Wer „demokratischen“ Politikern Gewalt antut, soll härter bestraft werden, als wenn er den gemeinen Bürger angreift? Welch undemokratische Idee. Selbst als es für Politiker der Bundesrepublik viel gefährlicher war, kam niemand darauf.
Wenn ein wahlkämpfender EU-Parlamentsabgeordneter auf offener Straße krankenhausreif geschlagen wird, dann müssen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich mit aller Konsequenz und der möglichen Härte des Gesetzes gegen die Täter vorgehen. Auch wenn es sich um Angriffe auf andere Wahlhelfer oder eine Berliner Senatorin handelt. Doch ebenso sollte es sein, wenn ein einfacher Bürger ohne politisches Amt und Parteizugehörigkeit grund- und anlasslos krankenhausreif geschlagen wird.
Doch jetzt fordern in Bund und Ländern regierende Politiker, dass es schwerer bestraft gehört, wenn einer der ihren angegriffen wird, als wenn die Gewalt einen aus dem gemeinen Volk trifft. Das soll im Strafrecht festgeschrieben werden, forderte u.a. der sächsische Innenminister, und seine Initiative fand Zustimmung bei Ministerkollegen.
„Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte eine Initiative seines Bundeslandes im Bundesrat an, um im Strafgesetzbuch die Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern gesondert zu regeln. Das sächsische Kabinett will diese noch heute beschließen. Der CDU-Politiker sagte in den tagesthemen, der Rechtsstaat müsse Zähne zeigen“, meldete tagesschau.de bereits am Dienstag. Weiter hieß es: „‚Wir brauchen einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch für die Bedrohung von Amts-, Mandatsträgern und Ehrenamtlern“, forderte Schuster. Das sei im Moment rechtlich noch schwer greifbar.“
Damit ist Schuster bei dem Innenministertreffen offenbar gut angekommen. Auch die Bundesinnenministerin soll für eine Gesetzesverschärfung offen sein.
Aber warum muss es neue Sonderstrafrechtsbestimmungen für Gewalttaten geben, deren Opfer Politiker sind? Ist es schlimmer, wenn einer der Erlauchten krankenhausreif geschlagen und getreten wird, als wenn dies einem gemeinen Bürger geschieht? Wie lässt sich diese Unterscheidung begründen? Weil in jedem Falle auch das Amt des Politikers angegriffen wird? Auch bei anderen Gewaltopfern kann der Angriff etwas mit ihrer Berufsausübung zu tun haben. Reichen nicht die individuellen Unterscheidungen, die die Strafgerichte ohnehin vornehmen, wenn sie im jeweiligen Fall ihr Urteil sprechen? Sind Politiker bessere Menschen, die per Gesetz einen besseren Schutz als Andere verdienen?
Viele deutsche Bürger fühlen sich angesichts der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Raum nicht mehr sicher. Warum soll es besseren Schutz durch höhere Strafandrohungen nur für Politiker geben? Wie ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Vor allem ist der Gedanke, Politikvertreter müssten im Namen der Demokratie rechtlich besser gestellt werden als der Souverän, also die Bürger selbst, zutiefst undemokratisch. Wie kann er dann so unwidersprochen bleiben, während er schon beginnt, sich zu einem Gesetzentwurf zu entwickeln?
Schüsse auf den Minister
Die letzte Frage beantworten Verschärfungsbefürworter damit, dass es mit der politischen Gewalt jetzt viel schlimmer geworden sei, als es jemals in der Bundesrepublik war. Wirklich? Jüngere Menschen mögen dies glauben, aber die Älteren sollten vielleicht einmal ihr Gedächtnis bemühen und sich beispielsweise an das Jahr 1990 erinnern.
Es gab noch kein Internet und keine sogenannten „sozialen Medien“, die man als Plattformen für die Verbreitung von „Hass und Hetze“ hätte geißeln können, die der Gewalt Vorschub leisten würden. Aber es gab natürlich Gewalttäter und auch Gewalt gegen Politiker. Und da konnte es durchaus gefährlicher sein als heute. Innerhalb eines halben Jahres wurde beispielsweise mit Oskar Lafontaine zuerst der SPD-Kanzlerkandidat von einer Attentäterin bei einer Veranstaltung niedergestochen, dann hatte ein Attentäter den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei einer Veranstaltung im Heimatwahlkreis niedergeschossen. Dieser war seitdem bekanntlich auf den Rollstuhl angewiesen. In beiden Fällen hätte es für die Opfer auch tödlich ausgehen können.
