Selbst bei der Urteilsverkündung präsentierte sich der Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. grinsend. Dennoch hofft der Richter auf Islamwissenschaftler, die al-H. „den gemäßigten und gewaltlosen Islam vermitteln".
Der 27-jährige Syrer Issa al-H. wurde am Mittwoch vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes, schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hat der Strafsenat die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Damit entsprach des OLG den Forderungen der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenkläger. Die Verteidigung von Issa al-H. hatte in ihrem Plädoyer die lebenslange Haftstrafe akzeptiert, sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daniel Sprafke, einer der Verteidiger von al-H., sprach nach der Urteilsverkündung davon, dass sich sein Mandant nun überlegen werde, entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Issa al-H. hatte bereits zum Prozessbeginn Ende Mai zugegeben, am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt" auf dem Fronhof in Solingen auf Menschen eingestochen zu haben. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Zehn weitere Besucher des Stadtfestes wurden schwer verletzt. In entsprechenden Videos, an deren Produktion al-H. beteiligt war, hatte sich der IS zwei Tage später zu dem Anschlag bekannt. Dennoch hatte der 27-Jährige nach seiner Inhaftierung bestritten, IS-Gedankengut zu vertreten. Zuletzt hatte er seine Tat mit deutscher Unterstützung für Israel sowie dem angeblichen Sterben palästinensischer Kinder in Gaza gerechtfertigt.
Das aber glaubte ihm das Gericht nicht: „Teilweise hat er gelogen", ordnete der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten gleich zu Beginn der Urteilsbegründung Issa al-H.s eigene Darstellungen ein. So sei etwa seine Darstellung, er sei nach der Machtergreifung des IS in seiner syrischen Heimatregion zu den Kurden geflohen, durch die Beweisaufnahme widerlegt. „Er hat sich den neuen Machthabern gegenüber zumindest loyal gezeigt", schilderte van der Grinten die Überzeugung des Gerichts. Hinweise dafür, dass er schon damals IS-Mitglied war, sehe das Gericht jedoch nicht. Erwiesen sei lediglich, dass sich al-H. Jahre später im Internet islamistisch-jihadistisch radikalisiert habe.
Würdigung von Robert K.
„Auch seinen Einlassungen zu Gaza ist der Senat nur teilweise gefolgt", fuhr der Richter fort. So habe Issa al-H. zwar im April 2024 versucht, sich im Internet Informationen über die israelische Botschaft in Berlin zu beschaffen. Dennoch habe es sich dabei nur um „begleitende Umstände" gehandelt: „Seine Motivation geht weiter als der Gaza-Konflikt. Er wollte die Schlagkraft des IS in Europa steigern." Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begründete van der Grinten damit, dass bei Issa al-H. ein „Hang zur Begehung erheblicher Straftaten" in Form „schwerster Gewalttaten zum Nachteil sogenannter Ungläubiger" festzustellen sei. Auch sei bei dem 27-Jährigen „keine Abkehr von der IS-Ideologie" zu erkennen. „Da hat er uns Lügen aufgetischt", resümierte der Richter.
Das Mordmerkmal der Heimtücke begründete das Gericht damit, dass alle Opfer mit Ausnahme von Robert K., der das 19 Zentimeter lange Tranchiermesser in Issa al-H.s rechter Hand bemerkt hatte, arg- und wehrlos waren. „Trotz seiner Allahu-Akbar-Rufe hatten sie nicht mit einem Angriff gerechnet", stellte van der Grinten fest. So habe al-H. „innerhalb von Sekundenbruchteilen" auf Florian H. und Stefan S. eingestochen. Als der Richter an das Schicksal von Ines W. erinnerte, die in den Armen ihres schwer verletzten Ehemannes Michael sofort verblutete, wurde es still im Saal.
Ebenso still war es, als van der Grinten die zusammen mit ihrer Tochter Lea im Saal sitzende 63-jährige Bärbel V. direkt ansprach. Beide hatten den Anschlag dank schneller Hilfe knapp überlebt, können aber ihre Berufe seitdem nicht mehr ausüben. Bärbel V. kann wegen ihrer durch den Messerstich zerfetzten Stimmbänder seitdem nur noch leise sprechen. Da ihr rechter Arm aufgrund ebenfalls zerfetzter Nervenstränge seit dem Anschlag gelähmt ist, sind ihr ganz normale Alltagshandlungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Als van der Grinten auf den „wehrhaften Konzertbesucher" Robert K. einging, hob der Vorsitzende Richter hervor, dass es K. zu verdanken ist, dass es bei dem Anschlag auf dem Fronhof nicht zu weiteren Opfern gekommen sei. Um seine Freundin zu verteidigen, hatte der 49-Jährige mit Issa al-H. gekämpft und versucht, den Syrer mit Tritten abzuwehren. Mehrere Zeugenaussagen hatten ergeben, dass al-H. daraufhin seinen Angriff abbrach und flüchtete.
