Die Kontrolle durch das Justizpersonal vor Verhandlungsbeginn lief, wie immer, zügig, freundlich und professionell. Draußen, vor dem Hochssicherheitsgerichtssaal, zeigte das Thermometer nur 18 Grad. Was war bloß mit der Erderwärmung und dem Klimawandel los? Trotzdem (oder wegen?) kühler Temperaturen: keine Demo gegen Rechts. Nix.
Der Beginn wie immer: pünktlich unpünktlich, um 9:47 Uhr. Die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, (nachstehend VR genannt) rief, wie immer, ein freundliches „Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz!“ in die Runde und los ging es. Die Verspätung wurde wettgemacht mit einem zügigen Beginn der umfassenden Erklärung, auch Einlassung genannt, des Angeklagten Norman T. Er begann seine Einleitung mit den Worten, dass er sehr interessiert sei, diesen Prozess schnell aufzuklären und zu beenden. T. war bereits der vierte Angeklagte, der sich umfassend einließ. Zur Erinnerung: Das ist für einen Staatsschutzstrafprozess absolut ungewöhnlich. Da gilt für Angeklagte normalerweise die ungeschriebene goldene Regel: Schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. T. präsentierte, fast wissenschaftlich, ein Inhaltsverzeichnis und legte los. Er sei glühender Gastronom, habe von 2018 bis 2022 eine Ausbildung zum Restaurantfachmann absolviert, habe seit seiner Kindheit aktiv Trompete gespielt und sei - er wurde kurz ironisch - nun offenbar ein Terrorist. U.a. ein Vorfall am Beuchaer Bahnhof (Landkreis Leipzig), wo ein Bekannter durch einen Asylbewerber fast abgestochen wurde, hätte ihn zum Nachdenken gebracht, politisch gesehen.
An seiner Arbeitsstelle, einem italienischen Restaurant, habe er fast ausschließlich mit Ausländern zu tun: Inder, Italiener und Ukrainer. Und: Sein Team wolle ihn wiederhaben. Das hatte der Chef des Restaurants, der einen früheren Verhandlungstag besucht hatte, gegenüber dem Autor bestätigt. T. berichtete, mit Jörn S., dem jüngeren Bruder von Jörg S., befreundet gewesen zu sein. Man habe einiges zusammen im Outdoor-Bereich gemacht. Ein-, zweimal im Wald übernachtet, sich auf eventuelle Katastrophen vorbereitet, auf Amazon Survival-Sachen bestellt. Einiges kaufte er im lokalen Gartencenter, und er hatte einen Fluchtrucksack gepackt. Das Prepping hing angeblich mit der Coronazeit zusammen, weil niemand gewusst habe, wie es weitergehe. Die drei Männer im Senat hörten aufmerksam zu, die beiden Frauen machten sich eifrig Notizen. Konnten sie sehen, wie das Narrativ über die „Sächsischen Separatisten“ weiter zerschmolz?
Norman T. redete zügig, nannte mehrere Stellen in den Akten, die in Augenschein genommen wurden und setzte bestimmte Aussagen aus Chats in - aus seiner Sicht - richtige Kontexte. Das ist eines der Hauptprobleme dieses Prozesses: Die meiste Zeit wird aus irgendwelchen Chats zitiert. Oft stellte sich heraus, dass die Zeugen aus dem BKA - es handelte sich um die zuständigen Bearbeiter - nur bestimmte (belastende) Chat-Passagen ausgewählt hatten, die - komischerweise - gut in das Narrativ der Anklage passten. Entlastende Elemente tauchten fast nicht auf. Das Konzept der Unschuldsvermutung scheint es bisher nicht in den Gerichtssaal geschafft zu haben.
