Wer „demokratischen“ Politikern Gewalt antut, soll härter bestraft werden, als wenn er den gemeinen Bürger angreift? Welch undemokratische Idee. Selbst als es für Politiker der Bundesrepublik viel gefährlicher war, kam niemand darauf.
Wenn ein wahlkämpfender EU-Parlamentsabgeordneter auf offener Straße krankenhausreif geschlagen wird, dann müssen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich mit aller Konsequenz und der möglichen Härte des Gesetzes gegen die Täter vorgehen. Auch wenn es sich um Angriffe auf andere Wahlhelfer oder eine Berliner Senatorin handelt. Doch ebenso sollte es sein, wenn ein einfacher Bürger ohne politisches Amt und Parteizugehörigkeit grund- und anlasslos krankenhausreif geschlagen wird.
Doch jetzt fordern in Bund und Ländern regierende Politiker, dass es schwerer bestraft gehört, wenn einer der ihren angegriffen wird, als wenn die Gewalt einen aus dem gemeinen Volk trifft. Das soll im Strafrecht festgeschrieben werden, forderte u.a. der sächsische Innenminister, und seine Initiative fand Zustimmung bei Ministerkollegen.
„Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte eine Initiative seines Bundeslandes im Bundesrat an, um im Strafgesetzbuch die Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern gesondert zu regeln. Das sächsische Kabinett will diese noch heute beschließen. Der CDU-Politiker sagte in den tagesthemen, der Rechtsstaat müsse Zähne zeigen“, meldete tagesschau.de bereits am Dienstag. Weiter hieß es: „‚Wir brauchen einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch für die Bedrohung von Amts-, Mandatsträgern und Ehrenamtlern“, forderte Schuster. Das sei im Moment rechtlich noch schwer greifbar.“
Damit ist Schuster bei dem Innenministertreffen offenbar gut angekommen. Auch die Bundesinnenministerin soll für eine Gesetzesverschärfung offen sein.
Aber warum muss es neue Sonderstrafrechtsbestimmungen für Gewalttaten geben, deren Opfer Politiker sind? Ist es schlimmer, wenn einer der Erlauchten krankenhausreif geschlagen und getreten wird, als wenn dies einem gemeinen Bürger geschieht? Wie lässt sich diese Unterscheidung begründen? Weil in jedem Falle auch das Amt des Politikers angegriffen wird? Auch bei anderen Gewaltopfern kann der Angriff etwas mit ihrer Berufsausübung zu tun haben. Reichen nicht die individuellen Unterscheidungen, die die Strafgerichte ohnehin vornehmen, wenn sie im jeweiligen Fall ihr Urteil sprechen? Sind Politiker bessere Menschen, die per Gesetz einen besseren Schutz als Andere verdienen?
Viele deutsche Bürger fühlen sich angesichts der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Raum nicht mehr sicher. Warum soll es besseren Schutz durch höhere Strafandrohungen nur für Politiker geben? Wie ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Vor allem ist der Gedanke, Politikvertreter müssten im Namen der Demokratie rechtlich besser gestellt werden als der Souverän, also die Bürger selbst, zutiefst undemokratisch. Wie kann er dann so unwidersprochen bleiben, während er schon beginnt, sich zu einem Gesetzentwurf zu entwickeln?
Schüsse auf den Minister
Die letzte Frage beantworten Verschärfungsbefürworter damit, dass es mit der politischen Gewalt jetzt viel schlimmer geworden sei, als es jemals in der Bundesrepublik war. Wirklich? Jüngere Menschen mögen dies glauben, aber die Älteren sollten vielleicht einmal ihr Gedächtnis bemühen und sich beispielsweise an das Jahr 1990 erinnern.
