Am Freitag (5. Juni 2026) fand der 17. Verhandlungstag statt. Ursprünglich hätte es bereits der 20. sein müssen. Doch zwischendurch waren drei Verhandlungstage gestrichen worden, zwei weitere werden im Juli aus dem Plan fallen. Der Autor war selbst an diesem Tag nicht anwesend, jedoch am Vortag, dem 16. Verhandlungstag. Zwei Augenzeugen informierten mich unabhängig voneinander, dass zwei Verteidiger, unterstützt von weiteren Kollegen, gegen Ende des 17. Prozesstages einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt hatten. Dem vorausgegangen war wieder einmal ein juristisches Hickhack zwischen der Vorsitzenden Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt), Simone Herberger, und der Verteidigung. Es ging u.a. um die Entlassung des BKA-Beamten W. aus dem Zeugenstand und damit aus dem Verfahren sowie um eine immer noch nicht gewährte Einsicht in Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die VR hatte Einwände der Verteidiger offenbar übergangen, und der Rest des Senats hatte dazu geschwiegen. Dieses Verfahrens-Amalgam war nach Ansicht der Verteidiger eine Missachtung der Strafprozessordnung (StPO). Wie der Prozess weitergeht, ist ungewiss. Es wird wohl auf jeden Fall viel länger dauern als angekündigt.
Am Tag zuvor, also am 16. Verhandlungstag, war ich selbst zugegen, als die VR ankündigte, dass das Verfahren in eine Verlängerung gehen könnte. Das Ende war für den 16. Dezember 2026 geplant, nun könnte es sein, dass der Prozess bis Ende April 2027 andauern wird.
Der 16. Prozesstag fing, wie so oft, pünktlich unpünktlich an. Die acht Angeklagten wurden wie immer in Handschellen hereingeführt. Alles wirkte inzwischen geschäftsmäßig. Warum die Angeklagten im schwer bewachten Hochsicherheitsgerichtsgebäude Handschellen tragen müssen, weiß nur das Gericht.
Fragen eines Angeklagten
Wie schnell die Zeit vergeht: Seit dem 5. November 2024 sitzen die acht Männer bereits in Untersuchungshaft – seit 19 Monaten. Ihnen wird keine einzige vollendete Tat vorgeworfen: weder Mord noch Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahl oder Steuerhinterziehung. Sie sollen, laut Staatsanwaltschaft, als Berufstätige in ihrer Freizeit eine geheime terroristische Vereinigung mit dem Namen Sächsische Separatisten aufgebaut haben, die geplant haben soll, Teile Sachsens zu erobern und dabei ethnische Minderheiten zu liquidieren. Doch nach dem, was die Staatsanwaltschaft in den bisherigen 17 Verhandlungstagen vorgebracht hat, scheint die Anklage im Wesentlichen aus Annahmen und Interpretationen hergeleitet worden zu sein. Wie schon hinlänglich beschrieben, gibt es nicht einmal einen Beweis dafür, dass sich die Angeklagten selbst „Sächsische Separatisten“ nannten. Die Namensgebung scheint allein auf einer nicht ganz glücklichen Übersetzung einer Passage des englischsprachigen Dialogs mit einem amerikanischen V-Mann zu fußen. Mehr dazu können Sie in meinen vorherigen Prozessberichten nachlesen. (Links siehe unten).
Außer den Handschellen der Angeklagten und den baulichen Gegebenheiten eines Hochsicherheitstrakts erinnerte auch an diesem Tag nichts an einen hochbrisanten Prozess gegen eine gefährliche Terroristengruppe. Die Verteidiger begrüßten sich gegenseitig höflich und plauderten freundlich miteinander. Im Zuschauerraum saßen nur drei Familienangehörige, zwei Journalisten und ein weiterer Zuschauer. Der öffentliche Prozess fand, man könnte sagen, erneut fast ohne Öffentlichkeit statt.
Im Zeugenstand nahm wieder der BKA-Beamte Platz, den wir Herrn W. nannten. W. ist nun bereits zum dritten Mal als Zeuge geladen. Das Fragerecht lag bei der Verteidigung. An der Reihe war Rechtsanwalt Mike Thümmler, einer der zwei Pflichtverteidiger von Kurt Hättasch. Offenbar hatte sich das Team darauf geeinigt, dass Hättasch selbst die Fragen stellen sollte, lediglich unterstützt von seinem Anwalt.