Dann machte Norman T. eine hochbrisante Aussage: Die Mitangeklagten Kurt Hättasch, Hans-Georg P. und Kevin R. hätten nicht zu seinem Umfeld gehört. Später fügte T. auf Verteidiger-Nachfragen hinzu, dass er Kurt Hättasch und Kevin R. am 23. Januar überhaupt das erste Mal gesehen hätte, im Gerichtssaal. Vorher hätte er sie weder gesehen noch gesprochen. Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal. Separatisten, die sich nicht kannten? Gab es etwa eine weitere Organisation mit dem Namen „Geheime sächsische Separatisten“? Spaß beiseite. Wie können Individuen, die sich nicht kennen, gemeinsam eine terroristische Vereinigung gründen? Das scheint es nur in Sachsen zu geben.
Geburtstagsfeier durch die Trennscheibe
Achtung: Besucherrekord. Es war richtig voll im Saal mit 152 Sitzen. 13 Besucher und drei Pressevertreter. Ein Grund: Der Angeklagte Kevin M. hatte Geburtstag und ein paar Angehörige waren gekommen. Das verkündete die VR in der ersten Verhandlungspause. Dann folgte eine noble, menschliche Geste von Simone Herberger: Sie erlaubte zu Beginn der ersten Verhandlungspause, dass sich die Angehörigen von M. - ich glaube Mutter und Großvater - mit ihm an der Trennscheibe (Verhandlungs- und Zuschauerraum sind durch große, lange Trennscheiben separiert) treffen durften. Kevin M. dahinter, bewacht vom Sicherheitspersonal. Der Rest sollte den Saal verlassen. Diese Geste ist der VR hoch anzurechnen.
Wir kürzen die stundenlangen Einlassungen von Norman T. stichwortartig ein: Er habe sich aus dem Freundschaftskreis mit den Brüdern S. ab 2022 verabschiedet. Jörg S. - der sogenannte Rädelsführer - habe er innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Festnahme nur zwei Mal gesehen, da S. 2023 und 2024 hauptsächlich in Görlitz und in Polen war. 2023 hätten ihm die Brüder S. beim Aufbau von Möbeln in seiner neuen Wohnung in Leipzig geholfen. „Jungs, vielen Dank für das Aufbauen meiner Schränke!“, rief T. in Richtung der S.-Brüder. Von den Behörden war das Schrankaufbauen wohl als „Lagebesprechung“ eingestuft worden.
Auch einen Besuch im KZ Buchenwald thematisierte T.. Wir erinnern uns: Ein Teilnehmer einer Gruppe, zu der T. gehörte, hatte vor dem Tor einen Hoden raushängen lassen. Das Bild sei verwerflich, stellte T. klar. Das gehöre sich nicht. Aber die anderen, auch er, hätten sich „komplett“ benommen. Sie hätten gemeinsam das KZ besucht, ohne rechte Kleidung, sie seien nicht mal über den Rasen gelaufen.
T. habe sich aus rechten Telegram-Kanälen einen Trainingsplan zusammengeschrieben, um fit zu bleiben, habe es aber nicht durchgehalten. Nach Corona habe preppen keinen Sinn mehr gemacht. Auch habe er „Mein Kampf“ gelesen, aber nach der Hälfte aufgehört, weil es schwer zu lesen sei, und er das Interesse verlor. Ein ominöses Jobangebot - darauf waren die BKA-Ermittler „gestoßen“ in einem Telegram-Chat aus dem Jahr 2021 - des Mitangeklagten Jörn S. entpuppte sich wohl in der Gestalt, dass T. in seinem Auto den S. zu seiner Freundin nach Grimma chauffiert und wieder abgeholt hatte. Von den sächsischen Separatisten habe er noch nie gehört, erst bei der Verhaftung. Dann tauchte wieder eine dieser eigenartigen Interpretationen des BKA auf. T. hatte wohl beim Besuch eines Bekannten in dessen Wohnung eine Armbrust fotografiert und gepostet. Das BKA schrieb wohl in den Akten dazu, dass T. offenbar eine Armbrust besäße. Auch diese - aus seiner Sicht – Missinterpretation klärte T. auf. Da war es wieder: Das BKA deutete die Armbrust zu Lasten des Angeklagten. Wenn Sie das nächste Mal in das Panzermuseum Munster fahren: Auf keinen Fall ein Selfie vor einem Tiger 2 machen und dann posten. Man weiß ja nie.
