Wo steht der Prozess gegen den Solingen-Attentäter Issa al-H. nach sechs Wochen? Und wie verfolgen Überlebende und Hinterbliebene das Verfahren? Darüber sprechen die Nebenklage-Anwälte Carola Drewes und Simon Rampp im Interview.
Der Prozess gegen Issa al-H. war sechs Wochen alt, als er wegen der Sommerferien für vier Wochen unterbrochen wurde. Wie beurteilen Sie die ersten sechs Wochen? War das für Sie alles im Rahmen Ihrer Erwartungen oder waren da viele Überraschungen dabei?
Drewes: Ich fand es überraschend, dass er die Taten schnell gestanden hat, aber trotz der Bekennervideos nichts zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gesagt hat. Und das, nachdem er im Gespräch mit dem forensischen Gutachter noch davon gesprochen hat, auf der Bühne Babys aus Gaza gesehen und dann im Wahn gehandelt zu haben.
Rampp: Überraschend fand ich, dass der Angeklagte den Fundort seines zweiten Handys freiwillig offenbart hat. Wobei das auch Prozesstaktik gewesen sein könnte, um Kooperation zu demonstrieren. Und natürlich, dass er in der letzten Sitzung von sich das Wort ergriffen hat und erklärt hat, anstelle mit der Tastatur auf Bilder geschrieben zu haben, um nicht von Geheimdiensten lokalisiert zu werden. Das war für uns ein großer Schritt nach vorne, denn damit wurde ein weiterer Nachweis erbracht, dass seine Tat geplant war. Und dass er auch mit Verschleierungsabsicht gehandelt hat, was ja nur bei einer bewussten Tat der Fall ist.
Wie erklären Sie sich diese unerwartete Wortmeldung? Hatten Sie den Eindruck, dass er einen plötzlichen Drang hatte, sich zur Planung seiner Tat zu bekennen?
Drewes: Das Gefühl hatte ich nicht. Ich hatte eher den Eindruck, dass er sich in einer Art überragenden Position gefühlt hat und jetzt mal den Leuten erklären wollte, wie so etwas funktioniert. Man sieht ja Reaktionen von ihm, etwa als das Gericht den Islamwissenschaftler Guido Steinberg gefragt hat, ob die in einem Bild gezeigte Seite des Koran eine besondere Bedeutung hat.
Rampp: Seine anfängliche Sitzhaltung, bei der er nur zu Boden geguckt hat, hat er ja längst aufgegeben. Er verfolgt den Prozess jetzt interessiert. Manchmal nickt er oder schüttelt den Kopf. Oder er lacht. Für uns als Vertreter der Nebenklage finde ich das befremdlich. Und schlimm. Das spricht für mich nicht für Reue, nicht einmal im Ansatz. Und sein optischer Wandel fällt mir auf: Er hat sich die Haare schneiden lassen und den Bart abrasiert. Das soll wohl eine Aussagekraft haben.
Verstehen Sie das als Zeichen von Distanzierung?
Rampp: So soll es wohl wahrgenommen werden.
Drewes: Vielleicht der Versuch, das nach außen hin so darzustellen.
Mir fiel sein Lachen auf, als sein vermeintlicher Verwandter vernommen wurde und aus Angst kaum was sagen wollte.
Rampp: Das war ein freudiges Lachen.
Was aber die Annahme begründet, dass der Zeuge, der ja berichtet hatte, Issa al-H. sei bereits 2014 für den IS tätig gewesen, die Wahrheit gesagt hat.
Rampp: Das ist eine Wertungsfrage. Das würde ich tendenziell auch so sehen. Aber man kann das so oder so sehen.
„Das spricht nicht für Reue“
Mein Eindruck war, dass er desinteressiert war, solange es um die Tat ging und die Verletzten ausgesagt haben, also Ihre Mandanten, die Opfer.
