Am Freitag (5. Juni 2026) fand der 17. Verhandlungstag statt. Ursprünglich hätte es bereits der 20. sein müssen. Doch zwischendurch waren drei Verhandlungstage gestrichen worden, zwei weitere werden im Juli aus dem Plan fallen. Der Autor war selbst an diesem Tag nicht anwesend, jedoch am Vortag, dem 16. Verhandlungstag. Zwei Augenzeugen informierten mich unabhängig voneinander, dass zwei Verteidiger, unterstützt von weiteren Kollegen, gegen Ende des 17. Prozesstages einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt hatten. Dem vorausgegangen war wieder einmal ein juristisches Hickhack zwischen der Vorsitzenden Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt), Simone Herberger, und der Verteidigung. Es ging u.a. um die Entlassung des BKA-Beamten W. aus dem Zeugenstand und damit aus dem Verfahren sowie um eine immer noch nicht gewährte Einsicht in Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die VR hatte Einwände der Verteidiger offenbar übergangen, und der Rest des Senats hatte dazu geschwiegen. Dieses Verfahrens-Amalgam war nach Ansicht der Verteidiger eine Missachtung der Strafprozessordnung (StPO). Wie der Prozess weitergeht, ist ungewiss. Es wird wohl auf jeden Fall viel länger dauern als angekündigt.
Am Tag zuvor, also am 16. Verhandlungstag, war ich selbst zugegen, als die VR ankündigte, dass das Verfahren in eine Verlängerung gehen könnte. Das Ende war für den 16. Dezember 2026 geplant, nun könnte es sein, dass der Prozess bis Ende April 2027 andauern wird.
Der 16. Prozesstag fing, wie so oft, pünktlich unpünktlich an. Die acht Angeklagten wurden wie immer in Handschellen hereingeführt. Alles wirkte inzwischen geschäftsmäßig. Warum die Angeklagten im schwer bewachten Hochsicherheitsgerichtsgebäude Handschellen tragen müssen, weiß nur das Gericht.
Fragen eines Angeklagten
Wie schnell die Zeit vergeht: Seit dem 5. November 2024 sitzen die acht Männer bereits in Untersuchungshaft – seit 19 Monaten. Ihnen wird keine einzige vollendete Tat vorgeworfen: weder Mord noch Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahl oder Steuerhinterziehung. Sie sollen, laut Staatsanwaltschaft, als Berufstätige in ihrer Freizeit eine geheime terroristische Vereinigung mit dem Namen Sächsische Separatisten aufgebaut haben, die geplant haben soll, Teile Sachsens zu erobern und dabei ethnische Minderheiten zu liquidieren. Doch nach dem, was die Staatsanwaltschaft in den bisherigen 17 Verhandlungstagen vorgebracht hat, scheint die Anklage im Wesentlichen aus Annahmen und Interpretationen hergeleitet worden zu sein. Wie schon hinlänglich beschrieben, gibt es nicht einmal einen Beweis dafür, dass sich die Angeklagten selbst „Sächsische Separatisten“ nannten. Die Namensgebung scheint allein auf einer nicht ganz glücklichen Übersetzung einer Passage des englischsprachigen Dialogs mit einem amerikanischen V-Mann zu fußen. Mehr dazu können Sie in meinen vorherigen Prozessberichten nachlesen. (Links siehe unten).
Außer den Handschellen der Angeklagten und den baulichen Gegebenheiten eines Hochsicherheitstrakts erinnerte auch an diesem Tag nichts an einen hochbrisanten Prozess gegen eine gefährliche Terroristengruppe. Die Verteidiger begrüßten sich gegenseitig höflich und plauderten freundlich miteinander. Im Zuschauerraum saßen nur drei Familienangehörige, zwei Journalisten und ein weiterer Zuschauer. Der öffentliche Prozess fand, man könnte sagen, erneut fast ohne Öffentlichkeit statt.
Im Zeugenstand nahm wieder der BKA-Beamte Platz, den wir Herrn W. nannten. W. ist nun bereits zum dritten Mal als Zeuge geladen. Das Fragerecht lag bei der Verteidigung. An der Reihe war Rechtsanwalt Mike Thümmler, einer der zwei Pflichtverteidiger von Kurt Hättasch. Offenbar hatte sich das Team darauf geeinigt, dass Hättasch selbst die Fragen stellen sollte, lediglich unterstützt von seinem Anwalt.