Ist eine US-Südstaatenflagge schon rechtsextrem?
Norman T.'s Schilderungen über sein Leben, insbesondere die Jahre ab 2019 (da war er 17), klangen wie eine normale Jugendbiographie. Jemand, der auf der Suche nach Freundschaften war, der zeitweilig einen Rechtsdrall hatte, auch provozierte, während Corona anstatt einer FFP-2-Maske eine Totenkopfmaske trug (erhältlich bei Amazon), und dann offenbar auf die Lebensspur zurückkehrte mit Job, eigener Wohnung, Verantwortung etc. T. räumte ein, dass er schon einmal vor dem Amtsgericht Grimma saß wegen Volksverhetzung (er hatte im Netz offenbar irgendwas über Transgender gepostet). Was rauskam, sagte T. nicht, wenn der Autor das richtig verstanden hatte. T. redete auch über die verschiedenen Telegram-Chats, die unterschiedliche (Fantasie-)Namen hatten, z.B. Waldforum, Gummibärenbande oder RSGNOR4. In den Chats seien zu 95 Prozent Quatsch geschrieben und Witzbilder gepostet worden, so T.. Es wären Memes geteilt worden, die zum großen Teil schwarzer Humor gewesen seien. T. las den Haftbefehl vor, den er am 5. November 2024 erhalten hatte, als Einsatzkräfte mit einer Ramme die Tür aufschlugen. Sie hätten auch klingeln können, resümierte T..
Die zuständige Ermittlerin soll wohl gesagt haben, dass T.'s Gesinnung rechts sei. Im Zimmer befand sich auch eine amerikanische Südstaatenflagge an der Wand, berichtete T.. Ist die Flagge jetzt auch rechtsextrem? T. betonte, dass er nie etwas mit Siege-Ideologie und militantem Akzelerationismus zu tun gehabt hätte. Das werfe ihm die Anklage aber vor. Er, T., wisse gar nicht, worum es dabei gehe.
Nun, der Zungenbrecher „Akzelerationismus“ tauchte immer wieder im Prozess auf, aber was die Verbindung zu den Angeklagten sein soll, erschließt sich dem Autor bis heute nicht. Den einzigen Nutzen sehe ich bei einer Silvester-Party: Wer nach vier Schwarzbier und drei Schnäpsen das Wort Akzelerationismus drei Mal hintereinander fehlerfrei aussprechen kann, hat gewonnen. Aber ernsthaft: Natürlich hat T. - so wie Jörg S, Kurt Hättasch und Hans-Georg P. vor ihm mit ihren Einlassungen - seine Punkte so kohärent wie möglich berichtet. Das ist normal. Dennoch: Vieles klang authentisch und recht plausibel.
Gegen 14 Uhr war T.'s Einlassung vorbei. Er wies noch darauf hin, dass er weder beim sogenannten Häuserkampftraining am 17. August 2024 dabei gewesen wäre, noch die Amerikaner kenne. T. richtete indirekte Vorwürfe gegen das gesamte Verfahren: „Ich gehöre nicht in den Vollzug“, „Dort ist nicht mein Platz“, „Es ist psychisch fordernd und beschädigt uns alle“, „Langsam reichts“, „Unseren Familien wird massiver Schaden zugefügt“. Mit dem Satz „Wir wollen unsere Lieben wiedersehen“ schloss T.. Und dann: „Ich beantrage die Aufhebung meines Haftbefehls, bzw. die Außervollzugsetzung unter geeigneten Bedingungen.“
Vorsitzende Richterin mit merkwürdigem Fragen-Marathon
T. hatte bis zum Mittag geredet, nach der Mittagspause eine weitere halbe Stunde. Dann stellte die VR ihre Fragen zu den Einlassungen. Es folgte wieder ein staatsbürgerkunde-ähnlicher Fragenkatalog. Erstaunlicherweise gab es keine Fragen zu den eigentlichen Tatvorwürfen. Nur Gesinnungsfragen. Wir müssen uns noch einmal die Alterspanne des Angeklagten ins Gedächtnis holen: 2019 - bis zu diesem Zeitpunkt zurück hatten die Behörden anscheinend die Chats ausgewertet - war T. 17 Jahre alt und in einer Orientierungsphase. Jeder mit etwas entwicklungspsychologischer Grundkenntnis weiß, wie 17-jährige Jugendliche ticken (können). Dieser Fakt spielt bei Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (kurz BKA) scheinbar keine Rolle.
