Das letzte Wort des Solinger Messer-Attentäters Issa al-H. fiel mysteriös aus. Zuvor hatte sein Verteidiger die Anschlagsopfer in seinem Plädoyer dafür gelobt, in dem mehr als dreimonatigem Prozess „kein Fünkchen Hass“ gezeigt zu haben.
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Verteidigung von Issa al-H. am Dienstag ihr Plädoyer vorgetragen. Der 27-jährige Syrer hatte bereits zum Prozessbeginn Ende Mai zugegeben, am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt" in Solingen auf Menschen eingestochen zu haben. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Zehn weitere Besucher des Stadtfestes wurden schwer verletzt.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger hatte bereits letzte Woche für Issa al-H. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, schwerer Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gefordert. Außerdem forderten Ankläger und Nebenkläger die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Zuvor hatte der forensische Psychiater Johannes Fuß Issa al-H. als voll schuldfähig eingestuft. „Hier liegt nichts vor, das als seelische Störung zugeordnet werden kann", sagte der Psychiater. Seine Tat sei „planvoll, gesteuert und zielgerichtet" gewesen. Außerdem warnte der Psychiater eindringlich vor einer von al-H. ausgehenden Wiederholungsgefahr.
Klar sei, dass sein Mandant „die Grenzen des Erträglichen und des Vorstellbaren" mit seiner Tat überschritten habe, sagte al-H.s Verteidiger Daniel Sprafke zu Beginn seines Schlussvortrages. Auch sei eine „zufriedenstellende Erklärung" dieser Tat nach dem Prozess noch immer „nicht möglich". Wer darauf gehofft habe, in dem Verfahren „Heilung und Versöhnung zu finden", sei ebenfalls „enttäuscht worden". Sprafke verwies darauf, dass sein Mandant aus „einer gänzlich anderen Welt kommt" und „einen gänzlich anderen soziokulturellen Hintergrund" habe. „Es ist unklar geblieben, was ihn dazu gebracht hat, dem Bösen zu huldigen", behauptete der Anwalt.
So sei Issa al-H. in der Welt aufgewachsen, aus der der IS hervorgegangen sei, sagte Daniel Sprafke. Mit seiner „unterdurchschnittlichen Begabung" sei er selbst „im syrischen Hinterland chancenlos" gewesen. „Wir haben das Diktat der Religion schon lange überwunden", fuhr der Verteidiger fort. „Man darf es für richtig oder falsch halten, wenn unser gesellschaftliches Zusammenleben durch eine andere Religion mitbestimmt wird. Aber wenn man es für richtig hält, dann muss man sich bemühen, es zu verstehen."
Aus einem „völlig anderen Kulturkreis"
Zur Sache räumte Daniel Sprafke schnell ein, dass die Forderungen von Anklage und Nebenkläger nach einer lebenslangen Haftstrafe für Issa al-H. berechtigt sind: „Daran wird kein Weg vorbeiführen." Zu den Forderungen nach der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sagte der Anwalt nichts. Sprafke appellierte jedoch mehrfach an das Gericht, von der Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung abzusehen. Es sei, „unerträglich", wenn dies die einzige Maßnahme sei, mit seinem Mandanten umzugehen. Dabei argumentierte der Verteidiger immer wieder damit, dass die Maßstäbe der psychiatrischen Beurteilung nicht auf Menschen angewendet werden könnten, die aus einem „völlig anderen Kulturkreis kommen".
In seinem rund zehnminütigen Plädoyer lobte Daniel Sprafke die Überlebenden und Hinterbliebenen des Terror-Anschlags dafür, dass sie in dem Prozess „kein Fünkchen Hass und keine Belastungstendenz" gezeigt haben. Tatsächlich hatte die mehr als dreimonatige Verhandlung deutliche Unterschiede zwischen den Opfern und ihren Anwälten im Umgang mit dem Angeklagten aufgezeigt: So hatten etwa Nebenklage-Anwälte wie Simon Rampp oder Athanasios Antonakis Tat und Täter bis einschließlich ihrer Plädoyers immer wieder mit scharfen und verständnislosen Worten verurteilt. Rampp hatte während des Prozesses auch mehrfach kritisiert, dass sich der 27-Jährige ihm, seinen Kollegen und seinen Mandanten immer wieder reuelos und lachend präsentiert hatte. Von den Überlebenden und Hinterbliebenen, die das Verfahren im Saal verfolgt und als Zeugen ausgesagt hatten, waren jedoch bis zuletzt keine Vorwürfe an Issa al-H. zu vernehmen.
Das letzte Wort von Issa al-H. selbst fiel überraschend kurz aus: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Anwalts an", sagte der Syrer. „Dass ich radikal bin und Hass gegen Deutsche habe, trifft aber nicht zu. Und wenn man sich Spanien und Italien anschaut, sind da nicht so viel ähnliche Probleme wie hier." Was mit seinem letzten Satz gemeint war, verstand jedoch niemand. Zuletzt hatte der 27-Jährige seine Tat mit deutscher Unterstützung für Israel sowie dem angeblichen Sterben palästinensischer Kinder in Gaza gerechtfertigt.