Das zog sich quälend über Stunden hin, denn Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, einer der beiden Anklagevertreter, unterbrach immer wieder, bemängelte Fragen oder intervenierte anderweitig. Mehr als achtzigmal. Dann hörte ich auf, meine diesbezügliche Strichliste zu führen. Der Oberstaatsanwalt wirkte den ganzen Prozesstag über übellaunig und gereizt. Es schien, als wollte er die Verteidiger zeitweise demonstrativ unhöflich behandeln.
Die Deutschlandfahne als Ermittlungsgegenstand?
Kurt Hättasch, der fragende Angeklagte, ist bekanntlich ein AfD-Kommunalpolitiker aus Grimma in Sachsen, dem am 5. November 2024 ein Polizeibeamter während der Verhaftung aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen hatte. Er wollte zuerst wissen, wie viele Observationen es insgesamt gegeben hätte. W. wusste es nicht.
Im Rahmen einer sogenannten Social-Media-Challenge war von ihm und dem Mitangeklagten Jörg S. eine Deutschlandfahne hochgehalten worden. Das in den Sozialen Netzwerken veröffentlichte Bild fand offenbar Eingang in die Ermittlungsakten. Warum das für das Strafverfahren relevant gewesen sei, will Hättasch von W. wissen. Der eierte herum, sagte, er hätte den Vorgang neutral dargestellt. Aber was ist in dem Zusammenhang eine neutrale Darstellung? Jeder fragt sich doch grundsätzlich, welchen Hinweis auf mögliche Terrortaten das schwarz-rot-goldene Fahnentuch geben kann?
Aber diese Frage sollte nicht vertieft werden, dafür sorgte eine der zahlreichen Unterbrechungen vom Oberstaatsanwalt. Die VR schwieg dazu. Ein Verteidiger beschwerte sich über die Zwischenrufe von der Staatsanwaltschaft. Der Oberstaatsanwalt erklärte, dass die Fragen zu unkonkret wären. Doch was ist an der Frage nach dem Grund dafür, dass ein konkretes Bild Eingang in die Ermittlungsakte fand, unkonkret?
Hättasch versuchte es dennoch konkreter: Flaggen mit rechtsextremen Symbolen seien auf den Fotos doch nicht zu sehen gewesen, oder? Auch darüber beschwerte sich der Oberstaatsanwalt. Zeuge W. sagte, die Flagge der Bundesrepublik habe für ihn keine rechtsextreme Bedeutung an sich. Was meinte der BKA-Beamte mit „an sich“? Natürlich gäbe es einen Verdacht auf verfassungsfeindliche Gesinnung, wenn sich jemand dabei fotografieren ließe, wie er die deutsche Fahne verbrennt oder als Fußabtreter benutzt. Aber das taten die Angeklagten auf diesen Bildern nicht.
Deshalb bohrte auch Hättasch weiter: Ob eine Person, die die BRD ablehne, deren Flagge positiv zur Schau stelle? W. schwieg.
Sind Taucher rechtsextrem?
Dann ging es um eine Fingerstellung, das sogenannte White-Power-Zeichen. Eigentlich benutzen Taucher diese Fingerstellung, um zu signalisieren, dass alles in Ordnung sei. Ob jetzt alle Taucher rechtsextrem wären, fragte Hättasch? Nein, antwortete W. logischerweise.
Könnte das Zeichen auch bedeuten: Deutschland okay, alles gut, fragte Hättasch nach. Seine Bewertung wäre damals eine andere gewesen, hielt W. dem entgegen. Wie wir von Wikipedia lernen können, wird angeblich „seit 2017 vereinzelt das Tauchzeichen für Okay von der White-Power-Szene missbraucht. Demnach bilden Zeigefinger, Daumen und Arm das ein „P“ während die übrigen Finger, hier bewusst abgespreizt, ein „W“ bilden sollen.“ Bin ich froh, dass diese Bildungslücke bei mir geschlossen ist.
Natürlich nutzen Rechtsradikale und Rechtsextreme gern auch anderweitig bekannte Symbole und Zeichen um diejenigen zu ersetzen, deren Zeigen als „Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ in Deutschland verboten ist. Was im Gewirr der kleinteiligen Symbol-Ermittlungen nur allzu schnell vergessen wird: Es geht immer nur um den Nachweis einer schlechten Gesinnung, die allein aber noch nicht strafbar ist. Wäre es nicht die richtigere Prioritätensetzung, mit dem Gewichtigeren anzufangen, nämlich dem Terrorverdacht? Nur der rechtfertigt doch dieses Verfahren überhaupt.
