Am Landgericht Essen wurde am Dienstag der Prozess gegen drei Mitglieder der syrischen Familie A. fortgesetzt. Der Großfamilie wird angelastet, Mädchen im Kindesalter in der Heimat erworben und danach von Syrien nach Essen verschleppt zu haben, um sie dort mit erwachsenen Männern aus der eigenen Familie nach islamischem Recht zu verheiraten. In diesen „Ehen“ sollen die Mädchen dann misshandelt und sexuell missbraucht worden sein.
Eine bereits erfolgte Zeugenvernehmung hatte zu dem Eindruck geführt, dass das Essener Jugendamt mit Hilfe gefälschter Urkunden offenbar leicht zu täuschen war, da das Amt kein ernsthaftes Interesse gezeigt hatte, das tatsächliche Alter gerade aus Syrien eingereister junger Ehefrauen zu ermitteln. Erst als sich eines der Mädchen, das 2021 im Alter von 12 Jahren von einer noch in Syrien lebenden Familie für 2.000 Dollar gekauft wurde, ihrer damaligen Vormündin anvertraute, wurden die Behörden auf die Familie aufmerksam.
Die Vormündin, eine ehemalige Mitarbeiterin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), wurde bereits zweimal vom Landgericht vernommen. Beide Male ließ sie keinen Zweifel an ihrem Eindruck, dass die Eltern des Mädchens diesem Handel auch deshalb zugestimmt hatten, weil sie sich davon ihren eigenen Familiennachzug nach Deutschland erhofft haben. Nachdem die Behörden das Mädchen 2023 in einer Jugendeinrichtung untergebracht und strafrechtliche Ermittlungen gegen ihren „Ehemann“ Wasim A. aufgenommen hatten, habe es massiven „telefonischen Druck aus Syrien“ gegeben, berichtete die Vormündin weiter. Damit hätten die „Clan-Chefs in Syrien“ erreichen wollen, dass das Mädchen die Anzeige wieder zurückziehe und die „Ehe“ mit Wasim fortsetze, um ihren eigenen Familiennachzug nicht zu gefährden.
Bereits wegen schwerem sexuellen Missbrauchs verurteilt
Der derzeitige Prozess ist bereits das dritte Verfahren dieses Komplexes: Zuerst wurde Wasim A. vom Landgericht im Juni 2024 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer inzwischen auch rechtskräftigen Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Rund ein halbes Jahr später begann vor demselben Gericht der Prozess gegen seinen 33-jährigen Bruder Ahmad wegen Beihilfe dazu. Dabei räumte Ahmad A., der zum Zeitpunkt seines Prozesses noch mit seinen beiden Frauen hier gelebt hatte, auch schnell ein, den Kaufvertrag über eines der Mädchen für seine Familie unterzeichnet und deren Verbringung nach Deutschland mitorganisiert zu haben. Er bestritt jedoch, vom tatsächlichen Alter der damals 12-Jährigen gewusst zu haben. Dies habe außer deren Eltern nur ein Imam gewusst, beteuerte Ahmad A. Da ihm nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte, endete der Prozess Ende Januar mit seinem Freispruch.
Nun muss sich der inzwischen 24-jährige Wasim A. erneut vor dem Landgericht verantworten. Ebenfalls angeklagt sind sein 31-jähriger Bruder Yousef sowie dessen 24-jährige Ehefrau nach islamischem Recht. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Beihilfe zu den vorgenannten Taten, Zwangsarbeit, Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Dem in Untersuchungshaft sitzenden Yousef A. wird vorgeworfen, durch seine Mitwirkung an der Hochzeit seines Bruders Wasim mit der damals 12-Jährigen Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen geleistet zu haben. Auch soll Yousef mit Wasim besprochen haben, der Stadt Essen eine gefälschte Urkunde vorzulegen, um sie über das tatsächliche Alter des Kindes zu täuschen. Außerdem soll Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Döner-Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit" zugeführt haben. In seinem eigenen Haushalt soll er die Frau „wie eine Leibeigene behandelt“ haben. Dabei hätten laut Anklage „Verhältnisse wie in der Sklaverei“ geherrscht.
