Gastautor / 19.03.2016 / 06:28 / Foto: PetitFilou/Fabian Amann / 7 / Seite ausdrucken

Sind weibliche Rentner benachteiligt? Rechnen mit Spiegel Online

Von Martin Eisenhardt.

Spiegel Online titelt "Gender Pension Gap: Frauen bekommen nicht mal halb so viel Rente wie Männer". Meine erste Reaktion war eine schwere Schockstarre: Wer weniger in eine Rentenversicherung einzahlt, bekommt am Ende auch weniger Rente - wer hätte das gedacht! Aber stimmt meine erste, zugegebenermaßen eher im Bauch als im Hirn angesiedelte Reaktion überhaupt? Werden Frauen etwa wirklich benachteiligt? Bekommen Rentnerinnen tatsächlich weniger Rente, als ihnen zusteht?

Um es kurz zu machen: Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie es Journalistendarsteller immer wieder schaffen, wenig spektakuläre Themen zu skandalisieren. Nachdem der "Gender Pay Gap" nun so langsam abgefrühstückt ist und trotz fortgesetzter Behauptung durch interessierte Kreise klar ist, dass Frauen für den gleichen Job nicht 22 Prozent  weniger als ihre männlichen Kollegen bekommen, sondern einfach andere Berufe ergreifen und als Gruppe weniger Bereitschaft zu Überstunden, Extraarbeit und Ellbogeneinsatz zeigen, wird jetzt die nächste Sau durchs mediale Dorf getrieben: Der "Gender Pension Gap".

Es geht nicht ums Geschlecht sondern um Erwerbsbiografien

Frauen bekommen also weniger Rente als Männer, in Deutschland angeblich sogar weniger als 50 Prozent der Rente eines durchschnittlichen Mannes (diese Zahl werden wir im Weiteren mal kritisch prüfen). Das hört sich schlimm und diskriminierend an, ist aber einfach eine Folge typischer weiblicher Erwerbsbiographien: Da wird gerne in einfacheren Berufen und halbtags gearbeitet; Nachwuchs hat übrigens durchaus weniger damit zu tun, weil Erziehungszeiten inzwischen durchaus großzügig angerechnet werden. Wer wenig (bezahlt) arbeitet und das auch noch in Berufen und auf Positionen mit geringeren Verdiensten, der bekommt natürlich am Ende auch weniger raus. Alles andere als das wäre eine riesige Überraschung und übrigens auch eine riesige Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Beitragszahlern.

Wer eine geringe Rente erhält, muss aber natürlich dennoch nicht darben: Häufig gibt es privates Vermögen oder eine Erbschaft, oft auch einen Partner, der über eine Rente oder Erwerbseinkommen verfügt, und wenn all das nicht vorhanden sein sollte, gibt es immer noch die Grundsicherung im Alter. Klar, das ist nicht viel, ermöglicht aber ein sicheres Auskommen mit medizinischer Versorgung, einem Dach über dem Kopf und genügend Geld zum Leben. Noch einmal: Wer wenig einzahlt, der kann nicht darauf bauen, im Alter viel Rente zu erhalten.

Wenn wir aber schon einmal beim Faktencheck für den Gender Pension Gap sind: Frauen bekommen laut dieses SPON-Artikels zwar im Schnitt 50 Prozent weniger Rente als Männer; allerdings leben sie auch deutlich länger. Wie wirkt sich das auf die Gesamtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung an den durchschnittlichen Rentner und die durchschnittliche Rentnerin aus?

Seit wann sind 75,2 Prozent die Hälfte von etwas?

Wenn man sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter im Rentenbericht 2015 der Bundesregierung ansieht, gingen Männer und Frauen 2015 ungefähr im gleichen Alter, mit 64 Jahren, in Rente. Der Rentenbericht zeigt übrigens auch, dass der SPON-Artikel schon rein faktisch falsch ist: Die Durchschnittsrente beträgt für Frauen 762,11 Euro, für Männer 1.013,42 Euro. Männer erhalten aus den oben genannten Gründen zwar eine höhere Rente, Frauen bekommen allerdings nicht - wie behauptet - "nicht mal halb so viel", sondern etwas mehr als 75,2 Prozent der Rente der Männer. Da wird also nicht nur skandalisiert, sondern auch noch mit falschen Daten operiert.