Aber selbst in den von den Ermittlern zusammengetragenen Fotos aus der Welt der vermeintlichen Sächsischen Separatisten ergibt sich kein ganz einheitliches Bild von ihrer Weltanschauung.
Da findet sich auch ein Foto, auf dem einige der Angeklagten mit einer Person zusammensitzen, die sichtbar ostafrikanische Wurzeln hat. Alle Fotografierten sitzen augenscheinlich bei einem gemeinsamen Essen. Wie passt das mit der Anklage zusammen, dass die „Gruppe“ (gemeint sind die angeblichen Sächsischen Separatisten) Sachsen angeblich von ethnischen Minderheiten säubern wollte, fragte Hättasch. Jetzt beschwerte sich der Oberstaatsanwalt, dass diese Frage eine Wertung beinhaltete. W. antwortete nach dieser Intervention nicht. Da reichte es Mike Thümmler, dem Verteidiger von Kurt Hättasch. W.s Ermittlungs-Bericht wäre voll von Wertungen. „Das lassen wir jetzt nicht mehr durchgehen, dass Sie unsere Fragen nicht beantworten, die auf Widersprüche hinweisen“. W. wiederum entgegnete, zu dem Zeitpunkt sei ihm gar nicht bekannt gewesen, dass es um ethnische Säuberungen gehe. Kannte er die Gründe seiner eigenen Ermittlungen nicht?
Hättasch wies noch einmal auf den Widerspruch hin, dass die angeblichen Terroristen mit einer Person an einem Tisch saßen, die laut Anklage zu ihren potenziellen Säuberungsopfern gehört hätte. Anscheinend ging es der Verteidigung, aber auch Hättasch selbst, darum, herauszuarbeiten, dass entlastende Deutungen der Ermittlungsergebnisse ignoriert und belastende herausgestellt wurden.
Ermittler ermittelte mit Hilfe von Wikipedia
Zeuge W. jedenfalls hatte stets betont, er hätte neutral ermittelt. Vielleicht wollte er das auch. Doch zum einen ermittelte nicht nur er, zum anderen bleibt keinem Beamten angesichts der politischen Gemengelage verborgen, welches Ergebnis sich der Dienstherr wünschen würde, und wer kann das schon völlig verdrängen. Gerade angesichts des weiteren Erstarkens der AfD in allen Umfragen steht der „Kampf gegen rechts“ bei vielen Institutionen ganz oben auf der Agenda.
Deshalb sorgte Oberstaatsanwalt Stolzhäuser auch für allgemeine Erheiterung im Hochsicherheitsgerichtssaal in Dresden, als er ausrief: Die AfD sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Einige Verteidiger lachten, auch wenn die Aussage rein formal natürlich richtig ist. Doch drei der acht Angeklagten waren bzw. sind Mitglieder in der früheren Jugendorganisation de AfD, Hättasch ist AfD-Kommunalpolitiker. Wer glaubt ernsthaft, dass dieser Umstand im Verfahren keine Rolle spielt?
Auch Zeuge W. leistete – sicherlich ungewollt – einen kleinen Beitrag zur Auflockerung des ansonsten tristen, deprimierenden und Steuergeld fressenden Verfahrens. Hättasch zeigte in W.s Ermittlungsbericht einen Aktenvermerk. Dort hatte der Zeuge die damalige JA (Junge Alternative) beschrieben … erstellt mit Hilfe von Wikipedia.
Noch etwas zum Stichwort Wertung. Hättasch las aus W.s Bericht vor. Der hatte ein weiteres Foto „interpretiert“. Darauf war „Rädelsführer“ Jörg S. zu sehen, und W. habe – laut Aktenlage – darin erkannt, dass sich S. mit den rechtsextremen Werten der JA identifizieren würde. Das sei eine Wertung, erklärte Hättasch. Dem Oberstaatsanwalt gefiel diese Intervention gar nicht, und er beschwerte sich wieder über die Frage.