Als die VR mit ihren Fragen begann, musste ich mit dem Kopf schütteln. Welche Gedanken T. beim Ukraine-Krieg gehabt habe, warum er dem italienischen Restaurant, in dem er bis vor der Verhaftung gearbeitet hatte, treu geblieben sei, was er im Restaurant gemacht habe, ob er gern zu dieser Tätigkeit zurückkehren wolle, dass er in einer Sprachnachricht gesagt habe, man müsse alle Ausländer aus dem Osten in den Westen schicken und wie sich das vertrage mit der Tatsache, dass er mit Ausländern zusammenarbeite (das habe er in einem geschlossenen Chat geäußert und es habe nicht sein Leben widergespiegelt, antwortete T.), warum er 2022 der Freundesgruppe den Rücken gekehrt habe, aber was ihn verbunden habe mit den Mitangeklagten Jörn S. und Jonas K. Und und und. Die Befragung klang wie eine schlecht vorbereitete Psychotherapiestunde. Die VR formulierte ihre Fragen - wir kennen das schon -bedeutungsschwanger und teilweise hauchte sie in ihr Mikrophon. Warum tat sie sich das an? Es klang inhaltlich und akustisch wirklich schlecht. Und: Nur Simone Herberger fragte, die anderen Mitglieder nicht. Was ist nur mit diesem Senat los? Die Peinlichkeit bekam noch eine Krönung. T. hatte berichtet, dass er eine Freundin hatte, die Zeugin Jehovas war, aber auch in eine andere junge Frau verliebt war. Die Frage der VR sinngemäß: Lief das Verliebtsein parallel oder hatten sie die nacheinander?
Dann zitierte die VR aus einem Chat aus dem November 2019. Darin ging es irgendwie um die SA. T. erwiderte, dass er sich schlecht entsinnen könne, was er vor sechs bis sieben Jahren geschrieben habe, da sei er 17 gewesen, und daher wolle er die Frage nicht beantworten, weil er unsicher sei. Auch hier können wir abkürzen. Tapfer stocherte die VR weiter im Nebel herum. Den Grund kennt wahrscheinlich nur sie. Sie ließ ein paar Fotos auf dem Bildschirm zeigen. Weil der Schirm, der zum Zuschauerraum gerichtet ist, ausgeschaltet war, konnte ich nur schräg auf den Schirm schauen, der Richtung Verteidiger und Angeklagte gerichtet war. Was konnte ich erkennen: drei schwarzgekleidete Gestalten in einer Winterlandschaft mit einer Art Flagge vor Sträuchern. Es könnten drei Ninjas sein. Die VR fragte, wer das sei und ob sich T. erkenne. Er: Nein. Dann ein weiteres Foto, auch wieder eine Art „Stilleben mit drei Ninjas“. Es führte zu nichts. Die Verteidigerin rief der VR zu, dass ihr Mandant doch bereits gesagt habe, dass er sich nicht erkenne. Was die drei Ninja-Menschen darstellten und was sie mit den Tatvorwürfen zu tun hatten, wurde nicht gesagt. Es blieb das Geheimnis der VR.