Hinzu kommt nun, dass Männer im Schnitt im Laufe von 41,33 Beitragsjahren 0,9927 Entgeltpunkte pro Beitragsjahr erwerben, insgesamt also 41,03 Entgeltpunkte, Frauen aber nur 0,7737 Entgeltpunkte über 30,24 Beitragsjahre, insgesamt also 23,40 Entgeltpunkte. Frauen können bei Renteneintritt also nur rund 57% der Entgeltpunkte der Männer vorweisen, erhalten aber Renten in Höhe von rund 75,2% der männlichen Rente. Das hört sich für mich nicht nach Benachteiligung an.

In der aktuellen Sterbetafel von destatis kann man die verbleibende Lebenserwartung der Neurentner des Jahres 2015 bestimmen; da die Deutschen im Schnitt mit 64 Jahren in Rente gehen, ist hier der Geburtsjahrgang 1951 von Interesse. Für das frühere Bundesgebiet findet man dort eine verbleibende Lebenserwartung von 19,17 Jahren für Männer und 22,68 Jahren für Frauen. Damit liegt die Rentenbezugsdauer von Frauen um 18,3% über der von Männern. Damit betragen die gesamten Rentenleistungen für die Frauen 88,96 Prozent der Rentenleistungen der Männer, obwohl sie "nur wenig mehr als die Hälfte", nämlich rund 57 Prozent der Entgeltpunkte erreichen und damit auch nur 57 Prozent der Beiträge leisten.

Ich kann hier beim besten Willen keine Benachteiligung der Frauen gegenüber Männern in der gesetzlichen Rente erkennen:

  • Frauen zahlen über einen kürzeren Zeitraum geringere Beiträge (ca. 57 Prozent der Beiträge der Männer) ein;
  • Frauen erhalten Rentenzahlungen, die pro Monat bei über 75 Prozent der Rente der Männer liegt, eine Bevorteilung von ca. 31,9 Prozent.
  • Frauen leben länger und beziehen daher die Rente entsprechend länger, so dass Frauen insgesamt beinahe 89 Prozent der Rente der Männer bekommen; dies entspricht einer Bevorzugung der weiblichen Rentner um mehr als 56 Prozent.

Frauen als Versichertengruppe beziehen also Renten, die um 56 Prozent höher sind als durch ihre Beiträge gerechtfertigt. Diese enorme Begünstigung der Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung muss natürlich finanziert werden, und zwar durch einen ebenso enormen Transfer von Beitragsgeldern von männlichen zu weiblichen Versicherten beziehungsweise Rentnerinnen.

Enorme Transfer von der männlichen zur weiblichen Gruppe der Rentenempfänger

Um eine ganz grobe Abschätzung zur Höhe dieses Transfers von der männlichen zur weiblichen Gruppe der Rentenempfänger zu geben: Es gab nach dem Rentenversicherungsbericht 2015 im Jahr 2014 insgesamt 11,8 Millionen weibliche Rentenempfänger; diesen wurde im Schnitt eine Rente von 762,11 Euro pro Monat gezahlt. Damit ergibt sich eine Summe von rund 9 Milliarden Euro pro Monat oder mehr als 108 Milliarden Euro pro Jahr für die Gesamtheit aller Rentnerinnen.  Diese monatlichen und jährlichen Summen entsprechen allerdings nicht den von den Rentnerinnen erwirtschafteten Entgeltpunkten, sondern - wie oben berechnet - etwa 156 Prozent davon; für die Rentnerinnen dürfte also eigentlich nur etwa 5,78 Milliarden Euro pro Monat beziehungsweise etwa 69,3 Milliarden Euro ausgegeben werden, mithin also 3,23 Milliarden Euro weniger im Monat beziehungsweise 38,7 Milliarden Euro jährlich.

In diesem Umfang werden Rentenzahlungen von männlichen zu weiblichen Rentnern umverteilt; der männliche Durchschnittsrentner (2014 gab es davon etwa 8,8 Millionen) verliert dadurch rund EUR 4.400 im Jahr oder EUR 365 pro Monat; um diesen Betrag müsste man eigentlich die Renten der Männer erhöhen. Alternativ könnte man natürlich auch den Beitrag für jeden der etwa 36,2 Millionen Beitragszahler um EUR 1.070 pro Jahr (beinahe EUR 90 pro Monat) senken - egal ob Mann oder Frau. Wer hier eine Benachteiligung der Frauen bei der gesetzlichen Rente sieht, möchte bitte einen Termin mit dem Optiker seines Vertrauens machen.

