Hat sich der Messer-Attentäter Issa al-H. in der Solinger von der Diakonie betriebenen Flüchtlingsunterkunft schon ein Jahr vor seinem Anschlag als IS-Mitglied zu erkennen gegeben? Das jedenfalls schilderte ein syrischer Landsmann von ihm vor Gericht. Der Polizei aber sagte er 2023 nichts davon.
Der neunte Hauptverhandlungstag im Prozess gegen den Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. begann am Mittwochmorgen mit dem Warten auf den ersten Zeugen. „Wenn er nicht kommt, dann müssen wir ihm auf den Weg helfen", sagte Winfried van der Grinten und deutete damit die Möglichkeit einer polizeilichen Vorführung an. Mit van der Grinten als Vorsitzendem verhandelt der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) seit 27. Mai gegen al-H. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest „Festival der Vielfalt" drei Menschen ermordet sowie zehn weitere in Mordabsicht schwer verletzt zu haben. Die Taten selbst hatte der Syrer bereits zu Prozessbeginn zugegeben. Zum Vorwurf der Mordabsicht sowie dem der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) äußerte er sich bislang jedoch nicht.
Als der angeblich am 1. Januar 1995 geborene Zeuge rund eine halbe Stunde später erschien, stellte sich heraus, dass er fälschlicherweise zuerst nicht zum am Stadtrand gelegenen Hochsicherheitstrakt des OLG gefahren war, sondern zu dessen Hauptgebäude – bei Terror-Prozessen in Düsseldorf der mit Abstand häufigste Grund für Verspätungen. Die Bemerkung des Richters zum möglichen „auf den Weg helfen" ließ aber erahnen, wie der Strafsenat den bis heute in Solingen lebenden syrischen Zeugen vorab eingeschätzt hatte.
„Sie wirken sehr angespannt", begann van der Grinten mit dessen Befragung. „Nein, nein, ist in Ordnung", beteuerte der Syrer. „Können Sie sich vorstellen, warum wir Sie heute geladen haben?", wollte der Richter wissen. „Wegen Issa und seinem Verbrechen", antwortete der Zeuge. „Können Sie uns was dazu sagen?", fragte van der Grinten. „Was soll ich denn sagen?", fragte der 30-Jährige zurück. Dann aber begann er zu erzählen: „Wir lebten beide in einem Asylheim in Solingen. Er war ein normaler Mensch. Wir haben nicht erwartet, dass er so eine Sache macht."
"Videos mit Köpfungen"
Anfänglich beteuerte der Syrer mehrfach, er und sein Landsmann hätten im Speisesaal der Solinger Flüchtlingsunterkunft nur wenig miteinander geredet. Auch ihre Herkunft aus derselben Region in Syrien habe nicht zu gemeinsamen Gesprächen geführt, behauptete der 30-Jährige. Dann erzählte er jedoch, Issa al-H. habe ihn im Sommer 2023 im Speisesaal gefragt, ob er „Videos mit Köpfungen" sehen wolle. „Hast du ein starkes Herz, damit ich dir Videos bei Instagram zeigen kann?", habe Issa al-H. gefragt. Er aber habe die Enthauptungsvideos nicht sehen wollen: „Dann kann ich eine Woche nichts essen."
„Er sagte, er war früher mit Daesh zusammen, bevor er nach Deutschland gekommen ist", schilderte der 30-Jährige ein weiteres Zusammentreffen mit Issa al-H. im Speisesaal der Unterkunft. Der Begriff „Daesh" ist seit Jahren im Arabischen als Abkürzung für den IS gebräuchlich. Dann aber wurden die Ausführungen des Zeugen immer schwammiger und unschärfer. Herauszuhören war nur noch, dass al-H. ihm erzählt habe, er sei freiwillig in einem IS-Lager gewesen, das später von Kurden erobert worden sei. Konkreter wollte der Zeuge danach nicht mehr werden. „Es ist so schwierig, mit Ihnen darüber zu reden", kommentierte Winfried van der Grinten dessen Verhalten.
An der Motivation Issa al-H.s, sich Enthauptungsvideos anzusehen, ließ der 30-jährige Syrer jedoch keinen Zweifel: „Er war dafür", sagte er. „Er hat sich nur solche Videos angeschaut. Man merkt ja, welche Zugehörigkeit jemand hat." Als der Zeuge auch noch erzählte, al-H. habe „immer" im Speisesaal der Flüchtlingsunterkunft telefoniert, begann der auf seinem Platz auf der Anklagebank hinter Panzerglas hin und her zu rutschen. Es wirkte, als ob Issa al-H. unruhig wurde.
