Juden gehemmt und verhindert.“

Natürlich gibt es in Stuttgart seit 1933 auch eine Richard-Wagner-Straße, in der sich die Villa Reitzenstein, der Sitz des Ministerpräsidenten und des Staatsministeriums (= Staatskanzlei) befindet. Bis dahin hieß die Straße Heinestraße. Doch als der Reichsstatthalter Hitlers in Württemberg und Gauleiter in Württemberg-Hohenzollern, Wilhelm Murr, die Villa in Besitz nahm und auch noch in unmittelbarer Nachbarschaft ein Privathaus bezog, duldete er die Benennung nach dem Juden Heinrich Heine nicht mehr, so dass die Straße am 26. Mai 1933 nach dem Antisemiten Richard Wagner umbenannt wurde (Die Stuttgarter Straßennamen, Seite 484). Bis heute hat das meines Wissens niemanden auf die Barrikaden getrieben. Allerdings wurde gleich nach dem Ende der Nazi-Herrschaft 1946 die Weddigenstraße in Stuttgart (nach dem U-Boot-Kommandanten des Ersten Weltkriegs Otto Weddigen, nach dem immer noch Straßen in etlichen deutschen Städten benannt sind, z.B. in Freiburg, München, Oldenburg und Bielefeld und in Stuttgarts Nachbarstadt Gerlingen) in Heinestraße umbenannt. Warum Weddigen und nicht Wagner für die Umbenennung herhalten musste, entzieht sich meiner Kenntnis.

Am Rande: Hitler wurde bereits 1933 Ehrenbürger der Stadt Stuttgart; am 5. August 1946 wurde ihm die Würde wieder aberkannt. Durch Beschluss des Gemeinderats oder der Alliierten, wonach kein Kriegsverbrecher Ehrenbürger sein könne? (Hitler war in über 4.000 Gemeinden Ehrenbürger.) Antwort der Stadt Stuttgart vom 23.11.2010: „In der Sitzung des Gemeinderats vom 5. August 1946 wurden Adolf Hitler und dem früheren Reichsaußenminister Konstantin Freiherr v. Neurath die Ehrenbürgerrechte aberkannt (Chronik der Stadt Stuttgart 1945-1948, S. 165).“ Hindenburg wurde die Ehrenbürgerwürde der Stadt Stuttgart erst durch Gemeinderatsbeschluss vom 15. Juli 2010 aberkannt. Die Landesbank Baden-Württemberg Immobilien als seinerzeitige private Eigentümerin des sogenannten Hindenburgbaus gegenüber dem Hauptbahnhof ließ gleichzeitig den Schriftzug „Hindenburgbau“ entfernen. Ein weiterer heroischer Akt des Widerstandes.

Geschichte ändern im Strafgesetzbuch

Doch der Widerstand beschränkt sich keinesfalls auf den Straßen- und Häuserkampf. 70 Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft enthält das Strafgesetzbuch (StGB) mit dem Mordparagraphen 211 immer noch eine typische Nazivorschrift. Während alle übrigen Bestimmungen mit Wendungen nach dem Muster „Wer irgendetwas Verbotenes tut, wird wegen eben dieser Tat mit Freiheitstrafe oder Geldstrafe oder beidem bestraft“ beginnen, lautet die auf den berüchtigten Präsidenten des Volksgerichtshofs Roland Freisler als Staatssekretär im Reichsjustizministerium zurückgehende Nazinorm: „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe betraft. Mörder ist wer ...“ und dann folgen die bekannten neun Mordmerkmale, darunter die „Heimtücke“ und die dubiosen „niedrigen Beweggründe“. In der ursprünglichen Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871 lautete § 211 StGB: „Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“ Auch die folgende Bestimmung in § 212 bedient sich dieser tätertypologischen (statt tattypologischen) Formulierung: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger [und nicht „wegen Totschlags“] mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft“ (Hervorhebung von mir).