Das zog sich quälend über Stunden hin, denn Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, einer der beiden Anklagevertreter, unterbrach immer wieder, bemängelte Fragen oder intervenierte anderweitig. Mehr als achtzigmal. Dann hörte ich auf, meine diesbezügliche Strichliste zu führen. Der Oberstaatsanwalt wirkte den ganzen Prozesstag über übellaunig und gereizt. Es schien, als wollte er die Verteidiger zeitweise demonstrativ unhöflich behandeln.
Die Deutschlandfahne als Ermittlungsgegenstand?
Kurt Hättasch, der fragende Angeklagte, ist bekanntlich ein AfD-Kommunalpolitiker aus Grimma in Sachsen, dem am 5. November 2024 ein Polizeibeamter während der Verhaftung aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen hatte. Er wollte zuerst wissen, wie viele Observationen es insgesamt gegeben hätte. W. wusste es nicht.
Im Rahmen einer sogenannten Social-Media-Challenge war von ihm und dem Mitangeklagten Jörg S. eine Deutschlandfahne hochgehalten worden. Das in den Sozialen Netzwerken veröffentlichte Bild fand offenbar Eingang in die Ermittlungsakten. Warum das für das Strafverfahren relevant gewesen sei, will Hättasch von W. wissen. Der eierte herum, sagte, er hätte den Vorgang neutral dargestellt. Aber was ist in dem Zusammenhang eine neutrale Darstellung? Jeder fragt sich doch grundsätzlich, welchen Hinweis auf mögliche Terrortaten das schwarz-rot-goldene Fahnentuch geben kann?
Aber diese Frage sollte nicht vertieft werden, dafür sorgte eine der zahlreichen Unterbrechungen vom Oberstaatsanwalt. Die VR schwieg dazu. Ein Verteidiger beschwerte sich über die Zwischenrufe von der Staatsanwaltschaft. Der Oberstaatsanwalt erklärte, dass die Fragen zu unkonkret wären. Doch was ist an der Frage nach dem Grund dafür, dass ein konkretes Bild Eingang in die Ermittlungsakte fand, unkonkret?
Hättasch versuchte es dennoch konkreter: Flaggen mit rechtsextremen Symbolen seien auf den Fotos doch nicht zu sehen gewesen, oder? Auch darüber beschwerte sich der Oberstaatsanwalt. Zeuge W. sagte, die Flagge der Bundesrepublik habe für ihn keine rechtsextreme Bedeutung an sich. Was meinte der BKA-Beamte mit „an sich“? Natürlich gäbe es einen Verdacht auf verfassungsfeindliche Gesinnung, wenn sich jemand dabei fotografieren ließe, wie er die deutsche Fahne verbrennt oder als Fußabtreter benutzt. Aber das taten die Angeklagten auf diesen Bildern nicht.
Deshalb bohrte auch Hättasch weiter: Ob eine Person, die die BRD ablehne, deren Flagge positiv zur Schau stelle? W. schwieg.
Sind Taucher rechtsextrem?
Dann ging es um eine Fingerstellung, das sogenannte White-Power-Zeichen. Eigentlich benutzen Taucher diese Fingerstellung, um zu signalisieren, dass alles in Ordnung sei. Ob jetzt alle Taucher rechtsextrem wären, fragte Hättasch? Nein, antwortete W. logischerweise.
Könnte das Zeichen auch bedeuten: Deutschland okay, alles gut, fragte Hättasch nach. Seine Bewertung wäre damals eine andere gewesen, hielt W. dem entgegen. Wie wir von Wikipedia lernen können, wird angeblich „seit 2017 vereinzelt das Tauchzeichen für Okay von der White-Power-Szene missbraucht. Demnach bilden Zeigefinger, Daumen und Arm das ein „P“ während die übrigen Finger, hier bewusst abgespreizt, ein „W“ bilden sollen.“ Bin ich froh, dass diese Bildungslücke bei mir geschlossen ist.