Je länger die Vernehmung des Zeugen dauerte, um so mehr stand unausgesprochen die Frage im Raum, warum der Syrer der Polizei nichts von al-H.s mutmaßlicher IS-Zugehörigkeit berichtet hatte. Gegenüber dem TV-Sender n-tv hatte der 30-Jährige diese Frage schon vor längerer Zeit mit den Worten „Wir hatten nicht erwartet, dass er so was hier macht" beantwortet. Aber am Mittwochmorgen wollten weder das Gericht noch die Bundesanwaltschaft diese Frage stellen. Stattdessen war es Issa al-H.s Verteidiger Daniel Sprafke, der diese Frage zur Überraschung aller stellte.
Ein christlicher Iraner hatte Angst
„Man hat mir Fragen gestellt und ich habe geantwortet", versuchte sich der 30-Jährige herauszureden. Aber Sprafke ließ nicht locker: „Hielten Sie das nicht für wichtig?", wollte er von dem Syrer wissen. „Kann sein, dass das für euch wichtig ist. Für uns ist es nicht wichtig", antwortete der. Unmittelbar nach dieser verstörenden Antwort wurde er von van der Grinten aus seiner Vernehmung entlassen, als ob nichts geschehen wäre.
Auch der nächste Zeuge lebte zeitweise in der von der Diakonie betriebenen und in der Nähe des Anschlagorts gelegenen Solinger Flüchtlingsunterkunft. Allerdings handelte es sich bei diesem Zeugen nicht um einen Syrer, sondern um einen zum Christentum konvertierten Iraner. Und der bekam es schnell mit der Angst zu tun, als ihm die Diakonie ein Zimmer zugewiesen hatte, das noch von drei Syrern bewohnt wurde, darunter auch Issa al-H. „Ich war der einzige Iraner dort", schilderte der junge Mann. Es sei schnell zu erkennen gewesen, dass es sich bei seinen Zimmernachbarn „um radikal-religiöse Leute handelt". Daraufhin habe er mit dem Leiter gesprochen, um als konvertierter Christ woanders untergebracht zu werden. Dem sei später auch entsprochen worden, erzählte er.
„Woran machen Sie fest, dass das radikal-religiöse Leute waren?", wollte Winfried van der Grinten wissen. „Das war offensichtlich: Die hatten den Koran bei sich, haben gebetet, religiöse Diskussionen geführt und sich religiöse Filmaufnahmen angesehen", antwortete der iranische Christ. „Ich bin selbst in einem muslimischen Land geboren und kann das erkennen." Außerdem habe es in diesem Zimmer „viel Personenverkehr" gegeben, ergänzte er.
Der Senatsvorsitzende aber blieb skeptisch: „Wenn jemand den Koran hat und betet, ist das für sich gesehen doch nichts Radikales", sagte van der Grinten. Der junge Iraner aber blieb bei seiner Sichtweise: „Wenn jemand nach Deutschland gekommen ist und den ganzen Tag betet, anstatt deutsch zu lernen, ist das für mich radikal." Als im Saal ein Bild gezeigt wurde, das Issa al-H. im Bett liegend zeigt, ging die Auseinandersetzung weiter: „Das Foto habe ich aufgenommen", sagte der iranische Christ. „Er sieht für mich aus wie ein radikaler Muslim und hat den Koran bei sich."
Wie wichtig ist ein "Gebetsmal"?
Winfried van der Grinten widersprach und wies darauf hin, dass er bei al-H. kein „Gebetsmal" erkennen könne. Unter einem Gebetsmal wird eine erkennbare Verhornung auf der Stirn einer Person verstanden, die durch die wiederholte Niederwerfung und Berührung mit dem Boden beim islamischen Gebet entstanden ist. Als der zunehmend unruhig wirkende Issa al-H. mitten in der Vernehmung des jungen Iraners aufstand und seine Verteidiger sowie seinen Dolmetscher zu sich rief, endete die Debatte abrupt. Kurz darauf wurde die Sitzung ohne Erklärung unterbrochen.