Rampp: Als es um ihn ging, war er deutlich interessierter. Wir als Nebenklägervertreter hätten uns gewünscht, dass er sich bei dieser für uns so unbegreiflichen Tat auch an die Opfer wendet, er hätte beispielsweise auch um Entschuldigung bitten können. Ob die Opfer diese Entschuldigung angenommen hätten, ist dann natürlich eine andere Frage. Bisher kam da aber nichts vom Angeklagten. Das spricht für uns daher alles nicht für Reue.
Drewes: Da bin ich mir nicht sicher, ob seine Haltung am Anfang wirklich in Desinteresse begründet war. Das würde ich eher so interpretieren, dass das seine Taktik werden sollte und er durch den gesenkten Kopf und das frühe Geständnis mit den Worten „Ich habe große Schuld auf mich geladen" anfänglich noch sehr bemüht war, reuevoll zu wirken.
Sehen wir hier einen Angeklagten, aus dessen Perspektive betrachtet alles schief gelaufen ist? Angefangen damit, dass er laut Anklage gezielt vorgegangen ist, um eine maximal hohe Zahl von Opfern zu erreichen. Und schon das hat nicht geklappt. Und zum Schluss erschossen wurde er auch nicht.
Rampp: Da widerspreche ich! Drei Tote und zehn Verletzte sind drei Tote und zehn Verletzte zu viel. Das ist unerträglich.
Für uns, vor dem Hintergrund unserer zivilisatorischen Werte betrachtet. Aber er hatte doch wohl noch mehr im Sinn.
Rampp: Die Frage ist: Wo hat er sich selbst am Ende der Tat gesehen? Wollte er tatsächlich erschossen werden? Für mich ist diese Frage nicht beantwortet. Aber das ist für das Strafmaß unerheblich. Entscheidend ist etwas ganz anderes: Anis Amri haben wir nach seinem Anschlag in Berlin nicht bekommen. Ihn aber haben wir. Hier kann der Rechtsstaat zeigen, wie er mit solchen Leuten umgeht. Und das begrüße ich ausdrücklich.
Drewes: Es spricht tatsächlich viel dafür, dass er sich anderes vorgestellt hat. Wir haben erst zuletzt von der Gerichtsmedizinerin gehört, dass die meisten Verletzungen ohne die schnelle Hilfe tödlich verlaufen wären. Das war reines Glück, dass diese Menschen überlebt haben. Und nachdem er durch den Kampf mit Robert K. aufgehalten wurde, kam er am Fronhof mit seinen Absichten nicht weiter. Was er danach noch im Sinn hatte, als er herumgeirrt ist, wissen wir ja gar nicht. Ich denke schon, dass er zumindest in Kauf genommen hat, selber getötet zu werden. In jedem Fall war er, als er nach dem Kampf auf der Treppe stand, mit einer Situation konfrontiert, mit der er so nicht gerechnet hatte.
Rampp: Da bin ich ganz bei dir. Um das juristisch einzuordnen: Ein Rücktritt vom Versuch hat hier jedenfalls nicht vorgelegen, da die Taten beendet waren. Was er eigentlich wollte, hat zum Glück nicht geklappt. Und dafür, dass er erschossen werden wollte, gibt es zumindest Anhaltspunkte. Ich interpretiere die Festnahmesituation in jedem Fall anders als die Verteidigung.
Die das so dargestellt hat, als habe er sich stellen wollen.
Drewes: Die Geste, die er gegenüber den Polizisten gemacht hat, gibt Spielraum für Interpretation.
Dass jemand eine „Kopf ab“-Geste gemacht hat, um sich zu stellen?
Drewes: Ich finde das auch schwierig. Hier kann man von einer klassischen Drohgebärde sprechen. Und nicht zuletzt war er in unmittelbarer Nähe einer Polizeiwache. Da hätte er sich stellen können, wenn er das gewollt hätte.
„Alles, was das Gesetz hier als Strafe hergibt“
Wo genau stehen wir jetzt juristisch?