"Vom radikalen Glauben befreien"?
Am Ende seiner rund 90-minütigen Urteilsbegründung sprach Winfried van der Grinten davon, dass Issa al-H. in der Haft „sozialtherapeutische Begleitung" brauchen werde, um einen „gemäßigten und gewaltlosen Islam" vermittelt zu bekommen. „Er braucht Islamwissenschaftler, die ihn von seinem radikalen Glauben befreien", sagte der Richter und forderte al-H. in direkter Ansprache auf, in der Haft entsprechende Angebote wahrzunehmen. Dann lobte van der Grinten die Solinger Bevölkerung dafür, nach dem Anschlag „Zusammenhalt" gezeigt zu haben. So sei es auch nicht „zu Angriffen auf Flüchtlinge oder Muslime" gekommen, hob der Richter hervor.
Issa al-H. verfolgte van der Grintens Ausführungen mit demselben Grinsen, das er auch in den letzten Wochen vor dem Urteil immer wieder gezeigt hatte. Auch beim Verlassen des Saals grinste er. Das aber rief den Unmut der im Saal sitzenden Opfer hervor. Bis zuletzt hatten die Überlebenden und Hinterbliebenen des Anschlags davon abgesehen, dem Syrer Vorwürfe zu machen. Unmittelbar nach dem Urteil aber trat Lea V. vor die Presse und sprach davon, dass es für die im Saal sitzenden Opfer „natürlich nicht schön" gewesen sei, in dem Prozess immer wieder sein Lachen sehen zu müssen. Für sie und andere Überlebende sei sein „stolzes und selbstbewusstes Auftreten" vor Gericht nur schwer zu ertragen gewesen. „Das macht einen wütend, wenn jemand darüber immer noch so lachen kann", sagte die 26-Jährige.
Daniel Sprafke hingegen verteidigte das Verhalten seines Mandanten: Issa al-H. sei „als Subjekt der Berichterstattung" vor einer so hohen Anzahl von Fotografen verunsichert gewesen, sagte der Anwalt. In diesem Zusammenhang sei auch sein Nichtaufstehen beim Eintreten des Gerichts zu sehen, behauptete Sprafke und verwies darauf, dass der Syrer ja aufgestanden sei, nachdem die Fotografen den Saal wieder verlassen hatten. Dazu, dass sein Mandant in Badelatschen zum Urteil erschienen war, konnte Sprafke aber nicht befragt werden. Grund war, dass sich dies erst nach der Pressekonferenz herausgestellt hatte, als die Pressefotografen die Gelegenheit hatten, ihre zuvor erstellten Bilder in Großaufnahme zu begutachten und ihnen dieses Detail dabei auffiel.
Die unterschiedlichen Stellungnahmen nach dem Urteil offenbarten aber auch, dass Anklage und Nebenkläger bis heute unterschiedliche Blickwinkel auf den Anschlag haben: So stellte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten schnell auf die IS-Ideologie des Verurteilten ab, die „den Jihad in unsere Städte zu tragen versuche". Dies werde die Bundesanwaltschaft aber auch „weiter bekämpfen", versicherte Weingarten.
Lea V. hingegen sagte auch weiterhin nichts zum ideologischen Hintergrund von Issa al-H.s Tat. „Hass ist keine Antwort", betonte die 26-Jährige stattdessen. Damit blieb es ihrem Anwalt Athanasios Antonakis vorbehalten, die offenbar bis heute bestehende Diskrepanz zwischen der Sichtweise in Karlsruhe und der in Solingen auf den Punkt zu bringen: „Auch unsere Mandanten wollten die Hintergründe dieser Tat so erstmal nicht wahrnehmen", sagte Antonakis. „Wir sehen so etwas von unserer Sozialisation aus. Und dazu gehört, Menschen erst einmal nicht als Feinde wahrzunehmen."
