Peter Grimm / 21.03.2017 / 18:00 / Foto: Tim Maxeiner / 15 / Seite ausdrucken

Sinneswandel einer Staatsanwaltschaft

Manchmal verhilft öffentlicher Unmut doch zu neuen Erkenntnissen, selbst bei der Justiz, die eigentlich frei von solchen Einflüssen zu wirken gedenkt. Aber in diesem Falle geht es wohl wirklich darum, einen Fehler zu korrigieren, auch aus juristischer Sicht. Auch Henryk M. Broder hatte an dieser Stelle angemessen verwundert auf den Fall hingewiesen. Zwei Asylbewerber aus Marokko und Libyen hatten einen Mann auf einem Dresdener S-Bahnhof vom Bahnsteig ins Gleisbett gestoßen und ihn mit Fußtritten  daran gehindert, sich vor einem herannahenden Zug wieder auf den Bahnsteig zu retten. Nur dank der Geistesgegenwart des Lokführers, der seinen Zug noch rechtzeitig zum Stehen bringen konnte, kam das Opfer mit leichten Verletzungen davon. Die beiden „S-Bahn-Schubser“, wie sie in manchen Zeitungen verniedlichend genannt wurden, konnten festgenommen werden.

Doch statt der Härte des Rechtsstaats erfuhren die beiden jungen Zuwanderer eine schwer verständliche Milde. Es gab keinen Haftbefehl und kein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags, sondern nur wegen Körperverletzung und Eingriff in den Bahnverkehr. Obwohl beide schon polizeibekannt waren, sollte das für einen Haftbefehl nicht reichen, so die Staatsanwaltschaft.

Kurios war auch die Begründung, warum es sich nicht um Totschlag gehandelt haben soll: Das Opfer hätte schließlich auch noch andere Fluchtmöglichkeiten gehabt, als die, die ihm die Täter verwehrten. Er hätte dem Zug auch auf ein Nachbargleis ausweichen können. Das allerdings konnte der Mann in seiner Panik wohl kaum erkennen, zumal  auch auf dem Nachbargleis Züge fuhren. Ob er da nicht dem einen Zug ausweicht und dann von einem anderen erfasst wird, konnte er nicht überblicken.

Nicht nur juristische Laien, sondern auch Juristen waren ob des Ratschlusses der Staatsanwaltschaft verwundert. Rechtsanwalt Christian Piwarz von der Dresdner CDU erklärte in Radio Dresden: „Die Begründung der Staatsanwaltschaft verschlägt mir die Sprache.  Es kommt nicht darauf an, was das Opfer tut oder nicht tut. Es kommt auf die Motivation der Täter an“, sagte Piwarz. „Der Rechtsstaat muss aufpassen, dass er nicht die Legitimation bei der Bevölkerung verliert.“

Die Meldung über die milde Reaktion des Rechtsstaats wurde im Netz oft kommentiert, was wohl passiert wäre, wenn umgekehrt zwei Sachsen einen Asylbewerber ins Gleisbett gestoßen hätten. Man muss nicht viel Phantasie haben, um zu sehen, welche Stimmung mit solchen Entscheidungen befördert wird.

Der frühere sächsische Justizminister Geert Mackenroth sagte im MDR am Montag schon voraus, dass es bei dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft sicher nicht bleiben könne, weil sich wahrscheinlich der Generalstaatsanwalt einschalten werde. Ob der nun eingegriffen hat oder nicht, wissen wir nicht. Aber am heutigen Dienstag konnte man nun diese Meldung lesen:

„Die weiter geführten Ermittlungen haben ergeben, dass ein dringender Tatverdacht hinsichtlich des versuchten Totschlags vorliegt. Daher hat die Staatsanwaltschaft die Haftbefehle beantragt“, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase (57).

„Die Haftbefehle wurden wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erlassen.“

Inzwischen sind die beiden „S-Bahn-Schubser“ verhaftet worden.

Der Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz hier

Foto: Tim Maxeiner

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hendo renka / 22.03.2017

Zweierlei Recht…. kennen wir schon seit einer geraumen Weile. Und wenn man weiss, dass Staatsanwälte uns Richter sehr wohl an Weisungen von Oben gebunden sind, dann ist doch alles klar!  Aufwachen, hinschauen, sich nicht für dumm verkaufen lassen, kann ich da nur sagen!

