Gastautor / 10.11.2018 / 06:25 / Foto: NHCC / 17 / Seite ausdrucken

So läuft das mit der “Unverbindlichkeit” von UN-Konventionen

Von Herbert Weg

In der Diskussion über den UN-Migrationspakt steht das Auswärtige Amt, zusammen mit den deutschen Parteien (mit Ausnahme der AfD), auf dem Standpunkt, dieses Vertragswerk zur Einwanderung nach Deutschland mit allen Facetten sei unverbindlich. Rein formal mag dies zur Zeit stimmen. In der Praxis hätte dieses Übereinkommen in der Zukunft für die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland trotzdem erhebliche Konsequenzen.

Das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen. Als Beispiel möchte ich auf die folgende – bereits eingetretene – Entwicklung der Gesetzgebung zum Behindertenrecht hinweisen, welches ebenfalls sehr stark durch internationale Vereinbarungen und EU-Recht gestaltet wurde und noch immer wird. Es geht mir dabei nicht um die inhaltlichen Aspekte dieser Gesetzgebung, sondern um das Prozedere ihrer Einführung und Umsetzung. 

Es zeigt exemplarisch die Folgewirkungen solcher immer gut gemeinten Vereinbarungen, insbesondere auch die deutliche Abdankung der Rechtsetzungsorgane im Bund durch das Zusammenspiel von UN, internationalen und nationalen NGOs, EU und Europaparlaments-Abgeordneten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, obwohl „unverbindlich“, enthält unübersehbar ganze vorne schon den Artikel 4 Absatz 1 mit der Verpflichtung “zur Umsetzung nach und nach”: 

„Die Vertragsparteien verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung auf Grund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten:

a) Alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;....”

Die EU-Kommission sieht das lobbygetrieben als Arbeitsauftrag zur Umsetzung in das EU-Recht durch Aktionspläne und Richtlinien „zur Förderung des europäischen Binnenmarktes”. Diesen selbst gewählten Arbeitsauftrag – und unterstützt durch die Lobbyarbeit von NGOs – arbeitet die EU-Kommission jetzt zum Beispiel in der folgenden Weise ab:

  • Bis zum 23. September 2018 war bereits die Richtlinie des Europaparlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umzusetzen. (Es betrifft nur die öffentliche Hand auf allen Ebenen, verursacht also Kosten in unbekannter Höhe für den Steuerzahler; ob aber bei allen Webseiten der Nutzen der Umsetzung gerechtfertigt ist, lässt sich nicht feststellen.)
  • Zur Zeit wird ergänzend die Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen durch Kommission, Europäischen Rat und Europaparlament erarbeitet. Dieser Entwurf der Richtlinie betrifft nicht mehr die öffentliche Hand, sondern sehr unterschiedliche gewerbliche Bereiche wie Verkehr, Medien, Online-Handel und so weiter und wird hohe Kosten für die betroffenen Unternehmen verursachen. Im Online-Handel werden beispielsweise große US-Anbieter wie Amazon oder eBay die Anforderungen technisch erfüllen und die entsprechenden Investitionen tätigen können, während die kleine und mittelgroße Konkurrenz in Europa durch solche Kosten – wie z.B. neue Hardware und Software – und Klagen von Kunden in der Konkurrenzfähigkeit gefährdet wird.
  • Die chinesische Konkurrenz im Online-Handel kann ohnehin nicht gezwungen werden, diese Anforderungen zu erfüllen und erfreut sich einer weiteren Benachteiligung der deutschen beziehungsweise europäischen Konkurrenzfirmen.

Im Ergebnis kann man hier feststellen, wie mit solchen UN-Vereinbarungen die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz in Deutschland faktisch beseitigt wird. Europäische und deutsche Unternehmen und damit die Bürger müssen nicht-quantifizierbare Nachteile hinnehmen. Es ist also eine glatte Desinformation, wenn das Auswärtige Amt von einer „Unverbindlichkeit” der UN-Konvention ausgeht. Die Unverbindlichkeit dürfte in kürzester Zeit zu einer Verbindlichkeit werden. Wie so etwas semantisch vonstatten geht, lässt sich sehr schön hier auf der Seite von aktion-mensch.de beobachten. 

