Peter Hemmelrath / 03.07.2025 / 10:00 / Foto: Peter Hemmelrath / 17 / Seite ausdrucken

Solingen-Prozess: Was wusste die Diakonie?

Hat sich der Messer-Attentäter Issa al-H. in der Solinger von der Diakonie betriebenen Flüchtlingsunterkunft schon ein Jahr vor seinem Anschlag als IS-Mitglied zu erkennen gegeben? Das jedenfalls schilderte ein syrischer Landsmann von ihm vor Gericht. Der Polizei aber sagte er 2023 nichts davon.

Der neunte Hauptverhandlungstag im Prozess gegen den Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. begann am Mittwochmorgen mit dem Warten auf den ersten Zeugen. „Wenn er nicht kommt, dann müssen wir ihm auf den Weg helfen", sagte Winfried van der Grinten und deutete damit die Möglichkeit einer polizeilichen Vorführung an. Mit van der Grinten als Vorsitzendem verhandelt der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) seit 27. Mai gegen al-H. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest „Festival der Vielfalt" drei Menschen ermordet sowie zehn weitere in Mordabsicht schwer verletzt zu haben. Die Taten selbst hatte der Syrer bereits zu Prozessbeginn zugegeben. Zum Vorwurf der Mordabsicht sowie dem der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) äußerte er sich bislang jedoch nicht.

Als der angeblich am 1. Januar 1995 geborene Zeuge rund eine halbe Stunde später erschien, stellte sich heraus, dass er fälschlicherweise zuerst nicht zum am Stadtrand gelegenen Hochsicherheitstrakt des OLG gefahren war, sondern zu dessen Hauptgebäude – bei Terror-Prozessen in Düsseldorf der mit Abstand häufigste Grund für Verspätungen. Die Bemerkung des Richters zum möglichen „auf den Weg helfen" ließ aber erahnen, wie der Strafsenat den bis heute in Solingen lebenden syrischen Zeugen vorab eingeschätzt hatte.

„Sie wirken sehr angespannt", begann van der Grinten mit dessen Befragung. „Nein, nein, ist in Ordnung", beteuerte der Syrer. „Können Sie sich vorstellen, warum wir Sie heute geladen haben?", wollte der Richter wissen. „Wegen Issa und seinem Verbrechen", antwortete der Zeuge. „Können Sie uns was dazu sagen?", fragte van der Grinten. „Was soll ich denn sagen?", fragte der 30-Jährige zurück. Dann aber begann er zu erzählen: „Wir lebten beide in einem Asylheim in Solingen. Er war ein normaler Mensch. Wir haben nicht erwartet, dass er so eine Sache macht."

"Videos mit Köpfungen"

Anfänglich beteuerte der Syrer mehrfach, er und sein Landsmann hätten im Speisesaal der Solinger Flüchtlingsunterkunft nur wenig miteinander geredet. Auch ihre Herkunft aus derselben Region in Syrien habe nicht zu gemeinsamen Gesprächen geführt, behauptete der 30-Jährige. Dann erzählte er jedoch, Issa al-H. habe ihn im Sommer 2023 im Speisesaal gefragt, ob er „Videos mit Köpfungen" sehen wolle. „Hast du ein starkes Herz, damit ich dir Videos bei Instagram zeigen kann?", habe Issa al-H. gefragt. Er aber habe die Enthauptungsvideos nicht sehen wollen: „Dann kann ich eine Woche nichts essen."

„Er sagte, er war früher mit Daesh zusammen, bevor er nach Deutschland gekommen ist", schilderte der 30-Jährige ein weiteres Zusammentreffen mit Issa al-H. im Speisesaal der Unterkunft. Der Begriff „Daesh" ist seit Jahren im Arabischen als Abkürzung für den IS gebräuchlich. Dann aber wurden die Ausführungen des Zeugen immer schwammiger und unschärfer. Herauszuhören war nur noch, dass al-H. ihm erzählt habe, er sei freiwillig in einem IS-Lager gewesen, das später von Kurden erobert worden sei. Konkreter wollte der Zeuge danach nicht mehr werden. „Es ist so schwierig, mit Ihnen darüber zu reden", kommentierte Winfried van der Grinten dessen Verhalten.