Es gab noch kein Internet und keine sogenannten „sozialen Medien“, die man als Plattformen für die Verbreitung von „Hass und Hetze“ hätte geißeln können, die der Gewalt Vorschub leisten würden. Aber es gab natürlich Gewalttäter und auch Gewalt gegen Politiker. Und da konnte es durchaus gefährlicher sein als heute. Innerhalb eines halben Jahres wurde beispielsweise mit Oskar Lafontaine zuerst der SPD-Kanzlerkandidat von einer Attentäterin bei einer Veranstaltung niedergestochen, dann hatte ein Attentäter den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei einer Veranstaltung im Heimatwahlkreis niedergeschossen. Dieser war seitdem bekanntlich auf den Rollstuhl angewiesen. In beiden Fällen hätte es für die Opfer auch tödlich ausgehen können.
Was wäre wohl heute nach solchen Anschlägen los? Damals hätten die handelnden politischen Verantwortungsträger die Idee, für Angriffe auf Politiker extra Strafrechtsbestimmungen einzuführen, wohl für vollkommen absurd gehalten. Konsequenzen aus diesen Taten zogen Polizei und Justiz in anderer Weise. Auf Wikipedia heißt es dazu:
„Bei den Sicherheitsbehörden führten die Attentate des Jahres 1990 zu einem Umdenken. Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Terrorismus, insbesondere der von der Rote Armee Fraktion (RAF) verübte, als die größte Gefahr für Politiker. Seitdem werden auch psychisch kranke Einzeltäter als Bedrohung wahrgenommen.“
Solche Lehren aus Attentaten zu ziehen und sie dahingehend auszuwerten, sein Täterbild zu aktualisieren und zu schärfen, ist natürlich immer dringend geboten. Es aber zum Anlass zu nehmen, ein Sonderrecht für Politiker zu schaffen, sollte in einem freiheitlich-demokratischen Staat heute ebenso undenkbar sein wie damals. Wie sollen Bürger das verstehen, in einer Zeit, in der sie sich fast alle wünschen, besser vor Gewalttaten geschützt zu werden, deren Zahl und Schwere stetig steigt.
Wer solche Gesetzesinitiativen vorantreibt, darf sich nicht beklagen, wenn mehr und mehr Bürger das Politiker-Soziotop für eine elitäre, abgehobene Blase halten. Was kommt als nächstes? Neue Majestätsbeleidigungs-Paragraphen für Politiker, weil man diese sensiblen Feingeister nicht so schlechter Nachrede aussetzen darf wie den Pöbel? Denkbar wäre es, wenn man sieht, wie überempfindlich gerade Ampel-Politiker auf Witz und Schmähkritik reagieren. Wer wirklich die Demokratie verteidigen will, der streitet für mehr Sicherheit für alle Bürger und nicht nur für Seinesgleichen. Das ist übrigens vor allem die Kernaufgabe der Innenminister aus Bund und Ländern, nicht die Schaffung von Gesetzen zum besseren Politiker-Schutz.
Für unsere Rubrik „Achgut zum Hören“ wurde dieser Text professionell eingelesen. Lassen Sie sich den Artikel hier vorlesen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

War da nicht mal was wie "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Zählt wohl nicht mehr im besten Deutschland, das wir je hatten. Dieses geplante Zweiklassenrecht gabs mal im frühen Mittelalter. Für die Vergewaltigung einer Hörigen 10 Schillinge, für die Vergewaltigung einer Adligen aufs Rad usw. Da bewegen wir uns wohl wieder hin. Zeigt deutlich, dass das Volk für diesen hochgekommenen rotgrünen "Adel" einen Dreck zählt.
Hallo Herr Grimm, Sonderrechte für den Adel (also heute derer, die am Staatsfunk pappen) sind historisch nichts Besonderes. Ob der Begriff der Ehrenamtler auch robuste Antifanten einbezieht, ist allenfalls noch interessant.
Mit Sicherheit gilt diese Verschärfung der Gesetze nur für „demokratische“ Politiker. Eine Frau Weidel wäre davon sicherlich ausgenommen und müsste sehr lange warten, bis die Ermittlungen nach einem tätlichen Angriff auf sie schließlich zu einer erfolgreichen Einstellung führen.
