Dieser Artikel fasst den achten (30. März) sowie den neunten Verhandlungstag (31. März) zusammen. Das Präludium für beide Tage vor dem Gebäude ist kurz: Immer noch keine Demo gegen rechts, obwohl im Hochsicherheitsgerichtssaal gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer angeblich hochgefährlichen terroristischen Vereinigung verhandelt wird. Es ist ein öffentlicher Prozess, aber das Interesse der Öffentlichkeit ist nahe Null: 17 Besucher und fünf Journalisten am 30. März sowie acht Besucher und drei Journalisten am 31. März. Fassungsvermögen des Zuschauerraums: 250 Plätze. Mit solchen Besucher-Rekordwerten ist in diesem Verfahren wohl in nächster Zeit nicht zu rechnen. Ob das an den gestiegenen Spritpreisen liegt?
Symptomatisch für beide Verhandlungstage: Das Verfahren begann nie pünktlich. Auch nach Unterbrechungen begann die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Verhandlung verspätet. Der Autor möchte nicht pingelig sein, aber aufgefallen ist es schon.
Blicken wir zunächst auf Montag, den 30. März. Ein Angeklagter, dessen Familienangehörige im Publikum saßen, strahlte. Er zeigte auf seinen Bauch und deutete an, dass er in der JVA zugenommen habe. Er streckt einige Finger hoch, um zu zeigen, wie viele Kilogramm. Die Vorsitzende Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt) ruft wie gewohnt ein freundliches „Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz“ in die Runde. Da ahnte sie wahrscheinlich noch nicht, dass dieser Verhandlungstag in einem zähen juristischen Sumpf mit zahlreichen Unterbrechungen enden würde.
Zunächst geht die Befragung des Angeklagten Kurt Hättasch durch den Verteidiger eines anderen Angeklagten zügig los. Hättasch berichtete, welche und wie viele Bücher er in der Haft liest. Er nutze die Bibliothek regelmäßig und interessiere sich für Geschichte vom 15. Jahrhundert bis einschließlich 1945. Außerdem berichtete er über seine Tätigkeit als Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion in Grimma, davon dass seine Fraktion den Kita-Elternbeitrag senken wollte und dass er an zwei Ausschlussverfahren beteiligt war. Angeblich hatte ein Mitglied Bilder der ukrainischen Asow-Bewegung geteilt (die rechts-extremistische Wurzeln hat, Anm.d.Autors) und wurde deshalb ausgeschlossen, so Hättasch.
Dann war ein Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, dran. Er hatte wieder einmal eine Frage zu einem Chat: Am 30. Mai 2024 habe jemand in einer Nachricht geschrieben, eine „Knarre holen zu wollen“. Hättasch erläuterte, dass es sich um eine alte Schrotflinte gehandelt habe. Die sei in einem Geschäft in Riesa für 150 Euro erworben und als Hochzeitsgeschenk auch überreicht worden. Der Oberstaatsanwalt fragte nach: Gibt es dafür Augenzeugen? Hättasch antwortete trocken: Ja, 150. Die Anwesenden auf der Hochzeitsfeier. Mit einer weiteren Chatnachricht kommt der Oberstaatsanwalt dann nicht mehr um die Ecke.
Wurden die Angeklagten illegal abgehört?
Zeitsprung. Ab dem Mittag beginnt der 8. Verhandlungstag langsam in juristischen Grabenkämpfen zwischen Gericht und Verteidigern zu versinken. Der Antrag eines Verteidigers, zu überprüfen, ob das heimliche Mitlesen der Chatnachrichten sowie das Abhören der Gespräche der Angeklagten überhaupt rechtmäßig abgelaufen sei, wurde vom Senat abgelehnt. Die VR verliest einen kurzen Paragraphen- und Aktennummern-Tsunami. Doch es geht um Grundsätzliches: Wenn die Erkenntnisse der Behörden nicht rechtmäßig erworben wurden, besteht ein Verwertungsverbot. Die Verteidiger wollten sofort eine Abschrift des Beschlusses.