Zwischendurch – man hatte es fast vermisst – starteten neue Grabenkämpfe zwischen dem Oberstaatsanwalt und den Verteidigern. Wieder einmal auffällig: Die VR griff nie ein, wenn der Oberstaatsanwalt die Befragung durch Zwischenrufe störte. Die Krönung war, als sie den Verteidigern sinngemäß vorwarf, sie würden stören.
„Kein allgemein bekanntes rechtsextremes Handzeichen"
Als Zeuge W. erklärte, er könne sich nicht erinnern, warum er in seinem Bericht die Formulierung „Kriegsspiele mit Übernachtungen“ verwendet hätte, sprang wieder der Oberstaatsanwalt ein. Das regte einen der Verteidiger offenbar maßlos auf, weshalb er durch den Saal rief: „Dass Sie anstelle des Zeugen antworten, ist ein Ding!“
Anschließend ging es wieder um ein Handzeichen, diesmal eins, das die sogenannte 4. Ordnung symbolisieren soll. Auf dem Bildschirm wurde ein Foto gezeigt, auf dem Hättasch das Zeichen macht. Es ist sogar rot eingekreist. Aber so richtig zu erkennen, was das sein soll, war es nicht. Mein Freund ChatGPT schrieb mir dazu: „Wenn du mit „Handzeichen 4. Ordnung“ ein rechtsextremes/rechtes Handsymbol meinst, ist der Begriff nicht als allgemein bekanntes oder etabliertes rechtsextremes Handzeichen gebräuchlich.“
Und die Google KI schrieb: „Die Beschreibung bezieht sich auf das internationale SOS-Handzeichen (auch „Signal for Help“ genannt). Es handelt sich um einen stillen Hilferuf, mit dem Personen in einer Notsituation unbemerkt auf sich aufmerksam machen können.“
Wer weiß, vielleicht haben die Suchmaschinen alle auch keine Ahnung und wissen noch nicht, dass die „Sächsischen Separatisten“ eine Zeichensprache benutzen, die nur sie verstehen – und die Ermittler.
Ein kleines Schmankerl gab es noch. Der Verteidiger von Hättasch, Mike Thümmler, widmete sich dem Thema Gesichtsmasken, die man auf Amazon erwerben kann. Dort steht auch „Hochwertige Sturmhaube als Wärm- und Schutztuch“. Einer der Angeklagten hatte eine solche getragen. Diese Maske verkörpere die sogenannte „Siege-Ideologie“, hätte Zeuge W. am vergangenen Verhandlungstag behauptet, so Thümmler. Ob er, W., jetzt auch gegen Amazon ermittle. W.s Antwort: Nein.
Hättasch fragte weiter ruhig und fast schon unbarmherzig. W. sah gequält aus, gestikulierte mit seinen Händen, der Oberstaatsanwalt beschwerte sich weiter. Nun könnte man sagen, es sei ein Fehler der Verteidiger gewesen, bei einem solchen Verfahren den Angeklagten die Befragung durchführen zu lassen. Einer solchen Bewertung würde ich mich nicht anschließen. Kurt Hättasch sitzt in Untersuchungshaft, es ist sein Leben, seine Zukunft. Wenn er sich aktiv einbringen möchte, weil er es für geboten hält, dann sollte er das tun können.
Bei diesem 16. Prozesstag ging es – wie schon erwähnt – erneut wieder nur um Ideologie, Deutungen und Interpretationen. Es gab bislang nichts Erhellendes zum eigentlichen Tatvorwurf.
Antrag auf Haftprüfung wurde abgelehnt
Die Verteidiger von Kurt Hättasch hatten einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Der Haftbefehl sollte außer Vollzug gesetzt werden. Die Verteidiger boten an, Hättasch würde elektronische Fußfesseln tragen, und sie boten eine Kaution an. Der Senat hatte Ende Mai alles abgelehnt. Vor dem Hintergrund, wie dieser Prozess bisher gelaufen ist, ist diese Entscheidung nicht nur deshalb bitter für die Angeklagten, weil Hättasch ein Kind hat, das er seit 19 Monaten nicht mehr in den Arm nehmen durfte. Auch rein sachlich erscheint die Ablehnung arbiträr. Denn der Prozess hat bisher, was die Tatvorwürfe angeht, nichts Relevantes zutage gefördert. Weder gab es einen Beleg für die Existenz einer Gruppe mit dem Namen „Sächsische Separatisten“ noch für eine terroristische Vereinigung. Auch war der Freistaat Sachsen offenbar niemals in Gefahr. Weder wurden Aufmarsch- noch Organisationspläne offengelegt noch Strategie-Papiere oder ähnliches.