Besonders schön ist, dass der SPON daraus dann auch noch ein "Frauen bekommen weniger als die Hälfte" macht - das stimmt schon bezogen auf die tatsächlichen monatlichen Rentenzahlungen nicht und berücksichtigt auch nicht die Gründe, die dazu hätten führen können. Insgesamt, und wie so oft, gereicht der Artikel weder dem SPON noch seinem Autor zur Ehre: Schlecht recherchiert, die Fakten offenbar nicht auf Korrektheit und Plausibilität geprüft, und dennoch mit aller Autorität des Sturmgeschütz der Demokratie publiziert.

Martin Eisenhardt, geboren 1976 in Köln, lebt und arbeitet als Software Engineer in der Schweiz. Von dort aus betrachtet er interessiert die Vorgänge in der deutschen Politik und Gesellschaft. Leidenschaftlicher Libertärer und Anhänger der Herrschaft des Rechts.

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Leserpost

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Melanie Kauderer / 20.03.2016

Leider sind diese Tatsachen nicht nur ein Problem von Mann zu Frau, sondern auch von vollberufstätiger Frau zu steuer- und rentenbegünstigter Ehefrau. Beispiel: Meine Mutter war Hausfrau, 2 Kinder, ein paar Jahre Minijob - das war´s. Sie bekommt heute die üppige Beamtenpension meines verstorbenen Vaters. Wie ihre Freundinnen hat auch sie nie im Leben eine Miete bezahlt, sich selbst krankenversichert, ihren Lebensunterhalt - geschweige denn ihren Lebensstandard - selbst finanziert. Kein Einzel-, sondern der Regelfall. Dagegen meine Person: seit 25 Jahren Vollzeit berufstätig, ledig. Studiert, guter Beruf. Dennoch habe ich nach Abzug der Fixkosten weniger Geld zur Verfügung als meine Mutter. Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich gönne meiner Mutter ihren Lebensstil. Nur geht das so in Zukunft nicht mehr. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass Haushalt machen mehr einbringt als ein Studium.

Birgit Weidner / 20.03.2016

Wie definiert der Autor eigentlich “einfachere” Berufe? Ist z. B Krankenpflege ein einfacher Beruf? Ist dafür ein IQ von 90 ausreichend? Im Übrigen haben Frauen zwar kürzere Erwerbszeiten, aber nur, weil sie die Rentenzahler von morgen erziehen, die dann den Männern die höhere Rente finanzieren.

Michael Gaedtke / 19.03.2016

Sehr geehrter Herr Eisenhardt, herzlichen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Allerdings habe ich einen Mechanismus noch nicht verstanden. Sie schreiben: “Hinzu kommt nun, dass Männer im Schnitt im Laufe von 41,33 Beitragsjahren 0,9927 Entgeltpunkte pro Beitragsjahr erwerben, insgesamt also 41,03 Entgeltpunkte, Frauen aber nur 0,7737 Entgeltpunkte über 30,24 Beitragsjahre, insgesamt also 23,40 Entgeltpunkte. Frauen können bei Renteneintritt also nur rund 57% der Entgeltpunkte der Männer vorweisen, erhalten aber Renten in Höhe von rund 75,2% der männlichen Rente.” Nun hatte ich angenommen, dass die Rente sich linear aus den Rentenpunkten errechnet. In den alten Ländern gibt es ab Juli 2016 rund 30 Euro pro Punkt, für einen Rentner mit 41 Punkten demnach rund 1230 Euro/Monat. Für Frauen gilt - jedenfalls soweit mir bekannt - kein anderer Eurosatz pro Punkt, so dass eine durchschnittliche Rentenempfängerin nach Ihrem Beispiel rund 23 mal 30 gleich 690 Euro erhalten müsste. Das entspräche nun tatsächlich 690/1230 = 56 % der durchschnittlichen Männerrente, nicht 75,2 Prozent, die Sie errechnet haben. Wo liegt mein Denkfehler? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank dafür bereits vorab. Gruß von Michael Gaedtke