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
Redaktioneller Korrekturvermerk:
In einer ersten Fassung dieses Artikels wurde eine Formulierung verwendet, die offenbar so verstanden wurde, als sei die Tatsache, dass Issa al-H. in Badelatschen zur Urteilsverkündung erschienen war, Thema auf der anschließenden Pressekonferenz gewesen und Daniel Sprafke habe Fragen dazu nicht beantwortet. Tatsächlich war das zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch gar nicht bekannt, da sich dies erst durch später ausgewertete Pressebilder ergeben hatte. Wir haben die entsprechende Textstelle neu gefasst und bitten die ursprünglich verwendete missverständliche Formulierung zu entschuldigen.
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Ich staune immer wieder darüber, dass solche Schwerverbrecher -das war übrigens bereits bei den RAF-Mördern so- vor Gericht mit Samthandschuhen angefasst werden und die meist von den Steuerzahlern bezahlten Anwälte alle Register ziehen, um sie möglichst freizubekommen. In Berlin, wo es um eine nicht!!! begangene Ordnungswidrigkeit ging (dahinter verbarg sich allerdings damals einer der größten politischen Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte), da verwandelte die bestialisch tobende Richterin Bauersfeld das Amtsgericht Tiergarten zwei Tage lang in Freislers berüchtigten Volksgerichtshof und Anwälte weigerten sich beharrlich, ganz einfach darauf hinzuweisen, dass das entsprechende Gesetz gefälscht wurde und die übrigens von der Stasi!!! gelieferten Gründe unzutreffend sind. Deutsche Justiz eben, seit 1933 weltberüchtigt, hat nichts verlernt!
Kein Angeklagter muß sich selbst belasten,seine Taten bereuen oder traurig dreinblicken. Das ist nur in Schauprozessen in Diktaturen anzuraten…
Moin Herr Hemmelrath, ich verstehe in keiner Weise, warum es überhaupt zu einer Wertung der Motivation zu einem Mord durch unsere Justiz kommt? Oder, warum eine IS-Mitgliedschaft oder eine psychische Erkrankung eine Rolle spielt? Jeder Mörder ist im Grunde psychisch krank. Wenn man diesem Fakt bei einer Urteilsfindung Relevanz beimißt, stellt man den Täter über die Opfer. Das geht so nicht. Damit wird der Vertrag zwischen Staat & Bürger über die Gewalthoheit des Staates gebrochen. Die Bürger, vor allem junge Frauen, werden sich zukünftig immer schwerer bewaffnen, was in Schottland jetzt offensichtlich wurde & der Staat falsch antwortete. Der Staat delegitimiert sich quasi selbst & löst sich auf.
„…um einen “gemäßigten und gewaltlosen Islam„ vermittelt zu bekommen.“ Ob dieser Richter auch nur eine Seite im Koran oder den Hadith gelesen hat? Vermutlich nicht. Deutschland, über Deine Richter muss man heulen, wehklagen und sich bitterlich schämen. Empfehle nach wie vor Akif Pirincci, der über das Herrenbessermenschentum eines Moslems treffend geschrieben, auch hier auf der Achse: „..nicht einmal ein Milliardär mit dem Aussehen eines Ryan Gosling hat so viel Selbstbewusstsein wie Türke oder Araber, der einem Deutschen am Bordstein das Hirn aus dem Schädel tritt.“ Und woher stammt das? Nicht vom Islamismus, nein, sondern schlicht aus den steinzeitlichen Gedanken eines Islam, der längst schon mit dem Bürgerkrieg bei uns begonnen hat. Badelatschen, Grinsen und abgrundtiefe Respektlosigkeit – wer würde sich vorstellen können, welcher normale Mensch, sich so in einem fremden Land aufführen zu können?
Das kommt davon (und setzt sich fort), wenn Feinde als Patienten angesehen werden…
Wir sind Israel 2.0, komplett mit IS & Hamas. Die Europäer/Deutschen haben das Recht, sich vor Terror & Rassismus zu schützen & damit meine ich ausdrücklich nicht nur IS & Hamas, sondern auch Parteien, die solchen Leuten die Staatsbürgerschaft geben & dann westliche Gesellschaften „intolerant“ nennen.
Ich kann dem Opfer – diese Bezeichnung paßt doppelt – Lea V. nicht zuhören. Es dreht sich mir der Magen um.