War der Solingen-Attentäter Issa al-H. bereits lange vor seiner Einreise nach Deutschland für den IS tätig? Zwei junge Syrer, von deren Vernehmung als Zeugen Aufklärung dazu erhofft wurde, bereiteten dem Gericht große Schwierigkeiten.
Was kann ein Gericht tun, wenn bei der Vernehmung eines Zeugen nahezu alle im Saal das Gefühl haben, dass ihnen „Märchen aus 1.001 Nacht" dargeboten werden – das dem Zeugen aber nicht bewiesen werden kann? Mit einer solchen Situation war der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG), der seit 27. Mai gegen den Solingen-Attentäter Issa al-H. verhandelt, am Freitagvormittag konfrontiert. Geladen war mit dem Syrer Salim al-K. ein bärtiger junger Mann, der offenbar sein eigenes Geburtsdatum nicht kannte: „Ich bin circa 29 Jahre alt", sagte er auf die Frage nach seinem Alter. Ein Dolmetscher für die arabische Sprache übersetzte für ihn. Dass al-K. ohne Rechtsbeistand zu seiner Vernehmung erschien, ließ vermuten, dass er selbst nichts zu befürchten hatte.
Was Salim al-K. so interessant macht, ist seine enge Beziehung zu seinem Landsmann Issa al-H.: Beide hatten sich 2016 oder 2017 in Istanbul kennengelernt. 2022 ließen sich beide zusammen mit etwas mehr als zwei Dutzend anderer Personen über Bulgarien, Serbien und Österreich nach Deutschland schleusen. Über Bielefeld und Paderborn kamen sie in die Flüchtlingsunterkunft der Diakonie in Solingen. Dort bewohnten sie bis zum am Abend des 23. August 2024 von Issa al-H. begangenen Solinger Messer-Anschlag zusammen mit zwei anderen Personen der nach Deutschland geschleusten Gruppe gemeinsam ein Zimmer.
Bei dem Anschlag auf dem Solinger Fronhof wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet und zehn weitere Menschen schwer verletzt. Grund genug für den Strafsenat, nun zu ergründen, was Salim al-K. über das Verhältnis von Issa al-H. zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) wusste. Denn die Bundesanwaltschaft wirft dem 27-jährigen al-H. vor, den Messer-Anschlag als Mitglied des IS begangen zu haben. Dazu aber will der Syrer dem Gericht bis heute nichts sagen.
Ein Zeuge der alles "ganz normal" fand und von rein gar nichts wusste
Aber Salim al-K. wusste von rein gar nichts, oder besser: Zumindest tat er so. Seine Lieblingswörter an diesem Tag waren „normal" und „ganz normal". So sei Issa al-H. ein „ganz normaler Mensch gewesen", betonte er geradezu inflationär. Auch ihre Freundschaft sei „normal" gewesen. Selbst am Abend des 23. August sei alles „normal" gewesen: Als er von seiner Ausbildung zum Friseur in Düsseldorf zurückgenommen sei, habe Issa al-H. geschlafen. An dem Abend habe es gegrilltes Hähnchen zum Essen gegeben. Dann sei Issa al-H. „ganz normal" zu seiner Arbeit gegangen. Am Tag zuvor hätten sie gemeinsam eine Wohnung in Solingen besichtigt. Auch dabei sei Issa al-H. „ganz normal" gewesen und habe Heiratsabsichten kundgetan. Dass al-H. am Tag darauf einen Anschlag begehe, habe sich Salim al-K. „nicht für ein Prozent vorstellen können".
Und auch sonst wusste der 29-Jährige von nichts: Warum Issa al-H. auf seinem Handy ein Bild der Heimat-Moschee von al-K.s Familie hatte, wusste er nicht. Schon in der Türkei hätten beide nie über den IS geredet. Auch nicht über Palästina oder Gaza, all das habe beide nicht interessiert. Issa al-H. sei nicht religiös, sondern „ganz normal" gewesen und habe sich mehr für Unterhaltungen mit Mädchen bei TikTok interessiert. Außerdem habe er ja auch nie viel geredet.
Am Rande räumte Salim al-K. jedoch ein, dass Issa al-H. eine Moschee in der Nähe der Solinger Flüchtlingsunterkunft zum Freitagsgebet aufgesucht habe. Aber sonst habe al-H. sich nur unzureichend an religiöse Regeln gehalten und sei „ein ganz normaler Mensch" gewesen. Den „Tawhid"-Finger, eine Geste, die aussagt, dass es nur einen Gott gibt und die heute als Erkennungszeichen von IS-Anhängern gilt, „hat er nicht gemacht", behauptete Salim al-K. Und das islamische Glaubensbekenntnis, das Issa al-H. als Schriftzug im gemeinsamen Zimmer aufgehängt habe, sei ja „für uns normal".