Die verbale Entgleisung des Oberstaatsanwalts
Dann folgte der traurige Tiefpunkt dieses 24. Verhandlungstages. Der Vertreter des Generalbundesanwaltes, Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, wollte alles noch einmal durchkauen. Die Chats, wer wann was wie warum geschrieben hatte und so weiter. Wie er, T., etwas in einem Chat am 29. Januar 2020 gemeint habe. Echt jetzt? Dann warf der Oberstaatsanwalt dem T. vor, er habe von Jörn S., dem jüngeren Bruder von Jörg S., einen Link zu einem „Gesinnungstest“ erhalten. Ich meine verstanden zu haben politicalscales.net. Aber gefunden habe ich nur einen Test unter dem Link https://politiscales.party/, der mit 117 Fragen Einstellungen zu bestimmten gesellschaftlichen Themen abfragt. Scheint nicht verwerflich zu sein. Am 28. November 2019 habe Jörn S. den Test geschickt, warum? T.: Das weiß ich doch nicht. T. habe den Test durchgeführt und das Ergebnis an S. zurückgeschickt. Warum, wollte der Oberstaatsanwalt wissen. Warum glaubten Sie, seiner Bitte nachkommen zu müssen? Ich fasste mich an den Kopf, in welchem Schlamm wühlte der Oberstaatsanwalt hier herum? Ein Test, der dem Angeklagten vor sieben Jahren zugeschickt wurde?
Allgemeine Unruhe im Saal. Was wollte die Staatsanwaltschaft beweisen? Dann ließ der Ankläger kurz die Katze aus dem Sack: Die ideologische Einstellung spiele eine Rolle in diesem Verfahren!
Da war sie plötzlich hervorgetreten, die Wahrheit über dieses Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“. Es ging und geht um Ideologie. In dem Fall geht es darum, rechte Einstellungen mit juristischen Mitteln zu bekämpfen. Die Verteidigerin von T. bat, die Aussage vom OS ins Protokoll aufzunehmen. Der Oberstaatsanwalt hatte schon gut Fahrt aufgenommen. Seine Stimme bebte ab und zu. Zur Erinnerung: 2019 war T. 17 Jahre alt. Bei dem Test kam wohl raus, dass T. zu 86 Prozent für Konservatismus sei und zu 48 Prozent für Kommunismus. Das ergibt auch im Sinne der Anklage keinen Sinn, so wie dieser Prozess.
In einer alten Weisheit der Dakota-Indianer soll es heißen: „Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.“ Aber nicht der Oberstaatsanwalt. Er zeigte T. ein unscharfes Foto. Ob er dort eine rote Sonne erkenne. T. sagte: Nein. Warum er eine Totenkopfmaske trage. T. antwortete trocken: Corona. Reaktion im Saal: Eine stille, allgemeine Erheiterung bei einigen Verteidigern. Immer mehr steigerte sich der Oberstaatsanwalt in die Befragung hinein. Die Antworten entsprachen wohl nicht seinen Erwartungen. Krampfhaft versuchte er nachzuweisen, dass es eine terroristische Vereinigung gab. Doch Material und Aussagen gaben es nicht her, so der Eindruck des Autors.
Als Notlösung versuchte der Oberstaatsanwalt, T. mit Chat-Nachrichten zu erschlagen. Auch das misslang. Anschließend ritt der Anklagevertreter noch auf den Winterbildern mit den drei Ninjas herum. Aber auch er, so wie die VR, blieb erfolglos. Der Oberstaatsanwalt schien am Rande der Verzweiflung. Er ließ das Schriftstück auf den Monitor beamen, über das T. bereits berichtet hatte, dass er es aus verschiedenen rechten Telegram-Kanälen als eine Art Fitness-Programm zusammengeschrieben hatte. Der Oberstaatsanwalt wollte wissen, was ganz unten eine bestimmte Buchstaben-Kombination bedeute. Ich konnte sie von meinem Platz aus nicht erkennen. Es schien so, als ob der Anklagevertreter den Befragten in die Enge treiben wollte. Irgendwie ging es um HIOP, ob das „Hitler is our prophet“ heißen soll, wollte der Oberstaatsanwalt wissen. Er war kurz davor zu explodieren. Allgemeine Verunsicherung. T. wusste offenbar nicht, worauf der Anklagevertreter hinaus wollte. Noch bevor sich T. sammeln konnte, rief der Oberstaatsanwalt quer durch den Gerichtssaal: „Herr T. das ist erbärmlich, was sie hier abliefern!“
Und was machte die VR? Sie griff nicht ein. Echt schwach. Der Oberstaatsanwalt durfte fluchen und den Angeklagten einschüchtern und die Vorsitzende Richterin gab keinen Mucks von sich. Der Rest des Senates auch nicht. Die Verteidigung stellte den Antrag, die verbale Entgleisung des Oberstaatsanwaltes in das Protokoll aufzunehmen. Ein klares Stopp-Schild in Richtung Anklage. Nach einer Pause erklärte T., dass er keine weiteren Fragen des Oberstaatsanwalts beantworten werde. Übrigens: Die drei Anträge auf Befangenheit - zwei gegen den Senat, einer gegen die Vorsitzende Richterin - wurden abgelehnt. Überraschung.
