Selbst bei der Urteilsverkündung präsentierte sich der Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. grinsend. Dennoch hofft der Richter auf Islamwissenschaftler, die al-H. „den gemäßigten und gewaltlosen Islam vermitteln".
Der 27-jährige Syrer Issa al-H. wurde am Mittwoch vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes, schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hat der Strafsenat die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Damit entsprach des OLG den Forderungen der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenkläger. Die Verteidigung von Issa al-H. hatte in ihrem Plädoyer die lebenslange Haftstrafe akzeptiert, sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daniel Sprafke, einer der Verteidiger von al-H., sprach nach der Urteilsverkündung davon, dass sich sein Mandant nun überlegen werde, entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Issa al-H. hatte bereits zum Prozessbeginn Ende Mai zugegeben, am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt" auf dem Fronhof in Solingen auf Menschen eingestochen zu haben. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Zehn weitere Besucher des Stadtfestes wurden schwer verletzt. In entsprechenden Videos, an deren Produktion al-H. beteiligt war, hatte sich der IS zwei Tage später zu dem Anschlag bekannt. Dennoch hatte der 27-Jährige nach seiner Inhaftierung bestritten, IS-Gedankengut zu vertreten. Zuletzt hatte er seine Tat mit deutscher Unterstützung für Israel sowie dem angeblichen Sterben palästinensischer Kinder in Gaza gerechtfertigt.
Das aber glaubte ihm das Gericht nicht: „Teilweise hat er gelogen", ordnete der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten gleich zu Beginn der Urteilsbegründung Issa al-H.s eigene Darstellungen ein. So sei etwa seine Darstellung, er sei nach der Machtergreifung des IS in seiner syrischen Heimatregion zu den Kurden geflohen, durch die Beweisaufnahme widerlegt. „Er hat sich den neuen Machthabern gegenüber zumindest loyal gezeigt", schilderte van der Grinten die Überzeugung des Gerichts. Hinweise dafür, dass er schon damals IS-Mitglied war, sehe das Gericht jedoch nicht. Erwiesen sei lediglich, dass sich al-H. Jahre später im Internet islamistisch-jihadistisch radikalisiert habe.
Würdigung von Robert K.
„Auch seinen Einlassungen zu Gaza ist der Senat nur teilweise gefolgt", fuhr der Richter fort. So habe Issa al-H. zwar im April 2024 versucht, sich im Internet Informationen über die israelische Botschaft in Berlin zu beschaffen. Dennoch habe es sich dabei nur um „begleitende Umstände" gehandelt: „Seine Motivation geht weiter als der Gaza-Konflikt. Er wollte die Schlagkraft des IS in Europa steigern." Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begründete van der Grinten damit, dass bei Issa al-H. ein „Hang zur Begehung erheblicher Straftaten" in Form „schwerster Gewalttaten zum Nachteil sogenannter Ungläubiger" festzustellen sei. Auch sei bei dem 27-Jährigen „keine Abkehr von der IS-Ideologie" zu erkennen. „Da hat er uns Lügen aufgetischt", resümierte der Richter.
Das Mordmerkmal der Heimtücke begründete das Gericht damit, dass alle Opfer mit Ausnahme von Robert K., der das 19 Zentimeter lange Tranchiermesser in Issa al-H.s rechter Hand bemerkt hatte, arg- und wehrlos waren. „Trotz seiner Allahu-Akbar-Rufe hatten sie nicht mit einem Angriff gerechnet", stellte van der Grinten fest. So habe al-H. „innerhalb von Sekundenbruchteilen" auf Florian H. und Stefan S. eingestochen. Als der Richter an das Schicksal von Ines W. erinnerte, die in den Armen ihres schwer verletzten Ehemannes Michael sofort verblutete, wurde es still im Saal.
