Nachdem Doris van Geul aufgrund eines migrationskritischen Facebook-Kommentars wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, zeigten sich viele Leser solidarisch und boten ihre Unterstützung an. Die Rentnerin war von der Hilfe überwältigt und kündigte am Montag an, nun in Berufung zu gehen.
Wie bereits berichtet, wurde die 74-Jährige am Freitag vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro, verurteilt. Anlass dafür war ein migrationskritischer Facebook-Kommentar, den Doris van Geul im Oktober 2023 unter einen Artikel geschrieben hatte, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken" zitiert wurde.
„Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht", schilderte van Geul kurz vor ihrer Verurteilung. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger", schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Dass sich die Rentnerin vor Gericht für die Wortwahl im letzten Satz ihres Facebook-Kommentars reuig zeigte und mehrfach entschuldigte, half ihr nicht. So forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, van Geuls „massive Politikkritik" müsse strafschärfend berücksichtigt werden. Richter Tobias Kampmann begründete sein hartes Urteil unter anderem damit, dass in der Bevölkerung „Ängste und Vorbehalte" gegenüber Zuwanderern bestehen, die seiner Meinung nach „falsch" seien. Die Ursache für diese „falschen" Sichtweisen verortete Kampmann bei Medien und sozialen Netzwerken.
Die Empörung über das Urteil aber sorgte für eine Welle der Solidarität mit der Rentnerin, die in einer Stadt wie Düsseldorf mit monatlich Euro 1.600 zurechtkommen und noch einen Strafbefehl wegen des Teilens eines anderen Facebook-Postings, in dem Grünen-Politiker abschätzig dargestellt wurden, abbezahlen muss. Bereits am Wochenende fragten viele Leser nach, wo für eine mögliche Berufung des Verfahrens gespendet werden kann. Im Fall einer Berufung muss die Sache vor dem Landgericht Düsseldorf neu verhandelt werden.
Leider könne in der Kürze der Zeit keine gesonderte Spenden-Seite im Internet eingerichtet werden, sagte van Geuls Anwalt Dieter Kottirre am Montag. Deswegen bat der Anwalt alle potentiellen Unterstützer, ihre Spenden erst einmal an van Geuls Sparkassen-Konto mit der IBAN DE69 3005 0110 0063 2367 64 zu richten. (Aktualisierung von 8:56 Uhr: Uns wurde zunächst eine falsche Kontonummer mit einem Zahlendreher übermittelt, die jetzt hier angegebene IBAN-Nummer ist korrekt.) Auch bat Kottirre darum, alle Spenden mit dem Verwendungszweck „Rechtshilfe" zu versehen, da die Finanzbehörde die Gelder sonst als Einkommen anrechnen und mit Steuern belasten könnte.
„Ich habe meinen Anwalt damit beauftragt, in Berufung zu gehen", sagte Doris van Geul. „Ansonsten weiß ich im Moment gar nicht, was ich sagen soll. Ich bin einfach überwältigt von so viel Anteilnahme und Unterstützung. Damit hätte ich niemals gerechnet. Ich möchte auf diesem Weg jedem einzelnen Spender für dessen Unterstützung ganz herzlich danken! Hoffen wir, dass die Berufung Gerechtigkeit bringen wird."
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

@Robert Weihmann, guten Abend. Jegliche dieser Urteile werden mit „ …seiner Meinung nach …. begründet. Das ist ja der Skandal. Die Vorabgedankenleserei geht mit konform sowie Hineininterpretationen. Eigentlich braucht es keine Gesetze mehr, da ja offensichtlich nur die Windrichtung stimmen muss. – Viele bezahlen freiwillig, weil es ihnen “peinlich„ist. Warum auch immer
Was nützt einem eine enorme Spendenbereitschaft, wenn sich kein Anwalt findet, der einen vertreten will? Oder kann, ohne direkt eines unerwarteten Todes zu sterben? Der Zug ist schon vor Jahren abgefahren. Was es in diesem Land braucht um zu überleben und sein Recht geltend zu machen, ist ein Schießeisen und eine kugelsichere Weste. Zumindest dann, wenn man ein Problem mit einem korrupten und fremdgesteuerten Sicherheits- und Politikapparat hat. Nicht Anwälte retten da Leben, sondern nur noch direkte Gegenwehr.