„Nicht hier und nicht jetzt“
Aus meiner Perspektive zeigte dieser Verhandlungstag erneut: Die Anklage hat nichts wirklich Beweiskräftiges in der Hand. Verzweifelt sucht sie in einem mehrere zehntausend Seiten großen Aktenberg nach der smoking gun und landet immer wieder auf Nebenkriegsschauplätzen. Den prozessrelevanten Fakt, dass Norman T. die beiden Mitangeklagten Kurt Hättasch und Kevin R. gar nicht kannte, ließ der Oberstaatsanwalt elegant unter den Tisch fallen. Er wird wissen, warum. Und dass in den Chats, die der Anklagevertreter dem Angeklagten T. um die Ohren gehauen hatte, die Worte „Sächsische Separatisten“ überhaupt nicht auftauchten, erwähnte er mit keinem Wort. Der Oberstaatsanwalt konnte an diesem Prozesstag nichts beisteuern, was den Tatvorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder die Planung von Straftaten substantiiert hätte.
Vier der acht Angeklagten haben bereits umfassend ausgesagt. Für eine der nächsten Verhandlungen hat mit Kevin R. der fünfte Angeklagte eine Einlassung angekündigt. Am Ende thematisierte die VR noch kurz den mündlichen Antrag von T. auf Aussetzung des Haftbefehls. Fast vorsichtig fragte sie den Oberstaatsanwalt, wie er dazu stehe. Worauf der genervt antwortete: „Nicht hier und nicht jetzt.“ Das musste der Oberstaatsanwalt sagen, denn auch er weiß: Sobald der erste Haftbefehl außer Vollzug gesetzt bzw. aufgehoben wird, droht der Prozess möglicherweise zusammen zu brechen. Fraglich ist auch, wie lange der 5. Senat noch gewillt ist, die Prozess-Fassade aufrecht zu erhalten. Ich schätze die fünf Richter nicht so ein, dass sie nicht mitbekommen haben, dass die Anklage inzwischen löchriger als ein Schweizer Käse ist, der auch noch übel riecht.