Natürlich nutzen Rechtsradikale und Rechtsextreme gern auch anderweitig bekannte Symbole und Zeichen um diejenigen zu ersetzen, deren Zeigen als „Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ in Deutschland verboten ist. Was im Gewirr der kleinteiligen Symbol-Ermittlungen nur allzu schnell vergessen wird: Es geht immer nur um den Nachweis einer schlechten Gesinnung, die allein aber noch nicht strafbar ist. Wäre es nicht die richtigere Prioritätensetzung, mit dem Gewichtigeren anzufangen, nämlich dem Terrorverdacht? Nur der rechtfertigt doch dieses Verfahren überhaupt.
Aber selbst in den von den Ermittlern zusammengetragenen Fotos aus der Welt der vermeintlichen Sächsischen Separatisten ergibt sich kein ganz einheitliches Bild von ihrer Weltanschauung.
Da findet sich auch ein Foto, auf dem einige der Angeklagten mit einer Person zusammensitzen, die sichtbar ostafrikanische Wurzeln hat. Alle Fotografierten sitzen augenscheinlich bei einem gemeinsamen Essen. Wie passt das mit der Anklage zusammen, dass die „Gruppe“ (gemeint sind die angeblichen Sächsischen Separatisten) Sachsen angeblich von ethnischen Minderheiten säubern wollte, fragte Hättasch. Jetzt beschwerte sich der Oberstaatsanwalt, dass diese Frage eine Wertung beinhaltete. W. antwortete nach dieser Intervention nicht. Da reichte es Mike Thümmler, dem Verteidiger von Kurt Hättasch. W.s Ermittlungs-Bericht wäre voll von Wertungen. „Das lassen wir jetzt nicht mehr durchgehen, dass Sie unsere Fragen nicht beantworten, die auf Widersprüche hinweisen“. W. wiederum entgegnete, zu dem Zeitpunkt sei ihm gar nicht bekannt gewesen, dass es um ethnische Säuberungen gehe. Kannte er die Gründe seiner eigenen Ermittlungen nicht?
Hättasch wies noch einmal auf den Widerspruch hin, dass die angeblichen Terroristen mit einer Person an einem Tisch saßen, die laut Anklage zu ihren potenziellen Säuberungsopfern gehört hätte. Anscheinend ging es der Verteidigung, aber auch Hättasch selbst, darum, herauszuarbeiten, dass entlastende Deutungen der Ermittlungsergebnisse ignoriert und belastende herausgestellt wurden.
Ermittler ermittelte mit Hilfe von Wikipedia
Zeuge W. jedenfalls hatte stets betont, er hätte neutral ermittelt. Vielleicht wollte er das auch. Doch zum einen ermittelte nicht nur er, zum anderen bleibt keinem Beamten angesichts der politischen Gemengelage verborgen, welches Ergebnis sich der Dienstherr wünschen würde, und wer kann das schon völlig verdrängen. Gerade angesichts des weiteren Erstarkens der AfD in allen Umfragen steht der „Kampf gegen rechts“ bei vielen Institutionen ganz oben auf der Agenda.
Deshalb sorgte Oberstaatsanwalt Stolzhäuser auch für allgemeine Erheiterung im Hochsicherheitsgerichtssaal in Dresden, als er ausrief: Die AfD sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Einige Verteidiger lachten, auch wenn die Aussage rein formal natürlich richtig ist. Doch drei der acht Angeklagten waren bzw. sind Mitglieder in der früheren Jugendorganisation de AfD, Hättasch ist AfD-Kommunalpolitiker. Wer glaubt ernsthaft, dass dieser Umstand im Verfahren keine Rolle spielt?
Auch Zeuge W. leistete – sicherlich ungewollt – einen kleinen Beitrag zur Auflockerung des ansonsten tristen, deprimierenden und Steuergeld fressenden Verfahrens. Hättasch zeigte in W.s Ermittlungsbericht einen Aktenvermerk. Dort hatte der Zeuge die damalige JA (Junge Alternative) beschrieben … erstellt mit Hilfe von Wikipedia.
Noch etwas zum Stichwort Wertung. Hättasch las aus W.s Bericht vor. Der hatte ein weiteres Foto „interpretiert“. Darauf war „Rädelsführer“ Jörg S. zu sehen, und W. habe – laut Aktenlage – darin erkannt, dass sich S. mit den rechtsextremen Werten der JA identifizieren würde. Das sei eine Wertung, erklärte Hättasch. Dem Oberstaatsanwalt gefiel diese Intervention gar nicht, und er beschwerte sich wieder über die Frage.