Hausdurchsung die nächste. Mann nennt CSU-Abgeordnete Dorothee Bär „hirnloser Krapfen“. Dabei sagte die CSU-Politikerin noch vor kurzem: „Ich stelle nur Strafanzeige, wenn ein Kommentar hochdramatisch problematisch ist, dass es bis hin zu Morddrohungen geht. Beleidigungen zeige ich nicht an“. Das behauptete die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär vergangene Woche bei Hart aber fair. Nun kam raus: Ende November gab es eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der die Politikerin auf X als „hirnlosen Krapfen“ bezeichnet hatte.
Wie der bekannte Strafrechtler Konstantin Grubwinkler aus dem bayerischen Freilassing in seinem Video-Podcast berichtet, hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion selbst die Strafanzeige gegen seinen Mandanten gestellt. Der Kommentar des Mannes auf X: „Wie kann so ein hirnloser Krapfen nur stellvertretende Vorsitzende von irgendwas sein?“ Dass sein Mandant für einen derartigen Kommentar eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, sei nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, sagt Grubwinkler. Das Gericht habe mehrfach betont: „Die Durchsuchung der Wohnung ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieser Eingriff muss in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.“ Ganzer Artikel bei NIUS – Die Stimme der Mehrheit. *** Als ich’s zu Beginn des WWW so im Meta-Urin hatte, dass sich der Mensch mit der digitalen Revolution irgendwann selbst vernichtet, lag ich wohl wiedermal nicht ganz falsch. **** Man sieht nur mit dem Herzen gut (Der kleine Prinz) ****
Ich finde völlig in Ordnung, was die Frau da geschrieben hat. Zwar zweifellos relativ ruppig, aber dennoch meiner Ansicht nach 100%ig durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Ich persönlich teile ihre Meinung. Doch auch wenn man ihre Meinung für überzogen oder gar falsch hält, sollte jedem – WIRKLICH JEDEM – absolut klar sein, dass ein Staat (bzw. eine Justiz) der sich so verhält den Pfad der Tugend bereits ein ganzes Stück weit verlassen hat. Ein Richter hat möglichst neutral zu urteilen, ebenso haben Schauprozesse in einer echten Demokratie nichts zu suchen. Dass es seit ein paar Jahren eine ganz schlimme Straftat ist, wenn man auf die Politik oder bestimmte Politiker schimpft, ist ebenfalls ein ganz schlechtes Zeichen. Insbesondere, weil auch hier ganz klar mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich wünsche der Beschuldigten viel Kraft, Geduld und Erfolg bei der Berufung.
P.S. Denjenigen Politikern, deren Hobby das Erstatten von Anzeigen zu sein scheint, würde ich empfehlen, mal bei einem guten Psychologen vorstellig zu werden. Ernsthaft jetzt! Normal ist das nicht. Abgesehen davon stelle ich mir die Frage, ob derart dünnhäutige Leute überhaupt jemals über die mentale Stärke verfügen können, die nötig ist um die Geschicke eines Landes zu lenken und Krisen zu bewältigen. Abgesehen davon ist es kein gutes Zeichen, wenn ein ranghoher Politiker derart viel Zeit für derart Unwichtiges hat. Überall brennt die Hütte und man erstattet lieber Anzeigen wegen Pillepalle. Das Ausmaß charakterlicher Mängel bei manch einem Berufspolitiker scheint grenzenlos! Unglaublich. Mich würde interessieren, was man in 30, 50 oder 100 Jahren über das heutige Geschehen in D berichten wird. Man wird jedenfalls ganz sicher NICHT voll des Lobes sein. Soviel ist gewiss. Es sei denn, die Verdummung geht ungebremst immer so weiter. Aber dann ist eh alles egal.