2021 für 2.000 Dollar erworben
Völlig überraschend bei dieser Anklage ist aber, dass Wasim A. erneut vorgeworfen wird, ein Kind, das ihm von seiner Familie als islamische Ehefrau zur Verfügung gestellt wurde, misshandelt und vergewaltigt zu haben. So soll er bereits im Winter 2019 mit einer damals 13-Jährigen verheiratet worden sein. Auch bei dieser Eheschließung soll Yousef A. mitgewirkt und sie auch finanziert haben. Und auch hier soll es bereits in der Hochzeitsnacht „unter Anwendung von Gewalt“ gegen den Willen des Mädchens zum Sex gekommen sein.
Mit der inzwischen 16-Jährigen, die 2021 für 2.000 Dollar erworben und Wasim A. daraufhin als Frau zur Verfügung gestellt wurde, war am Dienstag nur eine Zeugin geladen. Das Mädchen war zuletzt im Prozess gegen Ahmad A. als Zeugin geladen, hatte in diesem Verfahren aber die Aussage verweigert, um ihren Vater nicht zu belasten. Vermutlich um einer erneuten Aussageverweigerung vorzubeugen, beantragte die Staatsanwaltschaft gleich zu Sitzungsbeginn, die drei Angeklagten von der Vernehmung des Mädchens auszuschließen. Die nunmehr 16-Jährige sei „massivem familiären Druck“ und „externer Einflussnahme“ ausgesetzt, um die Anzeige zurückzuziehen und „die Ehe weiterzuführen“, sagte der Staatsanwalt zur Begründung. So sei etwa Ahmad A., der derzeit in Syrien vermutet wird, „heruntergekommen, um sie abzuschlachten“. Damit „drohe eine Bluttat gegenüber der Familie durch die Familie der Angeklagten“, sagte er weiter.
Überraschenderweise forderte der Staatsanwalt aber auch, die Öffentlichkeit von der Vernehmung des Mädchens auszuschließen. Die bestand am Dienstagmorgen aber lediglich aus zwei Personen; einer Berichterstatterin des Frauenrechtsvereins „Frauenheldinnen“ sowie dem Verfasser dieser Zeilen. Dennoch behauptete der Staatsanwalt allen Ernstes, von ihnen ginge ebenfalls „eine Gefährdung“ für das Mädchen aus. Als Andreas Kost, einer der Verteidiger von Yousef A., dem widersprach und sagte, er könne nicht sehen, welche Gefährdung von dieser Öffentlichkeit ausgehe, wirkten die Verhältnisse im Saal 244 des Essener Landgerichts für einen Moment wie auf den Kopf gestellt: Denn Anklage und insbesondere Nebenklage hätten naturgemäß ein großes Interesse daran haben müssen, dass mögliche Schilderungen des Mädchens umfassend an Teile der Bevölkerung oder eine Frauenorganisation weitergegeben werden - nicht aber die anwaltlichen Vertreter von Mitgliedern einer syrischen Großfamilie, die jetzt in Essen faktisch mit Mädchenhandel in Verbindung gebracht wird.
Keine Aufklärung für die Bevölkerung
Nachdem sich die Kammer rund eine Stunde lang zur Beratung zurückgezogen hatte, wies der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock den Antrag der Staatsanwaltschaft auf den Ausschluss der drei Angeklagten von der Vernehmung des Mädchens zurück. „Die Kammer sieht zwar die Gefahr, dass die Zeugin Repressalien befürchten muss“, sagte Uhlenbrock zur Begründung. „Das hängt aber nicht von der Anwesenheit der Angeklagten ab. Der Zeugin drohen die Nachteile schon dann, wenn sie überhaupt aussagt. Die Anwesenheit der Angeklagten ist dazu gar nicht erforderlich.“
Gleichzeitig aber schloss Uhlenbrock die Journalisten von der Vernehmung des Mädchens aus. Im Gegensatz zum Staatsanwalt begründete der Kammervorsitzende das aber nicht mit einer möglichen Gefährdung des Mädchens. Sondern damit, dass es bei der Vernehmung auch um „Einzelheiten sexueller Praktiken“ gehen könnte, womit die Persönlichkeitsrechte des Mädchens Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit hätten. Eine formal kaum zu widerlegende Begründung, denn bei Sexualstraftaten ist ein solcher Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sache jedem nachvollziehbar und auch allgemein üblich.