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gabriele bondzio / 10.11.2018

Abdankung der Rechtsetzungsorgane”...man bemüht sich doch schon jetzt rechtschaffend darum. Wie viel besser würde dies mit einer “unverbindlichen” Legitimation vorangehen. Ein Punkt ist ja auch, gegen Medien, die Kritik an der Migration üben, soll vorgegangen werden! Wir erfahren ja jetzt schon nicht einmal mehr was tägl.über die Grenze kommt (könntet ihr mal recherchieren?). Die EU ermittelte 2009 aufgrund unserer Fläche, dass hier noch 192 Mio. Menschen Platz hätten. Ungeheuerliche Vorstellung! Die man dann leise-unbemerkt angehen kann.

Sepp Kneip / 10.11.2018

Die Etablierung von supranationalen Vereinigungen wie UN und EU sowie von NGO’s, Stiftungen usw. dient doch nur dazu, die Souveränität der einzelnen Staaten auszuhöhlen oder ganz zu beseitigen. Mag anfangs noch das Subsidiaritätsprinzip eine Rolle gespielt haben, wird dieses immer mehr aufgeweicht. Das Schlimme ist nur, dass sich die Staaten selbst in eine Abhängigkeit hinein manövrieren, die für eigene Ziele keinen Raum mehr lässt. Trump, Kurz und die anderen Nichtunterzeichner des UN-Paktes wissen schon, was sie tun. Nur hierzulande kann man seine Eigenständigkeit nicht schnell genug aufgeben. Und das alles über die Köpfe der Bürger hinweg. Ein Trauerspiel. Aber anscheinend will ein Großteil der Bürger es so, sonst würde anders gewählt werden.

Robert Jankowski / 10.11.2018

Merkel wird das Ding unterzeichnen,komme was woll, denn sie kann keine Fehler machen. Die Frage ist weiterhin, warum nur die AFD sich diesem Machwerk verweigert. Bei einer Volksabstimmung würden sicher 60% dagegen stimmen, aber das Volk ist ja augenscheinlich nur noch dummes Wahlvieh das man mit Blabla und Geschwurbel ruhig hält. Ich höre ab sofort auf zu arbeiten, der Migrationspakt ist das endgültige Ende des Solidarpaktes namens Rente.

Frank Volkmar / 10.11.2018

Jeder weiß das dies so ist, auch aus eigener Erfahrung. Das nennt man dann “nudging”. Man nötigt jemanden in der Absicht, das der selbst darauf kommt mit dem Vorteil, das man sich immer darauf zurückziehen kann zu sagen : “So habe ich das nicht gemeint”, oder es ist ja “rechtlich nicht bindend”. Mich würde interessieren wie viele Psychologen bei der UN nur damit beschäftigt sind “große Dinge” so zu fragmentieren das man sie wem auch immer bestmöglich verkaufen kann.

Gottfried Meier / 10.11.2018

@Wolfgang Kaufmann. Als Beamter in einer bayerischen Gemeinde mit über 40-jähriger Berufserfahrung kann ich bestätigen, dass es genau so ist. Wir Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind Teil dieser Bürokratie. Wir verursachen sie aber nicht. Das tun Politiker und ihr Gefolge. Wir leiden am meisten unter dem bürokratischen Wahnsinn, weil wir tagtäglich damit zu tun haben und nichts dagegen machen können.