Tatsächlich hatte die VR kürzlich – so hatte es der Autor erfahren – ein Anschreiben an das Bundesamt für Verfassungsschutz verfasst, mit der Bitte, darzulegen, ob die Formalien eingehalten wurden. Mit anderen Worten: Sie wollte die Bestätigung, dass die Abhör- und Mitlesemaßnahmen legal stattfanden. Zur Beantwortung wurde dem BfV eine Frist gesetzt. Ein bemerkenswerter Vorgang, denn diese Gewissheit hätte offenbar schon vor Prozessbeginn in Schriftform eingeholt werden müssen. Die Verteidiger bestanden darauf, mit einer Ausnahme, dass der Prozess erst nach Eintreffen des BfV-Statements weitergehen dürfe, da erst dann klar wäre, ob die Beweise verwertbar seien. Auch dürfe ohne diese Klarheit nicht in die Beweisaufnahme eingetreten werden, die die VR für den 9. Verhandlungstag eigentlich geplant hatte.
Es ging weiter: Mehrere Verteidiger kritisierten, dass keine vollständigen Akten vorlägen. Die Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen müsse dringend überprüft werden. Es ging wild durcheinander. Einige Verteidiger warfen die Frage auf, ob die Verfahren für ihre Mandanten abgetrennt werden sollten. Die fünf Richter des Senats schrieben eifrig mit. Was eigentlich?
Es folgten zahlreiche Unterbrechungen. Ein weiterer Verteidiger-Antrag wurde zurückgewiesen. Nach der Mittagspause verlas ein Verteidiger einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung. Es ging weiter darum, dass entscheidungserhebliche Unterlagen (offenbar die Stellungnahme des BfV) erst beigezogen werden müssten.
Streit um einen Toilettengang
Die Verteidiger kritisierten weiter, dass ihre Argumente vom Gericht übergangen worden seien, dass das Gericht das Akteneinsichtsrecht verletzt hätte. Außerdem stand seitens der Verteidiger der Verdacht im Raum, dass BKA und BfV weiter Ermittlungen führen würden, parallel zu dem laufenden Verfahren. Weiter kritisieren die Verteidiger, dass das Gericht gegen die Prinzipien der fairen Prozessführung verstoßen habe. Eine direkte Rüge für die VR. Die wirkte kurzzeitig geschockt, aber die Verhandlung ging weiter. Oberstaatsanwalt Stolzhäuser wiegelte ab. Alle hätten Einsicht in die Akten nehmen dürfen.
Dann ging es mit eher negativen Energien weiter. Der Verteidiger eines Angeklagten meldete sich mit der Bitte an die VR, seinem Mandanten einen dringenden Gang auf die Toilette zu ermöglichen. Simone Herberger verweigerte diesen Toilettengang. Richtig gelesen. Verweigert. Die VR hält ihr Toiletten-Verbot tatsächlich weiter aufrecht mit der Begründung, der Angeklagte habe sich aus der JVA zu viel zu trinken mitgebracht. Ein Verteidiger rief in den Saal: „Soll die Blasenschwäche etwa erst ein Facharzt für Urologie nachweisen?“ Nach kurzer Konfusion besann sich die Vorsitzende jedoch und lenkte ein.
Nach einer weiteren Unterbrechung gaben einige Verteidiger noch Erklärungen zu den Ausführungen von Kurt Hättasch ab. Im Grunde stellten sie fest, dass es weder Chatgruppen noch andere organisatorische Zusammenhänge gab, die auf eine Gruppe (Sächsische Separatisten) hindeuten würden. Ein Verteidiger bemerkte: Volkstanz, Trompeten und Wander-Terroristen – das glaubt doch kein Mensch. Und weiter erklärte er, dass dies ein politischer Prozess sei, ein Prozess, der gegen die AfD geführt werde.
Am Ende dieses 8. Prozesstages verlas der Verteidiger von Kurt Hättasch, Rechtsanwalt Mike Thümmler, eine Erklärung, warum der erste Zeuge, der Ermittlungsführer, ein BKA-Beamter, nicht angehört werden sollte. Am 9. Prozesstag werden andere Verteidiger dazu auch Anträge stellen, weil sie der Meinung sind, dass der Beamte so lange nicht vernommen werden dürfe, solange nicht geklärt sei, ob die Abhörmaßnahmen rechtskonform waren.