Ironie der Geschichte. Parallel – aber an anderen Verhandlungstagen – findet im selben Hochsicherheitsgerichtssaal das Verfahren gegen den Kopf der sogenannten Hammerbande Johann G. und weitere sechs Beteiligte statt, u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Das sind die Truppenteile, die mit Hämmern auf vermeintlich Rechte eingeprügelt und in Kauf genommen hatten, dass ihre Opfer sterben. Auch dieses Verfahren wird sich bis weit ins Jahr 2027 ziehen. Man achte hier auf die Wortwahl in der Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auf der einen und terroristische Vereinigung auf der anderen Seite.
Bei den einen gibt es konkret angeklagte Taten: gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahl mit Waffen. Bei den anderen ist bislang von keiner ausgeführten konkreten Tat die Rede. Juristische Logik in Deutschland im Jahr 2026.
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Das Foto zeigt definitiv das Zeichen für „White Power“ … endlich mal ein Lichtblick!
Nach meine Vermutung müsste man allmählich gegenüber rund zwei Drittel der heutigen Juristen grundsätzlich einen Befangenheitsantrag stellen. Und zwar wegen deutlich linksideologischer Befangenheit. Diese hat mittlerweile offenbar schon eine Art mittelalterlichen Hexenprozess zufolge, in dem das Urteil schon vorher feststand und alles Vorhandene als noch so lächerliches Indiz für die Schuld der Hexe gewertet wurde. Die Frau hatte einen Buckel – schuldig. Die Frau hatte eine Warze – garantiert schuldig. Die Frau hatte eine Katze – die Katze war mitschuldig. Die Frau schwamm auf dem Wasser oben – schuldig. Sie ging unter – unschuldig, aber bedauerlicherweise tot. Bislang fehlen noch unter Folter erzwungene Geständnisse. Wobei man wohl einen gewissen Grad an generischer Dummheit wohl auch schon als Folter werten kann, wenn man ihr permanent ausgesetzt ist.
Ich muss gerade an die „Freien Sachsen“ denken. Die wurden in der Coronoia rausgeholt und tauchten in irren und wirren Gerichtsakten auf. Sind die OUT? Mglw. weil die Verwaltungsgerichte nach der Coronoia zu den Bauernprotesten diese ignoriert haben? Gibt es eigentlich noch jemand mit einem IQ von über Zimmertemperatur, der an diese peinlichen Märchen noch glaubt?
Gesinnungsjustiz! Haft ohne Grundlage. Absurde Anschuldigungen. Null Beweise. Unglaubwürdige Zeugen. Geifernder Staatsanwalt. Unfähige Richterin. Machtlose Verteidiger. Alles an diesem Prozess stinkt! Unrecht wird zu Recht. Eine einzige Schande! Und am Ende darf der deutsche Steuerzahler für die Haftentschädigung aufkommen. Und die Versager aus Staatsanwaltschaft und Richter kommen für dieses Rechtsverbrechen ungestraft davon, als wäre nichts gewesen! BDaZ!
Ein Pendel schwingt immer zurück ! Gaaaanz langsam wird es die Geschindigkeit verringern und in die andere Rictung beschleunigen…
Eines von vielen Beispielen an welchem wir die Verschiebung des Rechtsstaates hin zum Maßnahmenstaat erleben. „…mit einer Person zusammensitzen, die sichtbar ostafrikanische Wurzeln hat.“, Na das ist ja einfach zu erklären. Ostafrikaner waren hervorragende Sklavenjäger, Sklavenhändler und selbst Sklavenhalter. Die arabischen Sklavenhändler sind doch nicht selbst in den Dschungel auf Menschenjagd gezogen. Analog auf der westafrikanischen Seite, wo die amerikanischen und europäischen Sklavenhändler z. B. den Herreros die Menschenware am Strand abkauften. „beaching“ genannt. Wenn der Staatsanwalt klug ist, wenn, dann schwenkt er um auf Errichtung eines Sklavenhalterstaates in Sachsen. Aktuell, viel bessere Chancen für eine Verurteilung.
hi, die Staatsmacht macht sich in die Hose, weil die Vielfalt ihr die Kontinenz zerfleddert hat.