Rampp: Für mich sind die Vorwürfe der Anklage hinreichend bestätigt. Das gilt für den dreifachen vollendeten Mord ebenso wie für den zehnfachen Mordversuch und die IS-Mitgliedschaft. Das ist aus meiner Sicht schon allein durch die Bekennervideos und den Treueeid zum Kalifen hinreichend belegt. Die Verteidigung mag die IS-Mitgliedschaft noch ein Stück weit infrage stellen. Aber da gehe ich nicht davon aus, dass sich das aufrechterhalten lässt. Und bei den Mordmerkmalen meine ich, dass das durch die Zeugenaussagen der Überlebenden klar bestätigt ist. Denn die haben allesamt ausgesagt, dass sie in einem Moment der Arglosigkeit angegriffen wurden, friedlich feiernde und tanzende Menschen, die von hinten mit einem Messer am Hals attackiert wurden. Damit sind zwei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke und die niedrigen Beweggründe.
Drewes: Da sind so viele Nebelkerzen, die von der Verteidigung gestreut wurden, etwa im Kontext der Bekennervideos. Letztlich bleibt aber, dass Herr Steinberg darauf verwiesen hat, dass da jemand gesprochen hat, der mit Sprache und Struktur des IS sehr gut vertraut war. Da war entsprechendes „Fachwissen“ da.
Das Mordmerkmal der Heimtücke und die IS-Mitgliedschaft dürften klar sein. Aber sind Sie ganz sicher, dass hier auch die niedrigen Beweggründe erfüllt sind? Er hat aus religiös-politischen, also im weitesten Sinne ideologischen Motiven gehandelt. Aus der Perspektive unserer Werte betrachtet mag es verabscheuungswürdig sein, deswegen zu töten. Aber ich erinnere mich an Urteile, bei denen das simple Vorhandensein politischer oder ideologischer Motive gereicht hat, um die niedrigen Beweggründe zu verneinen.
Rampp: Da in ich mir völlig sicher! Ein Beweggrund ist dann niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Und das dürfte auf seine Tat ja wohl eindeutig zutreffen.
Am 2. September wird der forensische Psychiater Johannes Fuß sein Gutachten vorstellen, womit auch die Schuldfähigkeit von Issa al-H. beurteilt werden soll. Macht Ihnen das Sorgen?
Rampp: Nein, macht es nicht. Aber das ist Schnee von morgen, zu dem ich heute noch nichts sagen möchte. Und letztlich unterliegt jedes Gutachten einer eigenen Wertung. Und meine Wertung konnte ich mir ja auch schon in der bisherigen Hauptverhandlung bilden.
Halten Sie den Gedanken für abwegig, dass Issa al-H. bei seinen Gesprächen mit Professor Fuß versucht hat, eine Schuldunfähigkeit zu simulieren?
Rampp: Er war in jedem Fall geistig so präsent, dass er das gesagt hat, von dem er geglaubt hat, damit möglichst wohlwollend beurteilt zu werden. Aber was seine Geschichte betrifft, auf der Bühne einen israelischen Polizisten und Babys aus Gaza gesehen zu haben: Das passt doch alles nicht zu seinen Vorbereitungen. Und schon gar nicht zu den Bekennervideos. Und damit ist es eine Geschichte, die man gar nicht glauben kann. Das ist eine Schutzbehauptung. Man hat auf einem Volksfest auch nicht zufällig ein langes Tranchiermesser dabei.
Drewes: Ich glaube nicht, dass er gewusst hat, was er sagen muss, um von einem deutschen Gericht eine Schuldunfähigkeit zugebilligt zu bekommen. Das war der Versuch einer Ausrede. Und der, sich selbst als Opfer darzustellen.
Rampp: Sein als Zeuge geladener Mitbewohner al-K. hat gesagt: „Es war seine Entscheidung.“ Das war für uns ein schlimmer Satz. Aber er war der Handelnde, ganz gleich, wo der Impuls dazu hergekommen ist.
