Wie gehen die Überlebenden und Hinterbliebenen des Solinger Messer-Anschlags damit um, dass der Attentäter Issa al-H. Revision gegen sein Urteil eingelegt hat? Dazu äußerten sich jetzt zwei ihrer Anwälte.
„Wenn das heute anderes ausgegangen wäre, hätten wir jetzt wohl alle schlechte Laune", sagte Lea V. am 10. September. Kurz zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Issa al-H. wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes, schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu lebenslanger Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und dabei auch die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Der 27-jährige Syrer hatte am Abend des 23. August 2024 auf dem „Festival der Vielfalt", mit dem die Stadt Solingen ihr 650-jähriges Bestehen feiern wollte, drei Menschen unter lauten „Allahu Akbar"-Rufen mit einem Messer getötet und weitere Feiernde angegriffen. Mehr als ein halbes Dutzend Konzertbesucher überlebten den Messer-Angriff nur knapp, darunter auch Lea V. und ihre Mutter Bärbel. Hätte sich der „wehrhafte Konzertbesucher" Robert K., so das OLG in seiner Urteilsbegründung, nicht auf einen Kampf mit Issa al-H. eingelassen, wäre die Zahl der Opfer vermutlich noch höher ausgefallen. Unmittelbar vor dem Urteil hatte sich al-H. Journalisten mit hochgerecktem Daumen präsentiert. Und nur einen Tag danach teilte das OLG mit, dass er gegen das Urteil Revision eingelegt hat. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
„Als Jurist sehe ich den Vorgang erst einmal ganz gelassen. Wir werden als Nächstes ein sorgfältig begründetes und sicherlich fehlerfreies schriftliches Urteil eines im Umgang mit Terror-Verfahren erfahrenen Strafsenats eines OLG bekommen. Und die Verteidigung hat bislang nur fristgerecht Revision eingelegt. Ob und wie sie die begründet, wird sich noch zeigen. Erst dann können die Bundesanwaltschaft und wir als Vertreter der Nebenkläger dazu Stellung nehmen", sagte Simon Rampp auf die Nachfrage, wie er und seine Mandanten mit der Revision umgehen. Der Solinger Anwalt vertritt sechs Überlebende sowie drei Hinterbliebene des Anschlags, darunter auch die 85-jährige Mutter der getöteten Ines W.
Da sich al-H.s Verteidigung in ihrem Plädoyer deutlich gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen hatte, wird nun erwartet, dass die Revision damit begründet wird. „Vielleicht ist es ja gut, wenn jetzt höchstrichterlich geklärt wird, wie die weitere Gefährlichkeit von Attentätern mit diesem soziokulturellen Hintergrund beurteilt wird", sagte Rampp und verwies auf die Ausführungen, die der forensische Psychiater Johannes Fuß in seinem Gutachten zu Issa al-H. gemacht hatte. „Aus unserer Sicht jedenfalls bleibt er hochgefährlich. Das sehen wir kein bisschen anders als der Gutachter oder das Gericht. Und da habe ich auch großes Vertrauen, dass der BGH das ähnlich beurteilen wird."
"Die Mandanten wollen mit der Sache einfach abschließen"
Es sei jedoch nicht einfach gewesen, den Opfern die Revision zu erklären, schilderte Simon Rampp: „Einige hatten erstmal Sorge, ob Kosten auf sie zukommen oder ob sie jetzt noch mal vor Gericht aussagen müssen. Dass dem nicht so ist und dass Issa al-H. weiter in Haft bleibt, wurde dann als Beruhigung wahrgenommen. Trotzdem haben einige meiner Mandanten die Revision mit großem Unverständnis aufgenommen. Da habe ich einige Sachen gehört, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Und als Mensch und als Solinger kann ich das auch gut verstehen: Dieser Anschlag hat Wunden gerissen, die bis heute, wenn überhaupt, allenfalls vernarbt sind. Wenn Opfer beim Prozess im Saal waren, haben sie einen gutgelaunten und oftmals lachenden Angeklagten erlebt. Das ist schwierig, denn die Mandanten wollen mit der Sache einfach abschließen."
An dieser Stelle verwies der Anwalt darauf, dass eine Revision erfahrungsgemäß zwischen sechs Monaten und zwei Jahren in Anspruch nehmen kann. „Natürlich ist es sein gutes Recht, Rechtsmittel einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. Dieses Recht darf auch dem schlimmsten Täter nicht verweigert werden. Und natürlich respektieren wir das. Aber ich hätte mir für meine Mandanten gewünscht, mit dem Urteil wenigstens die juristische Aufarbeitung dieses sinnlosen Anschlags abschließen zu können. Hinzu kommt ja auch noch der schon lange vor dem Urteil entstandene Eindruck, dass Issa al-H. für seine Tat bis heute kein Unrechtsbewusstsein entwickelt hat. Man kann es einfach drehen und wenden, wie man will: Die Revision ist eine weitere Belastung für die Opfer", sagte Simon Rampp.
