Gastautor / 10.11.2018 / 06:25 / Foto: NHCC / 17 / Seite ausdrucken

So läuft das mit der “Unverbindlichkeit” von UN-Konventionen

Von Herbert Weg

In der Diskussion über den UN-Migrationspakt steht das Auswärtige Amt, zusammen mit den deutschen Parteien (mit Ausnahme der AfD), auf dem Standpunkt, dieses Vertragswerk zur Einwanderung nach Deutschland mit allen Facetten sei unverbindlich. Rein formal mag dies zur Zeit stimmen. In der Praxis hätte dieses Übereinkommen in der Zukunft für die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland trotzdem erhebliche Konsequenzen.

Das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen. Als Beispiel möchte ich auf die folgende – bereits eingetretene – Entwicklung der Gesetzgebung zum Behindertenrecht hinweisen, welches ebenfalls sehr stark durch internationale Vereinbarungen und EU-Recht gestaltet wurde und noch immer wird. Es geht mir dabei nicht um die inhaltlichen Aspekte dieser Gesetzgebung, sondern um das Prozedere ihrer Einführung und Umsetzung. 

Es zeigt exemplarisch die Folgewirkungen solcher immer gut gemeinten Vereinbarungen, insbesondere auch die deutliche Abdankung der Rechtsetzungsorgane im Bund durch das Zusammenspiel von UN, internationalen und nationalen NGOs, EU und Europaparlaments-Abgeordneten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, obwohl „unverbindlich“, enthält unübersehbar ganze vorne schon den Artikel 4 Absatz 1 mit der Verpflichtung “zur Umsetzung nach und nach”: 

„Die Vertragsparteien verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung auf Grund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten:

a) Alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;....”

Die EU-Kommission sieht das lobbygetrieben als Arbeitsauftrag zur Umsetzung in das EU-Recht durch Aktionspläne und Richtlinien „zur Förderung des europäischen Binnenmarktes”. Diesen selbst gewählten Arbeitsauftrag – und unterstützt durch die Lobbyarbeit von NGOs – arbeitet die EU-Kommission jetzt zum Beispiel in der folgenden Weise ab:

  • Bis zum 23. September 2018 war bereits die Richtlinie des Europaparlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umzusetzen. (Es betrifft nur die öffentliche Hand auf allen Ebenen, verursacht also Kosten in unbekannter Höhe für den Steuerzahler; ob aber bei allen Webseiten der Nutzen der Umsetzung gerechtfertigt ist, lässt sich nicht feststellen.)
  • Zur Zeit wird ergänzend die Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen durch Kommission, Europäischen Rat und Europaparlament erarbeitet. Dieser Entwurf der Richtlinie betrifft nicht mehr die öffentliche Hand, sondern sehr unterschiedliche gewerbliche Bereiche wie Verkehr, Medien, Online-Handel und so weiter und wird hohe Kosten für die betroffenen Unternehmen verursachen. Im Online-Handel werden beispielsweise große US-Anbieter wie Amazon oder eBay die Anforderungen technisch erfüllen und die entsprechenden Investitionen tätigen können, während die kleine und mittelgroße Konkurrenz in Europa durch solche Kosten – wie z.B. neue Hardware und Software – und Klagen von Kunden in der Konkurrenzfähigkeit gefährdet wird.
  • Die chinesische Konkurrenz im Online-Handel kann ohnehin nicht gezwungen werden, diese Anforderungen zu erfüllen und erfreut sich einer weiteren Benachteiligung der deutschen beziehungsweise europäischen Konkurrenzfirmen.

Im Ergebnis kann man hier feststellen, wie mit solchen UN-Vereinbarungen die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz in Deutschland faktisch beseitigt wird. Europäische und deutsche Unternehmen und damit die Bürger müssen nicht-quantifizierbare Nachteile hinnehmen. Es ist also eine glatte Desinformation, wenn das Auswärtige Amt von einer „Unverbindlichkeit” der UN-Konvention ausgeht. Die Unverbindlichkeit dürfte in kürzester Zeit zu einer Verbindlichkeit werden. Wie so etwas semantisch vonstatten geht, lässt sich sehr schön hier auf der Seite von aktion-mensch.de beobachten. 