Nach dem Ende der Pause nahm die Vernehmung des jungen Iraners eine ganz andere Richtung: „Er hat Angst", sagte dessen Übersetzer. „Er wohnt zwar nicht mehr in der Unterkunft, aber nicht so weit davon entfernt. Und da gehen ganz viele Personen ein und aus." Der junge Iraner sei deswegen auch bereits bei der Polizei gewesen. Die aber habe ihm gesagt, dass ohne konkrete Drohung nichts für ihn getan werden könne. „Er hat Angst", wiederholte der Dolmetscher.
Der Vorsitzende Richter zeigte daran aber nur wenig Interesse: „Wir haben keine Hinweise darauf, dass er in einer bedrohlichen Situation ist", sagte van der Grinten. „Und wir wollen hier möglichst viel herausfinden. Jetzt machen wir erst mal weiter." Abgesehen davon, dass sich Issa al-H. in der Unterkunft am Telefon „nur über religiöse Themen" unterhalten habe, erbrachte die Vernehmung des jungen Iraners jedoch keine weiteren Erkenntnisse. Dies habe er heraushören können, da er in seiner Heimat auch Grundkenntnisse der arabischen Sprache erworben habe, erläuterte der junge Mann. Kurz darauf wurde er wieder entlassen.
Nach diesen Vernehmungen wäre es nur logisch gewesen, auch noch Mitarbeiter der Solinger Flüchtlingsunterkunft über ihre Kenntnisse zu Issa al-H. zu befragen. Stattdessen wurden jedoch mehrere Mitarbeiter eines Solinger Döner-Imbisses befragt, in dem al-H. bei Bedarf als Reinigungskraft gearbeitet hatte. Deren Befragungen ergaben aber nur, dass sich der Syrer dort zwar als gläubiger Muslim, aber nicht als IS-Anhänger präsentiert habe. Als er in dem Imbiss kurz vor dem Anschlag zum letzten Mal gesehen wurde, sei Issa al-H. „gepflegter und ordentlicher gekleidet" als sonst gewesen, berichtete ein Imbiss-Mitarbeiter. Er habe das so gedeutet, dass sich Issa al-H. auf das nahende Stadtfest „vorbereitet" habe.
Alte Erinnerungslücken
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Aufgrund der nordrhein-westfälischen Sommerferien pausiert das Verfahren ab übernächster Woche jedoch für insgesamt vier Wochen. Die Vernehmung des Ehemannes der 67-jährigen Apothekerin Ines W., die nach dem Messerstich von Issa al-H. sofort vor Ort verstarb, ist für August geplant. Anfang September wird ein forensischer Psychiater sein Gutachten zu al-H. vorstellen. Darüber hinaus ist der größte Teil der Beweiserhebung aber schon jetzt abgearbeitet.
Insbesondere das Tatgeschehen auf dem Stadtfest sieht das Gericht seit dieser Woche als „nunmehr zuverlässig aufgeklärt" an. Dass laut des OLG jedoch keine weiteren Zeugenbefragungen zu Kenntnissen über den 27-jährigen Angeklagten vorgesehen sind, lässt vermuten, dass bei diesem Prozess weder Mitarbeiter der Solinger Flüchtlingsunterkunft befragt werden sollen noch Personen aus der benachbarten Moschee, die von Issa al-H. laut eines Zimmernachbarn zum Freitagsgebet aufgesucht wurde.
Vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen vom letzten Freitag dürfte das nicht jeder verstehen. In einer dieser Vernehmungen hatte ein enger Vertrauter von Issa al-H., der ihn seit rund acht Jahren kennt, mit ihm 2022 gemeinsam nach Deutschland gekommen ist und bis zu dessen Anschlag mit ihm in einem Zimmer gelebt hatte, dem Gericht weiszumachen versucht, nichts von al-H.s IS-Bezügen zu wissen. Dabei verwickelte er sich jedoch teilweise in Widersprüche oder musste sich auf Erinnerungslücken zurückziehen. Im Gegensatz zu den anderen bis heute in Solingen lebenden Zeugen berichtete der junge Syrer auch nichts von einer eigenen Wohnung, was von Prozessbeobachtern so verstanden wurde, dass er noch immer in der Flüchtlingsunterkunft lebt. Und auf Nachfrage des Nebenklage-Anwalts Simon Rampp stellte sich auch noch heraus, dass der junge Mann den Kontakt zu Issa al-H. auch nach dessen Anschlag nicht vollständig abgebrochen hat.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

„Wir haben keine Hinweise darauf, dass er in einer bedrohlichen Situation ist“, sagte van der Grinten.„ Ist das ein Scherz? Ein Muslim, der zum Christentum übertritt, ist per se in einer bedrohlichen Situation in einer Flüchtlingsunterkunft, in der weitere Muslime untergebracht sind, vor allem, wenn er in einem Gerichtsprozess gegen einen religiösen Muslim aussagt. So viel Realitätsverständnis sollte ein Gericht schon aufbringen.