Hier aber mutete Uhlenbrocks Begründung absurd und kaum glaubwürdig an, denn das mediale Interesse wie auch das von Frauenorganisationen an diesem Fall hat rein gar nichts mit sexuellen Praktiken zu tun. Sondern damit, dass hier Taten angeklagt sind, die im arabischen Raum nicht ungewöhnlich, für den hiesigen Kulturraum aber völlig neu sind und damit erst einmal näher erforscht werden müssen. Hier gilt das Interesse aller Berichterstatter den kulturellen Komponenten, insbesondere den Machtverhältnissen, denen Frauen und Mädchen in solchen Familien ausgesetzt sind. Unter diesem Aspekt wäre eine mögliche Aussage der heute 16-Jährigen nicht nur strafprozessual von Bedeutung gewesen, sondern hätte vor allem einer Bevölkerung Aufklärung gebracht, die nun fürchtet, zukünftig noch häufiger mit solchen Fällen konfrontiert zu werden.
Wird das Spiel der syrischen Großfamilie mitgespielt?
Und nur weniger als fünfzehn Minuten später erhärtete sich der Verdacht der Journalisten, dass sie in Wahrheit aus ganz anderen Gründen ausgeschlossen wurden: Dann nämlich war die Vernehmung des Mädchens auch schon wieder beendet. Der ungewöhnlich kurze Zeitraum führte unausweichlich zu der Vermutung, dass das Mädchen erneut aus Angst die Aussage verweigert hat. Und obwohl es bei Gerichten allgemein üblich ist, dass der Vorsitzende Richter Journalisten und Zuschauern nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit kurz die wesentlichen Vernehmungsergebnisse mitteilt, tat Volker Uhlenbrock hier nichts dergleichen. Stattdessen beschränkte er sich auf die Darstellung, die heute 16-Jährige sei „teilweise vernommen“ worden. Zum Ergebnis sagte er aber nichts. Unmittelbar danach beendete er die Sitzung auffällig schnell.
Zurück blieb der Eindruck, dass das Mädchen erneut aus Angst die Aussage verweigert hatte, das Gericht aber nicht wollte, dass das in der Bevölkerung bekannt wird. Und zum wiederholten Male auch der verstörende Eindruck, dass das Landgericht, die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage, die eigentlich die Interessen der geschädigten Mädchen vertreten sollte, in Prozessen gegen Mitglieder der Familie A. zwar stets bemüht sind, die Form zu wahren. Aber faktisch oftmals mehr dafür tun, das Spiel der syrischen Großfamilie mitzuspielen, als selbst deren Verteidiger. Und damit bleibt eine ehemalige SkF-Mitarbeiterin trotz aller Strafverfahren die bislang einzige, die genug Mut hatte, das Mädchen tatsächlich zu beschützen und dem Druck seiner syrischen Familie zu trotzen.
In Essen leben rund 16.000 Syrer. Damit gilt die Ruhrgebietsstadt inzwischen als eine der größten syrischen Ansiedlungen außerhalb von Syrien. Erst am Sonntag gab es dort eine Großdemonstration, an der mehr als 10.000 Syrer teilgenommen hatten. Dabei gab es auch mehrere Autokorsos. Nach der Großkundgebung wurde ein junger Mann aus Syrien im Essener Hauptbahnhof niedergestochen. Vor diesem Hintergrund hätte es durchaus Sinn ergeben, näher zu beleuchten, welche Gefahren dem Mädchen oder ihrer Familie tatsächlich drohen.
