Wer „demokratischen“ Politikern Gewalt antut, soll härter bestraft werden, als wenn er den gemeinen Bürger angreift? Welch undemokratische Idee. Selbst als es für Politiker der Bundesrepublik viel gefährlicher war, kam niemand darauf.
Wenn ein wahlkämpfender EU-Parlamentsabgeordneter auf offener Straße krankenhausreif geschlagen wird, dann müssen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich mit aller Konsequenz und der möglichen Härte des Gesetzes gegen die Täter vorgehen. Auch wenn es sich um Angriffe auf andere Wahlhelfer oder eine Berliner Senatorin handelt. Doch ebenso sollte es sein, wenn ein einfacher Bürger ohne politisches Amt und Parteizugehörigkeit grund- und anlasslos krankenhausreif geschlagen wird.
Doch jetzt fordern in Bund und Ländern regierende Politiker, dass es schwerer bestraft gehört, wenn einer der ihren angegriffen wird, als wenn die Gewalt einen aus dem gemeinen Volk trifft. Das soll im Strafrecht festgeschrieben werden, forderte u.a. der sächsische Innenminister, und seine Initiative fand Zustimmung bei Ministerkollegen.
„Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte eine Initiative seines Bundeslandes im Bundesrat an, um im Strafgesetzbuch die Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern gesondert zu regeln. Das sächsische Kabinett will diese noch heute beschließen. Der CDU-Politiker sagte in den tagesthemen, der Rechtsstaat müsse Zähne zeigen“, meldete tagesschau.de bereits am Dienstag. Weiter hieß es: „‚Wir brauchen einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch für die Bedrohung von Amts-, Mandatsträgern und Ehrenamtlern“, forderte Schuster. Das sei im Moment rechtlich noch schwer greifbar.“
Damit ist Schuster bei dem Innenministertreffen offenbar gut angekommen. Auch die Bundesinnenministerin soll für eine Gesetzesverschärfung offen sein.
Aber warum muss es neue Sonderstrafrechtsbestimmungen für Gewalttaten geben, deren Opfer Politiker sind? Ist es schlimmer, wenn einer der Erlauchten krankenhausreif geschlagen und getreten wird, als wenn dies einem gemeinen Bürger geschieht? Wie lässt sich diese Unterscheidung begründen? Weil in jedem Falle auch das Amt des Politikers angegriffen wird? Auch bei anderen Gewaltopfern kann der Angriff etwas mit ihrer Berufsausübung zu tun haben. Reichen nicht die individuellen Unterscheidungen, die die Strafgerichte ohnehin vornehmen, wenn sie im jeweiligen Fall ihr Urteil sprechen? Sind Politiker bessere Menschen, die per Gesetz einen besseren Schutz als Andere verdienen?
Viele deutsche Bürger fühlen sich angesichts der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Raum nicht mehr sicher. Warum soll es besseren Schutz durch höhere Strafandrohungen nur für Politiker geben? Wie ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Vor allem ist der Gedanke, Politikvertreter müssten im Namen der Demokratie rechtlich besser gestellt werden als der Souverän, also die Bürger selbst, zutiefst undemokratisch. Wie kann er dann so unwidersprochen bleiben, während er schon beginnt, sich zu einem Gesetzentwurf zu entwickeln?
Schüsse auf den Minister
Die letzte Frage beantworten Verschärfungsbefürworter damit, dass es mit der politischen Gewalt jetzt viel schlimmer geworden sei, als es jemals in der Bundesrepublik war. Wirklich? Jüngere Menschen mögen dies glauben, aber die Älteren sollten vielleicht einmal ihr Gedächtnis bemühen und sich beispielsweise an das Jahr 1990 erinnern.
Es gab noch kein Internet und keine sogenannten „sozialen Medien“, die man als Plattformen für die Verbreitung von „Hass und Hetze“ hätte geißeln können, die der Gewalt Vorschub leisten würden. Aber es gab natürlich Gewalttäter und auch Gewalt gegen Politiker. Und da konnte es durchaus gefährlicher sein als heute. Innerhalb eines halben Jahres wurde beispielsweise mit Oskar Lafontaine zuerst der SPD-Kanzlerkandidat von einer Attentäterin bei einer Veranstaltung niedergestochen, dann hatte ein Attentäter den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei einer Veranstaltung im Heimatwahlkreis niedergeschossen. Dieser war seitdem bekanntlich auf den Rollstuhl angewiesen. In beiden Fällen hätte es für die Opfer auch tödlich ausgehen können.
Was wäre wohl heute nach solchen Anschlägen los? Damals hätten die handelnden politischen Verantwortungsträger die Idee, für Angriffe auf Politiker extra Strafrechtsbestimmungen einzuführen, wohl für vollkommen absurd gehalten. Konsequenzen aus diesen Taten zogen Polizei und Justiz in anderer Weise. Auf Wikipedia heißt es dazu:
„Bei den Sicherheitsbehörden führten die Attentate des Jahres 1990 zu einem Umdenken. Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Terrorismus, insbesondere der von der Rote Armee Fraktion (RAF) verübte, als die größte Gefahr für Politiker. Seitdem werden auch psychisch kranke Einzeltäter als Bedrohung wahrgenommen.“
Solche Lehren aus Attentaten zu ziehen und sie dahingehend auszuwerten, sein Täterbild zu aktualisieren und zu schärfen, ist natürlich immer dringend geboten. Es aber zum Anlass zu nehmen, ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen, sollte in einem freiheitlich-demokratischen Staat heute ebenso undenkbar sein wie damals. Wie sollen Bürger das verstehen, in einer Zeit, in der sie sich fast alle wünschen, besser vor Gewalttaten geschützt zu werden, deren Zahl und Schwere stetig steigt.