Der neunte Prozesstag
Inzwischen hatte sich nach Jörg S. und Kurt Hättasch der dritte Angeklagte zu einer Einlassung entschieden. Hans-Georg P. aus Dresden. Der 26-Jährige sei seit 10 Jahren bei den politischen Rechten aktiv und Mitglied in der ehemaligen Jungen Alternative (JA) gewesen. Seine Kurzbiographie: Nach Schulabschluss und Straßenbaulehre (abgeschlossen) wollte Hans-Georg P. eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe machen. Dafür habe er auch 2024 Ausrüstungsgegenstände erworben. Seine Heimat wollte der Vater einer Tochter nicht verlassen, das hätte er nicht übers Herz gebracht. In den Chats mit anderen Angeklagten sei es u.a. z.B. um die Organisation von Feiern gegangen. Er hatte keine Zweifel an der Legalität der Chat-Inhalte. Es sei nie über illegale Aktivitäten gesprochen worden. Separatismus sei kein Thema gewesen. Den Namen Sächsische Separatisten hätte er bis zur Verhaftung nie gehört. Hans-Georg P. berichtete von einem sogenannten Outdoor-Training am 17. August 2024, das ein auswärtiger Mensch, jener Amerikaner, der verkabelt war, geleitet hätte. Der hätte das Gespräch immer wieder auf politische Themen gelenkt. Bei der Übung sei es darum gegangen, sich Häusern zu nähern, in Fenster einzusteigen und Treppen hochzugehen. Sein Mitangeklagter Jörg S. hätte auf den US-Mann einen guten Eindruck machen wollen.
Von einem Zusammenbruch Deutschlands halte er nichts, Terrorismus lehne er ab und Separatismus halte er nicht für zielführend. Mit acht Mann Sachsen abzuspalten, sei völliger Unsinn. Hans-Georg P. redete flüssig und authentisch. Manchmal etwas schnell, so dass der Autor, der unmittelbar hinter dem Redner saß, allerdings durch die gläserne Scheibe getrennt, die den Hochsicherheitssaal durchzieht, nicht jedes Wort perfekt verstehen konnte. Es ging weiter um den Hamas-Überfall auf Israel, sein Verhältnis zum Nationalsozialismus – all diese Themen spielten eine Rolle in diesen Chats.
Dann begann die VR ein Fragen-Kurz-Marathon mit Gesinnungsabschnitten. Ob er auch als Straßenbauer tätig gewesen sei? Ja. Ob der Wechsel ins Sicherheitsgewerbe nur geplant war? Ja. Hatte er kurz vorher gesagt. Wie hoch sein Monatsverdienst 2024 war? Netto 1700 Euro. Ob der Wechsel ins Sicherheitsgewerbe schon konkret war? Ja. Dafür habe er sich die Ausrüstung beschafft. Wie teuer war die Ausbildung in Polen? 3000 Euro bei der Europaen Security Agency.
Danach habe er z.B. Schiffe bewachen wollen, auf selbständiger Basis, seinen Wohnsitz in Dresden aber behalten. Welche Verdienstmöglichkeiten haben Sie sich vorgestellt, fragt die VR. Pro Woche 2000 Euro, antwortet Hans-Georg P. Die Ausrüstungsstücke seien robuste Kleidungsstücke, Gehörschutz sowie Oberteil und Unterteil gewesen. Außerdem ein Munitionsgurt und eine Tasche.
Sanftes Verhör
In seiner Küche sei eine schwarze Totenkopf-Sturmhaube gefunden worden. Die VR fragt: Was sollte das? Haben Sie die außerhalb der Wohnung getragen? Nein. Hatten Sie die schon lange? Ja. Auf die Frage, wofür die drei Messer waren, die gefunden worden seien, sagt P. nichts Konkretes. Wann welches Ausrüstungsteil getragen worden sei? Dann und dann, so die Antwort. Die Uniformjacke manchmal auch als Accessoire. Dann ging es noch um die Fragen, wie lange er mit seiner Tochter und der Kindesmutter zusammengelebt hätte (3/4 Jahr) und wie oft er seine Tochter vor der Verhaftung gesehen habe (2- bis 3-mal die Woche).