Dieser Mitbewohner kennt Issa al-H. viele Jahre und kam mit ihm zusammen nach Deutschland und dann über Paderborn nach Solingen. Seine Anmerkungen bei seiner Vernehmung habe ich so verstanden, dass er noch immer in dem Flüchtlingsheim an der Goerdelerstraße lebt. Und auf Ihre Nachfrage hin hat er auch noch eingeräumt, mit al-H. weiter „oberflächlich“ befreundet zu sein. Das hat mich sehr erschrocken. Ist das in Solingen überhaupt bekannt?
Rampp: Für uns war das sehr befremdlich, das zu hören. Ich möchte nicht mit jemandem befreundet sein, der einen solchen Anschlag begangen hat, auch nicht oberflächlich. Ich vermute, dass das in Solingen gar nicht so bekannt ist. Und natürlich ist das nichts, womit ich mich als Solinger wohl fühle. Aber die weiteren Ermittlungen und Maßnahmen müssen wir hier insoweit unseren Sicherheitsbehörden überlassen.
Wie werden Sie plädieren?
Rampp: Auf alles, was das Gesetz hier an Strafe hergibt.
Also Lebenslänglich und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld?
Rampp: Ja, natürlich.
Drewes: Ja.
Rampp: Wenn wir hier nicht alles auspacken, was das Strafrecht hergibt, dann weiß ich nicht mehr, in welchem Fall wir das sonst tun sollen.
„Eine Gefahr für die Gesellschaft“
Und eine anschließende Sicherheitsverwahrung?
Rampp: Jemand, der eine solche Ideologie vertritt und mit einer solchen Gewalt auslebt, ist erst einmal eine Gefahr für die Gesellschaft. Hier muss sich ein Gutachter sehr sicher sein, bis er attestiert, dass derjenige keine Gefahr für die Gesellschaft mehr ist. Ich glaube, das wird viele, viele Jahre dauern, bis ein Gutachter das attestiert. Und das finde ich richtig so.
Drewes: Und da kommt auch die Frage ins Spiel, wie lange er diese Ideologie schon vertritt. Also die Frage, wie lange es die IS-Zugehörigkeit schon gibt. All das wird zu einem späteren Zeitpunkt noch mal Bedeutung erlangen. Und deswegen begrüßen wir es auch, dass der Strafsenat hier tiefer gräbt und diesen Punkt nicht mit einem Verweis auf die Bekennervideos verkürzt.
Damit wären wir auch bei der Kritik vieler Leser, Prozess und Verurteilung würden viel zu lange dauern. Mich wundert das immer, denn verglichen mit den meisten IS-Prozessen, die ich über die Jahre gesehen habe, wird die Beweisaufnahme hier vom Strafsenat für mein Verständnis doch strammen Schrittes abgearbeitet.
Rampp: Diese Kritik halte ich für grundlegend falsch: Sein Geständnis hat nicht die IS-Mitgliedschaft umfasst, und es wurde auch nichts zu den einzelnen Taten gesagt, sondern die Tat nur pauschal eingeräumt. Also musste das noch entsprechend erforscht werden. Und zweitens muss auch aufgeklärt werden, ob es Helfer und Hintermänner gab. Und nicht zuletzt geht es auch um die Frage nach politischen Konsequenzen, was noch getan werden kann, um solche Taten zukünftig zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Hier ist auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Landtag gefordert, aber der wiederum hat ja die Prozessakten angefordert. Das mag Steuergelder kosten, aber dafür bin ich als Steuerzahler gerne bereit, das zu tragen.
Warum hat sich al-H. das Solinger Stadtfest für seinen Anschlag ausgesucht? War das einfach Zufall, in dem Sinne, dass es in unmittelbarer Nähe jener Flüchtlingsunterkunft stattfand, in der er untergebracht wurde?
Rampp: Ich fürchte, ja. Eine andere Erklärung ist hier nicht ersichtlich.
Wie geht es Ihren Mandanten nach dem Anschlag? Verfolgen sie diesen Prozess? Wie geht etwa der Ehemann der getöteten Ines W. mit alledem um?