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Leserpost

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Gertraude Wenz / 10.11.2018

Es ist so hanebüchen, dass es einem die Sprache verschlägt. Angeblich soll dieser Wunderpakt dabei helfen, die Migration nach Deutschland einzudämmen, weil jetzt in allen Ländern, die den Pakt unterschrieben haben, nun deutschlandähnliche Standards zur Versorgung eingeführt werden müssen. Hä? Oder habe ich was falsch verstanden? Ach, so einfach ist das. Man stellt Regeln auf und fertig! Dass man da nicht eher draufgekommen ist. Wenn das auch die Herkunftsländer der Migranten erfüllen sollen/müssen, könnten doch eigentlich alle bis auf wenige politische oder aus religiösen/sexuellen Gründen Flüchtende einfach zu Hause bleiben? Aber ich fürchte, irgendetwas an diesem genialen Pakt habe ich nicht begriffen… Eins muss ich noch erwähnen, zu was sich blinder Hass hinreißen lassen kann: Wurde doch der AfD unterstellt, sie wolle den Pakt deshalb nicht unterstützen, weil es dadurch zu einer Verringerung des Migrantenstroms nach Deutschland kommen werde, was die AfD dann - potztausend - Wählerstimmen kosten könne…  Auf sowas muss man erstmal kommen! Nach solchen und ähnlich gearteten denkwürdigen Debattenbeiträgen unserer hoch bezahlten Bundestagsabgeordneten “hat man tatsächlich das Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen…”  Und noch etwas: Dass die Inklusion der behinderten Schüler in Regelklassen auch nicht rechtsverbindlich ist, habe ich auch erst jetzt erfahren. Immer hieß es: Die UNO hat’s beschlossen, deswegen müssen wir es jetzt durchführen. Der Irrsinn nimmt wirklich überhand!

Petra Horn / 10.11.2018

Spielen über Bande, Etablieren einer über das Grundgesetz hinausgehenden Hypermoral Neue Gesetze oder gesetzesgleich wirkenden Verordnungen finden ihren Weg über EU, EuGH, den Internationale Gerichtshof in Den Haag oder unverbindliche, politisch bindende Selbstverpflichtungen in die deutsche Rechtswelt. Dort werden sie eifrig und willfährig möglichst schnell festgeschrieben, natürlich am Gesetzgeber und der Öffentlichkeit vorbei. Selbstverständlich würde der Bundestag aber sowieso zustimmen, ob in der Nacht eines wichtigen Fußballspieles oder sonst irgendwann. Man kann sich auch sicher sein, daß die Journallie, Anwesende selbstverständlich ausgenommen, darüber nicht oder nur wohlwollend zustimmend berichten würden. So baut man Schritt für Schritt einen Staat um, und wenn es kein Aufschrei gibt, weil die meisten nicht verstehen, macht man weiter, bis es kein Zurück mehr gibt!

K. Resse / 10.11.2018

@Robert Jankowski Ehrlich gesagt, zweifle ich seit letzter Woche stark daran, dass bei einer Volksabstimmung dagegen gestimmt würde. Außer die Berichterstattung wird breiter, vielfältiger und nimmt deutlich zu. Wie gesagt,  ich zweifle stark, denn letzte Woche habe ich Einige angesprochen, wie sie zu dem Pakt stünden. Einhellige Antwort: noch nie davon gehört. Welcher Pakt?