Simone Herberger ließ gelegentlich kleine Pausen zwischen ihren Fragen. Sie fragte manchmal leise, der Ton wirkte etwas leicht vorwurfsvoll-suggestiv, aber nicht unhöflich. Die Befragung wirkte teilweise wie ein sanftes Verhör.
Dann fragte die VR wieder nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Ordner und Nummern werden genannt. Die VR wollte wissen, warum sich Hans-Georg P. und Jörg S. über diesen Kontext so unterhalten haben. Antwort: Es gehe darum, dass er sich vorstelle, wie so ein Bürgerkrieg in Deutschland aussehen würde. Dann wich die VR plötzlich ab und fragte nach einem Namen: Leon Ringel, ob er den kenne. Hans-Georg P. bejahte. Weil der Autor Herrn Ringel nicht kennt, die TAZ aber schon und weiß, dass der Mann als Mitglied der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout51 vor Gericht stand, sei hier auf einen Artikel der Kollegen verlinkt.
Dann fragte die VR nach einem Chat aus dem Jahr 2017, also vor neun Jahren. Da war Hans-Georg P. 17 Jahre alt. Da habe er geschrieben, dass man Wehrsportübungen noch nicht machen müsse, weil die Kameraden fit genug seien, um sich mit Fäusten zu wehren. Man könne jetzt auch mit Waffen üben. Der Autor ist erstaunt, wie weit zurück die Ermittler die Chatnachrichten verfolgt haben. Ja, das habe er Jörg S. geschrieben, sagt P. dazu. Er sei damals großspurig gewesen, aber damit hätte er schon lange nichts mehr zu tun.
Danach durfte sich der andere Vertreter der Anklage, Dr. Dröge, an Hans-Georg P. abarbeiten. Er, der Angeklagte, habe ein Manifest von Anders Breivik auf seinem Computer gehabt, so Dröge. Was es damit auf sich hätte. Das sei Interesse gewesen und er habe das Manifest kritisch rezipiert, ist die Antwort. „Breivik ist ein Spinner in meinen Augen“, resümierte Hans-Georg P.
Zelle der National Socialist Brotherhood?
Hans-Georg P. antwortete schnell und flüssig. Manchmal verhaspelte er sich, war aber um Kohärenz in seinen Aussagen bemüht. Er wirkte nicht unsympathisch. Wenn er unsicher war, oder sich nicht erinnern konnte, sagte er es so. Manchmal auch nach einigem Zögern. Mitunter kam beim Autor das Gefühl auf, dass dieser Angeklagte seine „wilden Zeiten“ bereits hinter sich gelassen bzw. sie irgendwie verdrängt hatte zugunsten eines „neuen“ Lebens.
Am fortgeschrittenen Nachmittag näherte sich der 9. Prozesstag seinem vorläufigen Höhepunkt. Einige Verteidiger beantragten erneut, dass der erste Zeuge, der Ermittlungsführer, also ein BKA-Beamter, nicht vernommen werden dürfe. Begründung: Es fehlten angeblich Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. (Wir erinnern uns. Das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das ist jene Behörde, die über die AfD ein über 1000seitiges „Gutachten“ verfasst hatte, das vom Verwaltungsgericht Köln regelrecht zerpflückt wurde.) Eine sachgerechte Befragung des Zeugen sei nicht möglich und es gehe um die Verwertbarkeitsproblematik der Beweise. Der Ermittlungsführer wäre demnach in einer Position gewesen, in der er vor allem Aktenvermerke gelesen hätte und es bestehe die Gefahr, dass er eigene Wertungen wiedergebe. Der Oberstaatsanwalt erwiderte kurz und bündig: Die Anträge seien alter Wein in neuen Schläuchen. Die Verwertbarkeit der Aussagen könnte ja später noch geklärt werden. Ein Verteidiger erwiderte in Richtung Oberstaatsanwalt: Ich habe selten jemanden gehört, der so sehr an der Sache vorbeigeht.