Drewes: Ich glaube, dass es kaum vorstellbar ist, was ein Mensch in dieser Situation durchlebt. Er ist von Anfang an sehr rational mit all dem umgegangen. Von der Rechtsmedizinerin haben wir ja gehört, dass sich ein Schock aus medizinischer Sicht auch in dieser Form äußern kann. Das ist auch mehr als verständlich, denn nach so vielen Jahren Ehe erleben zu müssen, wie die eigene Frau in seinen Armen stirbt, ist etwas völlig Unvorstellbares. Zudem hatte er ja auch noch mit seinen eigenen Verletzungen zu kämpfen und musste selbst nach erlittenen Stichverletzungen notoperiert werden. Er wird sich diesem Prozess noch stellen, wenn er nach der Sommerpause als Zeuge gehört wird. Aber im Moment möchte er den Prozess nicht intensiv verfolgen. Man darf auch nicht vergessen, dass es für einen Menschen, der seinen Ehepartner verloren hat, niemals ein gerechtes Urteil geben kann, ganz gleich, wie der Prozess ausgeht.
Rampp: Von meinen insgesamt neun Mandanten sind sechs Überlebende und drei Hinterbliebene der Getöteten. Einige davon wollen regelmäßig über den Prozess informiert werden. Andere wollen davon möglichst wenig sehen und hören. Aber alle wollen, dass die Tat aufgeklärt wird und es zu einer Verurteilung kommt. Eine der Hinterbliebenen ist die 85-jährige Mutter von Ines W. Und auch da gilt, was meine Kollegin gerade gesagt hat: Sie hat ihr Kind verloren, was so ziemlich das Schlimmste ist, was man sich im Leben vorstellen kann. Da wird ihr kein Urteil der Welt ihre Tochter zurückgeben können; kein Urteil kann das begangene Unrecht hier wiedergutmachen oder ausgleichen.
Drewes: Das verläuft alles sehr unterschiedlich. Manchmal haben unsere Mandanten gute Tage, an denen es so aussieht, als würden sie es schaffen, das alles zu bewältigen. Und dann gibt es für jeden wieder sehr, sehr schlechte Tage.
Rampp: Es gibt Mandanten, die haben das bislang gut verarbeitet und sind auf einem guten Weg. Und es gibt Mandanten, die noch sehr zu kämpfen haben und die das noch sehr lange begleiten wird, sowohl körperlich als auch seelisch. Und das waren alles Menschen, die ihr Leben bis zu dieser Tat voll im Griff hatten. Das waren keine labilen Menschen.
„Es wird lange dauern, bis diese Wunden heilen“
Mit welchen bleibenden Schäden müssen die Überlebenden unter Ihren Mandanten leben? Bei Bärbel V., die von Ihrem Kollegen Antonakis vertreten wird, wissen wir inzwischen, dass ihr rechter Arm wohl gelähmt bleiben wird.
Rampp: Einer meiner Mandanten, ein 61-jähriger Berufsschullehrer, kann seinen rechten Arm bis heute nicht mehr richtig heben. Und der Mann unterrichtet auch noch Sport. Und er ist jemand, der seinen Beruf sehr gerne und engagiert ausgeübt hat. Da können wir im Moment nur hoffen, dass es noch zu einer Besserung kommt.
Drewes: Bei Bärbel V. kommt noch hinzu, dass ihre Stimmbänder seitdem gelähmt sind, womit sie nur noch leise sprechen kann. Auch das ist etwas, das einen Menschen jeden Tag daran erinnern wird.
Sind beim Witwer von Ines W. bleibende körperliche Schäden zu befürchten?
Drewes: Das wissen wir noch nicht. Das werden wir noch hören.
Hat der Anschlag Sie verändert?
Rampp: Ja. Ich merke das, wenn ich auf Volksfeste gehe und plötzlich hinter mich schaue oder wieder weg gehe. Das will ich eigentlich nicht, aber es passiert. Wir werden in Solingen ja wieder Stadtfeste bekommen, was ich richtig finde. Es wird sehr lange dauern, bis diese Wunden heilen. Aber ich finde es richtig, dass wir der anderen Seite nicht den Punktsieg gönnen.