„Juristisch betrachtet sehe ich das ebenso gelassen wie mein Kollege. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Verteidigung nach einem solchen Prozess in Revision geht. Es ist ganz einfach ihre Aufgabe, für ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen", sagte Carola Drewes, die Anwältin des Witwers der bei dem Anschlag getöteten Ines W. „Die Verurteilung zu lebenslanger Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld waren aus meiner Sicht ebenso tat- und schuldangemessen wie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist hier auch völlig unstrittig. Die Revision kann hier nur zum Ziel haben, die Anordnung der Sicherungsverwahrung aus der Welt zu schaffen. Die Erfolgsaussichten halte ich aber für begrenzt."
„Und was meinen Mandanten betrifft, so wird auch die Revision für ihn nichts ändern. Auch ein Urteil kann das letztendlich nicht tun. Was mein Mandant in dieser Nacht auf dem Stadtfest erlebt hat, werden wir alle nicht nachfühlen können. Er hat seine Frau dort verloren und wurde selber schwer verletzt. Jeder Mensch, der so etwas erleben musste, muss hier einen eigenen Weg finden, damit umgehen zu können. Mein Mandant hat den Prozess nicht persönlich mitverfolgt, sondern dies stets durch uns getan. So werden wir es auch hinsichtlich der Revision halten", erklärte Drewes. Athanasios Antonakis, der Lea und Bärbel V. sowie Robert K. anwaltlich vertritt, wollte nichts zur Revision sagen.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

Machen wir uns keine Illusion, der Täter wandelt "fi sabihl Allah", auf dem Wege Allahs. Da hilft nur eins: Fernhalten, mit allen Mitteln. Und nicht auch noch den Ali mentieren. Das gilt für alle Moslems, horribile dictu, nichts zu machen.
@Peter Wachter / 22.09.2025
@L. Luhmann, seh ich genauso ! --- Vielen Dank und viele Grüße!
Allein dieses eine Goldstück verursacht Kosten in Millionenhöhe wenn man es einfach nur betriebswirtschaftlich sieht. Die Schicksale der Opfer kann man nicht monetär bewerten, die Kosten für deren Behandlungen aber schon. Die Summe der Einzelfälle dürfte unserer „Solidargemeinschaft“ also erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. „Unsere Demokratie“ ist nicht nur blutig sondern auch teuer…
@Luhmann: Oder die sind verwestlicht. Davor haben sie eine Heidenangst: Denkt an die Sura 4, 89: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, #so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer/in von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg* wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer“.
#Beleidigen wir sie also besser nicht, in ihrer Überlegenheit … . Wollt ihr euch tatsächlich beleidigen lassen, von UNS!, den Ungläubigen, wollt ihr die koranischen Gebote missachten? Im Klartext: Ihr dürft gar nicht zu uns kommen, weil haram: *Erläuterung:
“… solange sie nicht auf Allāhs Weg wandern”: Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) wurden die Muslime mit der aufrichtigen Entscheidung geprüft, ob sie das Gebiet des Feindes (#Dāru-l-Ḥarb) verlassen und zum Gebiet des Islam *(Dāru-l-Islām) auswandern. Diejenigen Muslime, die es vorzogen, in #Dāru-l-Ḥarb zu bleiben, wurden als Heuchler angesehen, weil sie zwar das Glaubensbekenntnis ausgesprochen haben, blieben aber auf dem Gebiet des Feindes als Helfer.
Fazit: Wir geben ihnen nichts, kein Geld, höchstens Kost&Logis;. Das erspart uns viel Geld und Ärger. Keine Bestechung. Die horrenden Invasionskosten haben eine beispiellose Schuldenorgie ausgelöst - wer wird das wohl bezahlen?
Der Mann weiß ebend: Allah will es so.
Um Folgekosten zu sparen bin ich in solch eindeutigen Fällen (nicht für reine Indizienfälle!) für die Rückkehr zum texanischen System... schnipp schnapp...
Revision darf man in einem Rechtsstaat immer einlegen. Die Frage ist, ob dem auch stattgegeben wird. Ich weiß jetzt nicht, wo man hier Rechtsfehler entdeckt haben will.