Um 15:25 Uhr war die Sitzung wieder unterbrochen. Um 16:15 Uhr sollte es weiter gehen. Doch der Senat kam erst 16:55 Uhr wieder in den Sitzungssaal. Der Beschluss erging: Der Zeuge sollte gehört werden. Der schriftliche Beschluss wurde sofort ausgeteilt. Die Verteidiger schritten ein, wollten sich erneut äußern. Wieder Unterbrechung, das Ringen ging weiter. Um 17 Uhr wurde der Zeuge aufgerufen. Die VR wollte es durchziehen. Sie wehrte alle Versuche der Verteidiger, dies noch zu verhindern, ab. Eine schlechte Energie lag im Hochsicherheitsgerichtssaal. Dann wurde die Beweisaufnahme mit der Einvernahme des BKA-Beamten und damaligem Ermittlungsführer eröffnet. Er setzte sich mit Blick auf die Richterbank. Dort stand eine Kamera. Das Bild wurde auf große Flachbildschirme im Saal übertragen. Von dort oben blickte der Ermittler auf die Verteidiger hinab. Interessant – aus psychologischer Perspektive – waren die Hände des BKA-Manns: Sie verharrten während der gesamten rund 40 Minuten seiner Aussage in der sogenannten Stachelschweingeste, d.h. sie waren ineinander gefaltet. Im Notfall könnten die Finger gestreckt werden und das Stachelschwein stellt sich auf. Das gilt als eine unterbewusste Abwehrhaltung.
Der BKA-Mann berichtete, ohne Skript, von Ausgangsphase, verdeckter Phase und langer Phase der Asservaten-Auswertung. Am 23. März 2023 habe das Ermittlungsverfahren begonnen, nachdem das BKA am 27. Februar 2023 ein Schreiben vom Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten hätte, nach dem sich eine rechts-terroristische Zelle um Jörg S. gegründet haben soll. Der sei in der National Socialist Brotherhood (kurz: NSB) unterwegs gewesen und der Zellengründer. Weitere Zellen gäbe es in Großbritannien und Kroatien. Es gehe um die sogenannte Siege-Ideologie. Rechtsanwalt Kohlmann, Verteidiger von Jörg S., kritisierte sofort, dass das der vernommene BKA-Beamte nicht eigene Erkenntnisse wiedergebe, sondern die anderer Behörden. Was den Begriff Siege-Ideologie angeht, schien der Einwurf angebracht. Denn das ist nicht die Erkenntnis des Zeuge, sondern das lässt sich auf der Webseite des BfV nachlesen. Bei Wikipedia, wo alle bekannten Neo-Nazi-Organisationen aufgelistet sind, ist die NSB in Deutschland übrigens nicht zu finden. Zu geheim? Und übrigens auch die Sächsische Separatisten nicht.
„Viele Wälder in Sachsen“
Der Ermittlungsführer führte seinen Monolog fort. Er erzählte, was beim sogenannten „Training“ geschah, wie es die Angeklagten schon vorher in ihren Einlassungen beschrieben hatten. Er sprach von einem paramilitärischen Training am 13. Mai 2023. War der BKA-Mann selbst vor Ort? An dem hätten „nur integre Persönlichkeiten teilnehmen dürften“, zitiert der Ermittler aus einem Chat zwischen zwei Angeklagten. Er führte weiter aus, dass die Chats über einen längeren Zeitraum überwacht worden seien, die antisemitische und rassistische Inhalte gehabt hätten. Auch über den Tag X sei sich lange ausgetauscht worden. Belege dafür lieferte er nicht.