Drewes: Da stimme ich zu! Diese sinnlose und furchtbare Tat wird uns Solingern noch lange im Gedächtnis bleiben. Man darf ja auch nicht vergessen, dass wir Vertreter der Nebenklage vor Gericht bei diesem Anschlag körperlich Verletzte oder Hinterbliebene der Getöteten vertreten. Diese Menschen werden nach deutschem Recht als Nebenkläger zugelassen, weil sie Geschädigte einer Straftat sind. Aber es gibt ja auch unzählige Besucher des Stadtfestes, die zum Glück nicht unmittelbar körperlich verletzt wurden und keine Angehörigen verloren haben. Diese Menschen wurden aber Zeugen dieser grausamen Tat und haben die Minuten der Panik selber durchlebt. Dennoch sieht das Gesetz für diese Menschen die Möglichkeit der Nebenklage nicht vor, obwohl auch solche Besucher des Stadtfestes jetzt von diesem Ereignis traumatisiert sind und Ängste oder psychische Probleme haben, die sie vorher nicht hatten.
Rampp: Einer meiner Mandanten hatte wenige Wochen nach seiner Aussage vor Gericht zum ersten Mal in seinem Leben einen schwerwiegenden medizinischen Notfall und musste mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Inwieweit hier eine Kausalität vorliegt, vermag ich Stand heute noch nicht abschließend zu beurteilen. Aber ich tue mich schwer mit der Vorstellung, dass das nicht im Zusammenhang mit der Tat stehen soll.
Es bleibt, dass wir es hier mit einer religiös-ideologisch motivierten Tat zu tun haben. Die der IS jetzt als seinen Erfolg darstellt. Was wir ja etwa an dem „Leitartikel" im IS-Propagandablatt „al-Naba" gesehen haben, der auch im Saal gezeigt wurde und ein Bild vom Tatort enthielt.
Rampp: Damit, dass sich der IS mit dem Anschlag brüstet, müssen wir in Solingen jetzt wohl leben. Trotzdem ist das für uns als Solinger an Sinnlosigkeit nicht mehr zu überbieten. Und ich möchte mich jetzt auch nicht mit der Ideologie einer der schlimmsten Terror-Organisationen der Welt befassen müssen. Das ist auch nicht meine Aufgabe als Vertreter von Opfern und Hinterbliebenen. Meine Aufgabe ist es, an der Aufklärung und an einer gerechten Verurteilung mitzuwirken, die hier so hart wie möglich ausfallen muss.
Das verstehe ich. Aber trotzdem haben wir hier eine Tat, die vor dem Hintergrund einer Flüchtlingspolitik stattgefunden hat, die das Land schon vorher gespalten hat. Bei den kurzen Gesprächen, die ich bei Gericht mit Überlebenden oder Freunden von Getöteten geführt habe, hatte ich das Gefühl, dass da von „Davon will ich nichts wissen, ich möchte mich ganz darauf konzentrieren, wieder in mein Leben zurückzufinden“ bis hin zu Wut auf Politik oder Religion alles dabei war. Ist das bei Ihren Mandanten ähnlich unterschiedlich? Gibt es da auch Wut?
Rampp: Unter meinen Mandanten gibt es Menschen, die sich politisch überhaupt nicht verändert haben. Einer hat gesagt: „Ich sehe das nicht als Tat eines Flüchtlings, sondern eines Menschen, der zufälligerweise Flüchtling war.“ Ein anderer hat darauf verwiesen, dass er zwar von einem Syrer angegriffen und fast getötet worden wäre, aber von einem anderen Syrer operiert und damit wieder gerettet wurde. Da ist mir auch wichtig, dass diese Sichtweisen nicht vor lauter Nachrichten vom Prozess untergehen. Aber natürlich habe ich auch Mandanten, die das mit ganz viel Wut und Unverständnis sehen ...
... auf die deutsche Politik oder die religiöse Ideologie des Täters bezogen?