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2/2 Ich hatte schon geschrieben, dass hier mehrere Filme parallel laufen. Man könnte es aber auch anders sehen, nämlich dass ein bereits laufender Film mit sehr gutem Drehbuch klassischer Prägung und exzellentem Cast von fremden Filmcrews und ausländischen Geldgebern einfach gegen die originalen Rechteinhaber gekapert worden ist, um aus einem brillianten Agentenfilm selten gesehener Klasse einen klischeebeladenen Actionfilm moderner Machart zu machen, wo es nicht mehr um einen langsamen Spannungsaufbau und strategisch geschickt gegen die Gefahr vorgehende Akteure bis hin zum spektakulären Showdown geht, sondern nur darum, möglichst am laufenden Meter irgendwas in die Luft zu sprengen, weil das Publikum heututage einfach daran gewöhnt ist, dass alle 5 Sekunden irgendwas explodiert, auch wenn das gar keinen Sinn macht. Man vergleiche die britischen Filmklassiker „The Black Windmill“ oder „Who dares wins“ mit den modernen „Mission Impossible“ Adaptionen: Die beiden erstgenannten sind absolut realitätsnah, weil da echte Fachleute ihre Praxiserfahrung eingebracht haben, die zweitgenannte Filmserie ist hingegen absolut grotesker und völlig weltfremder Bullshit, der in der Realität so niemals funktionieren kann, ohne ein totales Desaster heraufzubeschwören. Wenn man jetzt merkt, dass einem der eigene Film von anderen ungefragt unter dem Arsch weggeklaut und in eine fatal hirnlose Richtung gelenkt wird, nur um den schnellen Dollar zu machen, anstatt einen realistischen Thriller mit Happy End zu produzieren, was macht man dann? Man holt sich seinen eigenen Film zurück, macht den Murphy und setzt den „Blue Thunder“ vor den Zug, um das totale Desaster zu verhindern. Ich hatte es angedroht. Wer nicht hören will, muss fühlen. Der Fehler liegt nicht bei uns. Er liegt bei denen, die einfach ungefragt unseren Film gekapert haben und uns aus unserer eigenen Produktion drängen wollten. So läuft das nicht. Entweder hier wird jetzt unser Film gedreht oder das Studio wird geschlossen.
1/2 Es gibt keinen „militanten“ Akzelerationismus. Akzelerationismus ist eine (legale!) politische (keine militärische) Strategie, die so funktioniert, dass man politische Fehlentwicklungen ganz gezielt über genau in die falsche(!) Richtung gehende Entscheidungen in voller Absicht schnell vorantreibt, damit das Volk gegen die Politik rebelliert und von sich aus genau die andere Richtung einfordert. Wenn ich z.B. die illegale Zuwanderung nach Deutschland per Akzelerationismus begrenzen will, dann fordere ich keinen Grenzschluss, sondern flute die Bude erst recht mit illegalen Zuwanderern, damit das Volk davon alsbald die Nase voll hat und dagegen wählt. Wie funktioniert das? Wie mit dem Frosch im sich langsam erhitzenden Wasser: Wenn es sich so langsam erhitzt, dass der Frosch das nicht merkt, wird er langsam gekocht. Erhitze ich das Wasser schnell, dann springt der Frosch heraus, weil er die schnell steigende Hitze merkt. Langsame Bewegungen fallen einfach weniger auf als schnelle. Das ist der ganze Trick dabei. Insofern kommt der hier betriebene Akzelerationismus keineswegs von „rechts“ und auch nicht aus irgendeinem Untergrund, sondern von allen anderen politischen Akteuren. :-) Und das bereits seit mehreren Jahren und in nahezu ganz Europa. Ursächlich dafür ist die langsame aber überaus hartnäckige Ausbreitung des radikalen Islam in der EU. Die wurde in ihrer existenzbedrohenden Gefahr wegen ihrer zeitlupenartigen Langsamkeit lange kaum bemerkt. Jetzt, wo sich dank Massenzuwanderung und Islam auf allen Kanälen dabei alles überschlägt, steigt das Volk auf die Palme und rutscht nach rechts, damit die auf der rechten Seite genug Wählerzustimmung bekommen, um das Problem endlich abstellen zu können. Wenn man auf die sich entwickelnde politische Stimmungslage in Europa schaut, kann man nur sagen: Funktioniert absolut blendend. ;-) Gleich weiter…
„Dann ließ der Ankläger kurz die Katze aus dem Sack: Die ideologische Einstellung spiele eine Rolle in diesem Verfahren!“
Ist doch seit dem Kaiserreich der Fall. In der BRD hat man das ein bisserl verschämt weggedrückt, weil das ja typisch für Diktaturen ist. Aber nun ist das wieder voll da.
Machen wir uns nichts vor: es geht um die Vernichtung der Existenz des Lebens und der Zukunft der jungen Leute. Immer nach dem Motto: bestrafe einen, erziehe einhundert . Daher ist es völlig belanglos, ob sie am Ende freigesprochen werden oder nicht – der Weg ist das Ziel! Jahrelange Demütigung, Unterdrückung, psychischer Terror, insoweit auch eine Form von Folter, das ist es, was die Bundesanwaltschaft und letztendlich auch die Vorsitzende Richterin hier verfolgt beziehungsweise zulässt.