Wenn im Gegenzug Politiker auch für ihre Fehlentscheidungen straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wäre mir eine Art körperlicher „Kastenschutz“ egal. Dann hätten die potentiellen Täter ja auch kein Motiv mehr, solche Politiker zu vermöbeln, weil sie ja anderweitig ihrer Strafe zugeführt werden.
Manche sind eben gleicher als andere. Viele Grüße von G. Orwell.
Thema schwer verfehlt. Denn hier geht es nur vordergründig um Gewalt. Zitat des Berichts: “Sachsens Justizministerin Katja Meier betonte dazu im Tagesspiegel, in das Strafgesetzbuch solle ein Paragraf eingeführt werden, der die “Beeinflussung staatlicher Entscheidungsträger" unter Strafe stelle.” Nun ist es so, dass sich Politiker logischer und rechtlicher Weise weit mehr Kritik gefallen lassen müssen, als Otto Normalwappler. Wird nun die vermeintliche Bedrohung von Politikern mit dem schwammigen Wort der “Beeinflussung” (und sei es auch nur medial) strafrechtlich überschrieben, ist das nichts anderes als ein weiterer Schritt der systematischen Verbreiung der Begrifflichkeiten. Hier ist kein geringerer als Orwell am Köcheln. So gesehen macht auch Plapperlena im Amt der Äußerlichkeiten Sinn. Und der heißt klipp und klar: Fak ju, Göte!
Eindeutig ja! Unsere narzisstisch psychopathische Negativselektion an den Spitzen der Parteien sieht den "normalen Menschen" nicht als Bürger, sondern als Steuerzahlernutzvieh und letztendlich als amorphe Masse. Wenn Grüne von Müll reden, meinen Sie eigentlich alle Menschen, die z.B. am Leben einer Getränkedose und Inhalt beteiligt sind. Es geht beim bösen Getränkekonzern los, der sich an der Welt brutal versündigt und hört bei dem Viech auf, daß in Ausnahmefällen auf den Dosenpfand verzichtend ein leeres Gebinde im Naturschutzgebiet vergißt. Dann erzählen Sie darüber hinaus, wir bräuchten in einem Jahr als Deutschland 3 Erden pro Jahr, wie die unterbelichtete Journalistin Herrmann etc. etc. Es lohnt diesen Schwachsinn einfach mal wegzulassen. Der Mensch ist die Sorte Lebewesen, die nahezu alles in etwas anderes umformen kann und fast immer auch zurück. Wäre CO2 wirklich ein bedrohliches Problem, könnten wir mit einem ähnlichen Verfahren, wie Haber Bosch (Stickstoff aus der Luft) auch gigantische Kohlenstoffmengen aus dem Umgebungsgasgemisch Luft herausfangen. Es gibt bei allen Umformungen, zu denen Menschen fähig sind, nur ein Problem: Energie. Ökonomisch der knappste Faktor, technisch der elementarste. Die Lösungen, die Ingenieure über Jahrhunderte gefunden haben lösen das Problem! Stört aber Menschen mit sadistischer Psyche. Sie können nicht auf den Anblick geschundener und gequälter Menschen verzichten. Daher sind Sie Sozialist geworden. Mit Scheinlösungen, wie überbordendem Sozialstaat, exorbitanten Steuern und Geldschöpfung aus der Notenpresse halten Sie weltweit Milliarden Menschen in Knechtschaft. Geht natürlich herrlich, wenn man über Verwaltung das knappste Gut Energie aus der Produktion zieht und einfach verschwendet. Faul am Strand liegen wäre zu geringsten Kosten zu haben, damit quält man aber kein Nutzvieh! Nur mit sozialistischer Mangelwirtschaft, die mit einer Staatsquote ab 20% beginnt.