Der Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. ist voll schuldfähig. Nach eindringlichen Warnungen eines forensischen Psychiaters deutete das Gericht am Dienstag die Möglichkeit einer Sicherheitsverwahrung nach der Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe an.
„Hilfe, der verblutet hier gerade. Der blutet aus dem Hals. Es kommt ganz viel Blut heraus", tönte es aufgeregt aus dem Saallautsprecher. Im Hintergrund waren laute Schreie zu hören. Die Polizistin am anderen Ende der Leitung blieb ruhig und fragte nach dem Ort des Geschehens. „Am Fronhof, vor der Bühne", lautete die Antwort. Kurz darauf meldete sich eine Sanitäterin und sprach von vier Verletzten. Unmittelbar darauf korrigierte sie sich: „Sechs Verletzte, alle mit Halswunden." Und nur Sekunden später gab es schon die nächste Korrektur: „Okay, sieben." Danach brach die Aufnahme ab.
Als am Dienstagmorgen im Hochsicherheits-Gerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) der Prozess gegen den 27-jährigen Issa al-H. fortgesetzt wurde, waren alle Augen auf den forensischen Psychiater Johannes Fuß gerichtet. Der Professor von der Universität Duisburg-Essen war geladen, um sein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Syrers vorzutragen. Aber bevor Fuß das Wort ergreifen konnte, entschied sich der 5. Strafsenat des OLG dafür, im Saal die Audio-Datei des Solinger Polizei-Notrufs vom 23. August 2024 abspielen zu lassen.
An diesem Tag hatte der 2022 als Flüchtling in Deutschland eingereiste al-H. auf Besucher des „Festivals der Vielfalt" eingestochen, die auf dem Fronhof das 650-jährige Bestehen der Stadt Solingen feiern wollten. Dabei wurden drei Menschen getötet und zehn weitere schwer verletzt. Seinen Messer-Angriff hatte Issa al-H. bereits zum Prozessbeginn Ende Mai zugegeben. Zum Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) hatte er jedoch lange geschwiegen. Letzte Woche hatte er seine Tat mit Waffenlieferungen der deutschen Regierung an Israel begründet. Er habe sich dadurch „provoziert gefühlt", dass „in Deutschland Menschen tanzen, während in Palästina Kinder sterben", sagte der Syrer dem Gericht.
Nachdem das Entsetzen über den Notruf und die darauf zu hörenden Hilfeschreie wieder abgeklungen war, begann Johannes Fuß mit seinen fast zweistündigen Ausführungen zu seinem Gutachten. Der Psychiater erläuterte, im November 2024 den in der Untersuchungshaft sitzenden Issa al-H. an zwei Tagen ausführlich befragt zu haben. Dabei habe sich der Syrer „überaus gesprächsbereit" gezeigt, so Fuß. Dass er dabei auch immer wieder „gelacht und gelächelt" hatte, habe al-H. damit gerechtfertigt, dies „nicht abstellen zu können". Parallel dazu habe der 27-Jährige schnell „seine moralische Entrüstung" über angebliche Verbrechen an „Kindern aus Palästina" gezeigt, dabei aber eine islamistisch-religiöse Motivation bestritten.
„Spiel nicht mit mir, Bruder."
So habe Issa al-H. etwa davon gesprochen, auf der Bühne auf dem Fronhof „zerstückelte Kinder aus Gaza und einen darüber lachenden israelischen Polizisten" gesehen zu haben. Gleichzeitig aber habe er die Frage des Psychiaters bejaht, ob er seine Taten auch „ohne diese Wahrnehmungsstörungen" begangen hätte. Den deutschen Behörden habe er vorgeworfen, „seine Akte zu seinen Ungunsten manipuliert" zu haben, „um ihn zu belasten". Dabei habe al-H. auch dem Psychiater gedroht: „Spiel nicht mit mir, Bruder."
Daran, dass Issa al-H. als voll schuldfähig einzustufen sei, ließen die Ausführungen von Johannes Fuß jedoch keinen Zweifel: „Es liegt keine Intelligenzminderung vor", sagte der Psychiater. Mit einer ermittelten Punktzahl in Höhe von 71 sei bei dem Syrer zwar ein eher niedriger Intelligenzquotient (IQ) gemessen worden. Dieser liege im Vergleich mit dem syrischen Durchschnitts-IQ in Höhe von 79 „noch im unteren Normbereich". Auch gebe es „keine Hinweise auf psychische Erkrankungen oder eine Psychose", führte Fuß aus. „Hier liegt nichts vor, das als seelische Störung zugeordnet werden kann." Die Tat von Issa al-H. sei „planvoll, gesteuert und zielgerichtet" gewesen. Damit war die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Issa al-H. bereits nach weniger als einer halben Stunde unmissverständlich abgehandelt.