Der Beamte sprach von einem „interessanten Punkt“. Es handelte sich um ein abgehörtes Gespräch, zwischen den Angeklagten Jörg S. und Jonas K. während einer Autofahrt von Sachsen nach Rauschenberg, um Militaria zu kaufen. Man hätte sich über antisemitische und rassistische Themen unterhalten. Der BKA-Mann nannte zwei, drei Beispiele. Warum hatte er diese ausgewählt? Man habe den Holocaust relativiert. Jonas K. hätte behauptet, der Holocaust sei deshalb in der Schule nicht unterrichtet worden, weil nur das unterrichtet werde, was tatsächlich stattgefunden habe. Jörg S. hätte gesagt, man solle lieber die Waffen-SS ehren. Jonas K. hätte gesagt, die Richter seien die ersten die dran wären. Der BKA-Mann greift einige Satzfetzen aus dem Privatgespräch heraus. Der größere Kontext ist nicht bekannt. Der Autor stellt an dieser Stelle klar: Relativieren oder Infragestellen von Nazi-Verbrechen, Holocaust-Relativierung und die geäußerte Absicht, jemanden töten zu wollen, das alles ist selbstverständlich verachtungswürdig! Doch hier lauert die Attributionsverzerrungsfalle. Macht es die Angeklagten automatisch zu Terroristen, wenn sie in einem privaten Gespräch äußerst üble Gedanken geäußert haben sollen, Betonung sollen? Lässt sich von einem mutmaßlichen Personenmerkmal auf eine Handlung schließen?
Im Hochsicherheitsgerichtssaal ist es still. Die Aussagen haben eine gewisse Wirkung. Der BKA-Mann mit der Stachelscheingestenhaltung berichtete weiter, dass eine amerikanische Vertrauensperson (man könnte auch sagen: ein Agent) seit 2021 mit Jörg S. per Chat im Austausch gestanden habe. Drei Jahre vor der Verhaftung. Der Mann sei dem FBI zuzuordnen, räumte der Zeuge ein.
Dann sagte der Zeuge Halbsätze wie: „ … wenn ich mich recht erinnere.“ Wusste der Zeuge es, oder nicht? Die Zielsetzung der Gruppe von Jörg S. sei deutlich geworden. Welche, das wurde nicht gesagt. Die Frage nach Waffen sei im Chat thematisiert worden. Und der Satz von Jörg S. „Wenn wir bereit sind, dann sind wir es“ wurde zitiert, aber nicht in welchem Zusammenhang. Es habe eine Grundzustimmung zur Abtrennung bei Jörg S. vorgelegen. Was ist eine Grundzustimmung? Abtrennung wer von was? Entweder hat der Autor das überhört oder der Beamte hat es nicht gesagt. Dann trug der BKA-Mann wieder bedeutungsschwanger einen abgehörten Satz, den Jörg S. gesagt haben soll, vor: „Man hätte auch viele Wälder in Sachsen“ – weiter wurde nichts ausgeführt und auch nicht in welchem Zusammenhang. Einmal verwechselte der Zeuge das Jahr 2023 mit 2024. Kann passieren. Am 20. Juni 2024 habe ein „Training“ mit einer BKA-Vertrauensperson (man könnte auch sagen: Agent) im Planitzwald bei Brandis stattgefunden. Eingeladen habe angeblich Jörg S. Dabei sei akustische Überwachung durchgeführt worden. Außerdem hätte Jörg S. in Polen eine Ranch anmieten wollen zum Schießtraining.
Eine entscheidende Frage bleibt offen: Wenn eine unmittelbare Gefahr bestand, warum haben die Behörden nicht zugegriffen, sondern jahrelang gewartet? Stattdessen wurde jahrelang heimlich abgehört, aufgezeichnet, mitgelesen, Akten angelegt mit zehntausenden Seiten. Und wenn ich mich recht erinnere: Der Freistaat Sachsen steht noch.

Ich kann nicht beurteilen, wie aussagekräftig dieser Artikel ist – was mir aber bei anderen Medien dazu auffällt ist: Schweigen.
Man nehme diesen Prozess oder die Prozesse gegen Prinz Reuß und Mitbeschuldigte: Stell dir vor, es gibt ein Strafverfahren vom GBA wegen staatsgefährdender Straftaten gegen rechte Umstürzler – und keiner geht hin.
Einerseits wird suggeriert, es wäre so eine Art Hitlerputsch geplant, andererseits interessiert es niemanden?
Das gibt zu denken.
Danke für Ihre Artikel.
Ohne sie hätte ich weder von dieser Umstürzler- Truppe noch von der vorgebrachten Gefahr für Deutschland gehört.