Beitragsbild: Symbolfoto Pixabay

Diese Leute haben hier nichts zu suchen. Kein Einziger von ihnen. Und komme mir keiner mit „Das Problem sind Männer“. Nein, das Problem sind Syrer; und noch etliche andere Nationen. Und komme mir auch keiner mit „das konnte man doch nicht ahnen“. Doch, konnte man; man hätte es sogar wissen können.
19 fache Vergewaltigung und nur 5 Jahre Jugendhaft! Da fängt doch schon der ganze Hohn an. Was für eine schändliche Justiz in diesem Land. Und dieser Richter gehört als erstes in den Knast, wegen unterlassener Hilfeleistung und vollkommener Blödheit!
hi, jetft find fie nun mal da und ihre Lebenskunst. Zurückgeschickt bekäme man sie höchstens, wenn die Linken aussterben. Ansonsten flöge hier im Lande alles in die Luft, die Antifanten hätten ihre hohe Zeit.
Wir brauchen mehr Islam. Bzw.,- wir haben den Islam nur noch nicht richtig verstanden! Der Islam muss besser erklärt werden. Der Islam ist toll. Der Islam ist der Islam!
@Th. Gerbert: „Offenbar gibt es noch Feministinnen alten Schlages, die von woker Ideologie unbeeindruckt sind. Der Verein nimmt übrigens Spenden entgegen.“ Ja, natürlich, für so was spenden wir dann auch noch. Soll ein Teil der Spende eventuell nicht doch besser an den grünen Frauenselbstverwirklichungsklub gehen? – Sie sollten mal von Ihrem naiven Frauenverherrlichungstrip runterkommen. Selbst Feministinnen sind für Sie offensichtlich Heilige!!! Mann, bekommen Sie denn gar nichts mit???
Was für eine Überraschung und ganz sicher nicht die letzte ihrer Art. Nichts, gar nichts in Schland, ist auf diese Archaiker auch nur ansatzweise vorbereitet, wobei sich der Trans – und Posthumanismus, aus unterschiedlichen Quellen stammend, von 3 Seiten in Schland ideal vereinigt. Zum, vergleichsweise offen, unmenschlichen Islam kommen der einigermassen offene des Sozialismus und der der neofeudalen völlig Verkommenen , eine historisch nicht ganz neue Erscheinung, hinzu. Die Opferzahlen der 3 , allen voran der ersten beiden, was das Leben betrifft, sind derart dimensioniert, dass sich andere, hier gerne und ausschliesslich genannte, fast schon bescheiden ausnehmen. Man sieht, es schreckt nicht ab , ganz im Gegenteil, auch deshalb , weil die Ablenkung auch qua Singularitätstheorie perfekt funktioniert. Das hilft den Vertretern der 3 ungemein. Natürlich geht es auch in der Justiz wie überall um Macht und Charakter. Das Personal weiss, was ihm blüht , genauso wie den Belastungszeugen. Damit ist eine entscheidende, psychokulturelle Bedingung für eine funktionierende Justiz nicht gegeben. Ähnlich wie in der Politik fehlt es an elementaren , systemischen, strukturellen und personellen Voraussetzungen für deren Funktionieren. Und nun , nicht zum ersten Mal, wird sie mit einem Feind konfrontiert, der nach völlig anderen , wenig zivilisatorischen Regeln agiert. Der nicht die Ideen hinter dem Recht oder der Politik akzeptiert. Leider gilt das inzwischen aber auch für das Personal selbst. Das wird ziemlich übel ausgehen. Immerhin kann der Michel sich selbst damit auszeichnen, der rechten Gefahr widerstanden zu haben. Ein Spruch für seinen Grabstein.
@Ralf.M.: In Indien sind Kinderehen verboten, //taz:/Urteil-zu-Kinderehen-in-Indien/! …/ und srf:/news/international/frauenrechte-in-indien-sex-in-indischen-kinderehen-gilt-nun-als-vergewaltigung. Indien ist das drittgrößte muslimische Land weltweit, nach Indonesien und Pakistan. In Indien leben mehr Moslems als Russen in Russland. Gucksdu wiki unter Indien und Russland.