Stefan Peltzer / 19.03.2016

“Nachwuchs hat übrigens durchaus weniger damit zu tun, weil Erziehungszeiten inzwischen durchaus großzügig angerechnet werden.” Das mag ja für Lehrerinnen und sonstige Personenkreise stimmen. Nachwuchs und Erziehung sind nach meinem Dafürhalten wesentliche Punkte, die Herr Eisenhardt aber nicht verstanden hat. Warum das so ist, darüber kann ich nur mutmaßen: In seinem “modernen” Weltbild scheint die “durchschnittliche”, angestellte Frau maximal ein Kind zu gebären, dies nach wenigen Monaten in fremde Obhut zu geben und beruflich an der Stelle weiterzumachen, an der sie ihre “Mutter”-pause angefangen hat. Davon ausgehend, kann man seine Einschätzung natürlich nachvollziehen. Wehe aber, das Lebensmodell der betroffenen Frau sieht anders aus, weil sie z.B. den Satz “Kitas sind gut für Eltern, nicht für Kinder” (http://www.welt.de/politik/deutschland/article5760816/Kitas-sind-gut-fuer-Eltern-nicht-fuer-Kinder.html) ernst nimmt und ihre zwei oder drei Kinder in einem konservativen Familienmodell einige Jahre selbst betreut. Das Ergebnis davon mag sein, dass zwei oder drei hervorragend gebildete und ausgebildete Erwachsene als Leistungsträger unserer Gesellschaft mit einer ausgeprägten sozialen Kompetenz aus diesen Bemühungen hervorgehen und kräftig ins Steuersäckel und die Sozialversicherung einbezahlen. Diese Frau steht nach einigen Jahren allerdings unweigerlich vor dem Scherbenhaufen ihrer beruflichen Karriere und kann (nach der Kindererziehung oder -begleitung) vielleicht in einer Tätigkeit mit minderen Qualifikationsansprüchen noch etwas für ihre Rente tun. Was dann unter dem Strich dabei herauskommt, kann sich jeder selbst ausmalen.Von den Rentenbeitragszahlungen ihrer Kinder jedenfalls profitiert sie nicht. Zu weit hergeholt? Bedauerliche Einzelfälle? Bei einer Geburtenrate von 1,4 sind solche Fälle nicht relevant? Das hat der Autor alles überblickt? Und weiß, dass obiges Szenario nicht der Grund dafür ist, dass manche Frauen “... einfach andere Berufe ergreifen”? Das alles hat er dann im Satz: “Nachwuchs hat übrigens durchaus weniger damit zu tun, weil Erziehungszeiten inzwischen durchaus großzügig angerechnet werden.” verarbeitet und ausgedrückt? Ich möchte Herrn Eisenhardt den Generationenvertrag in Erinnerung rufen. Der besteht aus 2 Teilen: 1. Die z.Z. berufstätige Generation erwirtschaftet die Renten der jetzigen Rentnergeneration. 2. Jeder sorgt dafür, dass es einen Rentenbeitragszahler gibt, wenn er selbst einmal Rentner ist. Würde dies konsequent bei der Rentenberechnung berücksichtigt (keine Kinder - keine Rente, also selbst privat vorsorgen), hatten wir erstens kein demografisches Problem mit unserem Rentensystem und, zweitens, die Renten der Mütter unter den Frauen sähen besser aus. Möglicherweise läge die Geburtenzahl dann auch über 1,4. Stefan Peltzer