An der Motivation Issa al-H.s, sich Enthauptungsvideos anzusehen, ließ der 30-jährige Syrer jedoch keinen Zweifel: „Er war dafür", sagte er. „Er hat sich nur solche Videos angeschaut. Man merkt ja, welche Zugehörigkeit jemand hat." Als der Zeuge auch noch erzählte, al-H. habe „immer" im Speisesaal der Flüchtlingsunterkunft telefoniert, begann der auf seinem Platz auf der Anklagebank hinter Panzerglas hin und her zu rutschen. Es wirkte, als ob Issa al-H. unruhig wurde.

Je länger die Vernehmung des Zeugen dauerte, um so mehr stand unausgesprochen die Frage im Raum, warum der Syrer der Polizei nichts von al-H.s mutmaßlicher IS-Zugehörigkeit berichtet hatte. Gegenüber dem TV-Sender n-tv hatte der 30-Jährige diese Frage schon vor längerer Zeit mit den Worten „Wir hatten nicht erwartet, dass er so was hier macht" beantwortet. Aber am Mittwochmorgen wollten weder das Gericht noch die Bundesanwaltschaft diese Frage stellen. Stattdessen war es Issa al-H.s Verteidiger Daniel Sprafke, der diese Frage zur Überraschung aller stellte.

Ein christlicher Iraner hatte Angst

„Man hat mir Fragen gestellt und ich habe geantwortet", versuchte sich der 30-Jährige herauszureden. Aber Sprafke ließ nicht locker: „Hielten Sie das nicht für wichtig?", wollte er von dem Syrer wissen. „Kann sein, dass das für euch wichtig ist. Für uns ist es nicht wichtig", antwortete der. Unmittelbar nach dieser verstörenden Antwort wurde er von van der Grinten aus seiner Vernehmung entlassen, als ob nichts geschehen wäre.

Auch der nächste Zeuge lebte zeitweise in der von der Diakonie betriebenen und in der Nähe des Anschlagorts gelegenen Solinger Flüchtlingsunterkunft. Allerdings handelte es sich bei diesem Zeugen nicht um einen Syrer, sondern um einen zum Christentum konvertierten Iraner. Und der bekam es schnell mit der Angst zu tun, als ihm die Diakonie ein Zimmer zugewiesen hatte, das noch von drei Syrern bewohnt wurde, darunter auch Issa al-H. „Ich war der einzige Iraner dort", schilderte der junge Mann. Es sei schnell zu erkennen gewesen, dass es sich bei seinen Zimmernachbarn „um radikal-religiöse Leute handelt". Daraufhin habe er mit dem Leiter gesprochen, um als konvertierter Christ woanders untergebracht zu werden. Dem sei später auch entsprochen worden, erzählte er.

„Woran machen Sie fest, dass das radikal-religiöse Leute waren?", wollte Winfried van der Grinten wissen. „Das war offensichtlich: Die hatten den Koran bei sich, haben gebetet, religiöse Diskussionen geführt und sich religiöse Filmaufnahmen angesehen", antwortete der iranische Christ. „Ich bin selbst in einem muslimischen Land geboren und kann das erkennen." Außerdem habe es in diesem Zimmer „viel Personenverkehr" gegeben, ergänzte er.

Der Senatsvorsitzende aber blieb skeptisch: „Wenn jemand den Koran hat und betet, ist das für sich gesehen doch nichts Radikales", sagte van der Grinten. Der junge Iraner aber blieb bei seiner Sichtweise: „Wenn jemand nach Deutschland gekommen ist und den ganzen Tag betet, anstatt deutsch zu lernen, ist das für mich radikal." Als im Saal ein Bild gezeigt wurde, das Issa al-H. im Bett liegend zeigt, ging die Auseinandersetzung weiter: „Das Foto habe ich aufgenommen", sagte der iranische Christ. „Er sieht für mich aus wie ein radikaler Muslim und hat den Koran bei sich." 