Schwieriger wurde es, als sich Johannes Fuß zur möglichen Notwendigkeit einer späteren Sicherheitsverwahrung äußern musste. Noch bevor der Psychiater etwas dazu sagen konnte, erinnerte ihn der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten daran, dass Issa al-H. seit seinem 13. Lebensjahr im IS-Gebiet aufgewachsen sei. „Stichwort Geltung der Scharia", sagte van der Grinten. „In diesem Leben ist er aufgewachsen." An Ende seiner mehrminütigen Ausführungen ermahnte der Richter den Psychiater, „das im Hinterkopf zu behalten".
Johannes Fuß aber holte weit aus und begann mit Erläuterungen dazu, welche „Herausforderung" es sei, bei „einer ideologisch motivierten Ersttäterschaft eine Hangtäterschaft festzustellen". Unter „Hangtäterschaft" wird im Strafrecht der „Hang", also die Neigung eines Straftäters, verstanden, bestimmte Straftaten immer wieder zu begehen. Dabei verwies Fuß schnell auf Tests, die mit Issa al-H. durchgeführt wurden, um seine weitere Gefährlichkeit festzustellen. Gleichzeitig aber relativierte der Psychiater die Testergebnisse, indem er mehrfach darauf verwies, dass die Tests nicht für Flüchtlinge oder „Menschen, die in einem anderen Kulturraum aufgewachsen sind", entwickelt wurden. Während dieser Ausführungen wirkte Issa al-H. auf der Anklagebank sichtlich nervös.
„Hohe Rückfallgefahr"
Je länger die Debatte über die „Hangtäterschaft" andauerte, umso vorsichtiger wählte Johannes Fuß seine Worte. Auf den ersten Blick wirkte es, als ob sich der Psychiater in diesem Punkt nicht abschließend festlegen wollte. Gleichzeitig aber wies er mehrfach darauf hin, dass aufgrund „ideologischer und kultureller Hintergründe" das „tatsächliche Risiko größer sein könnte als das bei den Tests errechnete". Auch warnte Fuß mehrfach vor der „Faszination", die Gewalt auf Issa al-H. ausübe: „Ihm geht es mehr um jihadistische Gewalt als um religiöse Inhalte." Im Ergebnis sehe er eine „hohe Rückfallgefahr", sagte Fuß. Auch sei es „äußerst fraglich", ob es al-H. wirklich um die „Kinder aus Gaza" gegangen sei.
Spätestens damit aber geriet sein Gutachten trotz aller vorsichtig gewählten Worte zu einer eindringlichen Warnung vor Issa al-H. Beim Strafsenat kam dies offensichtlich auch so an, denn nur wenige Minuten nach den Ausführungen von Johannes Fuß wies Winfried van der Grinten alle Prozessbeteiligten darauf hin, dass nun auch die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung möglich sei. Auch Simon Rampp schloss sich dieser Sichtweise sofort an: „Das ruft himmelschreiend nach einer Sicherungsverwahrung", sagte der Nebenklage-Anwalt nach Sitzungsende.
Damit ist der Prozess gegen Issa al-H. nun auf der Zielgeraden: Die Beweisaufnahme soll bereits am Mittwochmorgen geschlossen werden. Unmittelbar danach sollen die Plädoyers der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenkläger erfolgen. Danach bekommt al-H.s Verteidigung sechs Tage Zeit, sich auf ihr für nächsten Dienstag geplantes Plädoyer vorzubereiten. Nach dem Schlussvortrag seiner Anwälte bekommt der Syrer die Gelegenheit zu seinem letzten Wort. Da sich der 27-Jährige zuletzt ungewöhnlich mitteilungsfreudig gezeigt hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sein letztes Wort erneut zu einer ausführlichen Rechtfertigung seiner Tat nutzen wird. Das Urteil soll Mittwoch nächster Woche verkündet werden.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
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@ Christiane Neidhardt: Ich kenne den Film, in der Tat sehr eindrücklich. Wir sollten uns klar machen, dass umgekehrt westeuropäische Strafmaßnahmen kulturell bedingt als solche von vielen “Buben” nicht wahrgenommen werden.