Wolfgang Kaufmann / 10.11.2018

Diese ganzen studierten Soziologen und Politologen in den Regierungsapparaten produzieren zwar keinen Mehrwert. Aber sie schaffen neue Stellen für ein weiteres Heer von Soziologen und Politologen in Dutzenden von NGOs. – Verschwindend gering ist auch der Mehrwert, den Juristen erarbeiten. Aber sie schaffen Gesetze, mit denen der riesigen Abmahn-Industrie die Klienten nie ausgehen. So bläht sich unser Sozialprodukt mit unproduktiven Tätigkeiten auf. Das Parkinsonsche Gesetz stellt bereits für die Verwaltung fest, dass diese Kraken so lange wachsen, wie es Zeit und Geld zulassen. Ein Perpetuum Mobile.

Dalek Sander / 10.11.2018

Ob es einer amtlichen Richtlinie bedarf oder nicht: Barrierefreie Mediengestaltung ist eine sehr gute Sache. Möglicherweise liegt hier die typische Verwechslung vor: allzu oft wird unter “Barrierefrei” lediglich “Behindertengerecht” verstanden. Es ist aber mehr als das. Letztendlich sind auch Sie bereits Nutznießer barrierefreier Medien, indem Sie die selben Inhalte nahtlos auf Ihrem Computer und auf dem Smartphone betrachten können oder sich eine Mail wie selbstverständlich von der Maschine vorlesen lassen. Bei elektronischen Medien bedeutet Barrierefreiheit (bzw. Barrierearmut, denn völlige Barrierefreiheit ist eine Fiktion) auf mittlere/lange Sicht sogar erhebliche Ersparnisse von Ressourcen, da durch strikte Trennung von Content und Layout die Inhalte in andere Medien (existierende, wie etwa Drucksachen, auch in solche, die heute noch gar nicht existieren) schnell und effizient übertragbar sind. Wer schon mal den Text aus einer schlecht gemachten PDF herauszukopieren versuchte oder gar das Vergnügen hatte, die Inhalte einer Website aus der frühen Nuller Jahre in einen zeitgemäßen Webauftritt zu übertragen, weiß, was gemeint ist. Bei barrierefrei angelegten Medien geschieht solche Überführung optimaler Weise sogar rein automatisch, jedenfalls mit ungleich geringerem Aufwand. Die Frage, ob hier das Nutzen durch den Aufwand gerechtfertigt sei, ist mithin nur mit einem klaren “Ja” zu beantworten.

Bernhard Freiling / 10.11.2018

Wobei dieses Beispiel m.E. nur eingeschränkt auf den “Migrationspakt” übertragbar ist (was für eine Bezeichnung: Bei dem Wort “Pakt” fällt mir spontan der Hitler/Stalin-Pakt ein).  Wenn einen Tag nach Abschluß der Behindertenrechtskonvention ein Behinderter auf “Barrierefreiheit” bestanden hätte, wäre die Treppe, vor der er gerade in seinem Rollstuhl kapitulieren mußte, trotzdem nicht wegzudiskutieren gewesen. Völlig anders beim “Migrationspakt”. Wenn sich die 7.000 auf dem Weg befindlichen Südamerikaner entschliessen, nicht in Nordamerika sondern in Deutschland einzufallen, dann brauchen die nur mit dem unterschriebenen “Pakt” zu wedeln. Da gibt es keine Grenze, die erst abgebaut werden muß. Da gibt es nur: “habt ihr das unterschrieben oder nicht? Also laßt uns gefälligst rein”. Den Grenzer, oder wen auch immer, möchte ich erleben, der dann sagt: “Leute, das ist doch nur eine ganz unverbindliche Absichtserklärung. Das ist doch ein Muster ohne Wert. Also seht zu, daß ihr wieder in eure Heimat kommt”.  Wird der die Verantwortung für “häßliche Bilder” übernehmen wollen? Dieser “Pakt” muß nicht in Gesetzesform gegossen werden. Der wird mit Leben erfüllt, sobald er von einem vermeintlich Anspruchsberechtigten zitiert wird. Wir werden sehen, was ab dem 12.12.2018 geschieht. Meines Erachtens wird das mit fortschreitendem Zeitablauf nichts Gutes sein.

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