Nun, ausgerechnet diesen Feind des Menschengeschlechts und der Vernunft, den unseligen Rousseau (Gott bestrafe diesen bösen Menschen) als Gewährsmann und Monstranz vor sich herzutragen, erscheint mir doch in hohem Maße bedenklich. Wie dem auch sei: Es geht nicht um Souveränität, es geht um Legitimität. Dabei ist wichtig zu erkennen, dass die in den EU-Gremien versammelte “Macht” allenfalls eine abgeleitete Macht ist. Zwar mag das “EU-Parlament” Befugnisse habe, die bisweilen an eine - echte - Volksvertretung erinnern, aber, wie bei der Benennung von “uns Uschi” gesehen, ist dem nicht so. Tatsächlich handelt es sich bei der EU-Kommision um nichts anderes als eine Regierung über oder neben den Regierungen der Mitgliedsstaaten, die von niemanden anderen als von den Regierungen legitimiert ist. D.h. es findet - auf europäischer Ebene - eine eklatante Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips statt. An die Stelle des Parlaments treten die Regierungsmitglieder der Mitgliedsstaaten. Unter Umgehung der Volksvertretungen, des Gesetzgebers, werden “Verordnungen” in die Welt gesetzt, die die Mitgliedsstaaten binden. Verabschiedet auf Veranlassung von Ministern und Staatschefs der Mitgliedsstaaten. Man kann - es tun einige - natürlich sagen, dass die Regierenden selbst gewählt wurden, sozusagen eine “Legitimationskaskade” anführen, um zu begründen, dass diese Entscheidung letztlich auch mit dem demokratischen Prinzip (alle Staatsgewalt geht vom Volke aus) zu vereinbaren sind. Da stellt sich dann aber die Frage, wie weit man es mit dem “Stellvertreter-Prinzip” treiben kann, ohne demokratische Regeln zu verletzen. Meine einfache Antwort: Wenn es einen Übergang gibt zwischen der Legislative, die zugleich die Regierung wählt, zur Regierung, darf es keinen weiteren Übergang geben von der Regierung zu einer weiteren Legislative. Diese - weitere - Legislative bedarf dann wieder der Legitimierung durch das Volk. Dies ist in der EU NICHT der Fall.
Warum dieses Geeiere? Natürlich ist Souveränitätsbewusstsein und das Festhalten an der Volkssouveränität Nationalismus, was denn sonst. Nennen wir die Dinge doch einfach beim Namen. Die Kernfrage ist eben, ob die EU eine Union von Nationalstaaten ist oder ein übernationaler Staat. Und die weitere Frage ist dann, ob ein übernationaler Staat eine Demokratie sein kann.
Dass ein Jurist mit Lehrstuhl Polen-Bashing betreibt und dies damit begründet, dass er es offensichtlich für nebensächlich hält, ob sich die Politik an den Europäischen Vertrag hält oder nicht - denn wie anders soll man den ersten Absatz verstehen - ist schon bemerkenswert. Völkerrechtlich verbindliche Verträge sind für den Herrn Verfasser also allenfalls juristische Kuriositäten, die den politischen Realitäten, oder was er dafür hält, zu weichen haben. Dazu passt, dass der Herr offensichtlich bekennender Fan eines geistig verwirrten und moralisch pervertierten “Philosophen” ist, der die Welt zu einem bessern Ort gemacht hätte, wenn er nur den Mund gehalten und einen ordentlichen Beruf erlernt hätte.
Souveränitätsbewusstsein Deutscher ist nazi, wenn vorhanden! Scheinsouveränitätsbewusstsein Deutscher ist Standard.
Ein Europa der Reisefreiheit, ohne Handelsbarrieren und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen war eine sehr gute Idee. Warum dieses Europa gleichgeschaltet sein soll, erschließt sich mir nicht. Vor allem dann nicht, wenn Verträge, die uns ursprünglich den Euro schmackhaft machen sollten, willkürlich gebrochen werden können. Die Individualität der Nationen hat doch ihren eigenen Wert und sollte erhalten bleiben.
Was kann ich hoffen? Der Autor hat das eigentliche Problem zumindest angerissen, in der, nur hierzulande, ueblichen “Vorsicht” und ausgerechnet in diesem Punkt eine Hoffnung geaeussert, die hierzulande noch weniger realistisch ist als die Renaissance der Kernkraft oder die Rueckkehr der Freiheit. Bereits noch so kleine Eigen - oder Selbststaendigkeitszuckungen gehoeren wie man weiss nach “rechts” und sind damit, offenbar fuer alle Zeiten, tabu. Es gibt uebrigens eine Partei, die einzige natuerlich, die das vertritt, was in allen anderen Laendern ueblich und normal ist, bei der aber sehr zuverlässig die konditionierten Reflexe aktiviert werden, die interessanterweise mit zunehmender Zeitspanne immer heftiger, um nicht zu sagen, immer psychopathologischer, werden. Wobei es dahinter natuerlich sehr handfeste und durchaus rationale Interessen an einer Auflösung dieser Nation gibt. Nicht zuletzt deshalb muss die AfD mit allen moeglichen “Gruenden”, wobei allein die Ausführungen des VS dazu lesenswert sind, als verfassungsfeindlich diffamiert werden, vermutlich auch, weil sie das mit dem “deutschen Volk” zu wörtlich nimmt. Es wird, ausser der AfD, keine Partei oder Bewegung geben, die eine Renationalisierung vertritt. Die Reedukation und das, was danach kam, war sehr erfolgreich, in vielerlei Hinsicht. Selbst vermeintlich regimekritische Geister sind sich jedenfalls in diesem Punkt mit dem Zeitgeist einig und ein bisschen “national”, wenn es gerade mal passt oder etwas “deutsch”, moeglichst ohne Volk wegen “voelkisch”, gibt es nicht. Bekanntlich ist bereits der sogen Ethnopluralismus, im uebrigen durchaus differenziert vertreten, hierzulande “rechts”, vermutlich weil er damit implizit auch Ethnien schützt, die eliminiert werden sollen. Die “deutsche” Vorbildfunktion bei der Auflösung ist kein Zufall. Gut moeglich, dass aber keiner folgt, was aber hierzulande nichts aendern wird. Das “Böse” muss weg.
Wenn vdL den Polen EU-Gelder verweigert mit der Begründung, die Justiz im Land sei von der Politik nicht unabhängig, muss Brüssel mit demselben Argument auch die Annahme deutschen Steuergelds verweigern, denn auch auch hierzulande sind Staatsanwälte gegenüber der Politik weisungsgebunden und Richterposten am höchsten deutschen Gericht werden nach Parteibuch vergeben. Auch wie leisten uns ein Marionetten-Verfassungsgericht mit handverlesenen Parteigängern. Zum Glück müssen wir nicht diskutieren ob das Grundgesetz über dem EU-Recht steht, denn lt. höchstrichterlichem Spruch steht das Klima sowieso über allem.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.