Was wäre wohl heute nach solchen Anschlägen los? Damals hätten die handelnden politischen Verantwortungsträger die Idee, für Angriffe auf Politiker extra Strafrechtsbestimmungen einzuführen, wohl für vollkommen absurd gehalten. Konsequenzen aus diesen Taten zogen Polizei und Justiz in anderer Weise. Auf Wikipedia heißt es dazu:
„Bei den Sicherheitsbehörden führten die Attentate des Jahres 1990 zu einem Umdenken. Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Terrorismus, insbesondere der von der Rote Armee Fraktion (RAF) verübte, als die größte Gefahr für Politiker. Seitdem werden auch psychisch kranke Einzeltäter als Bedrohung wahrgenommen.“
Solche Lehren aus Attentaten zu ziehen und sie dahingehend auszuwerten, sein Täterbild zu aktualisieren und zu schärfen, ist natürlich immer dringend geboten. Es aber zum Anlass zu nehmen, ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen, sollte in einem freiheitlich-demokratischen Staat heute ebenso undenkbar sein wie damals. Wie sollen Bürger das verstehen, in einer Zeit, in der sie sich fast alle wünschen, besser vor Gewalttaten geschützt zu werden, deren Zahl und Schwere stetig steigt.
Wer solche Gesetzesinitiativen vorantreibt, darf sich nicht beklagen, wenn mehr und mehr Bürger das Politiker-Soziotop für eine elitäre, abgehobene Blase halten. Was kommt als nächstes? Neue Majestätsbeleidigungs-Paragraphen für Politiker, weil man diese sensiblen Feingeister nicht so schlechter Nachrede aussetzen darf wie den Pöbel? Denkbar wäre es, wenn man sieht, wie überempfindlich gerade Ampel-Politiker auf Witz und Schmähkritik reagieren. Wer wirklich die Demokratie verteidigen will, der streitet für mehr Sicherheit für alle Bürger und nicht nur für Seinesgleichen. Das ist übrigens vor allem die Kernaufgabe der Innenminister aus Bund und Ländern, nicht die Schaffung von Gesetzen zum besseren Politiker-Schutz.
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Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Kernaufgabe der Innenminister aus Bund und Ländern dürfte wohl die Schaffung von Gesetzen zum besseren Schutz von demokratischen Politikern werden. Der Schutz von AfD-Politikern wird vielleicht nicht de jure, voraussichtlich aber de facto gesondert behandelt werden. Sonst gäbe es womöglich Beifall von der falschen Seite.
Die dringende aktuelle Aufgabe für uns: Wir müssen unseren Willen erklären, denn WIR SIND DAS VOLK. Auch wenn die Putschisten uns lächerlich machen, beleidigen und ins Unrecht setzen wollen, MÜSSEN WIR UNSEREN WILLEN ERKLÄREN, laut und immer wieder. Und möglichst nicht als Kakophonie, sondern mit klaren und einheitlichen Worten. Der Souverän ist das VOLK. Das sind WIR, nicht ein Führer, nicht die Exekutive, nicht die Rechtspflege, nicht der Bundeskanzler, nicht der Gesundheitsminister und nicht der Kriegsminister. WIR SIND DAS VOLK. Und nur WIR, der SOUVERÄN, wäre berechtigt, über Verträge des Staates zur unwiderbringlichen Abgabe der Souveränität an globalistische Verschwörer zu entscheiden. Und wir wären blöd, für eine Aufgabe dieser Souveränität zu stimmen. Wir müssen erklären – wenn nötig jede Woche neu – dass Verträge mit übernationalen (globalistischen) Organisationen nur vom SOUVERÄN, von UNS, beschlossen werden können, nicht von einem Minister, nicht von einer Juristen- oder Dilettanten-Kommission und nicht von einem Führer in Allmacht. Jeder Vertrag, der mit anderen Staaten oder globalistsichen Institutionen, wie der EU, der NATO, der UNO, der WHO der UNICEF, der UNRWA oder der UNECE geschlossen werden soll, MUSS nach gründlicher ÖFFENTLICHER Debatte in einem Volksentscheid vom Souverän legitimiert werden, oder eben auch nicht! Die Volksvertreter haben KEIN MANDAT zur Aufgabe der Souveränität an internationale Verschwörer. Das Mandat bezieht sich Nicht auf die Aufgabe der Souveränität. Mandatsträger, die die Souveränität an FREMDE weitergeben wollen, VERZICHTEN auf das MANDAT und sind dadurch nicht berechtigt im Namen des Volkes zu entscheiden. Es wäre HOCHVERRAT und Vorbereitung eines Staatsstreiches und wird so auch bestraft werden, wenn es versucht wird. DER VERSUCH ist strafbar! Wir müssen den Zechprellern endlich erklären, wer der Wirt ist!