Offenkundig zarte Anklänge an Nordkorea oder das Pol Pot Regime in Kambodscha. Gratulation an unser juristisches System, das hat sich seit Adolf nicht wirklich fundamental in seiner Haltung gewandelt sondern kehrt zu sein Wurzeln zurück: die Treue zu den Interessen der Herrschenden steht im Großen und Ganzen über allem. Auch über dem Recht.
Parallel zum Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ hat der Prozess gegen die „Ulm5“ in Stuttgart Stammheim begonnen. Es handelt sich um die Anklage gegen 5 Personen aus verschiedenen Ländern, die überwiegend in Berlin lebten, und die am 8.9.25 in das Gebäude der deutschen Tochtergesellschaft von Elbit Systems, einem israelischen Rüstungskonzern in Ulm, eindrangen und dabei gezielt Gegenstände im Wert von mehr als einer Million Euro zerstörten. Sie ließen sich anschließend widerstandslos festnehmen und sitzen seit 8.9.25 in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen und die Anklage gegen die Mitglieder der Palestine Action Germany, so nennen sich die 5 Angeklagten tatsächlich, werden von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vertreten. Die Anklagen lauten auf „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung, Verwendung von Kennzeichen terroristischer und verfassungswidriger Organisationen“. „Ulm5“ Festnahme 8.9.25, U-Haft seit 8.9.25, Prozessbeginn 27.4.26. „Sächsische Separatisten“ Festnahmen und U-Haft seit 5.11.24, Prozessbeginn 23.1.26. Anklage und Ermittlungen bei „Ulm5“ durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart lediglich wegen „Krimineller Vereinigung“ Höchststrafe 5 Jahre, schwere Fälle bis 10 Jahre. „Sächsische Separatisten“ Anklage und Ermittlungen durch Generalbundesanwalt wegen „Terroristische Vereinigung“ Höchststrafe bis 10 Jahren, schwere Fälle Lebenslänglich. Kriminelle Vereinigung = Verfolgung primär eigennützige Interessen. Terroristische Vereinigung = Straftaten den Staat zu destabilisieren. Finde die Fehler und Unterschiede im Hinblick auf „Ulm5“ und „Sächsische Separatisten“ defeniere die Begriffe „staatliche Willkür“, Rechtsstaat und Ermessensspielraum und begreife, daß Generalstaatsanwaltschaften weisungsgebunden sind und zum Beispiel durch Gesetz mit den politischen Zielen der Bundesregierung übereinzustimmen haben.
Gibt es Dokumentationen zu den Prozessen vor Hitlers Volksgerichtshof, die man zum stilistischen und rhetorischen Vergleich des Verhaltens von Staatsanwaltschaft und Richter-Tisch heranziehen könnte?
Wäre ja mal im Sinne einer vergleichenden rechtshistorischen Betrachtung spannend!
Warum man sich über die Gerichtsverhandlung echauffiert, ist seltsam. Man kann nie sich eine bestimmte Richtung oder einen bestimmten Ablauf wünschen. Wenn OR und Oberstaatsanwalt schlechtgemachte Fotos durchkauen wollen oder die Angeklagten fragen, ob sie Hitlers genauen Geburtstag wissen – da muss man durch. Ich weiß u.a. die Geburtstage von Lenin und Marx. Ob ich den Geburtstag von Hitler weiß, lasse ich offen stehen, da ich mich nicht selbst belasten will. Und HIOP ist bei mir die Abkürzung für „Hansi im offenen Porsche.“ Ich glaube, der eingesickerte Amerikaner in das schlimmste Separatistennetzwerk Sachsens ist ein Testagent, um zu prüfen, wie erfolgreich man Deutschlands Geheimdienste und Justiz beeinflussen und lächerlich machen kann.