Ebenso still war es, als van der Grinten die zusammen mit ihrer Tochter Lea im Saal sitzende 63-jährige Bärbel V. direkt ansprach. Beide hatten den Anschlag dank schneller Hilfe knapp überlebt, können aber ihre Berufe seitdem nicht mehr ausüben. Bärbel V. kann wegen ihrer durch den Messerstich zerfetzten Stimmbänder seitdem nur noch leise sprechen. Da ihr rechter Arm aufgrund ebenfalls zerfetzter Nervenstränge seit dem Anschlag gelähmt ist, sind ihr ganz normale Alltagshandlungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Als van der Grinten auf den „wehrhaften Konzertbesucher" Robert K. einging, hob der Vorsitzende Richter hervor, dass es K. zu verdanken ist, dass es bei dem Anschlag auf dem Fronhof nicht zu weiteren Opfern gekommen sei. Um seine Freundin zu verteidigen, hatte der 49-Jährige mit Issa al-H. gekämpft und versucht, den Syrer mit Tritten abzuwehren. Mehrere Zeugenaussagen hatten ergeben, dass al-H. daraufhin seinen Angriff abbrach und flüchtete.
"Vom radikalen Glauben befreien"?
Am Ende seiner rund 90-minütigen Urteilsbegründung sprach Winfried van der Grinten davon, dass Issa al-H. in der Haft „sozialtherapeutische Begleitung" brauchen werde, um einen „gemäßigten und gewaltlosen Islam" vermittelt zu bekommen. „Er braucht Islamwissenschaftler, die ihn von seinem radikalen Glauben befreien", sagte der Richter und forderte al-H. in direkter Ansprache auf, in der Haft entsprechende Angebote wahrzunehmen. Dann lobte van der Grinten die Solinger Bevölkerung dafür, nach dem Anschlag „Zusammenhalt" gezeigt zu haben. So sei es auch nicht „zu Angriffen auf Flüchtlinge oder Muslime" gekommen, hob der Richter hervor.
Issa al-H. verfolgte van der Grintens Ausführungen mit demselben Grinsen, das er auch in den letzten Wochen vor dem Urteil immer wieder gezeigt hatte. Auch beim Verlassen des Saals grinste er. Das aber rief den Unmut der im Saal sitzenden Opfer hervor. Bis zuletzt hatten die Überlebenden und Hinterbliebenen des Anschlags davon abgesehen, dem Syrer Vorwürfe zu machen. Unmittelbar nach dem Urteil aber trat Lea V. vor die Presse und sprach davon, dass es für die im Saal sitzenden Opfer „natürlich nicht schön" gewesen sei, in dem Prozess immer wieder sein Lachen sehen zu müssen. Für sie und andere Überlebende sei sein „stolzes und selbstbewusstes Auftreten" vor Gericht nur schwer zu ertragen gewesen. „Das macht einen wütend, wenn jemand darüber immer noch so lachen kann", sagte die 26-Jährige.
Daniel Sprafke hingegen verteidigte das Verhalten seines Mandanten: Issa al-H. sei „als Subjekt der Berichterstattung" vor einer so hohen Anzahl von Fotografen verunsichert gewesen, sagte der Anwalt. In diesem Zusammenhang sei auch sein Nichtaufstehen beim Eintreten des Gerichts zu sehen, behauptete Sprafke und verwies darauf, dass der Syrer ja aufgestanden sei, nachdem die Fotografen den Saal wieder verlassen hatten. Dazu, dass sein Mandant in Badelatschen zum Urteil erschienen war, konnte Sprafke aber nicht befragt werden. Grund war, dass sich dies erst nach der Pressekonferenz herausgestellt hatte, als die Pressefotografen die Gelegenheit hatten, ihre zuvor erstellten Bilder in Großaufnahme zu begutachten und ihnen dieses Detail dabei auffiel.
Die unterschiedlichen Stellungnahmen nach dem Urteil offenbarten aber auch, dass Anklage und Nebenkläger bis heute unterschiedliche Blickwinkel auf den Anschlag haben: So stellte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten schnell auf die IS-Ideologie des Verurteilten ab, die „den Jihad in unsere Städte zu tragen versuche". Dies werde die Bundesanwaltschaft aber auch „weiter bekämpfen", versicherte Weingarten.