Wie wichtig ist ein "Gebetsmal"?

Winfried van der Grinten widersprach und wies darauf hin, dass er bei al-H. kein „Gebetsmal" erkennen könne. Unter einem Gebetsmal wird eine erkennbare Verhornung auf der Stirn einer Person verstanden, die durch die wiederholte Niederwerfung und Berührung mit dem Boden beim islamischen Gebet entstanden ist. Als der zunehmend unruhig wirkende Issa al-H. mitten in der Vernehmung des jungen Iraners aufstand und seine Verteidiger sowie seinen Dolmetscher zu sich rief, endete die Debatte abrupt. Kurz darauf wurde die Sitzung ohne Erklärung unterbrochen.

Nach dem Ende der Pause nahm die Vernehmung des jungen Iraners eine ganz andere Richtung: „Er hat Angst", sagte dessen Übersetzer. „Er wohnt zwar nicht mehr in der Unterkunft, aber nicht so weit davon entfernt. Und da gehen ganz viele Personen ein und aus." Der junge Iraner sei deswegen auch bereits bei der Polizei gewesen. Die aber habe ihm gesagt, dass ohne konkrete Drohung nichts für ihn getan werden könne. „Er hat Angst", wiederholte der Dolmetscher.

Der Vorsitzende Richter zeigte daran aber nur wenig Interesse: „Wir haben keine Hinweise darauf, dass er in einer bedrohlichen Situation ist", sagte van der Grinten. „Und wir wollen hier möglichst viel herausfinden. Jetzt machen wir erst mal weiter." Abgesehen davon, dass sich Issa al-H. in der Unterkunft am Telefon „nur über religiöse Themen" unterhalten habe, erbrachte die Vernehmung des jungen Iraners jedoch keine weiteren Erkenntnisse. Dies habe er heraushören können, da er in seiner Heimat auch Grundkenntnisse der arabischen Sprache erworben habe, erläuterte der junge Mann. Kurz darauf wurde er wieder entlassen.

Nach diesen Vernehmungen wäre es nur logisch gewesen, auch noch Mitarbeiter der Solinger Flüchtlingsunterkunft über ihre Kenntnisse zu Issa al-H. zu befragen. Stattdessen wurden jedoch mehrere Mitarbeiter eines Solinger Döner-Imbisses befragt, in dem al-H. bei Bedarf als Reinigungskraft gearbeitet hatte. Deren Befragungen ergaben aber nur, dass sich der Syrer dort zwar als gläubiger Muslim, aber nicht als IS-Anhänger präsentiert habe. Als er in dem Imbiss kurz vor dem Anschlag zum letzten Mal gesehen wurde, sei Issa al-H. „gepflegter und ordentlicher gekleidet" als sonst gewesen, berichtete ein Imbiss-Mitarbeiter. Er habe das so gedeutet, dass sich Issa al-H. auf das nahende Stadtfest „vorbereitet" habe.  

Alte Erinnerungslücken

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Aufgrund der nordrhein-westfälischen Sommerferien pausiert das Verfahren ab übernächster Woche jedoch für insgesamt vier Wochen. Die Vernehmung des Ehemannes der 67-jährigen Apothekerin Ines W., die nach dem Messerstich von Issa al-H. sofort vor Ort verstarb, ist für August geplant. Anfang September wird ein forensischer Psychiater sein Gutachten zu al-H. vorstellen. Darüber hinaus ist der größte Teil der Beweiserhebung aber schon jetzt abgearbeitet. 

Insbesondere das Tatgeschehen auf dem Stadtfest sieht das Gericht seit dieser Woche als „nunmehr zuverlässig aufgeklärt" an. Dass laut des OLG jedoch keine weiteren Zeugenbefragungen zu Kenntnissen über den 27-jährigen Angeklagten vorgesehen sind, lässt vermuten, dass bei diesem Prozess weder Mitarbeiter der Solinger Flüchtlingsunterkunft befragt werden sollen noch Personen aus der benachbarten Moschee, die von Issa al-H. laut eines Zimmernachbarn zum Freitagsgebet aufgesucht wurde.

Vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen vom letzten Freitag dürfte das nicht jeder verstehen. In einer dieser Vernehmungen hatte ein enger Vertrauter von Issa al-H., der ihn seit rund acht Jahren kennt, mit ihm 2022 gemeinsam nach Deutschland gekommen ist und bis zu dessen Anschlag mit ihm in einem Zimmer gelebt hatte, dem Gericht weiszumachen versucht, nichts von al-H.s IS-Bezügen zu wissen. Dabei verwickelte er sich jedoch teilweise in Widersprüche oder musste sich auf Erinnerungslücken zurückziehen. Im Gegensatz zu den anderen bis heute in Solingen lebenden Zeugen berichtete der junge Syrer auch nichts von einer eigenen Wohnung, was von Prozessbeobachtern so verstanden wurde, dass er noch immer in der Flüchtlingsunterkunft lebt. Und auf Nachfrage des Nebenklage-Anwalts Simon Rampp stellte sich auch noch heraus, dass der junge Mann den Kontakt zu Issa al-H. auch nach dessen Anschlag nicht vollständig abgebrochen hat. 

 

Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

Foto: Peter Hemmelrath

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Leserpost

netiquette:

Jochen Lindt / 03.07.2025

Hier gehört die evangelische Kirche auf die Anklagebank. Die Diakonie als Helfer der Islamischen Staates. Geht ja gar nicht.

Dietmar Herrmann / 03.07.2025

Ich begreife nicht so recht, was diesen Richter antreibt, zu bagatellisieren und zu ignorieren. Der Kracher ist die Einschätzung, der iranische Zeuge solle sich mal nicht so haben, ihm drohe doch nichts (so wie auch den Opfern in ihren Gräbern auch nichts gedroht hat).  Der arme Hund ist als Apostat für jeden gläubigen Moslem ein Todeskandidat, als Zeuge gegen ein IS-Netzwerk ein Gefährdeter hoch drei. Personenschutz? Zeugenschutzprogramm? Alles Wumpe, wir seilen uns erstmal in die Ferien ab. Hurtz!

Ralf Pöhling / 03.07.2025

ZITAT 1:“An der Motivation Issa al-H.s, sich Enthauptungsvideos anzusehen, ließ der 30-jährige Syrer jedoch keinen Zweifel: „Er war dafür“, sagte er. „Er hat sich nur solche Videos angeschaut. Man merkt ja, welche Zugehörigkeit jemand hat.“ Als der Zeuge auch noch erzählte, al-H. habe „immer“ im Speisesaal der Flüchtlingsunterkunft telefoniert, begann der auf seinem Platz auf der Anklagebank hinter Panzerglas hin und her zu rutschen. Es wirkte, als ob Issa al-H. unruhig wurde.” -> Da hat er wohl mit seinem Agentenführer bzw. den Hintermännern telefoniert, die ihm Anweisungen gegeben haben. Die Videos, die er da herumzeigen wollte, sind bei IS Leuten so etwas wie Werbematerial. ZITAT 2:”„Woran machen Sie fest, dass das radikal-religiöse Leute waren?”, wollte Winfried van der Grinten wissen. „Das war offensichtlich: Die hatten den Koran bei sich, haben gebetet, religiöse Diskussionen geführt und sich religiöse Filmaufnahmen angesehen“, antwortete der iranische Christ. „Ich bin selbst in einem muslimischen Land geboren und kann das erkennen.“ Außerdem habe es in diesem Zimmer „viel Personenverkehr“ gegeben, ergänzte er….“” -> Der Iraner hat vollkommen recht. Er hat eine radikalislamische Zelle aus nächster Nähe beobachtet, was weder Diakonie aber auch das Gericht/unsere Polizei hier nicht erkennen wollen. Das fehlende Gebetsmal ist als Identifikationsmerkmal irrelevant. Ich selbst habe so etwas bei radikalen Moslems fast nie gesehen. Die Marker unserer Behörden für die Identifikation solcher Zellen sind schlicht falsch, deswegen stimmen auch die Gefährdungsanalysen für durch den radikalen Islam bedrohte Personen so gut wie nie. Bei mir war das auch so. Die hatten sich bei mir auf der anderen Straßenseite einquartiert und mich von dort aus ins Visier genommen. Dennoch hat mir die Polizei nicht geglaubt, nicht mal weiter gefragt, sondern mich für irre gehalten, direkt entwaffnet und damit erst recht schutzlos zurückgelassen. In Israel wäre mir das nicht passiert…

