Zweierlei Recht…. kennen wir schon seit einer geraumen Weile. Und wenn man weiss, dass Staatsanwälte uns Richter sehr wohl an Weisungen von Oben gebunden sind, dann ist doch alles klar! Aufwachen, hinschauen, sich nicht für dumm verkaufen lassen, kann ich da nur sagen!
Sehr geehrter Herr Grimm, Ihren Gedanken hatte ich ähnlich im Kopf. Was wäre passiert, wenn z.B. zwei Sachsen einen Syrer auf das Gleisbett “geschubst” hätten? Der Aufschrei in der Republik wäre groß. Spontane “Herz statt Hetze”-Gedenkdemo inklusive Lichterkette, eine Straße wird nach dem Opfer benannt, das Opfer wird in das Kanzleramt eingeladen etc. Und natürlich kann so etwas nur im bösen Sachsen passieren…
Was auch eine Überlegung wert wäre: Wenn zwei Sachsen einen Asylbewerber so behandelt hätten, wie hätten das dann wohl Tagesschau und Co vermittelt? Das wäre sicher in aller Munde. So habe ich nur über die Achse überhaupt von dem Fall erfahren. Eine weitere (ironische) Überlegung: Wie konnten ist es denn möglich, dass zwei Nichtdeutsche auf einen Deutschen in Sachsen und dann auch noch in Dresden treffen? Von Moralaposteln der Politik wissen wir doch, dass es nichtmal 2% Ausländeranteil in Sachsen gibt. Statischtisch kann das also gar nicht passiert sein.
>>>> Kurios war auch die Begründung, warum es sich nicht um Totschlag gehandelt haben soll: Das Opfer hätte schließlich auch noch andere Fluchtmöglichkeiten gehabt, als die, die ihm die Täter verwehrten. <<<< Diese sogenannte “innerstaatliche Fluchtalternative” haben doch die meisten Flüchtlinge auch und machen keinen Gebrauch davon. Anstatt in einen anderen Teil ihres Landes zu flüchten, kommen sie in das tausende Kilometer entfernte Deutschland.
Die Justiz fährt häufig bezüglich der zu bewertenden Taten von Angeschuldigten / Angeklagten “aller Couleur” einen dem normal denkenden Bürger nicht mehr vermittelbaren “Kuschelkurs”, der auch mit der üblichen Urteilsanführung “Im Namen des Volkes” und dem daraus anklingenden “normalen” Rechtsverständnis nicht vereinbar ist.
Ich denke, es ging nicht um Totschlag, sondern um einen lupenreinen Mordversuch. Ja alter Schwede, mir fehlen zu diesem Staatsanwalt schlicht die Worte.
„Der Rechtsstaat muss aufpassen, dass er nicht die Legitimation bei der Bevölkerung verliert.“ Leider hat der Rechtsstaat von den sich bietenden Chancen zu viele verpasst, “aufzupassen”. Die Zahl der völlig unverständlichen Nicht-Verhaftungen und Nicht-Verurteilungen ist - gefühlt - viel zu hoch, um den Glauben an eine angemessen funktionierende Justiz aufrecht zu erhalten. Auch der prominente BGH-Richter Thomas Fischer hat kürzlich in einer Maischberger-Talkshow seinen Anteil daran wortreich unterstrichen.
Warum nicht Mord? Mir ist schleierhaft, weshalb hier nur auf Totschlag erkannt werden soll. Das Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt in § 211 (Mord): Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Und § 22 definiert: Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Meines Erachtens handelten die Täter aus Mordlust oder aus niedrigen Beweggründen. Dabei gingen sie grausam vor. Also: warum keine Anklage wegen versuchten Mordes? PS: Vielen Dank an die “Achse des Guten” - dieser Vorfall wurde von den Mainstream-Medien bislang verschwiegen - das wäre wohl nicht passiert, wenn (wie beschrieben) “wenn umgekehrt zwei Sachsen einen Asylbewerber ins Gleisbett gestoßen hätten. “
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