„Keine Ahnung gehabt, was los war"
Über den Anschlag in Solingen habe er durch einen WhatsApp-Chat erfahren, zu dem Issa al-H. ihn zugefügt hatte, behauptete al-K. Über diesen Chat hätten beide Nachrichten aus der gemeinsamen Heimatregion in Syrien bezogen. Diese Nachrichten wären aber auch „ganz normal" gewesen und seien keiner speziellen Strömung gefolgt, behauptete er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Winfried van der Grinten. Zuvor habe er Hubschrauber und viel Polizei bemerkt, habe aber „keine Ahnung gehabt, was los war". Warum die WhatsApp-Gruppe, die seinen Angaben nach nur auf Nachrichten aus Syrien bezogen gewesen sein soll, über den Anschlag in Solingen berichtet hatte, wusste der 29-Jährige nicht. Und auch von den Anschlagsabsichten al-H.s habe er bis zuletzt nichts gewusst: „Ich hatte nicht erwartet, dass er so etwas macht." Später fügte al-K. hinzu: „Es war sein Wille und seine Entscheidung."
Den Anschlag bezeichnete Salim al-K. vereinzelt als „Ereignis", meistens aber als „Vorfall". Als Winfried van der Grinten ihm vorhielt, dass bei ihm weder Entsetzen noch Enttäuschung darüber zu sehen sei, dass der Anschlag von Issa al-H. begangen wurde, behauptete al-K. schnell: „Natürlich war ich darüber schockiert". Aber so groß kann der Schock auch nicht gewesen sein, denn als er sich abends mit einem „normalen" Chat-Partner namens „Abu Hamad" in der Türkei unterhalten hatte, sei der Anschlag kein Thema gewesen: „Ich habe ganz normal mit ihm gesprochen und den Vorfall nicht erwähnt."
Als Winfried van der Grinten ihn mit zwei Fotos aus einem deutschen Zug konfrontierte, auf denen Issa al-H. mit dem „Tawhid"-Finger und er selbst auf dem anderen Bild mit einer Gebetskette zu sehen war, konnte er sich an nichts erinnern. Und die Gebetskette sei ja auch „normal", beteuerte er. Und warum Issa al-H. auf seinem Handy ein Bild von der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn mit der arabischen Aussage „Allahu akbar! Wie stolz bist du, dem IS anzugehören?" gespeichert hatte, wusste der 29-Jährige auch nicht. Selbst die IS-Nasheeds, die bei der Auswertung seines eigenen Handys gefunden wurden, konnte sich Salim al-K. nicht erklären: „Manchmal kam das bei TikTok oder YouTube als Vorschlag vor." Er selbst habe immer nur Nasheeds der Freien Syrischen Armee (FSA) gehört, beteuerte der 29-Jährige.
Salim al-K. konnte den Hochsicherheitstrakt des OLG durch den Vordereingang wieder verlassen
Während van der Grinten zunehmend strapaziert wirkte und sichtbar um Geduld rang, zeigten andere Prozessbeteiligte deutlich weniger Verständnis: „Herr al-K., Sie haben uns jetzt mehrfach erzählt, worüber Sie beide nie gesprochen haben. Aber Sie waren viele Jahre eng befreundet. Worüber haben Sie denn da gesprochen? Was war denn das verbindende Element Ihrer Freundschaft?", wollte der Nebenkläger-Anwalt Simon Rampp wissen. Der gereizte Ton in Rampps Stimme war unüberhörbar. Aber auch hier hatte Salim al-K. eine schnelle Antwort parat: „Wir haben über die Arbeit gesprochen, ganz normal", antwortete er.
Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten fuhr mehrfach aus der Haut: „Warum haben Sie Ihrem Zimmergenossen A. am 24. August gesagt, falls jemand nach Issa al-H. frage, solle er sagen, der sei in Paderborn?", wollte der Vertreter der Bundesanwaltschaft von al-K. wissen. „Wir wussten ja nicht, warum er nicht da war, und mussten das selbst erstmal klären", antwortete der Zeuge. „Sie haben meine Frage nicht beantwortet! Ich wollte das Motiv Ihrer Lüge wissen", bellte Weingarten. „Wenn man nicht weiß, wo jemand ist, sagt man das, aber man lügt nicht." Aber auch nach rund einem halben Dutzend entsprechender Versuche blieb Salim al-K. stereotyp dabei, er habe das nur gesagt, da er am Tag danach selbst nicht wusste, was mit Issa al-H. sei.