F. Auerbacher / 03.07.2025

@Rainer Niersberger. Nein, es geht meiner Ansicht nach nicht um Reinwaschung des Islam. Soweit ich den Fall verstehe, ist es exzessive Bürokratie und selbstverliebtes Abfeiern von vermeintlichen Verfahrensstandards im Prozessrecht. Ich bin anderer Meinung als Sie, was die Ursachenanalyse angeht, wenngleich wir im Ergebnis zum selben Schluss kommen. Das Verfahren ist unwürdig und nicht zielgerichtet und es macht die Justiz zur Lachnummer.

Steven Grundli / 03.07.2025

Lustig, lustig Tra LaLaLa ... - Bald sind wieder 2.372 Afghanen da .... Bald sind 2.372 Afghanen wieder da ... : Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hält daran fest, weitere Afghanen nach Deutschland einfliegen zu lassen. „Wo wir Aufnahmezusagen in rechtlich verbindlicher Form gegeben haben, halten wir die selbstverständlich ein“, bestätigte er gegenüber der Bild-Zeitung seine Aussage, die er im Juni im Bundestag getroffen hatte. Demnach sollen die 2.372 Personen (Stand: 16. Juni 2025), die laut Bundesinnenministerium (BMI) eine vorläufige Zusage für die Einreise nach Deutschland erhalten haben und derzeit in Pakistan warten, auch aufgenommen werden.

Lutz Herrmann / 03.07.2025

Die Sozialunternehmen werden ihre Produktivmittel doch nicht hergeben. Ganz im Gegenteil. Die lassen immer mehr ankarren.

B.Jacobs / 03.07.2025

Natürlich die Staatsbeamten der Polizei werden sonst von Politikern aus dem Dienst gefeuert, Säuberungswelle von A.K Karrenbauer oder wie die hieß vergessen?  Die Diakonie sieht nachdem sie den Glauben verraten haben und die eigene Herde, durch das von Hitler eingeführte Konkordat als Parteisoldaten ohne Asylindustrie als der Staatskasse gelöhnt um ihre Pfründe gebracht und deshalb läuft die eigene Herde weg, weil ehrliches Christentum sieht anders aus. Ich bin auch der Meinung, die Diakonie, die immer mehr einen bunten Grünstich hätte manche Gewaltstraftaten von KGE ihren Goldschätzchen verhindern können, wenn sie die Reißleine zum Schutz der eigenen christlichen Herde gezogen hätten und auch für die Christen die gerade in islamischen Ländern grausam abgeschlachtet werden, doch was macht unsere EKD Bordsteinschwalben EKD, sie biedert sich unterwürfig den Islamisten an und der Gender Kommerz Industrie und wertet den Ehrbegriff Frau zu Flinta, menschliches Wesen mit Uterus und mögliche Gebäärende ab, al seien sie gebräuchliches Nutzobjekt. wenn die EKD oder andere Diakonie nicht gierig gewesen wären, sondern auf kontrollierte Einwanderung gepocht hätten, doch da hätten sie weniger Geld aus der Staatskasse bekommen, dann wäre vermutlich das Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt mit 6 Toten und über 300 Verletzten vermeidbar gewesen, aber hinterher heuchlerisch Krokodilstränen verspritzen und Christen wie Kramer nur weil sie AFD nah sind aus der Kirche werfen. Kein Tag vergeht, wo nicht ein Gewaltverbrechen geschieht. Liebe Hirten, ihr sollt Fürsprech und Vertreter für Christus sein, selbst der würde heutzutage vom Kreuz in den Kirchen aufstehen und weinend davon laufen, weil sie zu Götzendienern die Gott verraten wurden .

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