In Syrien vor einem Jahr, hätte es nach so einer Tat minimal noch 10 Verhaftungen gegeben. Danach ein schnelles Urteil mit mindestens einer Todesstrafe, der Rest in ein dunkles Loch. Als Aufwandsentschädigung hätte man 20 Familienmitglieder verhaftet, die dann der Rest der Familie so nach und nach freikaufen konnte.
Nur so eine Strafe hat bei denen eine Wirkung. Und die Strafe muss auf dem Fusse folgen und nicht 3 Jahre später!
Mann muss sich der kulturellen Vielfalt annehmen. Sondergerichte sind da notwendig.
Dieser Prozess ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten! Der von Richter scheint irgendwie Entlastungszeugen zu suchen. Und nochmal: Welchen Wert hat es, zu wissen in welchem Auftrag er das tat? Null! Es gibt genug Tote und verletzte Opfer denen das völlig Wurscht ist. Außerdem sind alle, bis auf den Iraner, geborene islamische Lügner. Denen glaubt man doch als halbwegs kluger Mensch kein Wort. Egal ob die Ja oder nein sagen, unglaubwürdig. Und die Diakonie zu befragen, genauso unglaubwürdig! Die sind Teil der Asylindustrie, die werden doch ihre Einnahmequellen nicht als Problemfall darstellen. Das sind doch immer nur Buben, die vielleicht einen kleinen Fehler gemacht haben. Ich kann diese Berichte nur noch in guten Minuten lesen. Alles was sich in diesem Gerichtssaal abspielt ist das Spiegelbild dieser unterwürfigen geisteskranken Gesellschaft. Urteile und auch Prozesse sollen normalerweise Wiederholungstäter abschrecken. Deswegen gibt es auch manchmal den kurzen Prozess. Hier wird genau das Gegenteil veranstaltet. Abschreckung Null! Dieser Richter zerstört die Gesellschaft und er denkt aber sicher noch, dass er ein ganz Großer ist. Wie so viele Kriminelle auch. Grauenhaft!
Verschwendete Steuergelder…die Tat ist klar belegt,die Toten und Verletzten sind klar,die Motivation ist klar.
Lebenslang mit besonderer Schwere, capital punishment oder ab nach Syrien zur dortigen Aburteilung
@H.Auerbacher : Korrekt. „Erstaunlich“ , was dieses „ Gericht“ noch alles wissen will, was rein strafrechtlich und prozessual voellig irrelevant ist. Natuerlich geht es hier nicht mehr um die Tat und den Taeter sowie den Schuldvorwurf, sondern die Inszenierung eines friedlichen Islam’s und eines frommen Muslims, der weit davon entfernt ist, aus „religiösen“ Gruenden zu handeln. Es geht um nichts anderes als die prozessual eigentlich belanglose Reuiwaschung des Islam nach dem Motto„ mit dem Islam hat das Alles nichts zu tun“. Natuerlich werden hier „Erwägungen“ in die Strafzumessung einfließen, die mit der Tat und der Schuld des Täters nichts zu tun haben. Dazu muss aber ein bestimmtes, positives Bild konstruiert werden. Es ist offenkundig, dass Aussagen, die dieses Bild gefährden, unerwuenscht sind. Das „Gericht“ fungiert erwartungsgemaess, aber illegal als Verteidigung Nr 2. Bi einem angeklagten AfD – Anhaenger waere es genau umgekehrt. Rechtsprechung in Sch’land im Jahre des Herrn 2025.
Muss die Frage nicht vielmehr lauten: „Was wollte die Diakonie wissen – und was wollte sie nicht wissen?“
Mich, als Bürger, interessieren die Beweggründe eines Mörders nicht, ob Al-Hanswurst oder Hamas oder Hamasned. Steinbruch, lebenslang.