Rampp: Auf beides. Es geht auch nicht darum, wie sich das verteilt. Der Punkt ist: Ich halte beide Sichtweisen für legitim. Menschen, die einen so schrecklichen Anschlag überlebt haben, müssen das mit sich abklären. Und das sollten wir dann auch respektieren.
Das Interview wurde am 18. Juli in der Kanzlei von Simon Rampp in Solingen geführt. Die Fragen stellte Peter Hemmelrath. Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, der Bärbel und Lea V. sowie Robert K., der wegen seines Kampfes mit Issa al-H. als „stiller Held von Solingen“ bekannt wurde, vertritt, konnte wegen seines Urlaubs nicht an dem Gespräch teilnehmen. Der Prozess gegen Issa al-H. wird am 11. August fortgesetzt.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
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Zitat: „Er war in jedem Fall geistig so präsent, dass er das gesagt hat, von dem er geglaubt hat, damit möglichst wohlwollend beurteilt zu werden. Aber was seine Geschichte betrifft, auf der Bühne einen israelischen Polizisten und Babys aus Gaza gesehen zu haben: Das passt doch alles nicht zu seinen Vorbereitungen. Und schon gar nicht zu den Bekennervideos. Und damit ist es eine Geschichte, die man gar nicht glauben kann. Das ist eine Schutzbehauptung. Man hat auf einem Volksfest auch nicht zufällig ein langes Tranchiermesser dabei.“ Treffer, versenkt. Man darf sich von denen nicht so einfach an der Nase herumführen lassen. Zitat 2:„Einer meiner Mandanten hatte wenige Wochen nach seiner Aussage vor Gericht zum ersten Mal in seinem Leben einen schwerwiegenden medizinischen Notfall und musste mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Inwieweit hier eine Kausalität vorliegt, vermag ich Stand heute noch nicht abschließend zu beurteilen. Aber ich tue mich schwer mit der Vorstellung, dass das nicht im Zusammenhang mit der Tat stehen soll.“ Hmmm…. Könnte sein. Es hat einen sehr guten Grund, warum ich meine Nahrungsmittel und Getränke immer so wegschließe, dass mir da keiner etwas reinmischen kann. Es gibt etliche Gifte, die nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar sind und in der Wirkung wie ein natürlicher Tod, Herzinfarkt oder was auch immer aussehen, aber nicht nach Mord. Ein normaler Arzt wird das nicht finden. Aber man sollte in diese Richtung ermitteln. Falls sich der Verdacht erhärtet, braucht das eine entsprechende Würdigung.
Tja, das war wahrlich ein Fest der Vielfalt. Ich hab kein Mitleid mit den Dummländern !
@Holger Meyer
Danke, daß Sie die bestialischen Morde in Ihrem Leserbrief an die Zeitung so deutlich benannt haben.
Die Reaktion hierauf zeigt einmal mehr, auf welches „Niveau“ (unterhalb der Grasnarbe) Journalisten/Redaktionen sich großenteils begeben haben. Passt leider auch zur immer wieder zu hörenden Floskel vom „mutmaßlichen Täter“, der am Tatort blutverschmiert und mitsamt Machete o.ä. gestellt wurde.
Für mich sind das Formulierungen absoluter Empathielosigkeit, seinen sie auch evtl. juristisch „korrekt“ – umso schlimmer!