Lea V. hingegen sagte auch weiterhin nichts zum ideologischen Hintergrund von Issa al-H.s Tat. „Hass ist keine Antwort", betonte die 26-Jährige stattdessen. Damit blieb es ihrem Anwalt Athanasios Antonakis vorbehalten, die offenbar bis heute bestehende Diskrepanz zwischen der Sichtweise in Karlsruhe und der in Solingen auf den Punkt zu bringen: „Auch unsere Mandanten wollten die Hintergründe dieser Tat so erstmal nicht wahrnehmen", sagte Antonakis. „Wir sehen so etwas von unserer Sozialisation aus. Und dazu gehört, Menschen erst einmal nicht als Feinde wahrzunehmen."
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
Redaktioneller Korrekturvermerk:
In einer ersten Fassung dieses Artikels wurde eine Formulierung verwendet, die offenbar so verstanden wurde, als sei die Tatsache, dass Issa al-H. in Badelatschen zur Urteilsverkündung erschienen war, Thema auf der anschließenden Pressekonferenz gewesen und Daniel Sprafke habe Fragen dazu nicht beantwortet. Tatsächlich war das zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch gar nicht bekannt, da sich dies erst durch später ausgewertete Pressebilder ergeben hatte. Wir haben die entsprechende Textstelle neu gefasst und bitten die ursprünglich verwendete missverständliche Formulierung zu entschuldigen.
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Noch für dieses Jahrzehnt erwarte ich islamische Gesetzgebungen in der Bundesrepublik Deutschland. You may say, I’m a dreamer – but I’m not the only one…. die heutigen Verhältnisse habe ich vor 10 Jahren so ziemlich exakt vorausgesehen.
Kommunalwahl NRW – Solingen: Wie kann eine Kandidatin mit Verhüllung überhaupt zugelassen werden? Das Kopftuch und alle anderen Arten der Verhüllung sind kein religiöses, sondern vor allem ein gesellschaftspolitisches Symbol. Es steht für die Unterdrückung von Frauen. Wie kann sich diese Kandidatin dann für Frauenrechte in Solingen einsetzen? ???
Jedes Land hat nicht nur das Recht, sondern gegenüber den Bürgern auch die Pflicht die eigenen Grenzen zu verteidigen. Gewalttäter aus dem muslimischen Raum brauchen wir hier nicht. Ebenso keine Frauen, welche diese frauenfeindliche Ideologie offen zur Schau tragen.
Endlich Mal ein Urteil, das Schule machen sollte. Jeder Mörder, Totschläger, Vergewaltiger etc. sollte die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und zwar unabhängig davon, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Keine mildernden Umstände mehr für „arme, traumatisierte“ Flüchtlinge. Schlimm genug, dass solche Personen uns im Knast mit Therapie und Unterbringung weiterhin Geld kosten werden. Besser wäre es natürlich, dass solche Leute gar nicht erst ins Land kommen können, die keinen Beitrag für diese Gesellschaft leisten (wollen), sondern ausschließlich Geld kosten.
Nachtrag: Die korrekte Übersetzung von ISLAM lautet „Unterwerfung“.