Angela Maaz / 22.03.2017

Sehr geehrter Herr Grimm, Ihren Gedanken hatte ich ähnlich im Kopf. Was wäre passiert, wenn z.B. zwei Sachsen einen Syrer auf das Gleisbett “geschubst” hätten? Der Aufschrei in der Republik wäre groß. Spontane “Herz statt Hetze”-Gedenkdemo inklusive Lichterkette, eine Straße wird nach dem Opfer benannt, das Opfer wird in das Kanzleramt eingeladen etc. Und natürlich kann so etwas nur im bösen Sachsen passieren…

Oliver Bender / 22.03.2017

Was auch eine Überlegung wert wäre: Wenn zwei Sachsen einen Asylbewerber so behandelt hätten, wie hätten das dann wohl Tagesschau und Co vermittelt? Das wäre sicher in aller Munde. So habe ich nur über die Achse überhaupt von dem Fall erfahren. Eine weitere (ironische) Überlegung: Wie konnten ist es denn möglich, dass zwei Nichtdeutsche auf einen Deutschen in Sachsen und dann auch noch in Dresden treffen? Von Moralaposteln der Politik wissen wir doch, dass es nichtmal 2% Ausländeranteil in Sachsen gibt. Statischtisch kann das also gar nicht passiert sein.

Wolfgang Rodenbach / 22.03.2017

>>>> Kurios war auch die Begründung, warum es sich nicht um Totschlag gehandelt haben soll: Das Opfer hätte schließlich auch noch andere Fluchtmöglichkeiten gehabt, als die, die ihm die Täter verwehrten. <<<< Diese sogenannte “innerstaatliche Fluchtalternative” haben doch die meisten Flüchtlinge auch und machen keinen Gebrauch davon. Anstatt in einen anderen Teil ihres Landes zu flüchten, kommen sie in das tausende Kilometer entfernte Deutschland.

Wolfgang Richter / 22.03.2017

Die Justiz fährt häufig bezüglich der zu bewertenden Taten von Angeschuldigten / Angeklagten “aller Couleur” einen dem normal denkenden Bürger nicht mehr vermittelbaren “Kuschelkurs”, der auch mit der üblichen Urteilsanführung “Im Namen des Volkes” und dem daraus anklingenden “normalen” Rechtsverständnis nicht vereinbar ist.

Roland Müller / 22.03.2017

Ich denke, es ging nicht um Totschlag, sondern um einen lupenreinen Mordversuch. Ja alter Schwede, mir fehlen zu diesem Staatsanwalt schlicht die Worte.

Peter Groepper / 22.03.2017

„Der Rechtsstaat muss aufpassen, dass er nicht die Legitimation bei der Bevölkerung verliert.“ Leider hat der Rechtsstaat von den sich bietenden Chancen zu viele verpasst, “aufzupassen”. Die Zahl der völlig unverständlichen Nicht-Verhaftungen und Nicht-Verurteilungen ist - gefühlt - viel zu hoch, um den Glauben an eine angemessen funktionierende Justiz aufrecht zu erhalten. Auch der prominente BGH-Richter Thomas Fischer hat kürzlich in einer Maischberger-Talkshow seinen Anteil daran wortreich unterstrichen.

Edgar Timm / 22.03.2017

Warum nicht Mord? Mir ist schleierhaft, weshalb hier nur auf Totschlag erkannt werden soll. Das Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt in § 211 (Mord):  Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Und § 22 definiert: Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Meines Erachtens handelten die Täter aus Mordlust oder aus niedrigen Beweggründen. Dabei gingen sie grausam vor. Also: warum keine Anklage wegen versuchten Mordes? PS: Vielen Dank an die “Achse des Guten” - dieser Vorfall wurde von den Mainstream-Medien bislang verschwiegen - das wäre wohl nicht passiert, wenn (wie beschrieben) “wenn umgekehrt zwei Sachsen einen Asylbewerber ins Gleisbett gestoßen hätten. “

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