Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vorgelegt. „Die Rechtspflicht, Deutschland zu verlassen, wird von einer hohen Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht befolgt“, heißt es in dem Text, der am gestrigen Donnerstag die erste Lesung im Bundestagsplenum durchlief. Im Bereich der Rückkehr sei „eine stärkere Durchsetzung des Rechts“ erforderlich.
Unter anderem will die Bundesregierung die Bestimmungen der Abschiebungshaft verändern. Die Voraussetzungen für Sicherungshaft sollen abgesenkt werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner soll die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet werden. Neu eingeführt werden soll eine „Mitwirkungshaft“. Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Der Gesetzesentwurf stellt klar, dass der Ausreisegewahrsam angeordnet werden kann, wenn der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird. Das Kriterium der Fluchtgefahr muss nicht vorliegen.
Durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen will die Bundesregierung bis zu 500 neue Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebungshaft schaffen. Informationen zum konkreten Ablauf einer geplanten Abschiebung, etwa der Termin, sollen künftig als Geheimnis eingestuft werden. Machen Amtsträger oder „besonders verpflichtete Personen“ dem Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich, können sie sich demnach strafbar machen.
Laut Gesetzesvorlage will die Bundesregierung auch eine neue Duldungskategorie für „Personen mit ungeklärter Identität“ einführen. Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantwortenden Gründen nicht vollzogen werden kann, etwa weil sie ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen oder die Behörden über ihre Identität täuschen. Solche Personen sollen künftig keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen, auch soll eine Wohnsitzauflage ausgesprochen werden.
Die Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig generell stärker geahndet werden. Hauptinstrument sollen dabei Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein. Des Weiteren ist eine Überarbeitung des Ausweisungsrechts geplant, mit der auch Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Ausweisung führen können, sofern diese zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geführt haben.
Asylbewerber, bei denen feststeht, dass Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, sollen laut Vorlage künftig nur noch Anspruch auf eingeschränkte Leistungen haben. Die Frist für die Regelüberprüfung positiver Asylentscheidungen, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 unanfechtbar geworden sind, soll von drei auf vier bis fünf Jahre verlängert werden.