Antwort auf die Frage: Natürlich nicht – alle sind von gleicher Güte, alle haben Rechte. Nur die Rechten nicht, denn sie sind keine Demokraten. Sie wollen nämlich unsere segensreiche Zukunft verhindern, in der wir alle im Elfenreigen um Mohammed rum seinen Namen tanzen. In dieser tanzenden, regenbogenbunten Multiklassengesellschaft gibt es dann weder Unterschiede noch Ungerechtigkeit. Alle denken, sehen, sprechen, essen, fühlen, erstreben das Gleiche – alle sind gleich, nur einige sind gleicher. Die Einigen sind sich darin einig. Sie sind die Gleichmachenwollenden unter den Gleichen, die sie als Gleichgemachtwerdende betrachten (gleich kann gern auch durch platt ersetzt werden). Wenn von Letzteren dann jemand einem der Ersteren auch nur einen Pickel an den Hals wünscht und irgendeiner der Ersteren eine Hautrötung bei sich entdeckt, wird es wieder Scheiterhaufen und zu verbrennende Hexen (m/w/d) geben. Und das ist auch gut so, denn wie sollen sonst die für Windkraftmühlen abgeholzten Wälder eine sinnvolle Verwendung finden und woran sollten die Gleicheren ihre Herzen erwärmen, wenn der Klimawandel nicht die erhoffte Verglühung bringt? Und nein, das ist kein Zurück ins Mittelalter sondern Fortschritt, den sich die Welt gefälligst zum Vorbild nehmen soll.
Ihre Frage („Sind normale Bürger Gewaltopfer minderer Güte?“) impliziert, daß der ‚normale Bürger‘ ein ‚Bürger zweiter Klasse‘ wäre, wie dies auch die Reaktionen auf Ihre, meines Erachtens unterstellende Frage zeigen, Herr Grimm. Ihre Frage entbehrt jedweder Grundlage. ‚Der normale Bürger‘ wäre ein ‚Bürger dritter Klassse’, wenn die regierenden Politiker mit ihrer Forderung durchkämen. ‘Der normale Bürger‚ ist meines Erachtens ‘der Biodeutsche’© (Muhsin Omurca 1996 in der taz), also der ethnische Deutsche, der zum ‚Bürger dritter Klasse‘ werden würden, womit wir dann, wie einst bei der Deutschen Bahn (als sie noch funktionierte), eine juristische Holzbankklasse hätten. Die Grundlage meiner Ab- und Herleitung? Würde ein ‚Biodeutscher‘ Steinmeier einen Herrn Erdogan als „Du Kümmeltürke“ bezeichnen, dann würde dies starfverschärfend als rassistische Beleidigung gewertet werden. Würde ein Herr Erdogan einen ‚Biodeutschen‘ Steinmeier als ‚deutsche Kartoffel‘ bezeichnen, dann wäre dies lediglich eine Beleidigung, wenn überhaupt.
M. A. der Germanistik Kleinophorst, Sie sind Literaturwissenschaftler – also: „Nazis töten.“ wird von den Gerichten mit linguistischer Hilfe so interpretiert: Es sei eine Feststellung. Beweis: Die Toten auf dem Mittlemeer – - -usw. – - -also: es sei grammatisch! – keine Aufforderung, Nazis zu töten. Klar spielt die Antifa mit der Doppelbedeutung des Satzes; aber das ist nach dem Stand der juristischen Dinge egal.
ES IST FASCHISMUS!
Wenn der Pöpel, der Mob an die Macht kommt, dann verhält er sich so wie es Neureiche tun. So wie die Aristokratie ihren Inzest pflegte, so pflegt der Mob seine Dummheilt als der Weisheit letzten Schluß. Da brechen sich die Minderwertigkeitsgefühle Bahn, die ganze Talentlosigkeit, die Unfähigkeit, die Renitenz gegen jede Verstandsregung wird proijeziert auf alle denen es nicht so geht. Die Regierungsbank ist seit 18 Jahren besetzt von einem Panoptikum geistiger Ungestalten. Menschen die ob ihrer Trostlosigkeit ihr Dasein, aus gutem Grund, in Nichen verbracht haben und die aufgesprungen sind auf den Zug der Versager. Was diesem Mob gerade passiert, das sind die Grundrechte der Bürger die sich zur Wehr setzen gegen die Zerstörung. Ein eigener Straftatbestand für geschlagene Politiker die einen ganzen Staat, ein ganzes gewachsenes Volk, eine Kultur zunichte machen passt in jede Diktatur. Wir stecken tief drin, in der maoistischen Kulturrevolution.