Zwischendurch – man hatte es fast vermisst – starteten neue Grabenkämpfe zwischen dem Oberstaatsanwalt und den Verteidigern. Wieder einmal auffällig: Die VR griff nie ein, wenn der Oberstaatsanwalt die Befragung durch Zwischenrufe störte. Die Krönung war, als sie den Verteidigern sinngemäß vorwarf, sie würden stören.
„Kein allgemein bekanntes rechtsextremes Handzeichen"
Als Zeuge W. erklärte, er könne sich nicht erinnern, warum er in seinem Bericht die Formulierung „Kriegsspiele mit Übernachtungen“ verwendet hätte, sprang wieder der Oberstaatsanwalt ein. Das regte einen der Verteidiger offenbar maßlos auf, weshalb er durch den Saal rief: „Dass Sie anstelle des Zeugen antworten, ist ein Ding!“
Anschließend ging es wieder um ein Handzeichen, diesmal eins, das die sogenannte 4. Ordnung symbolisieren soll. Auf dem Bildschirm wurde ein Foto gezeigt, auf dem Hättasch das Zeichen macht. Es ist sogar rot eingekreist. Aber so richtig zu erkennen, was das sein soll, war es nicht. Mein Freund ChatGPT schrieb mir dazu: „Wenn du mit „Handzeichen 4. Ordnung“ ein rechtsextremes/rechtes Handsymbol meinst, ist der Begriff nicht als allgemein bekanntes oder etabliertes rechtsextremes Handzeichen gebräuchlich.“
Und die Google KI schrieb: „Die Beschreibung bezieht sich auf das internationale SOS-Handzeichen (auch „Signal for Help“ genannt). Es handelt sich um einen stillen Hilferuf, mit dem Personen in einer Notsituation unbemerkt auf sich aufmerksam machen können.“
Wer weiß, vielleicht haben die Suchmaschinen alle auch keine Ahnung und wissen noch nicht, dass die „Sächsischen Separatisten“ eine Zeichensprache benutzen, die nur sie verstehen – und die Ermittler.
Ein kleines Schmankerl gab es noch. Der Verteidiger von Hättasch, Mike Thümmler, widmete sich dem Thema Gesichtsmasken, die man auf Amazon erwerben kann. Dort steht auch „Hochwertige Sturmhaube als Wärm- und Schutztuch“. Einer der Angeklagten hatte eine solche getragen. Diese Maske verkörpere die sogenannte „Siege-Ideologie“, hätte Zeuge W. am vergangenen Verhandlungstag behauptet, so Thümmler. Ob er, W., jetzt auch gegen Amazon ermittle. W.s Antwort: Nein.
Hättasch fragte weiter ruhig und fast schon unbarmherzig. W. sah gequält aus, gestikulierte mit seinen Händen, der Oberstaatsanwalt beschwerte sich weiter. Nun könnte man sagen, es sei ein Fehler der Verteidiger gewesen, bei einem solchen Verfahren den Angeklagten die Befragung durchführen zu lassen. Einer solchen Bewertung würde ich mich nicht anschließen. Kurt Hättasch sitzt in Untersuchungshaft, es ist sein Leben, seine Zukunft. Wenn er sich aktiv einbringen möchte, weil er es für geboten hält, dann sollte er das tun können.
Bei diesem 16. Prozesstag ging es – wie schon erwähnt – erneut wieder nur um Ideologie, Deutungen und Interpretationen. Es gab bislang nichts Erhellendes zum eigentlichen Tatvorwurf.
Antrag auf Haftprüfung wurde abgelehnt
Die Verteidiger von Kurt Hättasch hatten einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Der Haftbefehl sollte außer Vollzug gesetzt werden. Die Verteidiger boten an, Hättasch würde elektronische Fußfesseln tragen, und sie boten eine Kaution an. Der Senat hatte Ende Mai alles abgelehnt. Vor dem Hintergrund, wie dieser Prozess bisher gelaufen ist, ist diese Entscheidung nicht nur deshalb bitter für die Angeklagten, weil Hättasch ein Kind hat, das er seit 19 Monaten nicht mehr in den Arm nehmen durfte. Auch rein sachlich erscheint die Ablehnung arbiträr. Denn der Prozess hat bisher, was die Tatvorwürfe angeht, nichts Relevantes zutage gefördert. Weder gab es einen Beleg für die Existenz einer Gruppe mit dem Namen „Sächsische Separatisten“ noch für eine terroristische Vereinigung. Auch war der Freistaat Sachsen offenbar niemals in Gefahr. Weder wurden Aufmarsch- noch Organisationspläne offengelegt noch Strategie-Papiere oder ähnliches.