Nach mehr als drei Stunden endete die quälende Zeugenvernehmung. Salim al-K. konnte den Hochsicherheitstrakt des OLG durch den Vordereingang wieder verlassen und in seine Unterkunft nach Solingen zurückkehren. Indirekt aber offenbarte seine Vernehmung, dass Teile der Gruppe, mit denen Issa al-H. 2022 illegal nach Deutschland gekommen war, noch immer in Solingen leben.
"Sie haben versucht, mich zu ficken!"
Nach der Mittagsunterbrechung aber kam es noch schlimmer: Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um den 30-jährigen Mohamed al-H. Sein Nachname war mit dem von Issa al-H. identisch. Dass drei bewaffnete Wachmänner der Justiz im Halbkreis hinter Mohamed al-H. saßen, machte schnell deutlich, dass der 30-Jährige aus einer Haftanstalt in den Gerichtssaal gebracht wurde. Warum er in Haft ist, wurde jedoch mit keinem Wort angesprochen.
Als Winfried van der Grinten versuchte, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden al-H.s zu ergründen, antwortete Mohamed: „Wir sind ein großer Clan. In diesem Stamm wird meistens übereinander geheiratet. Und wenn jemand vom selben Stamm ist, sagen wir Cousin. Und wir sind über Cousins väterlicherseits verwandt." Kurz darauf verweigerte Mohamed al-H. die Aussage: „Das ist kein Spiel. Die wollen mich dann in Deutschland umbringen. Oder meine Mutter oder meinen Vater in Syrien."
Der Vorsitzende Richter versuchte mehrfach, Mohamed al-H. zu verdeutlichen, dass ihm deswegen kein Aussageverweigerungsrecht zustehe: „Hier müssen Sie jetzt antworten", sagte van der Grinten. „Sie haben ja schon umfangreiche Angaben gemacht. Wenn Sie jetzt nichts sagen, verwenden wir einfach die. Ihre Sorgen um Mutter und Vater hätten Sie sich vorher überlegen sollen." Mohamed al-H. reagierte darauf unflätig: „Ich habe nichts unterschrieben oder bestätigt. Sie haben versucht, mich zu ficken!" Dann wollte er vom Richter wissen: „Ist Issa der Sohn von Halaf?". „Ich bin nicht derjenige, der Fragen beantwortet", antwortete Winfried van der Grinten.
„Ich möchte Namen von konkreten Personen"
„Ich möchte nicht aussagen", blieb Mohamed al-H. bei seiner Haltung. Dass er sich Ende August bei der Polizei gemeldet und der gesagt habe, „der Typ aus Solingen ist der Sohn meines Onkels", sei „zu Zeiten Assads gewesen". Jetzt aber seien Islamisten in Syrien an der Macht. „Das ist kein Spiel", sagte der 30-Jährige mehrfach. Daraufhin drohte van der Grinten ihm damit, dass er nicht in die Haft nach Neumünster zurück dürfe, bevor er hier nicht ausgesagt habe. „Wir haben viel Zeit", sagte der Senatsvorsitzende. „Sie sagen, mir droht keine Gefahr. Aber Sie sind nicht mal in der Lage, Ihr eigenes Land zu beschützen", antwortete ihm Mohamed al-H.
Nach einer rund 35-minütigen Pause aber fing der Syrer doch zu reden an. „Ich habe Issa bei einem Besuch in Syrien 2013 bei meinem Onkel väterlicherseits ein- oder zweimal gesehen", schilderte Mohamed al-H. „Er trug eine Tüte Geld und eine AK-47." Als er gefragt habe, wer das sei, wurde ihm gesagt, Issa „arbeite im Erdölbereich." Als der IS 2014 das Ölgebiet erobert habe, sei ihm von Verwandten gesagt worden, Issa hätte den Treueeid auf den Kalifen abgelegt und sei nun beim IS. Aber anstatt zu sagen, wer konkret ihm das mitgeteilt habe, glitt Mohamed al-H. immer wieder in allgemeine Monologe über die politische Lage in Syrien ab.
Fast sieben Stunden nach Sitzungsbeginn wurde der Tonfall im Saal immer gereizter und schärfer. „Wir wollen diesen unstrukturierten Redeschwall nicht mehr entgegennehmen. Er soll die Fragen beantworten", forderte Jochen Weingarten. Daniel Sprafke, einer der beiden Verteidiger von Issa al-H., beantragte das Ende der Vernehmung und die Entlassung des Zeugen. Winfried van der Grinten aber blieb stur: „Ich möchte Namen von konkreten Personen", forderte er von Mohamed al-H. „Sie haben in Ihrer polizeilichen Vernehmung gesagt, Issa ,richte Leute hin und schneide Hände ab'. Woher wissen Sie das? Wer hat Ihnen das alles erzählt?".
