Im privaten Kreis lese ich das Gendersternchen unter Elision etwaiger Nachsilben mittels des aus der Indianer*innensprache Xapaiitiso bekannten, im Englischen als “blow a raspberry” bekannten Lautes, bei dem man die Zungenspitze gegen die Oberlippe drückt und Luft dazwischen hindurchbläst, vor. Also “Liebe-PFFT Zuhörer-PFFT, bitte schalten Sie Ihre Comput-PFFT ab und hören mir zu. Das Thema heute wird sein, wie manfrauPFFT ein besseres Körper-PFFT-Bewusstihr sieleben kann.”
Ich habe soeben den Beitrag “Der Petitionsausschuss blockt ab” gelesen und die dort beworbene Petition über change.org unterzeichnet. Ein Fehler? Dort wird mittlerweile auch heftigst gegendert, z.B. um Spenden geworben - habe ich leider zu spät bemerkt. In Zukunft sind die für mich jetzt “gestorben” ... Schade! Immerhin habe ich nicht gespendet!
(1) Wer sich des Gaga-Genderns in der Rechtspraxis erfreuen möchte, lese das auch für Laien eigentlich verständliche Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ... Amtlich heißt es allerdings, komplett (auch im Gesetzestext durchgegendert): “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG)”. Diverse werden ersichlich klar benachteiligt, oder? “Dritten” erfaßt schließlich nicht die Dritt*Innen. (2) Es gibt (z.B. in Sachsen) auch gerichtliche Rechtsbehelfsbelehrungen, z.B. bei landgerichtlichen Versäumisurteilen, in denen es (Anwaltszwang, § 78 ZPO) heißt, daß dagegen Einspruch nur durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann. Das scheint mir eine klare verfassungswidrige (Art. 12 GG) Diskriminierung der diversen Rechtsanwaltschaft zu sein, oder? (3) Ich warte jetzt eigentlich nur noch auf die kommunale Satzung zum Leinenzwang, sinngemäß: Halterinnen von Hündinnen und Halterinnen von Hunden und Halter von Hündinnen und Halter von Hunden müssen beim Führen von Hündinnen und Führen von Hunden im Stadtgebiet von ... (bitte einsetzen) ihre Hündinnen und Hunde an der Leine führen. Bei Zuwiderhandlungen kann gegen die Halterinnen von Hündinnen und Halterinnen von Hunden und Halter von Hündinnen und Halter von Hunden ein Bußgeld verhängt werden in Höhe von .... Als wenn wir sonst keine Probleme hätten!
Ich agte es schon mal: Bildung wird überbewertet, wie man sieht - zumindest, wenn es um Universitäts-Bildung handelt und zumindest, wenn es um Geistes-Wissenschaften geht, wobei zumindest gesagt werden müsste, dass “Geistes-Wissenschaften” ein Oxymoron darstellt und so gesehen gar nicht existiert.
Daß die Verballhornung der Schrift reines Herrschaftshandeln gewesen ist, zeigte sich am Rechtschreibgesetz von 2033, als in Ö und D die politischen Mehrheiten gewechselt hatten. Das Gesetz hatte einen Satz: “Für die Rechtschreibung der deutschen Sprache in staatlichen Einrichtungen und Schulen gilt der Duden von 1970”.
Ich schlage vor, dass die Artikel auf die sächliche Form reduziert werden - also das Vater, das Mutter, das Studierende, das Soldat, das Mensch usw. Bei der Mehrzahl würde der Artikel “die” bleiben und beim Wort “Weib” würde es in der Einzahl sogar mit dem alten Artikel passen. Dann hätten wir endlich Ruh vor diesen Gleichstellungsparanoiden.
Für mich gibt´s nur noch “Verbrauchende”. Damit sind alle Menschen erfasst. Bei Tieren wird´s schwieriger. Hunde- und Hündinnenhütten. Oder Hund*innenhütte? Hamster*innenkäfig? Was ist dann mit dem Freiluftkäfig, dem Draussenkäfig? Es gibt noch viel zu tun für Gender-Voll-Verbrauchende.
Man schreibe einfach unter jede schriftliche Äußerung: “Das Leerzeichen nach jedem Wort ist ein Zeichen dafür, dass sich jeder angesprochen fühlen soll, unabhängig von seinem tatsächlichen oder vorgeblichen Geschlecht”. Ebenso kann man vor jeder mündlichen Äußerung für die Genderpolizei den Satz voranstellen: “Die Pause nach jedem Wort ist ein Zeichen dafür, dass sich jeder angesprochen fühlen soll, unabhängig von seinem tatsächlichen oder vorgeblichen Geschlecht”.
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