Ironie der Geschichte. Parallel – aber an anderen Verhandlungstagen – findet im selben Hochsicherheitsgerichtssaal das Verfahren gegen den Kopf der sogenannten Hammerbande Johann G. und weitere sechs Beteiligte statt, u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Das sind die Truppenteile, die mit Hämmern auf vermeintlich Rechte eingeprügelt und in Kauf genommen hatten, dass ihre Opfer sterben. Auch dieses Verfahren wird sich bis weit ins Jahr 2027 ziehen. Man achte hier auf die Wortwahl in der Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auf der einen und terroristische Vereinigung auf der anderen Seite.
Bei den einen gibt es konkret angeklagte Taten: gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahl mit Waffen. Bei den anderen ist bislang von keiner ausgeführten konkreten Tat die Rede. Juristische Logik in Deutschland im Jahr 2026.
Frühere Artikel zum Thema:

Das Gericht betreibt keine Wahrheitsfindung, sondern spielt ein falsches Spiel zum alleinigen Wohlgefallen der Politischen Justiz.
Und noch ein paar Nachsätze zu den im Artikel genannten Details: 1. Der Kringel mit dem zusammengeführten Daumen und Zeigefinger bei abgespreizten restlichen Fingern bedeutet im deutschen Kulturraum was? Richtig: „Hast du sehr gut gemacht!“ In anderen Kulturen bedeutet das was anderes. In der Türkei signalisiert man damit jemand anderem zum Beispiel, „Du bist ein Arschloch“. Den Bezug dieses Handzeichens zur „White Power“ Bewegung in den USA kannte ich gar nicht, bis das plötzlich zu einem Internet Meme wurde. Ob das überhaupt wirklich so ist, oder ob das jemand einfach so in das Internet gesetzt hat und das nun alle nachplappern, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber was im Internet steht, muss ja die „Wahrheit“ sein, richtig? Oder vielleicht doch eine „Self fulfilling Prophecy“ ? ;-) Womit ich zu Wikipedia komme: Wikipedia kann ein guter Einsprungspunkt für eigene Ermittlungen sein. Unter zwei Bedingungen.1.: Die getätigten Äußerungen müssen mit verifizierbaren Links versehen sein. Sind sie das nicht, sind das nur Behauptungen. Führen die Links aber zu verifizierbaren Quellen, sind sie bisweilen goldwert. 2.:Es kommt darauf an, wer den Wiki-Artikel wann mit welchen Informationen zu welchem Zweck füttert. ;-) Und was die Deutschlandfahne und das Ablichten derselbigen auf Fotos betrifft: Die hängt vor jedem Ministerium und nahezu jeder Behörde. Auch vor dem BKA. Wie kann das verfassungswidrig sein? ;-)
Es schmerzt der Gedanke, dass die handelnden Gerichtsgestalten auch noch Geld für diesen Schwachsinn, der von ihnen veranstaltet wird, bekommen. Die Angeklagten müssen sofort auf freien Fuß gesetzt werden. Das gleiche gilt für die „Reuss-Terroristen“. Gegen diese „Gerichtsvollstrecker“ ist das Hänneschen in Köln anspruchvollstes Theater. Meine Meinung.