Ursula Prem / 19.03.2016

Ob nun die Hälfte oder 75 %: Fakt ist, dass die Rentenlücke existiert, und zwar kräftig. Sie ist das Ergebnis einer grundsätzlich falschen Überlegung, auf der das System nach wie vor basiert: Dass nämlich nur Einzahlungen in Form von Geld sich nennenswert auf die Höhe der zu erwartenden Rente auswirken. Trotz der Anrechnung einiger Kindererziehungszeiten, wie sie seit einigen Jahren in Höhe der berühmten Peanuts praktiziert wird, spiegelt das aktuelle Rentensystem nach wie vor nicht die ungleich verteilten Opportunitätskosten wider, die sich aus der Erziehung von Kindern ergeben. Die Funktionstüchtigkeit des Rentensystems auf lange Sicht basiert jedoch auf zwei Säulen: Auf einer ausreichenden Anzahl tüchtiger Geldeinzahler, welche die zuverlässige Versorgung der aktuell Anspruchsberechtigten sicherstellen, sowie auf einer ausreichenden Anzahl geborener Kinder, die nun mal erzogen werden müssen, um in Zukunft dafür sorgen zu können, dass es auch dann noch etwas zu verteilen gibt. Die Erziehung von Kindern stellt somit eine unmittelbare Einzahlungsleistung dar, welche durch die Anrechnung weniger Erziehungsjahre nicht im Ansatz ausreichend honoriert wird. Neben dem reinen Ausfall von Beitragsjahren nämlich haben Erziehungsphasen sehr viel tiefgreifendere Auswirkungen auf die Erwerbsbiografie der erziehenden Person: Sie stellen nicht selten einen völligen Bruch dar, nach dem der komplette Neuaufbau der beruflichen Existenz ansteht, so er jemals wieder auf vorherigem Niveau gelingen sollte. Es gibt deshalb nur zwei Möglichkeiten zur Herstellung von Rentengerechtigkeit: a) Mütter müssten darauf bestehen, dass auch Männer ihren hälftigen Anteil an der Erziehungsarbeit übernehmen, was entsprechende berufliche Nachteile (kürzere Arbeitszeiten, jahrelange Ausfallzeiten, Karriereknicks und sonstige Verdienstausfälle: sprich Opportunitätskosten) gleichmäßig auf beide Geschlechter verteilen würde. Oder: b) Das Rentensystem müsste endlich so ausgelegt werden, dass Erziehungsleistungen durchgängig und unmittelbar in Anwartschaften umgerechnet werden. Da a) eine eklatante Einmischung in die freie Lebensplanung von Familien bedeuten würde, tendiere ich zur Variante b). Die Leistungen erziehender Personen (können ja auch Männer sein) müssen endlich als das anerkannt werden, was sie nun mal (auch) sind: Eine unmittelbare Einzahlungsleistung in die Rentenkasse, die auch entsprechende Ansprüche begründen müssen. Alternativ könnte man ansonsten nur noch das Flaschenpfand erhöhen, um den in Papierkörben wühlenden in die Jahre gekommenen Müttern wenigstens auf diesem Wege das Leben ein wenig zu erleichtern. Zu Ihrer Überlegung, dass Frauen ja im Durchschnitt älter werden als Männer: Diese verfängt in meinen Augen nicht. Denn auch Männer, die ihren 100. Geburtstag bei rüstiger Gesundheit erleben, erhalten selbstverständlich zuverlässig ihre Rentenzahlung genau wie Frauen. Und Frauen, die das Renteneintrittsalter gar nicht erleben, haben genauso Pech gehabt wie entsprechende Männer. So ist das eben mit dem Prinzip der Solidargemeinschaft.

Nick Meier / 19.03.2016

Naja, rein von den Zahlen her mag die Rechnung des Autors stimmen, aber mich würde schon interessieren, welchen Anteil an der Umverteilung die Erziehungsleistungen haben. Denn dafür halte ich eine Umverteilung schon für gerechtfertigt. Dass Frauen die Kinder kriegen und nach überwiegendem Konsens sich in den ersten Lebensjahren um die Kinder kümmern, muss der Gesellschaft schon etwas wert sein. Und ich meine die ganze Gesellschaft, also alle Menschen, auch die, die weder Kinder geboren, noch gezeugt und die Verantwortung dafür übernommen haben.

Carl Schurz / 19.03.2016

Frauen wählen erfahrungsgemäß  den reicheren, stärkeren, intelligenteren , durchsetzungsfähigeren Mann( der in der Regel auch mehr beruflichen un d finanziellen Erfolg haben wird bzw. hat), als dessen Gegenteil. Was aber nicht heißt, dass Frauen nicht auch auf Blender hereinfallen können und eine Niete ziehen. Sozialingeneure werden hier eine Gerechtigkeitslücke sehen und vehement neue Planstellen einfordern.  Man könnte es ja mit richtiger, d. h. produktiver Arbeit versuchen. Aber das meiden diese Gruppen wie der Teufel das Weihwasser. Schon seit Bismark war die gesetzliche Rente nie etwas anderes als ein Zwang die Arbeiter und später die Bürger an den Staat zu ketten. Freiheit sieht anders aus. In Deutschland ist dies bereits genetisch derart verankert, dass ein Leben ohne Staat und Sozialversicherungskarte dem Dasein eines homeless gleichkommen muss.

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