Wer „demokratischen“ Politikern Gewalt antut, soll härter bestraft werden, als wenn er den gemeinen Bürger angreift? Welch undemokratische Idee. Selbst als es für Politiker der Bundesrepublik viel gefährlicher war, kam niemand darauf.
Wenn ein wahlkämpfender EU-Parlamentsabgeordneter auf offener Straße krankenhausreif geschlagen wird, dann müssen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich mit aller Konsequenz und der möglichen Härte des Gesetzes gegen die Täter vorgehen. Auch wenn es sich um Angriffe auf andere Wahlhelfer oder eine Berliner Senatorin handelt. Doch ebenso sollte es sein, wenn ein einfacher Bürger ohne politisches Amt und Parteizugehörigkeit grund- und anlasslos krankenhausreif geschlagen wird.
Doch jetzt fordern in Bund und Ländern regierende Politiker, dass es schwerer bestraft gehört, wenn einer der ihren angegriffen wird, als wenn die Gewalt einen aus dem gemeinen Volk trifft. Das soll im Strafrecht festgeschrieben werden, forderte u.a. der sächsische Innenminister, und seine Initiative fand Zustimmung bei Ministerkollegen.
„Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte eine Initiative seines Bundeslandes im Bundesrat an, um im Strafgesetzbuch die Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern gesondert zu regeln. Das sächsische Kabinett will diese noch heute beschließen. Der CDU-Politiker sagte in den tagesthemen, der Rechtsstaat müsse Zähne zeigen“, meldete tagesschau.de bereits am Dienstag. Weiter hieß es: „‚Wir brauchen einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch für die Bedrohung von Amts-, Mandatsträgern und Ehrenamtlern“, forderte Schuster. Das sei im Moment rechtlich noch schwer greifbar.“
Damit ist Schuster bei dem Innenministertreffen offenbar gut angekommen. Auch die Bundesinnenministerin soll für eine Gesetzesverschärfung offen sein.
Aber warum muss es neue Sonderstrafrechtsbestimmungen für Gewalttaten geben, deren Opfer Politiker sind? Ist es schlimmer, wenn einer der Erlauchten krankenhausreif geschlagen und getreten wird, als wenn dies einem gemeinen Bürger geschieht? Wie lässt sich diese Unterscheidung begründen? Weil in jedem Falle auch das Amt des Politikers angegriffen wird? Auch bei anderen Gewaltopfern kann der Angriff etwas mit ihrer Berufsausübung zu tun haben. Reichen nicht die individuellen Unterscheidungen, die die Strafgerichte ohnehin vornehmen, wenn sie im jeweiligen Fall ihr Urteil sprechen? Sind Politiker bessere Menschen, die per Gesetz einen besseren Schutz als Andere verdienen?
Viele deutsche Bürger fühlen sich angesichts der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Raum nicht mehr sicher. Warum soll es besseren Schutz durch höhere Strafandrohungen nur für Politiker geben? Wie ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Vor allem ist der Gedanke, Politikvertreter müssten im Namen der Demokratie rechtlich besser gestellt werden als der Souverän, also die Bürger selbst, zutiefst undemokratisch. Wie kann er dann so unwidersprochen bleiben, während er schon beginnt, sich zu einem Gesetzentwurf zu entwickeln?
Schüsse auf den Minister
Die letzte Frage beantworten Verschärfungsbefürworter damit, dass es mit der politischen Gewalt jetzt viel schlimmer geworden sei, als es jemals in der Bundesrepublik war. Wirklich? Jüngere Menschen mögen dies glauben, aber die Älteren sollten vielleicht einmal ihr Gedächtnis bemühen und sich beispielsweise an das Jahr 1990 erinnern.
Es gab noch kein Internet und keine sogenannten „sozialen Medien“, die man als Plattformen für die Verbreitung von „Hass und Hetze“ hätte geißeln können, die der Gewalt Vorschub leisten würden. Aber es gab natürlich Gewalttäter und auch Gewalt gegen Politiker. Und da konnte es durchaus gefährlicher sein als heute. Innerhalb eines halben Jahres wurde beispielsweise mit Oskar Lafontaine zuerst der SPD-Kanzlerkandidat von einer Attentäterin bei einer Veranstaltung niedergestochen, dann hatte ein Attentäter den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei einer Veranstaltung im Heimatwahlkreis niedergeschossen. Dieser war seitdem bekanntlich auf den Rollstuhl angewiesen. In beiden Fällen hätte es für die Opfer auch tödlich ausgehen können.