Der frühere Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD), dem unser Rechtsstaat bekanntlich besonders am Herzen liegt, hatte deshalb im Mai 2014 eine Expertenkommission zur Reform der Tötungsdelikte einberufen, die sich aus Professoren, Anwälten, Richtern und Staatsanwälten zusammensetzte. Der 900-seitige Abschlussbericht dieser Expertenkommission wurde im Juni 2015 vorgelegt und sollte „eine umfassende Grundlage für die nachfolgende rechtspolitische Diskussion und Entscheidung darstellen“. Dabei erkannte Maas durchaus, dass es „alles andere als eine neue Idee [ist], die Regelungen zu den Tötungsdelikten zu reformieren. Die Liste  der Reformvorschläge ist lang, und der Deutsche Juristentag hat sich schon 1980 für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Das ist lange her, aber im Gesetz stehen noch  immer die alten Worte.“ Man sieht: Nicht nur die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Die Kommission machte allerdings keinen einheitlichen Vorschlag für eine Neuformulierung der beiden Paragraphen, was laut BMJV auch nicht ihr Auftrag war. Vielmehr legten die beteiligten Experten insgesamt fünf Formulierungsvorschläge vor.

Das vom Bundesjustizminister angestrebte Ziel, „den Gesetzentwurf rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl noch 2016 in den Bundestag einzubringen“, wurde allerdings nicht erreicht. Der allwissende „Spiegel“ wusste zwar schon am 25.03.2016, was in dem „Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will“, steht. Offenbar handelt es sich aber um einen Referentenentwurf, der die Metamorphose zum Regierungsentwurf nicht geschafft hat.

Der Geschichte etwas abhandeln?

Doch in diesen Tagen tut sich ein neues Widerstandsfeld auf. „Ein breites Bündnis“, darunter Justizministerin Dr. Katarina Barley, möchte den „Palandt“, den Beckschen Kurz-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der in keiner juristischen Bibliothek fehlt, umbenennen, weil dessen Namensgeber Otto Palandt, ein „glühender Nazi“ war, wie die „Welt“ an Heiligabend meldete. „Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei. Seit dem 1. Juni 1933 war er Vizepräsident, im Dezember 1933 wurde er Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes, 1934 wurde er von Roland Freisler zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt und war damit einer der einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs. Im selben Jahr wurde er als Nachfolger Gustav Wilkes ausgewählt und mit der Arbeit an einem Kommentar zum BGB beauftragt, ‚der das nationalsozialistische Gedankengut hinreichend berücksichtigt‘“ (Wikipedia). „Palandt stand mit an vorderster Front, wenn es darum ging, die ‚Arisierung‘ der Justiz in Hitlers Diktatur voranzutreiben“ (Thomas Schmoll in dem zitierten „Welt“-Artikel).

Die „Initiative Palandt umbenennen“ (IPU) wurde von Janwillem van de Loo gestartet, „Promovend an der juristischen Fakultät der Universität Bremen“. Auf der Website der IPU heißt es „Unser Anliegen wird unterstützt vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), vom freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V., dem überparteilichen Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland, von der Jüdischen Studierenden Union Deutschland (JSUD), der European Union of Jewish Students (EUJS) und dem Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk (ELES). Außerdem von der Redaktion der kritischen Justiz (KJ), dem deutschen Juristinnenbund e. V. (djb), dem Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV) und dem Hamburgischer Anwaltverein e.V.“ Und Justizministerin Katarina Barley erklärte gegenüber der „Welt“: „Ein überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus taugt nicht als Namensgeber für ein juristischen Standardwerk in unserem Rechtsstaat.“ Einzig der Beck-Verlag wehrt sich gegen eine Umbenennung, weil der Begriff „Palandt“ ein Markenname sei. Dabei wäre der Vorgang nicht ohne Beispiel: So wurde der Kurzkommentar zum StGB vom „Otto Schwarz“ zum „Eduard Dreher“, zum „Dreher/Tröndle“, „Herbert Tröndle“ und „Trönd­le/Fischer“ schließlich zum „Thomas Fischer“, wobei von den vier Autoren Otto Schwarz, Eduard Dreher, Herbert Tröndle und Thomas Fischer nur Dreher insbesondere durch seine Tätigkeit als Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck vorbelastet war.

Wie soll man sich in dieser Situation verhalten? Vielleicht hilft die Empfehlung von Heinrich August Winkler, die dieser im sogenannten Historikerstreit in einem Beitrag unter dem Titel „Auf ewig in Hitlers Schatten?“ gegeben hat: „Wir müssen lernen, mit unserer Geschichte zu leben, ohne ihr nachträglich etwas abhandeln zu wollen.“

Foto: Tim Maxeiner

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Joe Hauesler / 03.01.2019

Die 68er haben gerne das materielle Erbe ihrer braun befleckten Ahnen angetreten, gegen die sie verbal rebellierten. Und nur der täglich erbrachte Beweis des strikten Anti-Nazis legitimiert das Erbe.