Die für mich wichtige Frage bezüglich Ersttäter-/Hangtäterschaft wurde nicht geklärt. Der Issa Mörder müsste durchtrainiert sein innerhalb so kurzer Zeit und scheinbare Präzision so viele Menschen zu töten und verletzen. D.h. in welchem Sport-Gym, Fitnessstudio, Land hat er die Tötungstechnik trainiert? Gibts in einer Moschee ein Sportraum? Es scheint das Europa, ganz vorne Deutschland jeden Schwerstverbrecher, Psychopath und Irren ohne Lebenslauf ein Aufenthaltsrecht mit Vollpension gewährt. Goldstücke mit einem IQ von unter 80 als Fachkräfte passt wunderbar zu den politischen Berufslügner.
Da issa ja wieder! Issa lacht gerne und viel, weil er die deutschen Dodos umfassend durchschaut hat!
@U. Unger / 03.09.2025 Ja, es ist absolut rätselhaft, alle Daten sprachen dafür, daß es hier nur noch bergauf gehen kann! Times Online berichtete 2006: “Germans are brainiest (but at least we’re smarter than the French)” von einem Durchschnitts IQ von 107 in Deutschland, Spitzenwert in Europa, zusammen mit den Niederlanden. Die SZ berichtete: 24. Mai 2013, 08:19 Studie der Bertelsmann-Stiftung Zuwanderer besser ausgebildet als Deutsche 15. Oktober 2014, 15:21 Flüchtlingspolitik In den Asylunterkünften schlummert großes Potenzial - Asylbewerber sind arm und ungebildet? Eine Studie beweist das Gegenteil. - Migranten aus Afrika kommen aus der gebildeten Mittelschicht - Fast doppelt so hohe Akademikerquote wie bei deutscher Bevölkerung 2014 lief also alles bereits optimal und dann kam das Jahr 2015, was es allen Akademikern weltweit möglich machte, dieses triste Land ohne große Bürokratie zu bereichern. Und dann sank der Durchschnitts-IQ. Woran kann das nur liegen? Aber dann habe ich nachgedacht und mir ist aufgefallen, daß der Rückgang des IQs in diesem unseren bunten Lande zeitlich mit der Gründung der AfD zusammenfällt! Das kann kein Zufall sein, das muß der entscheidende kausale Zusammenhang sein, da hilft nur ein AfD-Verbot, dann geht es wieder aufwärts hier! Und da sind wir auf dem besten Wege.
Ich finde das Interessant das der durchscnitts IQ in Syrien bei 79 Punkte liegt und bei dem Angeklagten bei ca. 70 Punkten Beim Bereich 70-84 IQ Punkten spricht man von eine geminderten Inteligenz, früher wurde das als grenz Debilität bezeichnet. Soviel zum Thema Fachkräfte aus Syrien. Zum vegleich in der EU liegt der durschnittliche IQ bei ca. 99-100 Punkten
@Dr. Markus Hahn: Da habe ich im Hinblick auf die Aufenthalts- und Lebensbedingungen in Gefängnissen in islamischen Ländern-nicht nur für Sie- einen Filmtipp “12 Uhr nachts Midnight Express”. Gibt es auf YouTube und im Internet Archiv leider nur englisch Original. Da wird in dem Film dargestellt, was einem US Amerikaner passiert ist, als er versucht hat, Haschisch aus der Türkei zu schmuggeln. Dann lernt er die türkische Justiz kennen, wird zu 30 Jahren Knast verurteilt. Die Verhältnisse im türkischen Knast werden sehr beeindruckend dargestellt. Ich empfehle da auch die Szenen aus der Sektion 13. Sektion 13 ist der Bereich für psychisch sehr, sehr kranke Häftlinge. So werden die Verhältnisse nicht nur in vielen türkischen Gefängnissen sein. Ich empfehle Interessenten die Version im “Internet Archiv Midnight Express 1978” weil dort werbefrei gesendet wird und man die Filme kostenlos zum privaten Gebrauch auch downloaden kann. Ist aber nichts für schwache Nerven. Da kommen auch viele Insassen mit IQ Richtung 70 und niedriger vor.
Sicherungsverwahrung für einen tiefgläubigen, traumatisierten Menschen? Das ist doch purer Rassismus!