@Ferdinant Katz /Ich fürchte, ich mache mich mit dieser Ausführung zum Affen, aber was solls. Im Grunde, müsste dieser Schlächter den Rest seines Lebens hinter Schloss und Riegel verbringen ==> Herr Katz, halten Sie das wirklich für eine Strafe? Ein deutscher Knast, mit Smartphone, TV, vielen muslimischen Kumpeln, Essen und Trinken kostenlos, gemeinsames Gebet Richtung Mekka, nur halt begrenzter Freigang. Aber so schlecht auch wieder nicht, man kann auch Fitnesstraining machen, und andere Zerstreuung. Denken Sie an den Täter von Magdeburg, Dr. Google, der immer wieder von sich hören macht, der scheint auch alles zu haben, was er braucht. Und das verursacht gigantische Kosten, ist es das wert? Wenn schon, dann Wiedergutmachung: ein Job in der Altenpflege, mit besonders schweren Fällen, Nachttopfleeren, Windeln wechseln, Schmutzwäschetransport, Arbeit in der Wäscherei, an der Maschine mit Fäkalwäsche. Natürlich unter schärfster Aufsicht, mit Körperstrafen bei Widerstand, Untätigkeit oder Verfehlungen, usw. Aber dazu sind die weichgespülten Deutschen nicht fähig, wir sind ja sooo gut! Oder abgestellt zur lebenslangen Pflege eines von ihm verwundeten Opfers, als persönlicher Diener, mit elektronischer Fessel und permanenter Überwachung. Bei Widerstand Bunkerhaft. notfalls Bastonade. Das wäre Wiedergutmachung. Übrigens, ich habe schon Knäste von innen gesehen, und die beschriebenen Arbeiten auch selbst gemacht, nur freiwillig. Ich weiß, wovon ich rede. Samt der Zerkleinerung von Krankenhausmüll, auch OP-Abfälle, incl. Körperteile und Gewebe, wo an der Knochenmühle unten das Blut heraustropfte, und wenn sie blockierte: Rücklauf und Brocken herauspuhlen. Amputiertes Bein im Eimer zum Müllbrennofen gebracht, ebensowie die Katze, die nach Tierversuchen erlöst wurde. Es gibt viele Möglichkeiten zur Buße. Aber nicht 30 Jahre bezahlten Urlaub zur „Strafe“.
Es war nicht der erste Anschlag eines Rechtgläubigen auf „Ungläubige“ und es wird auch nicht der letzte Anschlag sein. Ich vermisse aber stets die fehlende emotionale Teilnahme meiner muslimischen Mitbürger. Wo sind Solidaritätskundgebungen oder Sammlungen für die Angehörigen des islamistischen Täters? Wenn einem Mohammedaner auch nur das kleinste „Unrecht“ geschieht, dann sind im Unterschied dazu sofort Menschenhorden auf der Straße. Ach, ich vergaß, wir sind ja nur ungläubige Kuffar außerhalb der Ummah im Haus des Krieges.
@Herrmann: Neben dem Staat sind die Diakonie und Caritas mit ihren Unternehmen und knapp 1,5 Millionen Beschäftigten die grössten Arbeitgeber im Land. Da passt die Automobilindustrie mehr als zweimal rein. Das meinte Martin Schulz seinerzeit mit „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold“. Einwanderung ist ein Business Case, der geschützt werden muss.
Ich fürchte, ich mache mich mit dieser Ausführung zum Affen, aber was solls.
Im Grunde, müsste dieser Schlächter den Rest seines Lebens hinter Schloss und Riegel verbringen und jeden Tag, Gewissheit erlangen dass er diese Haft erst wieder verlässt, wenn er zu Alt ist um sich an Tag der Inhaftierung zu erinnern. Parallel dazu, würde ich als Staat, dass Problem an der Wurzel angehen. Und zwar die systematische Vernichtung der Terrororganisation, die sich mit diesem feigen Anschlag brüstet. Ob mit Marschflugkörpern, Spezialkräften oder von mir aus einem Geheimagenten der eine Sprengkapsel in die Lieblings-Shisha des Kalifen schmuggelt.
Eine unmissverständliche Botschaft an dem Abschaum der Menschheit : Wer unsere Leute, auf unseren Straßen ermordet und das auch noch feiert, kann sich unserer Vergeltung sicher sein! Sie wird hart sein, sie wird präzise sein und absolut gnadenlos! Nur der Zorn Gottes, würde noch darüber kommen.
Natürlich, wird das niemals passieren- wir sind ja nicht die Amis…aber es wäre wohl eine diskutable Alternative zu weichgespülten Dududu das man diesen Gestalten allzu oft entgegenbringt.