2/2 Der Spruch „Ich glaub‚ ich bin im falschen Film„ kommt mir mittlerweile sehr real vor. Ich bin’s nämlich auch. Und die halbe “Filmcrew„ wohl auch. Jetzt kommt noch dazu, dass jede Hälfte der “Filmcrew„ ihre eigenen Catering Services mitgebracht hat und “zu viele Köche eben den Brei verderben„. Die eine Hälfte der Truppe mit dem richtigen “Drehbuch„ und dem richtigen “Menu„ agiert mit der anderen mit dem anderen “Drehbuch„ nebst anderem “Menu„ auf dem selben “Set„ und wundert sich, warum das mit dem Zusammenspiel nirgendwo richtig funktioniert und alle aneinender vorbei agieren. Et voila: Chaos pur, keiner rafft mehr was hier eigentlich passiert und ganz unschuldige Leute landen plötzlich als Persona Non Grata auf der Abschussliste der “Filmstudios„, nur weil da irgendein Trottel die “Drehbücher„ vertauscht hat. Unser “Filmstudio„ hat mir damals einen “Testdreh„ angeboten und mich international an andere Studios weiter vermittelt. Dummerweise bin ich dann wohl nicht in dem Film gelandet, den ich (und andere wohl auch nicht) drehen wollten, sondern im falschen Film. Und das hat wohl in der Tat mit dem “Lost in Translation„ Phänomen und äußerst merkwürdiger Vertragspraktiken, insbesondere bei den internationalen “Filmstudios„ zu tun, wo der “Schauspieler„ nicht mal mehr gefragt wird, welchen “Film„ er denn eigentlich zu welchen Konditionen drehen will, sondern einfach vor die “Kamera„ gespannt wird. Ich wollte eigentlich eine aktuelle Doku drehen und kein naives Hollywood Kino, bin aber in einem absolut hirnlosen Scheißfilm gelandet, den vor 50 Jahren schon keiner mehr sehen wollte. Und ich bin wohl nicht der einzige…
1/2 Zitat 1:„ Es ging u.a. um die Entlassung des BKA-Beamten W. aus dem Zeugenstand und damit aus dem Verfahren sowie um eine immer noch nicht gewährte Einsicht in Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.“ -> Die sollen ihre Akten aufmachen, sonst geht das schief. Warum erkläre ich unten.
Zitat 2:„Die Namensgebung scheint allein auf einer nicht ganz glücklichen Übersetzung einer Passage des englischsprachigen Dialogs mit einem amerikanischen V-Mann zu fußen.“ -> Das alte „Lost in Translation“ Problem, was nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell durchschlägt und dann zu falschen Wertungen und vor allem Gewichtungen führt. Jetzt zur Sache. Ich bitte folgendes nicht zu interpretieren, sondern absolut wörtlich zu nehmen: Hier laufen zwei verschiedene „Filme“ parallel, mit sehr ähnlicher Handlung, aber unterschiedlichen Bösewichtern. Es gibt im Apparat die alte Tradition, bei öffentlichen Diskursen die „Handlung“ korrekt zu beschreiben, aber die „Hauptdarsteller“, also auch die „Bösewichter“ namentlich auszuwechseln. Man macht das, um die „Bösewichter“ nicht per Google auf sich aufmerksam zu machen. Jetzt gibt es Leute die mitdenken und das verstehen und dann gibt es Leute, die nehmen das wörtlich. Und zwar auch die (zunächst absichtlich fälschlich) genannten Protagonisten. Das heißt: Die Cleveren agieren im richtigen Film, die nicht so Cleveren in der Matrix. Und das führt dann dazu, dass hier zwei verschiedene „Filme“ parallel auf dem selben „Filmset“ gedreht werden. Die eine Hälfte der Akteure hat das richtige „Drehbuch“ in der Hand, die andere das falsche. Aus genau dem Grund nenne ich das Kind schon lange direkt beim Namen und habe den Film von einer klischeebeladenen Hollywood-Schmonzette zu einem Dokumentarfilm umdeklariert. Und das können die Amis nicht. Weswegen hier ein „Film“ in die „Kinos“ gekommen ist, der gar nicht bestellt war und einen Hauptdarsteller bekommen hat, der eigentlich einen ganz anderen Film drehen wollte. Gleich weiter…
Warum nur schloß die AfD ihre Mitglieder unter diesen Unschuldslämmern umgehend nach der Razzia aus, wo doch rein gar nichts Justiziables vorliegen soll…? Doppelter Justizirrtum!
Je öfter ich über diesen „Prozess“ lese, desto überzeugter bin ich, dass GENAU DAS und GENAU SO schon zweimal in der deutschen Geschichte abgelaufen ist… und zwar in der Nazizeit beim Volksgerichtshof mit den Gegnern Hitlers und zu DDR-Zeiten mit den angeblichen Feinden des Sozialismus…..! Haben „unsere Richter“ bei einem Roland Freisler oder einer Hilde Benjamin Nachhilfe bekommen??? Man möchte sich nicht vorstellen was DANN passiert wenn eines Tages die übergriffigen EUrokraten das Sagen haben…!!