Was wäre wohl heute nach solchen Anschlägen los? Damals hätten die handelnden politischen Verantwortungsträger die Idee, für Angriffe auf Politiker extra Strafrechtsbestimmungen einzuführen, wohl für vollkommen absurd gehalten. Konsequenzen aus diesen Taten zogen Polizei und Justiz in anderer Weise. Auf Wikipedia heißt es dazu:
„Bei den Sicherheitsbehörden führten die Attentate des Jahres 1990 zu einem Umdenken. Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Terrorismus, insbesondere der von der Rote Armee Fraktion (RAF) verübte, als die größte Gefahr für Politiker. Seitdem werden auch psychisch kranke Einzeltäter als Bedrohung wahrgenommen.“
Solche Lehren aus Attentaten zu ziehen und sie dahingehend auszuwerten, sein Täterbild zu aktualisieren und zu schärfen, ist natürlich immer dringend geboten. Es aber zum Anlass zu nehmen, ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen, sollte in einem freiheitlich-demokratischen Staat heute ebenso undenkbar sein wie damals. Wie sollen Bürger das verstehen, in einer Zeit, in der sie sich fast alle wünschen, besser vor Gewalttaten geschützt zu werden, deren Zahl und Schwere stetig steigt.
Wer solche Gesetzesinitiativen vorantreibt, darf sich nicht beklagen, wenn mehr und mehr Bürger das Politiker-Soziotop für eine elitäre, abgehobene Blase halten. Was kommt als nächstes? Neue Majestätsbeleidigungs-Paragraphen für Politiker, weil man diese sensiblen Feingeister nicht so schlechter Nachrede aussetzen darf wie den Pöbel? Denkbar wäre es, wenn man sieht, wie überempfindlich gerade Ampel-Politiker auf Witz und Schmähkritik reagieren. Wer wirklich die Demokratie verteidigen will, der streitet für mehr Sicherheit für alle Bürger und nicht nur für Seinesgleichen. Das ist übrigens vor allem die Kernaufgabe der Innenminister aus Bund und Ländern, nicht die Schaffung von Gesetzen zum besseren Politiker-Schutz.
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Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Wie war das nochmal mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes? Aber wen interessiert heute noch das Grundgesetz? Am wenigsten wohl die Sorte Politiker, die mit feierlichen Veranstaltungen den 75. Jahrestag bejubeln (ist bald; mir grausts schon). Ob wir dann auch die große Angela mal wieder in der Öffentlichkeit bestaunen dürfen? Oder muss der Uhu wieder alles im Alleingang reißen?
Manchmal sehne ich mich nach einem medialen Gewitter, zuweilen auch danach, dass der Blitz einschlagen möge anlässlich der Versuche der Ampelregierung , die Spielregeln zu ihren Gunsten und zulasten des Demos „anzupassen“. Befindet sich die Regierung schon im Kriegszustand? Ist es das Kriegsgeheul ihrer „embedded“ Medienaktivisten, an das wir uns klag- und widerstandslos gewöhnen sollen? Wer routiniert „unsere Demokratie“ sagt wie der Bundespräsident, die Bundes- und Landesinnenminister, ist im Begriff, dem Souverän etwas wegzunehmen! Wer Parteien und Meinungen in „demokratisch“ und „nicht-demokratisch“ scheidet, übt klar antidemokratische Macht aus! Bezeichnend ist, dass die Staats- und Mainstreammedien und ihre Redaktions-Netzwerke sich lieber von woken ausländischen Wühltätern bestechen lassen und dafür aufgehört haben, dem Volk aufs Maul (sorry: Luther!) zu schauen. Das führt zur Entwurzelung jeden Diskurses. Die medialen Hirnwaschmaschinen üben verbrecherische Gewalt aus, während die lebenserhaltende Gegenwehr kaum noch Möglichkeiten besitzt, sich zu strukturieren oder gar zu organisieren! Die „Unseredemokratie“ der Ampelregierung ist bezeichnend für das eklatante Versagen der politischen Machteliten! Es spricht Bände, wie sich die Versager zuerst medial, dann physisch und judikativ als Wagenburg abschotten wollen, statt den Bettel hinzuschmeißen und den Weg für Neuwahlen freizumachen. Ihre „Unseredemokratie“ ist eine contradictio in adjecto, ein offenkundiger, betrügerischer Widerspruch in sich. Ein besonderer strafrechtlicher Schutz darf diesen Demokratieversagern zusätzlich zu ihrer Immunität und zu den unermesslichen geld- und machtwerten Privilegien auf keinen Fall zugestanden werden! Es sind nicht Hunderte von Politikern – Tendenz steigend -, die auf unseren Straßen gewaltsam angegriffen werden und zu Tode kommen. Wir müssen dafür verhindern, dass das Grundgesetz zu einem linksgrün-woken Kinderbuch umgeschrieben wird! Wehret den Anfängen!