Dirk Jungnickel / 03.01.2019

@Robert Jankowski Regt sich da ein Trollchen von Putins Gnaden ?  Es fragt sich wer wem vor die Haustür sch ..... !  Den genannten Despoten sollte man natürlich auf die Finger klopfen, aber vor dem Lügenbaron im Kreml sollte man sich wappnen.

Horst Ludewig / 03.01.2019

Mal schauen, vielleicht werden ja irgendwann auch physikalische Phänomene umbenannt, der gleichen Begründung folgend.  Der “Starck-Effekt” wäre da z.B. so ein Kandidat, dessen Entdecker sich leider unrühmlich mit seiner “Deutschen Physik” hervortat. Was lernt man draus? Wissenschaftler sind auch keine besseren Menschen. Und um diese wichtige Botschaft weiterzugeben sollten wir’s dann lieber doch gut sein lassen, gell?

alma Ruth / 03.01.2019

Ich bin mit dem Satz von H.A.Winkler sehr einverstanden. Alles andere wäre in meinen Augen unredlich. Man kann und soll aus der Geschichte nicht die Rosinen rauspicken. Für die Missetaten der Ahnen kann kein Heutiger. Man sollte es akzeptieren: “So war’s und nicht anders.” Und versuchen, Lehren zu ziehen davon,, was war. Ohne Schuldgefühle. Sag ich, eine alte Jüdin, eine Überlebende. Konrad Lorenz war ein charakterloses Schwein (liebe Schweine, bitte verzeiht mir!), ungeachtet dessen war er ein bedeutender Wissenschaftler. Nicht zu machen, der sog. homo sapiens sapiens ist kein einfaches Wesen. Charakter & Wissenschaftler, Charakter & Künstler gehen zwar manchmal zusammen, doch beiweitem nicht immer. Im menschlichen Geist und in der mensch- lichen Seele hat vieles Platz, auch einander tatsächlich oder nur scheinbar Widersprechende. So ist es, denke ich. /keine absolute Wahrheit/:-)))) lg alma Ruth

Gert Köppe / 03.01.2019

Was lese ich da? „Der Reichspräsident Hindenburg hatte bei der Zerstörung der Republik und beim Ausbau der Diktatur unter einem antisemitischen Regierungsprogramm die zentrale Rolle. Er hat mit seiner verfassungsmäßig starken Position ab 1930 den Reichstag über den Weg der Präsidialkabinette auch unter Bruch der Verfassung übergangen…....”. So, so, aber das macht doch die Merkel auch und darf weiterhin das Land fast “alleine” regieren (besser ruinieren). Sie holt gegen geltendes Recht und gegen jede Vernunft zigtausende antsemitisch geprägte Moslems hier her, spaltet die Gesellschaft, liefert das eigene Volk islamistischen Terror aus und wirft mit vollen Händen unsere Steuergelder zum Fenster raus. Das scheint alles normal zu sein? Wozu dann die Aufregung? Da sollten wir aber später mal auch die “Merkelstraßen” umbenennen. Schlage vor in “Chemmnitzer Weg”, oder “Maaßen-Allee”. Wenn zwei das Gleiche tun ist es eben noch lange nicht Dasselbe!

Dirk Jungnickel / 03.01.2019

Wenn Straßen - und Platz - Umbenennungen mit dem rechten Augenmaß stattfinden, spiegeln sie auch historische Einsichten wider. Streitfragen wie bei Treitschke wird es immer geben.  Wenn allerdings Deppen aus der hinterletzten Ecke wegen seines England - Fluges eine Rudolf - Hess - Stasse forderten,  dann ist Einhalt geboten, und es fände ein mediales Aufheulen statt. Es stellt sich natürlich die sehr berechtigte Frage, ob wir eine Karl - Marx - Straße brauchen, weil dieser ein schwergewichtiges aber unverdauliches Buch und ein Pamphlet verfasst hat.  An Stalinisten wie Thälmann und Dimitroff wird man leider in den Neue Bundesländern immer noch notorisch erinnert. Da wäre ein Aufheulen angebracht.

klaus Blankenhagel / 03.01.2019

Und dann gibt es in Berlin noch eine gewisse Hilde Benjamin ,auch Justiz, aber ueber diese Person halten die strammen Linke schuetzend die Haende..

Wilfried Cremer / 03.01.2019

Straßennamen sind eh das reinste Gerümpel. Man könnte auch Buchstaben aus der Lottotrommel ziehen. Oder aus der Nase von Politikern.

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