Susanne Baumstark / 14.07.2018 / 16:30 / Foto: Pixabay / 3 / Seite ausdrucken

Sexualstrafrecht: Was bringt was?

Die österreichische Regierung peilt an, das Strafrecht bei Gewalt- und Sexualverbrechen zu verschärfen. Daran arbeitet eine Taskforce nach dem Prinzip „Zero Tolerance“. Die Recherche-Plattform Addendum hat die Hintergrunddebatte ins Visier genommen: „Was soll das Strafrecht, unabhängig von Strafrahmen und richterlicher Praxis, eigentlich bewirken?“ Inwiefern geht es um Prävention, um Rache, um Reue? Sind höhere Strafen sinnvoll? 

Für die eigene Meinungsbildung zum Thema bietet es sich an, sich an den vier Motiven zu orientieren, die Addendum ausgemacht hat: Vergeltung, Abschreckung, Rehabilitation und Unschädlichmachen. An dieser Stelle ist zudem eine aufschlussreiche Doku eingestellt, die gestern im österreichischen Servus TV gelaufen ist. Verdeutlicht wird darin das Hickhack zwischen Politik und Justiz sowie das Verhältnis von Strafrecht und Gerechtigkeit. Ein gesamtgesellschaftliches Einverständnis lässt sich wohl kaum erzielen, so das Fazit. 

Eine weitergehende Strafrechtsdebatte wird im Übrigen aufgrund veränderter Zusammen-setzung der Gesellschaft nicht ausbleiben können. Das rührt aus neuen Fallkonstellationen her und aus dem Import eines „anderen Rechts- und Gesellschaftsverständnisses“, wie es ein Sicherheitsexperte im Oktober 2015 formulierte. Allen voran in Deutschland wird man mit dem bisher reproduzierten naiven Menschenbild der Lage nicht gerecht. Aktuelles Beispiel:

„Ein 19-jähriger Westafrikaner soll seinen Abschiebe-Flug durch Würgen eines anderen Passagiers verhindert haben.“ Er leistete zudem „heftigen Widerstand“ gegen die Polizisten. Die angesetzte Gerichtsverhandlung wurde indes aufgehoben. Der Beschuldigte ist nicht mehr auffindbar. Er blieb nämlich nach dem Vorfall auf freiem Fuß. Begründung der Staatsanwaltschaft: Für einen Haftbefehl reiche der Vorwurf nicht. „Zumal es sich um einen Heranwachsenden handele ... Das wäre unverhältnismäßig gewesen.“     

Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.  

Foto: Creative Commons CC0 Pixabay

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Leserpost

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Nora Banz / 14.07.2018

Das Strafrecht verdient seinen Namen nicht.

Engelbert Gartner / 14.07.2018

Wir leben mttlerweilen in Schilda.  Der wohl berühmteste Schildbürgerstreich ist der Bau eines Rathauses bei dem die Fenster fehlten. Als die Schildbürger ihren Irrtum bemerkten, trugen sie kurzerhand das Licht in Eimern und Krügen ins Rathaus. Seltsamerweise blieb es im Rathaus dunkel - also entfernten sie das Dach. Da war es endlich hell – aber es regnete rein. Dieser berühmteste Schildbürgerstreich wurde jetzt übertroffen. In der Zwischenzeit kann ich über unseren Staat nur noch lachen.  Mit traurigen Grüßen E Gartner

Marcel Seiler / 14.07.2018

Unser Strafrecht ist für die Eingewanderten aus archaischeren Kulturen viel zu lasch. Das ist ein weiterer Fluch dieser Einwanderung: Entweder, wir opfern die innere Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit von Vielen. Oder wir machen unser Strafrecht ebenfalls archaisch, auch wenn das für die einheimische Bevölkerung ein Overkill ist. Oder wir etablieren eine kulturell diskriminierende Rechtsprechung mit harten Strafen für Einwanderer und unsere traditionellen Strafen für die Einheimischen. Ja, liebe Welcome-Fraktion: was möchtet ihr denn gern?!

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