In Thailand hat ab 2014 das Militär die Macht übernommen, nicht weil das Militär machtgierig war, sondern weil in Thailand Zustände herrschten, ähnlich wie heute in Deutschland. Die Gelbhemden haben sich mit den Rothemden einen erbitterten Kampf um die Macht geliefert, da spielte auch Gewalt eine große Rolle. Da nach der Wahl, dem Wahlsieger die Macht nicht gegönnt wurde, kam es zu gewalttätigen Demonstrationen in Bangkok, auch mit Toten. Das Militär hat dann kurzerhand die Macht übernommen. Ähnliches befürchte ich für Deutschland, falls die AfD mal eine Wahl gewinnen sollte. Es wird auch dort zu gewaltätigen Demonstrationen kommen, nur wird es wahrscheinlich kein Militär geben, welches diesen Spuk beendet. Ich befürchte, dass es zum Bürgerkrieg kommt, welcher aber nicht wie in Thailand auf die Hauptstadt begrenzt ist, sondern das ganze Land befallen wird. Dieser schwache Staat wird nicht in der Lage sein, bzw nicht in der Lage sein wollen, diesen Bürgerkrieg zu beenden.
Nun ja, wer diese Poltiker wählt, hat es nicht besser verdient. Deren Geringschätzung des als Pöbel (Pack) empfundenen Souveräns zeigt sich täglich neu.
Wer itzt noch Lust auf Abbeid hat ist selber blöd.
@M.Müller: Um die Umstände einer Straftat zu berücksichtigen und bei der Strafzumessung zu würdigen, stellt das StGB Strafrahmen zur Verfügung. Die die Gerichte zu nutzen wissen.
Zu Ihrer Schlußfrage darf ich eine weitere Frage anbringen: Welcher vor dem Ertrinken Gerettete hat anschließend Anspruch auf vollständige Alimentierung durch den Herkunftsstaat des Retters: a) der aus dem Mittelmeer b) der aus dem Edersee?
Die angeblich Rechte-Rhetorik fällt (anscheinend) auf fruchtbaren Boden, aber warum?
Warum verfängt dann nicht die sogenannte „richtige Rhetorik“?
Ganz einfach:
Die „richtige Rhetorik“ hat mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun!!
Die „Bereicherung“ als positiv konnotierter Begriff hat sich in der Wirklichkeit als negativ herausgestellt, „die Sonne und der Wind schicken keine Rechnung“ hat mit der Ausgabenseite des Bürgers nichts mehr gemein, der postulierte wirtschaftliche Aufschwung bleibt aus, die marode Infrastruktur zeigt ein anderes Gesicht als uns erzählt wird, die Steuern und Abgaben steigen gefühlt wöchentlich und der Duktus amtierender Politiker erscheint den Menschen als „abgehoben“, dazu die Verunglimpfung Andersdenkender….um nur einige Gründe zu nennen!
Mich wundert Nichts mehr, alles erklärbar, deswegen auch die „Zweiklassenrechtssprechung“, die zwar mit vermeintlichen demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien nichts gemein haben, aber eben zur „guten Rhetorik“ gehören!!
Die Ignoranz gegenüber dem Souverän nimmt erschreckende Formen an und die „4. Gewalt“ schweigt!
Danke für die richtige Stimme hier auf Achgut!!!!!