Bärbel Schneider / 10.11.2018

Den Linksgrünen scheint nicht klar zu sein, dass mit dem Pakt auch das Asylrecht abgeschafft bzw. obsolet gemacht wird. In einer Welt ohne Grenzen können Islamisten die Opfer eine Fatwa rund umletztlich hilflos. De facto ist das in Deutschland allerdings bereits der Fall. Eine Jesidin traf in Baden-Württemberg auf den IS-Kämpfer, der sie im Irak gekauft und mißhandelt hatte. Nachdem die Polizei erklärt hatte, sie könne nichts machen, floh sie in die Kurdengebiete des Irak, weil sie sich dort sicherer als in Deutschland fühlte. Dass Menschen wie Bassam Tibi und Seyran Ates nur noch unter Polizeischutz leben können, zeigt ebenfalls, dass das Asylrecht durch den geduldeten und sogar geförderten Mißbrauch jeden Sinn verloren hat. Was das für einen Staat, der sich wenigstens pro forma noch zu den Menschenrechten bekennt, für eine Schande ist, wenn Islamisten frei herumlaufen können und ihre Kritiker ein eingeschränktes Leben in ständiger Todesangst führen müssen, scheint den linksgrünen Pseudo-Menschenrechtlern aber gleichgültig zu sein. Wenn die Masseneinwanderung fortgesetzt und verstärkt wird, wird auf die Dauer aber nicht einmal mehr das bloße Leben für Kritiker garantiert werden können. Es läuft - und das ist überdeutlich - auf die Zerstörung von Menschenrechten und auf die Islamisierung Europas hinaus.

Wolfgang Kaufmann / 10.11.2018

Ein Vertrag, durch den ich meine Existenz vernichte, ist mit Sicherheit sittenwidrig. Ebenso ein Vertrag, den nicht jede Seite auch wieder kündigen kann. – Allein schon diese strukturelle Erwägung spricht gegen manche UN-Konvention, gegen eine unkündbare Währungsunion und wohl auch gegen einige jüngere Klauseln im Grundgesetz, die die Souveränität des Staatsvolks unzulässig beschränken.

gabriele bondzio / 10.11.2018

Abdankung der Rechtsetzungsorgane”...man bemüht sich doch schon jetzt rechtschaffend darum. Wie viel besser würde dies mit einer “unverbindlichen” Legitimation vorangehen. Ein Punkt ist ja auch, gegen Medien, die Kritik an der Migration üben, soll vorgegangen werden! Wir erfahren ja jetzt schon nicht einmal mehr was tägl.über die Grenze kommt (könntet ihr mal recherchieren?). Die EU ermittelte 2009 aufgrund unserer Fläche, dass hier noch 192 Mio. Menschen Platz hätten. Ungeheuerliche Vorstellung! Die man dann leise-unbemerkt angehen kann.

Sepp Kneip / 10.11.2018

Die Etablierung von supranationalen Vereinigungen wie UN und EU sowie von NGO’s, Stiftungen usw. dient doch nur dazu, die Souveränität der einzelnen Staaten auszuhöhlen oder ganz zu beseitigen. Mag anfangs noch das Subsidiaritätsprinzip eine Rolle gespielt haben, wird dieses immer mehr aufgeweicht. Das Schlimme ist nur, dass sich die Staaten selbst in eine Abhängigkeit hinein manövrieren, die für eigene Ziele keinen Raum mehr lässt. Trump, Kurz und die anderen Nichtunterzeichner des UN-Paktes wissen schon, was sie tun. Nur hierzulande kann man seine Eigenständigkeit nicht schnell genug aufgeben. Und das alles über die Köpfe der Bürger hinweg. Ein Trauerspiel. Aber anscheinend will ein Großteil der Bürger es so, sonst würde anders gewählt werden.

Robert Jankowski / 10.11.2018

Merkel wird das Ding unterzeichnen,komme was woll, denn sie kann keine Fehler machen. Die Frage ist weiterhin, warum nur die AFD sich diesem Machwerk verweigert. Bei einer Volksabstimmung würden sicher 60% dagegen stimmen, aber das Volk ist ja augenscheinlich nur noch dummes Wahlvieh das man mit Blabla und Geschwurbel ruhig hält. Ich höre ab sofort auf zu arbeiten, der Migrationspakt ist das endgültige Ende des Solidarpaktes namens Rente.

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