Eine Schande, dass bei einem solchen Prozess, wo es um die Sicherheit, Demokratie und Freiheit Deutschlands geht, keine Berichterstattung in den großen öffentlich-rechtlichenMedien erfolgt.
An dieser Stelle erneut die Frage, wie oft es vorkommt, dass FBI-„Vertrauenspersonen“ aka FBI-Agenten in Absprache mit Verfassungsschutz und BKA paramilitärische Übungen in Deutschland durchführen oder ähnlich abenteuerliche Dinge organisieren.
Selbstverständlich kennt jeder*In die „VR“ …
Hoffentlich gibt es im ehrbaren Gefängnis kugelsichere Glaskästen, damit diese Terroristen*Innen nicht noch viel mehr Schäden in unserem schönen demokratischen Deutschland
Es hätte niemals die GSG 9 als Überfallkommando zu Hättaschs Wohnhaus geschickt werden dürfen – eine sichere Verhaftung aus seinem Alltag wäre möglich gewesen. Es hätte ihm bei diesem Vorgang auch keinesfalls in den Kopf geschossen werden dürfen. Beim Sachstand, sowohl gemessen an den Vorwürfen, und der Beweislage, hätten bereits die Ermittlungen frühzeitig eingestellt werden müssen. Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Ermittlungsbehörden, der Staatsapparat insgesamt hat sich derart verrannt, dass er gesichtswahrend nur noch aus der Angelegenheit herauskommt, indem er Vorwürfe an den Haaren herbeizieht und dafür junge Leute sinnlos in Untersuchungshaft hält.
Die BRD ist zum Saftladen verkommen, aus dem man nur noch austreten kann, da er sich jedweder Reform strikt verweigert. Wenn das kein Separatismus ist, wird es sicher bald wieder als Republikflucht geahndet. Schade, es sah zwischendurch mal ganz gut aus im Deutschland zwischen den Diktaturen.
Der dritte und letzte Streich: Als rechtstreuer Patriot versuche ich ja seit 7-8 Jahren diese juristische Rückdeckung zu bekommen. Und zwar wieder über den Dienstweg, damit alles dokumentiert wird, was hier in Deutschland/international nicht funktioniert und was man anders machen muss, damit es funktioniert. Insofern gibt es nichts, was ich mir vorwerfen lassen könnte oder müsste. Das Problem kommt von außen in Ost und West. Damals wie heute. Ich sage ja immer, dass Deutschland nicht souverän sei. Und das ist stichhaltig für uns und andere EU Länder nachweisbar, egal was die hiesige Rechtslage dazu sagt, denn internationale Sonderrechte regeln das einfach an unserem Recht vorbei. Mit fatalen Folgen für unser (sicherheits)politisches Klima. Vor 25 Jahren ist unser funktionierendes System unter dem Vorwand der Anti-Terror Bekämpfung zerschossen worden, um das US System zu globalisieren. Und genau der daraus folgende illegal installierte internationale Überwachungsstaat nimmt mich hier seit Jahren in die Mangel und versucht mich als Rechtsaußen zu einem Täter zu machen. Zu einem Täter, der ich nie war. Wer das letztlich genau antreibt (Behörden/Namen!), ist für den „Staubsauger“ schwer zu sagen. Das müssen die tun, die den Beutel untersuchen. Und die sollten sich dabei nicht permanent von meinem nackten Hintern ablenken lassen, sondern endlich ihren Job machen. Gerade weil der Apparat zerschossen ist und hier in Deutschland jeder verfassungswidrig einfach tut, was er will. Das gilt für die Kollegen im Inland wie Ausland. Die kennen unsere Rechtslage nicht, oder sie ist ihnen schlicht egal. Mir aber nicht. Und einer hochgeschätzten Kollegin auch nicht, die mich damals indirekt darum gebeten hatte, dieses verkommene Scheißhaus ein für allemal in die Luft zu sprengen. Was ich hiermit jetzt hoffentlich getan habe. Ein Nachsatz zum StGB §130: Den Holocaust habe ich nie geleugnet. Aber unsere angebliche Alleinschuld ist eine unsägliche Falschbehauptung. Frohe Ostern! :-)