Wer solche Gesetzesinitiativen vorantreibt, darf sich nicht beklagen, wenn mehr und mehr Bürger das Politiker-Soziotop für eine elitäre, abgehobene Blase halten. Was kommt als nächstes? Neue Majestätsbeleidigungs-Paragraphen für Politiker, weil man diese sensiblen Feingeister nicht so schlechter Nachrede aussetzen darf wie den Pöbel? Denkbar wäre es, wenn man sieht, wie überempfindlich gerade Ampel-Politiker auf Witz und Schmähkritik reagieren. Wer wirklich die Demokratie verteidigen will, der streitet für mehr Sicherheit für alle Bürger und nicht nur für Seinesgleichen. Das ist übrigens vor allem die Kernaufgabe der Innenminister aus Bund und Ländern, nicht die Schaffung von Gesetzen zum besseren Politiker-Schutz.
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Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Passt doch gut zum Paragrafen der „Majestätsbeleidigung“. Spricht doch alles eine Sprache. Keine Rücktritte mehr, etc. Sie sind die Herrscher und wir die Untertanen. Es wird uns doch unverblümt täglich ins Gesicht gespuckt. Ohne Konsequenzen. Das ist das eigentliche Thema: ohne Konsequenzen!
Hallo Herr Grimm! Ihre Spekulation ist schon in Erfüllung gegangen. Den neuen Majestätsbeleidigungsparagraphen gibt es inzwischen: § 188 StGB. Statt „übler Nachrede“ ist nun „Beleidigung“ von Politikern und ihren Adabeis eine Straftat.
Das ganze gilt natürlich nur für die weißen Ureinwohner Deutschlands.
Selbstverständlich wird dann auch bei der Höhe der Bestrafung nach Parteizugehörigkeit differenziert.
Grüne Politiker mit Migrationshintergrund = Höchststrafe. AFD Politiker angegriffen, egal ist ja sowieso ein Nazi.
Linksgrüne hatten nie ein Problem mit Gewalt, wenn es nur gegen „rechts“, die „Bullen“ oder den Staat (als man ihn noch nicht einkassiert hatte) ging. Und ich habe daher auch kein Problem damit, dass die jetzt auch mal ihre eigenen Drops lutschen dürfen.
Das sind unsere intellektuellen Minderleister. Sie halten sich selbst stets für besonders benachteiligt, obwohl sie glauben, sie würden besonders viel leisten. Nicht etwa für besonders privilegiert und geistig arm. Nach sozialistischer Idiotenlogik für geistig Arme muss also absurde Gleichheit hinter dem Gleich erreicht werden. Sie sagen zwar, das allgemeine Klima würde sich ändern, sie bauen aber eine kuschelige Wohlfühloase nur für sich. Anstatt die Gleichung anzupassen, also sämtliche Gewaltdelikte mit politischen, religiösen und weltanschaulichen Motiven härter zu bestrafen, diese Motive strafverschärfend als besonders niedere Beweggründe in einer offenen Gesellschaft einzustufen, sagen die, „Scheiß auf die Bürger, Hauptsache wir sind sicher“. Einfach nur erbärmlich. Das sind eben keine Vertreter des Volkes, sondern nur der eigenen Interessen.
Ich hätte noch einen Präzisierungsvorschlag für Herrn Schuster. Zur Stärkung der Demokratie sollte man in das Gesetz noch hineinschreiben, daß es nur für demokratische Politiker und Politikerinnen (m/w/d), die nicht ein Verdachts- oder Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes sind, Anwendung findet. Ende Zynismus.
Politiker sind a) Menschen und b) Repräsentanten des Staates und unserer Demokratie. Beides ist schützenswert, bzw laut Verfassung geschützt: Mensch und Demokratie. Wer also einen Politiker angreift, insbesondere wenn er diesen als Politiker angreift, greift er Mensch und Demokratie an. Insofern kommen hier nach meinem Verständnis zwei sich summierende Vergehen zusammen, was sich durchaus im Strafmaß widerspiegeln darf. Und wenn es die Entwicklung gibt, dass, wer oder was auch immer, immer häufiger und gezielt Ziel von Straftaten wird, sollte gehandelt werden. Das haben Sie ja in Ihrem Text durchaus dargelegt, wollen aber für die Demokratie lebensnotwendige Rolle der politisch Engagierten nicht gewürdigt wissen.
Bei diesem Thema fällt mir die Frage ein: In welchem Gewässer sind Ertrinkende mehr, und in welchem weniger rettenswert: a) Mittelmeer b) Edersee