„Dazu möchte ich nichts sagen", sagte Daniel Sprafke nach Sitzungsende auf die Frage, wie der Verweis seines Mandanten auf die Verhältnisse in Italien und Spanien zu verstehen sei. „Darauf kann ich mir auch keinen Reim machen. Aber es zeigt erneut, dass er kein Unrechtsbewusstsein hat. Er macht immer andere und anderes für seine Tat verantwortlich. Nur eben niemals sich selbst", sagte Nebenklage-Anwalt Simon Rampp dazu. Das Urteil wird am Mittwochmorgen verkündet.
Aktuelle Ergänzung 10.50 Uhr:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat Issa al Hasan wie erwartet zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es stellte außerdem die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
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Wenn ich das richtig verstehe, können also „unsere“ <Maßstäbe der psychiatrischen Beurteilung nicht auf Menschen angewendet werden, die aus einem „völlig anderen Kulturkreis kommen>? Mein vollkommen neutraler und unvoreingenommer Vorschlag: Entweder Anpassung an UNSERE Maßstäbe einschließlich Befolgung UNSERER Gesetze..oder zurück in die “eigene„ Kultur!!!
Der Täter ist 27 Jahre alt. Jung genug um nach sicheren 15 Jahren Haft und weiteren 5 Jahren Sicherungsverwahrung und erfolgreich durchgeführten Aussteigerprogramm, dann auf freiem Fuß, wieder Menschen abschlachten kann. Ich hoffe, das nicht dazu kommt!
Hass auf den Täter wäre eine ganz normale, und wohl auch gesunde, Reaktion eines Opfers, dem mit einem Messer nach dem Leben getrachtet wurde. Der Staat und dessen Gerichte dürfen sich nicht von Hass leiten lassen., dies ist auch nicht der Fall, sondern leider oftmals das genaue Gegenteil. Hier allerdings hat das zuständige Gericht offenbar, im Rahmen der geltenden Gesetze, ein angemessenes, nachvollziehbares Urteil gefällt. Hoffentlich wird es auch genau so umgesetzt. Von den Opfern ist jedoch nicht zu verlangen, daß sie keinen Hass verspüren sollen. Wirklich schädlich ist diese elende passive Leidensbereitschaft, die scheinbar endlose Bereitschaft, Schläge stumm einzustecken, und immer noch die andere Wange hinzuhalten. Es ist die Mehrheitsgesellschaft, der herrschende Zeitgeist, der diese furchtbare Selbstverleugnung der Opfer verlangt.
Mammi, Er hat überhaupt keinen Hass gezeigt ? Lebenslange Alimentation dur den Steuerzahler ? und nach spätestens 15 Jährchen macht Er dann munter weiter ? Eine Sicherungsverwahrung ist sicher nicht vorgesehen ! Nach 15 Jhrchen kann man ihn mit Sicherheit nie und nicht mehr rauswerfen, wegen einem Gewohnheitsrecht ? Wohin denn auch. Syrien wird Ihn ganz bestimmt nicht haben wollen :o((
Aktuell dazu ein Anschlag von 2 Terroristen in Israel auf eine Bushaltestelle mit mehreren ermordeten Zivilisten wo eine Auto-Dashcam gefilmt hat und zu erkennen war das in kürzester Zeit mehrere bewaffnete Israelis vor Ort waren und den Terrorangriff so schnell beendet haben das kein Gerichtsprozess mehr nötig ist. In den GEZ-Nachrichten war das nur ein Zweizeiler. Ich bin mir sicher hier in der tollen BRD hätten die beiden Terroristen noch in ruhe weiter morden können bis die Mun. alle ist.
Während die „Reichsbürger“ rund um Preuß mit Fuß- und Handfessel das Gericht betraten und verlassen durften, trug der Mörder keinerlei solcher Sicherungsmaßnahmen. Ob er wie die Reichsbürger auch im After untersucht wurde, weiß ich nicht. Es zeigt das aktuell krasse Freisler Justizunwesen. Die pure Verachtung aller Bürger von der gleichgeschalteten drei, vier Gewalten.
Alois Ludwig / 10.09.2025 – --- „Mir persönlich tun all die anständigen und fleißigen, bei uns und in Europa lebenden Islam gläubige Menschen leid, denn jeder Anschlag ist auch ein Anschlag gegen sie. Es gibt grob gesehen drei Gruppen von Menschen innerhalb der islamischen Religion: eine kleine Anzahl haben mit der Religion in die sie schicksalhaft hinein geboren wurden nur wenig am Hut, eine größere Anzahl gehen regelmäßig in die Moscheen und wollen friedlich -ihre im Kern jedoch leider unfriedliche Religion- ausüben und eine zahlenmäßig nicht zu unterschätzende Gruppe, die jeden Anschlag mit Beifall oder “klammheimlicher Freude„ zur Kenntnis nimmt. Es gibt aber auch noch eine vierte Gruppe: Zahlenmäßig relativ klein aber hoch aggressiv, den Koran wörtlich nehmend, mit dem Ziel, als Märtyrer den Islam als einzig wahren Glauben zur “Weltherrschaft„ zu führen. Diese Mischung sorgt dafür, dass es überall, wo der Islam sich ausgebreitet hat, ständig zu Kriegen, Bürgerkriegen und lokalen Konflikten kommt. Der Islam ist sozusagen inhärent unfriedlich.“ --- Sie haben den Islam nicht verstanden! Ihre Gutmenschenattitüde wird Ihnen vielleicht in ein pasr Jahren auf die Füße fallen. Suchen Sie im Intetnet die kostenlosen pdf-Dateien von BILL WARNER auf Deutsch. Viel Glùck