Wiktionary hierzu:
Bedeutungen:
1. die Handlung, sich jemandem zu ergeben; Akzeptanz einer (Zwangs-)Herrschaft oder Macht 2. gewaltsame Aneignung eines Herrschaftsgebiets
Synonyme:
1. Aufgabe, Ergebung, Kapitulation, Proskynese 2. Eroberung, OkkupationBevormundung · Knebelung · Knechtschaft · Unterdrückung · Unterjochung · Unterwerfung · Versklavung. ** Wir übersetzen: „Am Ende seiner rund 90-minütigen Urteilsbegründung sprach Winfried van der Grinten davon, dass Issa al-H. in der Haft “sozialtherapeutische Begleitung„ brauchen werde, um eine “gemäßigte und gewaltlosen Unterwerfung„ vermittelt zu bekommen. “ Finde die kognitive Dissonanz, die dieses Land aktuell weiter im Todesgriff hält … ***
Der Richter hat nur seine Pflicht getan und – gem. den hehren Grundsätzen eines J. Ch. Juncker („Wenn es ernst wird in der Politik, muss man lügen“) oder K. Lauterbach („Die Wahrheit führt zum politischen Selbstmord“) – sicher nur mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt *** PS: Bleibt trotz allem lustig: /Siehe: „Ein wackliger Juncker; oder Mr. Europa“ Jean-Claude Juncker: Backpfeifen und Tanzeinlagen; oder 10 Jahre J.Ch. Juncker: Die skurrilsten Momente.„ Haha! Obgleich bis oben voll mit Schnaps, wie mir scheint, war der Typ immerhin noch ein MENSCH, fällt mir grad auf … ***
Da ist ja noch gerade rechtzeitig das Urteil ergangen, weil nächsten Sonntag ist OB-Wahl in Solingen und da kandiert eine Büşranur Çetin, für die Alternative Bürgerinitiative (ABI), auf Fotos ganz aufgeschlossen in der Burka zu sehen und sie steht für mehr Vielfalt. Ja dann viel Erfolg !? Mehr Infos unter YouTube :„ BÜŞRA NUR ÇETİN, SOLINGEN BÜYÜKŞEHİR BELEDİYE BAŞKANLIĞINA ADAYLIĞINI AÇIKLADI “.
@jmonig: Stimmt, sie dürfen nur zum Zwecke des Krieges zu uns kommen, ansonsten gilt: Der Moslem darf koranisch eh nichts von uns annehmen – also lassen wir es endlich sein: Wir aber sagen ihnen mal was ganz Koranisches und können sie so mit der Sura 4, 89 locker fernhalten: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, #so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer/in von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg* wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer“.
#Beleidigen wir sie also besser nicht, in ihrer Überlegenheit, mit ihrer BERAZ (= beste Reli …) … . Fragen wir sie: Wollt ihr euch tatsächlich beleidigen lassen, von UNS!, den Ungläubigen, wollt ihr die koranischen Gebote Allahs missachten? Im Klartext: Ihr dürft gar nicht zu uns kommen, weil haram: *Erläuterung:
„… solange sie nicht auf Allāhs Weg wandern“: Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) wurden die Muslime mit der aufrichtigen Entscheidung geprüft, ob sie das Gebiet des Feindes (#Dāru-l-Ḥarb) verlassen und zum Gebiet des Islam *(Dāru-l-Islām) auswandern. Diejenigen Muslime, die es vorzogen, in #Dāru-l-Ḥarb zu bleiben, wurden als Heuchler angesehen, weil sie zwar das Glaubensbekenntnis ausgesprochen haben, blieben aber auf dem Gebiet des Feindes als Helfer für ihn.
So haben sie ein schlechtes Gewissen gegenüber Allah und werden messerstichig oder fahrtüchtig. Wir sollten sie von dieser Seelenqual befreien. Und führe sie nicht in Versuchung, sondern erlöse sie von dem bösen #Dāru-l-Ḥarb. Erlösen wir sie nachhaltig, robust. Im Namen Allahs. Denn al-Kaffirun sind böse und hinterhältig in ihrem Sinnen&Trachten;. Das verklickern wir den Schmocks jetzt, täglich, gnadenlos, so lange, bis sie lachen, o.k? Und abhauen. Erspart uns jede Menge Geld&Ärger.
Klare Kante gegen die schon viel zu lange anhaltende Zumutung aus der islamischen Welt.
Wundert mich, dass der Anwalt bei seinem lahmen Ausflüchten nicht auch grinsen musste.