Ergebnislos und zermürbend
Mohamed al-H. aber blieb schwammig und unklar, nannte keine Namen und behauptete stattdessen mehrfach, ihm vorgehaltene Aussagen aus seiner polizeilichen Vernehmung gar nicht getätigt zu haben. Daraufhin platzte Jochen Weingarten der Kragen, der dem Zeugen eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage ankündigte. Daniel Sprafke gab eine Erklärung ab, in der er die aus „Hörensagen" bestehende Vernehmung von Mohamed al-H. als „Debakel" bezeichnete, das „der Ernsthaftigkeit und der Bedeutung des Verfahrens nicht angemessen" sei.
Erst gegen 17:30 Uhr wurde die Sitzung rund acht Stunden nach ihrem Beginn wieder beendet. Es war das Ende des bislang längsten, aber gleichzeitig auch ergebnislosesten und zermürbendsten Hauptverhandlungstages. Während die Prozessbeobachter in der Beurteilung der ersten Zeugen noch weitgehend einhelliger Meinung waren, wusste beim zweiten niemand, ob der tatsächlich aus Angst vor Racheakten keine Namen nennen wollte – oder ob es ein Wichtigtuer war, der zufällig denselben und in Syrien weit verbreiteten Namen trug wie der Angeklagte, aber in Wahrheit über gar kein Insiderwissen verfügt. Dass bei Issa al-H. während der Vernehmung seines vermeintlichen Verwandten mehrfach ein Grinsen zu sehen war, ließ Raum für Mutmaßungen, belegte aber nichts.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Eine Reihe von Zeugen, die den Anschlag auf dem Fronhof in Solingen miterlebt haben, sollen aber wieder abgeladen werden, kündigte das Gericht an. Offenbar ist der Strafsenat der Meinung, dass dieser Teil der Anklage nunmehr hinreichend aufgeklärt ist. Der Anklagevorwurf der IS-Mitgliedschaft dürfte das Gericht jedoch noch längere Zeit beschäftigen. Dabei dürften die entsprechenden Bekennervideos, die gleich zum Beginn des Prozesses im Saal gezeigt wurden, kaum zu widerlegen sein. Aber zu ergründen, ob Issa al-H. bereits Jahre vor seiner Einreise nach Deutschland für den IS tätig war, dürfte alles andere als einfach werden. Darauf waren diese beiden Zeugen schon mal ein kleiner Vorgeschmack.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
Lesen Sie zum gleichen Themenkomplex: "Der Stille Held von Solingen"

@Tobias Meier Hätte dieser Terroranschlag auch nur im Entferntesten etwas mit Rächts zu tun, wäre der Prozeß schon lange zu ende und der Täter lebenslänglich im Gefängnis ohne Chance auf eine Bewährung. Es sind nicht die Mäßstäbe die mich ank*tzen, es sind die doppelten!!
Danke für die Berichterstattung. Der Satz des "Zeugen" Mohamed al-H. : "Sie sagen, mir droht keine Gefahr. Aber Sie sind nicht mal in der Lage, Ihr eigenes Land zu beschützen", sagt eigentlich alles aus.
@Tobias Meier, stimme Ihrem Kommentar zu. Wie übrigens vielen anderen.
Solingen , oder die märchenhafte Frage , wer 1001 Prozeßtage tötete ...
Mir platzt beim Lesen bald der Kragen! Da kommen diese Vögel als "Schutzsuchende" in unser Land, leben auf unsere Kosten, schei*en auf unsere Gesetze, Kultur und Werte, verarschen uns nach Strich und Faden und kommen damit durch.
Eigentlich gehört die komplette Bagage umgehend in den nächsten Flieger in die Heimat gesetzt, nachdem sie den Spruch "Ich darf nie wieder nach Deutschland einreisen" gut sichtbar auf die Stirn tätowiert bekommen haben.
Aber leider ist der Staat nicht in der Lage oder willens, irgendwelche Anstrengungen zu unternehmen, diese Individuen des Landes zu verweisen.
„Sie sagen, mir droht keine Gefahr. Aber Sie sind nicht mal in der Lage, Ihr eigenes Land zu beschützen“, antwortete ihm Mohamed al-H. Allein dieser Satz lässt einen aufhorchen.
Das nennt sich Tribalismus. War bis vor einigen Jahrzehnten in Deutschland kaum ein Thema, wird aber ein neuer bunter Bestandteil unserer Gesellschaft werden und nicht nur Zeugenaussagen betreffen.
Das hat alles nichts mit dem Islam zu tun. Wir haben Platz.