Alles schon mal dagewesen. Seligen Angedenkens an den großartigen J.H. etwas aktualisiert: …„Dann ist alles in Ordnung, Herr Müllermeierschulzeschmidt“, sagte Anetta heiter, „rufen sie ihre Frau herein, übergeben sie ihr alles, und morgen früh 6:00 Uhr werden wir sie abholen. Ziehen sie sich bitte einen Bademantel an.“ „Aber wofür ich?“ stöhnte Herr Müllermeierschulzeschmidt, „Ich war doch so vorsichtig“… Anetta lächelte und sagte siegesfroh: „Dafür, dass sie gesagt haben, dass die Fliegen auf unsere Regierung geschissen haben. Man wird ihnen schon unsere Regierung aus dem Kopf treiben.“… …Otto Normalo begann einen nach dem anderen auszufragen, warum man sie eingesperrt habe. Von den fünfen, die am Tisch saßen, erhielt er nahezu die gleiche Antwort: „Wegen Robert!“ – „Wegen Robert und Annalena!“ – Wegen dieser Frau Ricarda!„ – “Wegen Robert, Annalena und Agnes„ – “Dafür, dass man ein Internetfoto geteilt hat!„…Der sechste, der sich von den fünfen absonderte, sagte in gebrochenen Worten, dass er mit ihnen nichts zu tun haben wolle, damit auf ihn kein Verdacht falle, denn er sitze hier nur über Nacht, wegen versuchten Raubmordes an einer Kartoffel… …Warum weinen sie, Frau Müllermeierschulzeschmidt?“ fragte Anetta am nächsten Tag, In drei Monaten gewinnen wir den Krieg, dann gibts Amnestie.„… “Oder glauben sie nicht, dass wir gewinnen?„ wandte sie sich an Otto Normalo.
@K.Schönfeld: „Der muss ja nicht gerade zur Krone seiner Zunft gehören. Bei so einem Prozess, das GG nicht mal zu erwähnen, ist schon ziemlich dünne.“ Exakt! Das sehe ich genauso. Schon die beiden Staatsanwälte und der Richter dieses Prozesses scheinen ja nicht die allerhellsten Kerzen auf der juristischen Torte zu sein. Was die da zusammensubsumiert haben spottet jeder Beschreibung und wäre im juristischen Examen nach meiner Erfahrung im Studium geradezu tödlich gewesen.
Die Achse sollte vielleicht Rechtsanwalt Steinhöfel ins Rennen für Frau van Geul schicken.
@ Matthias Ditsche: Der Amtsrichter Dettmer wird nach seiner Entlassung als Richter, genauso wie jeder Beamte, der aufgrund eines Strafrechturteils entlassen wird, in der Rentenversicherung nachversichert. Allerdings erfolgt die sogenannte Nachversicherung nur zu dem Arbeitgeberanteil. Dürfte im Fall von Dettmer auf Rente von etwa 1.500 bis 1.700 Euro hinauslaufen,abzüglich Krankenversicherung, weil die Höchstrente etwa 3.500 Euro beträgt. Als Ruhegehalt/Pension hätte er Anspruch auf etwa 5.700 Euro- in allen Fällen steuerpflichtig minus Krankenversicherung. Die sogenannte Nachversicherung würde dem „Dienstherrn“ von Dettmer erst einmal eine hohe Summe kosten. Im Endeffekt spart der Staat allerdings im Hinblick auf das Ruhegehalt eine große Summe, insbesondere, wenn Dettmer sehr alt werden sollte. Problematischer ist da schon die Krankenversicherung. Beamte und Richter sind im Regelfall privat krankenversichert. Die Kosten im Krankheitsfall werden bei Beamten zu 50 Prozent von der privaten Krankenversicherung übernommen, die restlichen 50 Prozent vom Staat. Im Ruhestand steigt der Zuschuss für privatärztliche Behandlung, Medikamente etc. auf 70 Prozent, der Beitrag private Krankenversicherung sinkt auf 30 Prozent mit entsprechender Beitragsermäßigung. Hoch bezahlte Beamte mit Gehältern von 10.000 Euro, zahlen genauso viel Beiträge für die private Krankenversicherung, wie Beamte mit 2.000 Euro Gehalt. Im Falle Dettmer scheidet aufgrund der Strafe eine Tätigkeit als Anwalt wahrscheinlich aus, weil ihm die Zulassung nicht erteilt werden wird. Sie werden jetzt wohl aber auch besser verstehen, warum viele Staatsanwälte, Beamte und Richter so willfährig sich dem politischen Zeitgeist ergeben und ihm folgen. Die Privilegien, die sie im Falle der Entlassung verlieren würden, sind dafür ursächlich. Wer dem politischen Zeitgeist als Beamter, Richter oder Staatsanwalt willfährig folgt, ist bei Faeser und Söder auf der sicheren Seite!